Parkender Roller wurde angefahren, Fahrerflucht - Wie sollte man vorgehen?
Moin Moin Zusammen,
mein Roller wurde nach Augenzeugen angefahren und ist dabei umgefallen. Der Augenzeuge hat es der Polizei gemeldet, welche mir anschließend einen Brief eingeworfen hat - Kennzeichen ist bekannt. Laut denen sind äußerlich keine Schäden zu erkennen, sollte mir etwas auffallen, soll ich mich bei der Dienststelle melden.
Wie würdet ihr nun vorgehen? Grundsätzlich sehe ich von Außen tatsächlich keinen Schaden. Nur mag ja beispielsweise der Lenkanschlag, welchen man so von außen nicht erkennt, einen abbekommen haben.
Wie geht man denn nun vor? Oder würdet ihr es einfach dabei belassen?
Danke Euch!
96 Antworten
Nur der Geschädigte und das nur im Zusammenwirken mit der Polizei und wenn nötig, eines Gutachters, haben das Recht einen Schaden oder eines nicht vorhandenen Schaden, festzustellen. Der Verursacher hat nur das Recht mit Hilfe eines anderen Gutachters oder in Form eines Gerichtsverfahren, gegen diese Feststellungen auf eine Beschädigung anzugehen, was sicherlich
dann schwierig für ihn sein wird.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2023 um 11:49:46 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2023 um 11:49:46 Uhr:
Zitat:
Wenn der Verursacher das so einschätzt und entfernt
Nochmal extra für dich : Der Verursacher hat nicht das Recht, den Schaden einzuschätzen! Insofern ist das immer unerlaubtes Entfernen vom Unfallort! Nur wenn sich hinterher herausstellt, dass wirklich kein (oder ein sehr geringer, vom Verursacher nicht erkennbarer) Schaden entstanden ist , kann das Verfahren eingestellt werden.MfG Volker
Interessante These, dem Verursacher jegliches Recht auf Einschätzung des Schadens zu nehmen.
Ich frage mich gerade in welchem Gesetz das verschriftlicht ist, was du da grade behauptest.
Vielleicht kann ich ja noch was lernen.
Wenn ich ein Fahrzeug berühre, mir das Fahrzeug ansehe und für mich entscheide, dass kein Schaden entstanden ist, kann ich natürlich wegfahren. Sollte dann doch ein Schaden entstanden sein, den ich übersehen habe, muss ich natürlich die Konsequenzen tragen.
Von daher ist deine Behauptung, dass das Entfernen dann automatisch den 142 erfüllt einfach falsch.
Es besteht kein Verpflichtung bei einer Berührung mit einem anderen Fahrzeug bei der ich meine dass kein Schaden entstanden ist, vor Ort zu bleiben.
Wie ich schon schrieb, ist es ratsam, aber keine Pflicht.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 20. November 2023 um 09:03:53 Uhr:
@Kugar gibt es für die These, dass das sehr oft nicht verfolgt wird Belege? Einige Personen haben ja anscheinend durchaus andere Erfahrungen gemacht?
Zwei aus der Familie, drei aus dem Freundeskreis, eine generelle Aussage von 2 befreundeten Rechtsanwälten.
Kann einem ausreichen oder nicht. Mir reicht es mehr als aus.
Immer das Gleiche: Versicherung zahlt, Strafverfahren eingestellt.
Der "angebliche" Schadenverursacher hat in jeden Fall das Recht, eine gegen ihn Schadenforderung abzuwenden.
Das ist natürlich schwer, wenn Polizei und eventueller Gutachter einen nicht gleich feststellbaren Schaden im Nachhinein in Zusammenhang mit dem bestimmten Unfall bringen.
Der Angeschuldigte kann dann ein gegenteiliges Gutachten erwirken und nötigenfalls bei strittigen Sachverhalt auch
vorgerichtlich bei Bescheid über Strafe von der <strafverfolgungsbehörde und zivilrechtlicher Forderungserhebung von dem "angeblichen" Geschädigten gegen ihn, mit Widerspruch/Einspruch (Rechtsbehelf) bis hin zum Rechtsmittel der Klage antworten.
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Moin Moin !
