Parkender Roller wurde angefahren, Fahrerflucht - Wie sollte man vorgehen?

Moin Moin Zusammen,

mein Roller wurde nach Augenzeugen angefahren und ist dabei umgefallen. Der Augenzeuge hat es der Polizei gemeldet, welche mir anschließend einen Brief eingeworfen hat - Kennzeichen ist bekannt. Laut denen sind äußerlich keine Schäden zu erkennen, sollte mir etwas auffallen, soll ich mich bei der Dienststelle melden.

Wie würdet ihr nun vorgehen? Grundsätzlich sehe ich von Außen tatsächlich keinen Schaden. Nur mag ja beispielsweise der Lenkanschlag, welchen man so von außen nicht erkennt, einen abbekommen haben.

Wie geht man denn nun vor? Oder würdet ihr es einfach dabei belassen?

Danke Euch!

96 Antworten

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 18. November 2023 um 13:15:07 Uhr:


Ich sehe die Dinger allerdings auch als spaßige Wegwerfprodukte für die Kurzstrecke.

Die Frage ist, was man unter einem Roller versteht, Scooter, die überall auf den Bürgersteigen rumstehen und -liegen oder so ein Gerät, auf dem man draufsitzt:

Klick mich

Ich vermute, der TE hat letzteres.

Gruß

Uwe

Schon die Dinger, auf denen man sitzt. Vespa, Sym, Peugeot usw.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 18. November 2023 um 13:00:35 Uhr:


Auto schubst Roller um, kein Schaden erkennbar, Autofahrer entfernt sich, Eigentümer hat Dollarzeichen hinter den Augen und möchte wissen, wie man am meisten rausholen kann. 🙂

Deine Einstellung zum Eigentum anderer Leute läßt ja tief blicken.

Falsch. Das ist meine Einstellung zu meinem Eigentum. Roller fällt um, man sieht nix, alles ist gut.

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Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 18. Nov. 2023 um 13:15:07 Uhr:


Ich sehe die Dinger allerdings auch als spaßige Wegwerfprodukte für die Kurzstrecke.

So ein Honda SH350i z.b. kostet mal eben 6000€ und liegt damit 2000€ unter dem Neupreis für einen Dacia Logan.

Eigenartiges Wegwerfprodukt.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 18. Nov. 2023 um 13:0:35 Uhr:


Auto schubst Roller um, kein Schaden erkennbar, Autofahrer entfernt sich, Eigentümer hat Dollarzeichen hinter den Augen und möchte wissen, wie man am meisten rausholen kann.

Du bist nicht zufällig Schadenssachbeabeiter bei einer Versicherung? 🙄 Das ist doch deren Mantra...

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 18. November 2023 um 14:00:22 Uhr:


Falsch. Das ist meine Einstellung zu meinem Eigentum.

Jaja. Es ging hier um die Frage des TE, also um seinen Roller.

Wieso am meisten rausholen? Hätte der Autofahrer den Roller nicht mit seinem Auto berührt, wäre die jetzige Situation doch gar nicht entstanden.

Hier dem evtl. Geschädigten den schwarzen Peter zuschieben oder unlautere Absichten unterstellen ist schon sehr dreist.

Und wenn hier tatsächlich kein Schaden vorliegt und die Werkstatt fürs prüfen 50 oder 100 EUR nimmt, ist das der Versicherung völlig egal. Das zahlen die und fertig. Die Kosten, wenn sich da einer dransetzt und prüft und rechnet und kürzt, sind höher als die Rechnung der Werkstatt.

Dazu kann die Versicherung den Versicherungsnehmer noch hochstufen, dann hat sie unterm Strich noch dran verdient. Oder der VN kauft den Schaden zurück, dann hat es die Versicherung auch nichts gekostet.

Zitat:

Dazu kann die Versicherung den Versicherungsnehmer noch hochstufen, dann hat sie unterm Strich noch dran verdient. Oder der VN kauft den Schaden zurück, dann hat es die Versicherung auch nichts gekostet.

Bei unerlaubtem Entfernen kann man den Schaden zurückkaufen, man wird aber trotzdem hochgestuft.

