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Führerschein verloren/gestohlen - wie vorgehen?

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 17:47

Hallo Leute, ich habe ein Problem... seit dem letzten Discobesuch im 70Km Entfernten München ist mein Führerschein weg!

Ich vermute er wurde mir aus der Jacke geklaut - in der war er und die lag leider ein paar mal unbeuafsichtigt herum.

Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich habe gegoogelt und finde verschiedene Aussagen.

Einmal heisst es ich muss sofort zur Polizeit und den Verlust/Diebstahl melden.

Dannach muss ich einen neuen Führerschein beantragen und kann einen Ersatzführerschein beantragen.

München selbst rät aber ca 4 Wochen zu warten ob der Führerschein ggf. wieder auftaucht... das würde ich auch gerne... vieleicht wird er ja irgendwo gefunden oder abgegeben.

Nur was ist wenn ich Kontrolliert werde? Dann sind ja 10 oder 15€ fällig und ich muss meinen Führerschein innerhalb einer Woche vorzeigen!?

Wie gehe ich nun am besten vor?

Diebstahl melden und erstmal einen Ersatzführerschein ausstellen lassen? Oder reicht es wenn ich nur den Diebstahl melde und eine Bescheinigung von diesem mitführe?

Hat jemand Erfahrung mit den Kosten für das ganze?

Danke euch schonmal!

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2012 um 17:58

Ich würde es folgendermaßen machen:

Verlustanzeige bei der Polizei machen. (Du weist ja nicht, ob du ihn verloren hast, oder ob er dir gestohlen wurde.)

Kopie der Verlustanzeige von der Polizei aushändigen lassen.

Beim Straßenverkehrsamt einen vorläufigen Führerschein (ca. 7,- €) ausstellen lassen.

Wenn dann nach Ablauf der "empfohlenen Wartefrist" nichts positives kommt, den "richtigen" Führerschein neu ausstellen lassen (ca. 15,- €).

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33 Antworten
am 20. Mai 2012 um 17:53

ich würde eine anzeige wegen diebstahl aufgeben, sicher ist sicher.

am 20. Mai 2012 um 17:58

Ich würde es folgendermaßen machen:

Verlustanzeige bei der Polizei machen. (Du weist ja nicht, ob du ihn verloren hast, oder ob er dir gestohlen wurde.)

Kopie der Verlustanzeige von der Polizei aushändigen lassen.

Beim Straßenverkehrsamt einen vorläufigen Führerschein (ca. 7,- €) ausstellen lassen.

Wenn dann nach Ablauf der "empfohlenen Wartefrist" nichts positives kommt, den "richtigen" Führerschein neu ausstellen lassen (ca. 15,- €).

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 17:59

So günstig ist das?

Habe etwas von 35€ allein für den neuen Führerschein gelesen.

Falls eine Eidesstattliche Erklärung notwenig ist sogar nochmal 40€ oben drauf.

am 20. Mai 2012 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

So günstig ist das?

Als ich 2008 meinen CE gemacht habe, wollte ich natürlich sofort meinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt abholen.

In Dortmund stellt man den jedoch erst nach Vorlage der Prüfbescheinigung aus.

15,xx € für die neue Karte, nochmals der gleiche Betrag, weil ich noch den rosa Lappen hatte und "altes Recht" eingetragen haben wollte, plus 7,xx € für den vorläufigen Führerschein (inkl. CE und "altes Recht"), welcher natürlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw. Reisepass Gültigkeit hat.

Meinen "rosa Lappen" wollte ich natürlich behalten, daher wurde er auf allen Seiten (ausser der Frontseite) mit "ungültig" abgestempelt. Dieser "Service" kostet (in Dortmund) nichts.

Zitat der Beamtin/Angestellten: "Bei mir hat bisher jeder darauf bestanden, seinen grauen/rosa Lappen zu behalten. - Kann ich nachvollziehen."

*grins - Ich auch, denn der alte Lappen hat einen gewissen Charme gegenüber der nüchternen Plastikkarte*

 

[Edit: Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis/Reisepass gültig, da dieser ohne Passbild ausgestellt wird.]

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 18:16

Verständlich, ist irgendwo auch ein Andenken.

Kann man bei der Polizei überhaupt eine Verlustanzeige machen? Oder soll ich direkt einen Diebstahl anzeigen? Möchte den Kosten für den Notar eigentlich aus dem weg gehen. - Zu Schaden kommt dabei ja niemand.

