Parkender Roller wurde angefahren, Fahrerflucht - Wie sollte man vorgehen?

Moin Moin Zusammen,

mein Roller wurde nach Augenzeugen angefahren und ist dabei umgefallen. Der Augenzeuge hat es der Polizei gemeldet, welche mir anschließend einen Brief eingeworfen hat - Kennzeichen ist bekannt. Laut denen sind äußerlich keine Schäden zu erkennen, sollte mir etwas auffallen, soll ich mich bei der Dienststelle melden.

Wie würdet ihr nun vorgehen? Grundsätzlich sehe ich von Außen tatsächlich keinen Schaden. Nur mag ja beispielsweise der Lenkanschlag, welchen man so von außen nicht erkennt, einen abbekommen haben.

Wie geht man denn nun vor? Oder würdet ihr es einfach dabei belassen?

Danke Euch!

96 Antworten

Zitat:

@Kugar schrieb am 18. November 2023 um 06:43:03 Uhr:


[...]
Strafrechtlich passiert bei solcherlei Frechheiten in Deutschland schon lange nichts mehr. Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber wichtiger wäre mir an deiner Stelle, dass der Roller gecheckt wird.
[...]

Kann ich so definitiv nicht bestätigen. Ein Blechschaden an einem parkenden Auto, den wir als Zeugen gemeldet hatten, ging erst im letzten Jahr bis vors Gericht.

Also kann das durchaus auch in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen haben, wobei hier aber die Bagatellgrenze wahrscheinlich nicht erreicht ist.

Zitat:

@Kugar schrieb am 18. November 2023 um 06:43:03 Uhr:


...
Strafrechtlich passiert bei solcherlei Frechheiten in Deutschland schon lange nichts mehr. Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber wichtiger wäre mir an deiner Stelle, dass der Roller gecheckt wird.
...

Strafrechtlich ist das eine Fahrerflucht und keine Frechheit und wird natürlch von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Dem Flüchtigen droht eine 4stellige Geldstrafe, Punkte und Fahrverbot. Die Anzeige seitens der Polizei läuft bereits.

Wenn der Anwalt dem Staatsanwaltschaft klar machen kann, dass man von dem Unfall nichts mitbekommen hat, kann das Verfahren gegen Zahlung eines Betrages eingestellt werden. Ansonsten geht das ganze vor Gericht und wird dann richtig teuer. Dazu müssen alle Kosten vom Verursacher getragen werden, die Versicherung holt sich alles zurück. Eine Einstellung bedeutet im dem Fall dann aber kein Freispruch. Ich selber durfte den ganzen Mist schon durchmachen und werde jetzt bei jeder noch so kleinen Bagatelle freiwillig die Polizei rufen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. November 2023 um 05:48:05 Uhr:


Es bleibt trotzdem Fahrerflucht, auch ohne Beschädigung. Der Roller ist umgefallen und es bleibt ein Unfallort, von dem sich der Fahrer unerlaubt entfernt hatte.

Nein. Strafrechtlich ist es nur ein Unfall, wenn ein Schaden von mindestens 30€ entstanden ist. Und ohne Unfall ist es auch kein unerlaubtes Entfernen.

Beim Umfallen ist sicher mindestens ein Kratzer entstanden dessen Beseitigung sicher mehr als 30€ kostet.
Und da es nicht im Ermessen des Verursachers liegt das zu beurteilen ist es ganz sicher unerlaubtes entfernen vom Unfallort.
Und auch das Recht des Geschädigten das Fahrzeug überprüfen zu lassen und das auch zu tun übersteigt auch in der Fachwerkstatt 30€.

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Wenn ich einen Roller umfahre und mich entferne, ist es keine Fahrerflucht. Wenn ich beim einparken einen Wagen touchiere und mich entferne ist es Fahrerflucht. Versteh ich nicht

Ich lese regelmäßig die Polizeiberichte für meine Wohnstadt. Ca. 20% davon sind Unfallfluchten mit teilweise erheblichen finanziellen Nachteilen für die Geschädigten.

Gefühlt 10% davon werden durch Zeugenaussagen oder andere Beweismittel (Dashcam u. ä) aufgeklärt. In Anbetracht dessen würde ich unabhängig von der Schadenhöhe die Sache weiterverfolgen, zivil- wie strafrechtlich.

Selbst wenn es nur ein paar Kratzer sind, ist Dir eine Wertminderung entstanden. Da würde ich auf jeden Fall eine mögliche Entschädigung prüfen. Außerdem ist es gerade bei Zweirädern Deine Gesundheit, die auf dem Spiel steht, insbesondere bei nicht offen erkennbaren Schäden.

Und ja (wie hier bereits geschrieben), ich würde mich auch bei dem Zeugen bedanken, falls es möglich ist, seine Identität zu erfahren. Viele schauen weg, es sei denn, sie können ein Video für Facebook u. Co. davon machen... 😉

Moin Moin !

Zitat:

Nein. Strafrechtlich ist es nur ein Unfall, wenn ein Schaden von mindestens 30€ entstanden ist. Und ohne Unfall ist es auch kein unerlaubtes Entfernen.

Die Schadenshöhe kann vom Verursacher nicht willkürlich festgelegt werden , daher ist es ein unerlaubtes Entfernen! Deine Einschätzung träfe nur zu , wenn der Verursacher den TE als Geschädigten informiert hätte und dieser den Verursacher von einem Schaden freigesprochen hätte. (oder man sich auf andere Art geeinigt hätte) Hier steht aber die Schadenshöhe gar nicht fest.

