Ich möchte anmerken dass ein Kfz.-Führer einfach aus der Betriebsgefahr haftet, unabhängig von der Schuldfrage. Ausnahme: der Unfallgegner hat grob fahrlässig gehandelt, oder der Unfall war für den Geschädigten unabwendbar.
Eine grobe Fahrlässigkeit sehe ich nicht, Unabwendbarkeit des Unfalls lässt sich hier sicher auch nicht beweisen. Daher ist die Frage welche Qwote die Versicherungen zahlen. Der Gegner wird keine 100 % seines Schadens bekommen, sondern irgendwo zwischen 20 und 80 %, der Themenstarter bekommt wenn es gut für ihn ausgeht vielleicht 80 %. In der Versicherung zurückgestuft werden dann beide Beteiligte.
Für den Themenstarter macht es bei dieser Konstellation meines Erachtens keinen Sinn sein Auto möglichst günstig zu reparieren. Da freut sich nur der Gegner, der den Schaden dann günstig von der Versicherung zurückkaufen kann.