Zitat:
Nur der Geschädigte und das nur im Zusammenwirken mit der Polizei und wenn nötig, eines Gutachters, haben das Recht einen Schaden oder eines nicht vorhandenen Schaden, festzustellen.
nein , das darf der Geschädigte alleine entscheiden! Er ist keinesfalls verpflichtet, die Polizei zu rufen, er kann sich mit dem Schädiger auch so einigen oder auf eine Entschädigung verzichten.
Zitat:
Interessante These, dem Verursacher jegliches Recht auf Einschätzung des Schadens zu nehmen.
hab ich nicht geschrieben. natürlich darf er den Schaden einschätzen , nur hat das nicht die geringste nach aussen gerichtete Bedeutung. Aber er könnte z.B. seiner Versicherung melden , dass er den Schaden wesentlich geringer schätzt oder der meinung ist , es liegt überhaupt keine Beschädigung vor. dann wird die versicherung entscheiden , ob sie den Forderungen des Geschädigten vollumfänglich nachkommt oder Kürzungen vornimmt, was dann in aller Regel auf einen Prozess hinausläuft.
Zitat:
Wenn ich ein Fahrzeug berühre, mir das Fahrzeug ansehe und für mich entscheide, dass kein Schaden entstanden ist, kann ich natürlich wegfahren
In welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht das ?
mfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2023 um 19:05:00 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2023 um 19:05:00 Uhr:
Zitat:
Interessante These, dem Verursacher jegliches Recht auf Einschätzung des Schadens zu nehmen.
hab ich nicht geschrieben. natürlich darf er den Schaden einschätzen , nur hat das nicht die geringste nach aussen gerichtete Bedeutung. Aber er könnte z.B. seiner Versicherung melden , dass er den Schaden wesentlich geringer schätzt oder der meinung ist , es liegt überhaupt keine Beschädigung vor. dann wird die versicherung entscheiden , ob sie den Forderungen des Geschädigten vollumfänglich nachkommt oder Kürzungen vornimmt, was dann in aller Regel auf einen Prozess hinausläuft.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 20. November 2023 um 19:05:00 Uhr:
Zitat:
Wenn ich ein Fahrzeug berühre, mir das Fahrzeug ansehe und für mich entscheide, dass kein Schaden entstanden ist, kann ich natürlich wegfahren
In welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht das ?
mfG Volker
Kurzes Zitat aus deinem betreffenden Posting:
"Nochmal extra für dich : Der Verursacher hat nicht das Recht, den Schaden einzuschätzen! Insofern ist das immer unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!"
Soviel zum Thema: habe ich nicht geschrieben
Und dass man bei einem Vorfall, bei dem kein erkennbarer Schaden entstanden ist wegfahren darf, muss nirgendwo explizit stehen. Das ergibt sich logischerweise aus der Verpflichtung aus dem 142 bei einem Unfall eben zu warten. Ergo: kein Unfall, keine Wartepflicht
Es wird nicht alles geregelt was man darf, sondern hauptsächlich was man nicht darf oder wozu man verpflichtet ist.
Zitat:
Und dass man bei einem Vorfall, bei dem kein erkennbarer Schaden entstanden ist wegfahren darf, muss nirgendwo explizit stehen. Das ergibt sich logischerweise aus der Verpflichtung aus dem 142 bei einem Unfall eben zu warten. Ergo: kein Unfall, keine Wartepflicht
Es wird nicht alles geregelt was man darf, sondern hauptsächlich was man nicht darf oder wozu man verpflichtet ist.
Im Zweifel geht das schief. Wenn dann doch ein Schaden besteht, ist der Tatbestand erfüllt, denn im §142 StGB steht nichts von erkennbarer Schaden, da steht nur Unfall. Wenn man dann sogar ausgestiegen ist und kommentarlos weiterfährt, ist auch geklärt, dass man den Unfall bemerkt hat. Schnell ist der Führerschein weg.
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. November 2023 um 14:26:37 Uhr:
Interessante These, dem Verursacher jegliches Recht auf Einschätzung des Schadens zu nehmen.
Ich frage mich gerade in welchem Gesetz das verschriftlicht ist, was du da grade behauptest.