Was benötige ich denn alles um die Anzeige zu machen und einen vorläufigen Führerschein zu beantragen?

Brauch ich für den Vorläufigen Führerschein auch ein Foto?

Brauch ich wenn ich den Schein dann tatsächlich neu beantragen muss nochmals einen Sehtest? Habe KEINE Sehhilfe!

am 20. Mai 2012 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Verständlich, ist irgendwo auch ein Andenken.

 

Kann man bei der Polizei überhaupt eine Verlustanzeige machen? Oder soll ich direkt einen Diebstahl anzeigen? Möchte den Kosten für den Notar eigentlich aus dem weg gehen. - Zu Schaden kommt dabei ja niemand.

 

Was benötige ich denn alles um die Anzeige zu machen und einen vorläufigen Führerschein zu beantragen?

Brauch ich für den Vorläufigen Führerschein auch ein Foto?

Brauch ich wenn ich den Schein dann tatsächlich neu beantragen muss nochmals einen Sehtest? Habe KEINE Sehhilfe!

@Verlustanzeige/Diebstahlanzeige:

Gehe zur nächsten Dienststelle und teile denen einfach mit, dass du deinen Führerschein irgendwo verloren hast.

Die werden dann entscheiden, ob es einfach nur eine Verlustanzeige oder eine Diebstahlanzeige gegen Unbekannt wird.

 

Für den vorläufigen Führerschein brauchst du kein Foto, denn er ist nur in Verbindung mit deinem Personalausweis bzw. Reisepass gültig.

Für den neuen Führerschein ist dann allerdings ein aktuelles Foto erforderlich.

Einen neuen Sehtest bedarf es für die Neuausstellung des Führerscheins nicht.

Sollte in deinem alten FS jedoch die Auflage einer Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse) eingetragen sein, du jedoch nicht mehr auf eine Sehhilfe angewiesen sein, so bedarf es eines amtlichen Sehtests zur Vorlage bei der Führerscheinstelle, damit diese Auflage im neuen Führerschein nicht mehr vorhanden ist.

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 18:31

Dankeschön! Dann werde ich das morgen mal erledigen und hoffe er Taucht wieder auf... der muss ja gefunden werden und irgendwo abgegeben werden....

am 20. Mai 2012 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Dankeschön! Dann werde ich das morgen mal erledigen und hoffe er Taucht wieder auf... der muss ja gefunden werden und irgendwo abgegeben werden....

Ich drücke dir die Daumen, dass du ihn verloren hast und ein ehrlicher Finder ihn auf dem richtigen Weg wieder in deine Hände kommen lässt.

Solche Leute soll es ja auch heute noch geben. (Auch wenn heutzutage die Wahrscheinlichkeit immer geringer wird.)

 

Viel Glück!

 

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Führerscheinnummer gesperrt wird, daher auf jeden Fall zur Polizei.

Hallo, Chris492,

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Kann man bei der Polizei überhaupt eine Verlustanzeige machen? Oder soll ich direkt einen Diebstahl anzeigen?

wenn der Führerschein tatsächlich gestohlen wurde, ist eine Diebstahlanzeige sinnvoll, denn es ist nicht auszuschließen, dass jemand mit diesem Führerschein Schindluder betreibt und Du dadurch möglicherweise Schwierigkeiten bekommst.

Des Weiteren geht es auch darum, dass der Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben und der Dieb irgendwann dingfest gemacht wird (möglicherweise kannst Du dann sogar Deine Auslagen von ihm einfordern).

Solltest Du den FS allerdings "nur" verloren haben, kannst Du zwar trotzdem eine Meldung bei der Polizei machen, aber diese bringt nicht viel, da die Polizei diese lediglich an die Führerscheinstelle weiterleitet, wo Du Dich sowieso zwecks Ausstellung eines neuen Führerscheins melden musst.

Zitat:

Möchte den Kosten für den Notar eigentlich aus dem weg gehen. - Zu Schaden kommt dabei ja niemand.

Da ich die Gepflogenheiten bei der FSST nicht so genau kenne, kann ich nicht sagen, ob Du generell eine eidesstattliche Versicherung abgeben musst.

Sinn macht diese jedoch allemal, da bei der FSST leider sehr viele Fahrerlaubnisinhaber aufschlagen, die ihren Führerschein vorsorglich als verloren melden, weil sie damit rechnen, dass sie über kurz oder lang ihre Fahrerlaubnis verlieren werden und damit ihren Führerschein abgeben müssen.