Wenn es denn ein unerlaubtes Entfernen war (wird ja von einigen angezweifelt hier).

Warum sollte man einen Schaden zurückkaufen, wenn man trotzdem hochgestuft wird? Wo ist der Sinn?

Bei Unfallflucht kann die Versicherung den VN doch auch bis 5000 EUR in Regreß nehmen. Und man riskiert noch die Kündigung der Police durch den Versicherer.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. November 2023 um 07:19:23 Uhr:



Zitat:

@Kugar schrieb am 18. November 2023 um 06:43:03 Uhr:


...
Strafrechtlich passiert bei solcherlei Frechheiten in Deutschland schon lange nichts mehr. Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber wichtiger wäre mir an deiner Stelle, dass der Roller gecheckt wird.
...

Strafrechtlich ist das eine Fahrerflucht und keine Frechheit und wird natürlch von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Dem Flüchtigen droht eine 4stellige Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot. Die Anzeige seitens der Polizei läuft bereits.
Wenn der Anwalt dem Staatsanwaltschaft klar machen kann, dass man von dem Unfall nichts mitbekommen hat, kann das Verfahren gegen Zahlung eines Betrages eingestellt werden. Ansonsten geht das ganze vor Gericht und wird dann richtig teuer. Dazu müssen alle Kosten vom Verursacher getragen werden, die Versicherung holt sich alles zurück. Eine Einstellung bedeutet im dem Fall dann aber kein Freispruch. Ich selber durfte den ganzen Mist schon durchmachen und werde jetzt bei jeder noch so kleinen Bagatelle freiwillig die Polizei rufen.

Wie gesagt, erfahrungsgemäß passiert da gar nichts.
Was "die Staatsanwaltschaft kann" und was sie dann tut, fällt im Bürgersinn inzwischen immer weiter auseinander.

Aber danke für das juristische Kurzseminar.

@Kugar gibt es für die These, dass das sehr oft nicht verfolgt wird Belege? Einige Personen haben ja anscheinend durchaus andere Erfahrungen gemacht?

Habe es einmal vor 15 Jahren mitbekommen:
Auto wurde beim Einparken angefahren, Verursacher wurde vom Geschädigten selbstständig ermittelt, Verfahren wurde aber eingestellt.

Da die Polizei bereits eingeschaltet ist, bedarf es keine Anzeige wegen Unfallflucht mehr, da dieses Vergehen, wenn denn
eine Beschädigung durch das Anfahren des Rollers vorliegt, ein Offizialdelikt ist.
Es kommt jetzt nur darauf an - liegt eine Beschädigung vor, dann ist es Unfallflucht - liegt keine Beschädigung vor,
dann ist es keine Unfallflucht.
Die Polizei hat nach ihren Feststellungen keine Beschädigung ausgemacht. Sollte dennoch eine Beschädigung durch den
Rollerbesitzer festgestellt werden, die in Zusammenhang mit dem Anfahren hergeleitet werden muß, dann soll der Rollerbesitzer dieses der POLIZEI melden. Wenn dann diese Beschädigung mit dem Anfahren objektiv polizeilich in Betracht gezogen werden muß, dann leitet die Polizei von Amts wegen ein Verfahren wegen Unfallflucht ein.

Moin Moin !

Zitat:

Wenn der Verursacher das so einschätzt und entfernt

Nochmal extra für dich : Der Verursacher hat nicht das Recht, den Schaden einzuschätzen! Insofern ist das

immer

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort! Nur wenn sich hinterher herausstellt, dass wirklich kein (oder ein sehr geringer, vom Verursacher nicht erkennbarer) Schaden entstanden ist , kann das Verfahren eingestellt werden.

Wenn es so wäre , wie du schreibst, dann würden sämtliche Unfallverursacher erst einmal behaupten (und dürfen ! ), dass kein Schaden entstanden sei und sie sich deswegen ohne Hinterlassung ihrer Personalien hätten entfernen dürfen. Das Restrisiko , ermittelt zu werden, ist bei einer so kleinen Aufklärungsrate ja sehr klein.

MfG Volker

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