Vielleicht kann ich ja noch was lernen.
Wenn ich ein Fahrzeug berühre, mir das Fahrzeug ansehe und für mich entscheide, dass kein Schaden entstanden ist, kann ich natürlich wegfahren. Sollte dann doch ein Schaden entstanden sein, den ich übersehen habe, muss ich natürlich die Konsequenzen tragen.
Von daher ist deine Behauptung, dass das Entfernen dann automatisch den 142 erfüllt einfach falsch.
Es besteht kein Verpflichtung bei einer Berührung mit einem anderen Fahrzeug bei der ich meine dass kein Schaden entstanden ist, vor Ort zu bleiben.
Wie ich schon schrieb, ist es ratsam, aber keine Pflicht.
Vermutlich liegst du hier falsch. Ich frage mich, wie du als Laie überhaupt in der Lage bist einen Schaden festzustellen.
siehe auch hier:
https://www.bussgeldrechner.org/fahrerflucht/ohne-schaden.html
Zitat:
Entsteht kein Schaden bei einem Unfall, kommt selbstverständlich keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie den Unfall melden und sich demnach „erlaubt“ entfernen.
Begehen Sie allerdings Fahrerflucht, obwohl kein offensichtlicher Schaden am Fahrzeug zu erkennen ist, der Unfallgegner stellt aber einen Schaden fest, so kann er Sie wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der Polizei anzeigen.
Die Strafe hierfür ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. November 2023 um 21:49:46 Uhr:
Zitat:
Und dass man bei einem Vorfall, bei dem kein erkennbarer Schaden entstanden ist wegfahren darf, muss nirgendwo explizit stehen. Das ergibt sich logischerweise aus der Verpflichtung aus dem 142 bei einem Unfall eben zu warten. Ergo: kein Unfall, keine Wartepflicht
Es wird nicht alles geregelt was man darf, sondern hauptsächlich was man nicht darf oder wozu man verpflichtet ist.
Im Zweifel geht das schief. Wenn dann doch ein Schaden besteht, ist der Tatbestand erfüllt, denn im §142 StGB steht nichts von erkennbarer Schaden, da steht nur Unfall. Wenn man dann sogar ausgestiegen ist und kommentarlos weiterfährt, ist auch geklärt, dass man den Unfall bemerkt hat. Schnell ist der Führerschein weg.
Klar
Ich hatte ja geschrieben dass man dann im Fall dass doch ein Schaden entstanden ist die Konsequenzen tragen muss. Deswegen ist es zu raten eine Berührung zu melden, aber eben nicht verpflichtend. Darum ging es.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 20. November 2023 um 22:06:06 Uhr:
Zitat:
Vermutlich liegst du hier falsch. Ich frage mich, wie du als Laie überhaupt in der Lage bist einen Schaden festzustellen.
siehe auch hier:
https://www.bussgeldrechner.org/fahrerflucht/ohne-schaden.html
Ich liege nicht falsch.
Selbst diese von dir verlinkte Seite ( qualitativ übrigens nicht besonders ) spricht davon, dass man den Unfallort ( eigentlich ist es ja ohne Schaden keiner ) nicht verlassen
sollte, selbst wenn man keinen Schaden festgestellt hat.
Genau dazu rate ich auchEs geht nur darum,
dass es keine Pflichtist, wenn man keinen Schaden erkennt, am "Unfallort" zu verbleiben, so wie es im 142 gefordert ist. Und nur darum ging es.
Das Risiko trägt man dann natürlich.
Natürlich kann das schiefgehen und ist auch schon oft schiefgegangen. Oft sind entstandene Schäden schlecht zu sehen. Deshalb auch mein Rat, immer jemanden hinzuzuziehen, idealerweise die Polizei, die dann zumindest einmal drüber schaut und dementsprechende Maßnahmen trifft oder eben nicht.
Sieht die Polizei auch nichts, werden sicherheitshalber, ohne einen Unfall aufzunehmen, vorsorglich die Personalien ausgetauscht, um im Falle eines Schadens die zivilrechtliche Forderungen des Geschädigten zu ermöglichen. Der "Geschädigte" wird über den Vorfall entweder telefonisch oder schriftlich informiert. Das ist gängige Praxis und von mir selbst hunderte Male praktiziert.