Aus diesem Grund behalten sie den angeblich verlorenen oder gestohlenen Führerschein in der Hinterhand, damit sie diesen bei Kontrollen vorzeigen können, wenn sie ohne Fahrerlaubnis fahren.

Nicht falsch verstehen:

Das ist jetzt keine Unterstellung an Dich, aber da so etwas häufig vorkommt, müssen auch die ehrlichen Führerscheinverlierer darunter leiden.

Zitat:

Brauch ich wenn ich den Schein dann tatsächlich neu beantragen muss nochmals einen Sehtest?

Meines Wissens nicht, wobei ein regelmäßiger Sehtest nicht schadet und im eigenen Interesse sein sollte (genauso, wie ein Erste - Hilfe - Kurs).

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 21:49

Dieser eidesstaatliche Erklärung ist soweit ich das gelesen habe nur nötig wenn man ihn verloren hat.

Beim Diebstahl ist das nicht nötig, nur die Anzeige ist zu machen und bei der Führerscheinstelle vorzuzeigen.

Auf das was du eben geschriben hast wäre ich ehrlich gesagt nichtmal gekommen. Und das ganze macht auch garkeinen Sinn.

Wenn die Polizisten den Führerschein überprüfen dann Wissen sie doch sowieso das ein Fahrverbot, Führerscheinentzug oder wasauchimmer besteht.

Sehen tu ich noch sehr gut - denke da besteht kein Bedarf.

Erste Hilfe Kurs habe ich so oder so regelmäßig da ich in meinem Betrieb Ersthelfer bin. :)

Da die Fahrerlaubnis ja weiter besteht, braucht es für die Neuausstellung eines Führerscheines weder eine Ersthelfer-Bescheinigung noch einen Sehtest.

wenn du nicht genau weisst das dein lappen geklaut wurde ist mit einener anzeige wg, diebstahl vorsicht geboten. ( vorteuschen einer straftat)

verlustanzeige machen und die möglichkeit des diebstahls ansprechen.

wenn das Aktenkundig ist, wird dir keiner bei einer kontrolle den kopf abreissen.

ist mir auch mal passiert im ausland so vor ca. 20 jahren

damals hat es 2-3 tage gedauert bis die antwort aus flensburg bei der führerscheinstelle da war und die einen neuen schein ausstellen konnten.

dank meines schutzbriefes, der auch den expressversand ins ausland gezahlt hat,konnte ich mit meinem neuen lappen die 1500 Km über 3 ländergrenzen ohne probleme nach hause fahren.

Hallo, Chris492,

viele Kollegen geben sich damit zufrieden, wenn ihnen ein Führerschein vorgelegt wird, der eindeutig auf den Fahrer, den sie kontrollieren, passt.

Wenn keine spezielle Anfrage über eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder wegen einer Sperrfrist durchgeführt wird, kann der Beamte somit nicht feststellen, dass der Fahrer ihn austrickst, weil er tatsächlich gar keine Fahrerlaubnis hat.

Dazu kommt, dass eine "frische" Entziehung der Fahrerlaubnis oder viele Fahrverbote gar nicht oder erst verspätet im System eingetragen werden und somit bei einer Überprüfung nicht festgestellt werden.

Das ist auch einer der Gründe, warum viele Kollegen so sehr darauf bestehen, dass ihnen bei einer Kontrolle der Führerschein vorgelegt wird und, wenn dieser nicht mitgeführt wird, ggf. sogar die Weiterfahrt untersagen.

Hallo, Murkspitter,

Dein Einwand ist berechtigt, aber Sorgen braucht sich der TE nur dann machen, wenn er wider besseren Wissens eine Strafanzeige erstattet ( § 164 StGB ).

D. h.: Weiß er ganz genau, dass er den Führerschein verloren hat, will aber z. B. einem anderen, der ihn geärgert hat, eins auswischen und zeigt diesen an, weil der angeblich den FS gestohlen hat, macht er sich strafbar.

Gibt er allerdings den Sachverhalt so an, wie er ihn oben beschrieben hat und äußert er die Vermutung, dass der FS gestohlen wurde, macht er sich nicht strafbar, selbst dann nicht, wenn sich herausstellen sollte, dass der FS nur aus der Tasche gefallen ist und nun in seinem Auto unter dem Sitz liegt. :rolleyes:

Viele Grüße,

Uhu110

Hast Du in der Disko schon angerufen? Passiert denen ja täglich dass dort Ausweise/Führerscheine abgegeben werden.

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