MfG Volker

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 18. November 2023 um 09:46:53 Uhr:


Wenn ich einen Roller umfahre und mich entferne, ist es keine Fahrerflucht. Wenn ich beim einparken einen Wagen touchiere und mich entferne ist es Fahrerflucht. Versteh ich nicht

Wenn bei beiden Fällen kein Schaden entstanden ist, ist es jeweils keine Unfallflucht. Weil, wie @Kai R. hier schon ausgeführt hat: kein Schaden-kein Unfall-kein Unfallort-keine Unfallflucht

Das sicherste ist natürlich da mal jemanden drübergucken zu lassen (Polizei), dann bist du hinsichtlich einer Flucht auf der sicherern Seite. Ob die dann einen Unfall aufnehmen oder ebenfalls der Meinung sind, dass kein Schaden entstanden ist wird sich dann zeigen. Aber dann ist die ganze Sache zumindest gemeldet und zumindest als Einsatz im System dokumentiert. Ich kann nur dazu raten anzurufen und solch einen Vorfall zu melden.

Eine moralische Verpflichtung zu bleiben besteht aber nicht, wenn man überzeugt ist, dass nichts passiert ist.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. November 2023 um 09:49:11 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. November 2023 um 09:49:11 Uhr:



Zitat:

Nein. Strafrechtlich ist es nur ein Unfall, wenn ein Schaden von mindestens 30€ entstanden ist. Und ohne Unfall ist es auch kein unerlaubtes Entfernen.


Die Schadenshöhe kann vom Verursacher nicht willkürlich festgelegt werden , daher ist es ein unerlaubtes Entfernen! Deine Einschätzung träfe nur zu , wenn der Verursacher den TE als Geschädigten informiert hätte und dieser den Verursacher von einem Schaden freigesprochen hätte. (oder man sich auf andere Art geeinigt hätte) Hier steht aber die Schadenshöhe gar nicht fest.

MfG Volker

Wenn der Verursacher das so einschätzt und entfernt und recht behält, alles gut. Wenn nicht, hat er dann die Konsquenzen zu tragen.
Aber darum, dass der Verursacher hier einen Schaden erkennt und dann schätzt, geht es hier glaube ich nicht, sondern darum, dass gar kein Schaden festgestellt wurde.
Gemeinsam mt dem "Geschädigten" bzw. Fahrzeughalter die Einschätzung zu treffen, ist natürlich am Besten. Oder eben die Polizei hinzuziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wenn kein Schaden verursacht worden ist, liegt auch keine Unfallflucht zugrunde. Eine Haftpflichtversicherung braucht
keine Regulierung vornehmen, wenn es keine konkrete Schädigung gibt. Inwieweit eine gutachterliche Überprüfung auf
etwaige Schäden von der Versicherung im Wege der Kulanz übernommen wird, muß mit der zuständigen Versicherung
abgesprochen werden.
Sollte im Nachhinein ein Schaden festgestellt werden, dann handelt es sich auch um Unfallflucht.
Ein diesbezüglicher Schädiger sollte es es nicht versäumen, wenn er auch vor Ort keinen Schaden erkennen kann, bei der zuständigen Polizei eine persönliche Meldung über das von ihm begangene Ereignis zu machen, damit ein eventueller nachträglich festgestellter Schaden nicht dazu führt, daß ihm Unfallflucht vorgeworfen wird.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 18. November 2023 um 10:35:39 Uhr:


Wenn kein Schaden verursacht worden ist, liegt auch keine Unfallflucht zugrunde. Eine Haftpflichtversicherung braucht
keine Regulierung vornehmen, wenn es keine konkrete Schädigung gibt. Inwieweit eine gutachterliche Überprüfung auf
etwaige Schäden von der Versicherung im Wege der Kulanz übernommen wird, muß mit der zuständigen Versicherung
abgesprochen werden.
Sollte im Nachhinein ein Schaden festgestellt werden, dann handelt es sich auch um Unfallflucht.
Ein diesbezüglicher Schädiger sollte es es nicht versäumen, wenn er auch vor Ort keinen Schaden erkennen kann, bei der zuständigen Polizei eine persönliche Meldung über das von ihm begangene Ereignis zu machen, damit ein eventueller nachträglich festgestellter Schaden nicht dazu führt, daß ihm Unfallflucht vorgeworfen wird.

Stimmt

Wurde hier im Prinzip aber bereits gesagt. 😉

Vielleicht kann das nochmal jemand zusammenfassen.😁😁

Auto schubst Roller um, kein Schaden erkennbar, Autofahrer entfernt sich, Eigentümer hat Dollarzeichen hinter den Augen und möchte wissen, wie man am meisten rausholen kann. 🙂

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sowas ohne Schaden von statten geht. Du wirst mindestens irgendwelche Kratzer an Lenker oder Verkleidung haben, wo der Roller Kontakt zum Boden hatte.
Frage ist dann eher, ob mans unwesentlich findet oder nicht.

Wie so oft, kommt’s halt drauf an. Bei dem einen kommt es auf einen Kratzer mehr nicht drauf an, beim anderen schon.
Btw. Bei meinem wäre es egal. Ich sehe die Dinger allerdings auch als spaßige Wegwerfprodukte für die Kurzstrecke.

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