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Fahrerflucht - Konsequenzen

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 9:44

Hallo zusammen,

 

habe gestern beobachtet wie eine Frau beim ausparken 2mal heftig auf das hinter ihr stehende Fahrzeug aufgefahren ist. Dieses schwang stark mit und es muss für die Fahrerin auch mit Musik (falls sie gehört hat) deutlich zu spüren gewesen sein. Ich wies sie mit Hupe und Lichthupe drauf hin, worauf hin sie nur böse guckte und abwinkte. Sie hat es als 100%ig bemerkt und ist weggefahren!

 

Ich habe das ganze der Polizei gemeldet, die auch sofort da waren und sich das betroffene Auto mit mir angesehen haben. Es waren mehrere Lackkratzer vorhanden. Ich denke der Schaden beläuft sich auf maximalst 1500 Euro, eher weniger.

 

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Juni 2012 um 9:44

Hallo zusammen,

 

habe gestern beobachtet wie eine Frau beim ausparken 2mal heftig auf das hinter ihr stehende Fahrzeug aufgefahren ist. Dieses schwang stark mit und es muss für die Fahrerin auch mit Musik (falls sie gehört hat) deutlich zu spüren gewesen sein. Ich wies sie mit Hupe und Lichthupe drauf hin, worauf hin sie nur böse guckte und abwinkte. Sie hat es als 100%ig bemerkt und ist weggefahren!

 

Ich habe das ganze der Polizei gemeldet, die auch sofort da waren und sich das betroffene Auto mit mir angesehen haben. Es waren mehrere Lackkratzer vorhanden. Ich denke der Schaden beläuft sich auf maximalst 1500 Euro, eher weniger.

 

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

 

Danke!

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49 Antworten
am 21. Juni 2012 um 9:47

§ 142  Strafgesetzbuch

 

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 9:50

Hey,

danke, aber das ist mir auch klar. Ich meine das Strafmaß.

Wird es ggf. eingestellt? Wie viele TS, Haftstrafe schließ ich mal aus bei Ersttätern...^^

7 Punkte? Entzug der FE?

am 21. Juni 2012 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

.

Gibt es einen üblichen Regelsatz an den sich die Rechsprechung orientiert?

In Form von xx-Tagessätzen? Oder ist die Geldstrafe (auf die es hinauslaufen wird) inzwischen verallgemeinert?

Und die Versicherung wird versuchen sie in Regress zu nehmen. Dann muss sie beweisen, dass sie nicht merken konnte, dass sie gegen ein Auto gerammelt ist. Im übrigen freue ich mich, dass der TE diese Sache angezeigt hat. Wie oft kommt es vor, dass die Leute stiften gehen (fahren). Mir hat mal vor Jahren einer die vordere Stoßstange abgefahren und war weg.

LEjockel

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Aus Neugier: Was kommt auf die Fluchtfahrerin zu?

7 Punkte, Fahrverbot und ggf. Verlängerung der Probezeit.

U.U. auch noch § 142 des StGB - das dürfte aber bei einer Parkplatz-Rempelei ohne Personenschaden nicht greifen.

Viele empfinden Beulen und Kratzer auf dem Parkplatz als Kavaliersdelikt - das ist grundsätzlich falsch.

mfg, Tom

Schön ist auch, dass die Fahrerin den TE angeguckt hat - so kann sie später nicht sagen, dass sie nicht gefahren ist :)

am 21. Juni 2012 um 10:11

Aus dem Erlebnis einer Bekannten kann ich zitieren welche Folgen Unfallflucht haben kann. Muss allerdings zuvor schreiben, dass die bekannte ANGEBLICH Unfallflucht begangen hat. Mangels Rechtsschutz MUSSTE sie die Strafe akzeptieren, weil die angebliche Unfallflucht nicht widerlegt werden konnte, obwohl einiges für Versicherungsbetrug von Seiten der angeblich Geschädigten sprach!

1 Monat Fahrverbot und 1000 Öhre Geldstrafe, dazu noch die Schadenskosten des angeblich beschädigten PKW's.

SO sieht die Praxis aus ... und ist relalistisch. Alles andere ist reine Theorie und MÖGLICHE Strafe.

am 21. Juni 2012 um 10:12

Gut das du sie angezeigt hast, nur so wird sie lernen das nicht wieder zu tun. Ich denke mal sie wird schon ein paar Hundert € Strafe abdrücken müssen, in den Knast kommst du für FF eher nicht. Zumindest nicht bei Blechschaden.

Auf jeden Fall mal wieder Frauen am Steuer at it´s best.

Solange der TE nicht "die Fahrerin" ist... :p

Wenn der Schaden wirklich über 1000 € liegt wirds teuer.

Dann ist nicht mehr Fahrverbot sondern Fahrerlaubnisentzug das Zauberwort.

so etwa 8-10 Monate würde ich schätzen.

Und Tagessätze 40-50 (30 TS = 1 Monatseinkommen netto).

Themenstarteram 21. Juni 2012 um 10:27

Haha nein, ich bin nicht der Unfallfahrer.

Ne ich habe genau aus dem Hintergedanken gehandelt, dass ich selber schon 3 Parkrempler am Auto hab und es einfahc unmöglich find wenn man abhaut. Dafür hat man ja die Haftpflicht und dann muss man eben mal 150/300 Euro SB zahlen...mein Gott...shit happens aber dann sollte man es wenigstens zugeben wenn andere Schaden nehmen!

am 21. Juni 2012 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Wenn der Schaden wirklich über 1000 € liegt wirds teuer.

Dann ist nicht mehr Fahrverbot sondern Fahrerlaubnisentzug das Zauberwort.

so etwa 8-10 Monate würde ich schätzen.

Und Tagessätze 40-50 (30 TS = 1 Monatseinkommen netto).

Nun bleib mal auf dem Teppich und verbreite nicht Panik durch Unsinn! Es wurde niemand verletzt und es gab "nur" Blechschaden. An meinem Beispiel habe ich ja aufgezeigt welche Folgen das haben kann. Maximal 1 Monat Fahrverbot und 1000 Öhre Strafe.

Sind Verletzte zu beklagen sieht die Situation schon anders aus! Aber DAS war hier nicht Thema! Und ... es kommt letztendlich IMMER auf den Richter an wie das mögliche Urteil ausfällt. Gut wer eine Rechtsschutz hat! Heute Sinnvoller denn je!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Nun bleib mal auf dem Teppich und verbreite nicht Panik durch Unsinn!

Wieso verbreitet er Panik? Die *(Schimpfwort einsetzen)* von Unfallflüchterin ist hier ja nicht vertreten => keine Panikmache ihr gegenüber Möglich ;)

Wer da so drüber weggeht, hat das schon öfter so gemacht. Bisher ohne Folgen. *Spekulation*

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