Parkender Roller angefahren, Unfallfahrer bekannt, der Roller ist jetzt weg ich brauche ihn aber
Mein Roller parkte bei der Werkstatt draussen, dann wurden einige Roller von einem Auto beschädigt, finanzieller Totalschaden. Der Unfallfahrer begann Fahrerflucht, doch zum Glück wurde er ausfindig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir auch schon wegen der Fahrerflucht gemeldet, ich habe meinen finanziellen Schaden mitgeteilt.
Mein Problem ist aber, dass mein Roller seit 01.06.2025 weg ist, also er steht beschädigt bei der Werkstatt, sieht gräuselig aus Verkleidungsteile sind geborsten und abgebrochen, wie es mit dem Motor aussieht weiß ich nicht, doch wenn ich bei der Werkstatt anrufe heben sie nicht mal mehr ab. Ich denke, weil sie mir auch nichts Neues sagen können. Ich habe eine Schadensmeldung von der gegnerischen Versicherung bekommen, habe diese ausgefüllt aber keine Rückmeldung bekommen.
Mir fehlt meine Honda aber sehr! Ich bin gehbehindert, und die Honda garantiert mir meine Mobilität. Ich habe der gegnerischen Versicherung meinen Behindertenausweis schon geschickt und ihnen auch eine Frist gesetzt bis zum 01.08.2025, doch bislang habe ich weder Antwort noch ein Austauschfahrzeug bekommen.
Was soll ich jetzt machen? Ich habe leider keine Versicherung, und ich weiß nicht, bei wem ich jetzt nachfragen kann. Geschweige denn, was mir zusteht.
106 Antworten
@nerv : Gib doch mal die Zahlen durch - Wiederbeschaffungswert, Restwert und kalkulierte Reparaturkosten. Gibt nämlich durchaus die Möglichkeit, im gewissen Rahmen trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens den Roller sach- und fachgerecht reparieren zu lassen. Aber halt nur in gewissem Rahmen und dazu werden die Zahlen benötigt. Dazu musst du den Roller dann mind. 6 Monate noch weiter fahren.
Sorry, aber ich komme gerade aus dem Lachen nicht heraus.
"Ich würde das Geld von der Versicherung nehmen..."
Würde der TE bestimmt auch gerne, aber die Versicherung will sich nicht vom Gelde trennen.
"...und die Versicherung den Roller einziehen." Dann repariert die Versicherung vermutlich den Roller und der wird dann das neue Vorstandsfahrzeug, schließlich müssen die doch sparen.
Wenn du dieses Jahr schon mal eine Rechtsberatung beim ADAC hattest, warum gehst du nicht zu dem selben Anwalt. Du brauchst doch keine Kanzleien abklappern, man kann sich das Leben auch kompliziert machen.
Ansonsten nutze doch eine dieser Vereine die man auch ohne Risiko in Anspruch nehmen kann.
DSR24 oder VerkehrsAnwälte (sind die beiden die ich immer auf den DashCam YouTube Kanälen meiner Wahl als Werbung eingespielt bekomme).
So wie ich die verstehe prüfen die im Vorfeld den Fall und wenn die Chancen gut stehen gehen die für dich in die Klärung. Ohne finanzielles Risiko für dich. Die schlagen ihre Kosten dann beim Gegner auf. So verstehe ich die - aber bitte noch einmal prüfen.
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Aus welcher großen Stadt kommst du? Vielleicht nimmt dich hier jemand an die Hand und begleitet dich ein Stück. Wenn es Bremen ist, würde ich versuchen zu helfen.
Mit keinem Wort wurde gesagt, die Versicherung des Unfallgegners würde nicht zahlen. Man muss aber schon seine Ansprüche gegen sie richten.
Eine Reparatur oberhalb des Wiederbeschaffungswertes habe ich auch schon von der Versicherung eines Unfallgegners bezahlt bekommen. War damals ein Renault Twingo - bis 125% ging das damals.
Einen Anwalt braucht man nur, wenn man sich nicht selbst zu helfen weiß. Eine gegnerische Haftpflicht kann icht einfach sagen - wir zahlen nicht.
Auweh
@Spardynamiker
bei allem Respekt - aber Dieter Nuhr kennst du schon? Zumindest hast Du vom hier behandelten Sachverhalt NULL Ahnung, also halt Dich bitte aus der Diskussion heraus. Der TE ist schon hilflos genug, da benötigt er nicht noch irgendwelche Sparhirne, die völligen Schwachsinn verbreiten.
Ich kann dem TE wirklich auch nur empfehlen - nimm die vorliegenden Papiere und geh zum Anwalt. Das kostet Dich keinen einzigen Cent.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 5. August 2025 um 07:11:39 Uhr:
Einen Anwalt braucht man nur, wenn man sich nicht selbst zu helfen weiß.
Der TE weiß´sich doch nicht selbst zu helfen! Also braucht er doch auch nach deiner Argumentation einen Anwalt.
Das ist natürlich ein Problem, wenn man sich nicht auskennt und hier ist der Fall schon etwas selten.
Wenn der Roller das einzige Fahrzeug ist, kann man m.E.. für die Dauer der Reparatur oder bis zur Wiederbeschaffung eines neuen Roller einen Mieten. Fraglich ist was das Kosten darf wie lange und ob es überhaupt Mietroller gibt. Evtl hat der Originale auch irgendwelche Umbauten, die aufgrund der Behinderung benötigt werden.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 5. August 2025 um 14:28:23 Uhr:
Wenn der Roller das einzige Fahrzeug ist, kann man ......
Es ist doch längst geklärt, daß der TE auch ein Auto hat.
Warum kann man nicht den gesamten Thread lesen, ehe man antwortet?
Zitat:
@nogel schrieb am 5. August 2025 um 17:11:51 Uhr:
Es ist doch längst geklärt, daß der TE auch ein Auto hat.
Warum kann man nicht den gesamten Thread lesen, ehe man antwortet?
Was ich auch als faszinierend empfinde:
Der TE meldet sich gestern an und schlägt gleich mit 2 Aufregerthemen auf.
Der Zweite:
Bei regennasser, abschüssiger Straße über rote Ampel gerutscht : Verkehr & Sicherheit
Sorry, falls ich mich irre.
Aber die eine Geschichte ist doch schon 2 Wochen her (oder Monate?). Bestimmt kommt die Tage noch die 3. Staffel raus. 🥴
@twindance : Wieso? Der Spardynamiker hat doch Recht, die Versicherung kann nicht einfach sagen "wir zahlen nicht".
Bringt doch auch nichts, wenn die das sagen. Deshalb schreiben die so was doch auch. Immer wieder mit lustigen Begründungen. Bei einem Vorgang konnten die tatsächlich schreiben (nicht sagen), dass ihr VN auf der übergeordneten Straße fuhr und daher Vorfahrt hatte und sie deshalb nicht zahlen werden. Dass an der T-Kreuzung keinerlei Schilder stehen? Geschenkt, wir wollen nicht zahlen und das alleine zählt. Immer wieder schön, wenn der Geschädigte eine RS-Versicherung hat.