Ich z.B. würde, obwohl es keine Pflicht ist, immer die Polizei hinzuziehen, wenn ich einen anderen Pkw angefahren hätte und selbst keinen Schaden feststellen kann. Dann kann hinsichtlich des 142 nichts mehr schiefgehen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. November 2023 um 22:35:22 Uhr:
Ich z.B. würde, obwohl es keine Pflicht ist, immer die Polizei hinzuziehen, wenn ich einen anderen Pkw angefahren hätte und selbst keinen Schaden feststellen kann. Dann kann hinsichtlich des 142 nichts mehr schiefgehen.
Problem ist mittlerweile die kommen ja selbst bei kleineren Schäden schon nicht mehr...
OTon: "für ne Delle im Kotflügel schicke ich keine Leute raus" & wenn man drauf besteht zahlt man gleich 25€ für "technische Hilfeleistung" sprich ein Protokoll....einerseits verständlich aufgrund Personal aber wenn es dann um die Regulierung geht steht man ohne auch dumm da....
Zitat:
@garrettv8 schrieb am 21. November 2023 um 08:17:37 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. November 2023 um 22:35:22 Uhr:
Ich z.B. würde, obwohl es keine Pflicht ist, immer die Polizei hinzuziehen, wenn ich einen anderen Pkw angefahren hätte und selbst keinen Schaden feststellen kann. Dann kann hinsichtlich des 142 nichts mehr schiefgehen.Problem ist mittlerweile die kommen ja selbst bei kleineren Schäden schon nicht mehr...
OTon: "für ne Delle im Kotflügel schicke ich keine Leute raus" & wenn man drauf besteht zahlt man gleich 25€ für "technische Hilfeleistung" sprich ein Protokoll....einerseits verständlich aufgrund Personal aber wenn es dann um die Regulierung geht steht man ohne auch dumm da....
Das mag in einigen Bundesländern so sein. In NRW ist das nicht so. Der Erlass hier besagt, dass jeder Unfall aufzunehmen ist. Das ist in anderen Bundesländern nicht so. Allerdings glaub ich. dass in diesem speziellen Fall, wenn ein Beteiligter nicht vor Ort ist, selbst in diesen Ländern ausgerückt wird. Und Gebühren gibt´s bei uns für solche Sachen gar nicht.
Also bei Unfallverursachung ohne Schadenerkennung immer die zuständige Polizei persönlich anfahren, Meldung machen, Uhrzeit der Meldung und Namen des Polizeibeamten merken. Dann ist man auf der sicheren Seite !
Moin Moin !
Zitat:
Kurzes Zitat aus deinem betreffenden Posting:
"Nochmal extra für dich : Der Verursacher hat nicht das Recht, den Schaden einzuschätzen! Insofern ist das immer unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!"
Soviel zum Thema: habe ich nicht geschrieben
Toll, wie du aus dem Zusammenhang gerissene Zitate verwendest , um Recht behalten zu können! Der Zusammenhang war der, dass du anstelle des Geschädigten feststellst , ob ein Schaden eingetreten ist oder nicht!
Du sprichst dem Geschädigten das Recht ab , den Schaden einzuschätzen , indem du als Schädiger dieses Recht für dich in Anspruch nimmst!
Zitat:
Und dass man bei einem Vorfall, bei dem kein erkennbarer Schaden entstanden ist wegfahren darf, muss nirgendwo explizit stehen. Das ergibt sich logischerweise aus der Verpflichtung aus dem 142 bei einem Unfall eben zu warten. Ergo: kein Unfall, keine Wartepflicht
Auch hier hast du wieder falsch zitiert, um Recht zu behalten. "erkennbar" enstammt deiner Phantasie , davon steht nichts in den D efinitionen eines Unfalls . https://www.juraforum.de/lexikon/unfall
Zitat:
Das ist gängige Praxis und von mir selbst hunderte Male praktiziert.
Du hast hunderte Unfälle verursacht??????????????
mfg Volker
nein, vermutlich alsPolizeibeamter aufgenommen.. Ich möchte an dieser Stelle darum bitten, etwas die Spitzen rauszunehmen.