Parkender Roller angefahren, Unfallfahrer bekannt, der Roller ist jetzt weg ich brauche ihn aber

Mein Roller parkte bei der Werkstatt draussen, dann wurden einige Roller von einem Auto beschädigt, finanzieller Totalschaden. Der Unfallfahrer begann Fahrerflucht, doch zum Glück wurde er ausfindig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir auch schon wegen der Fahrerflucht gemeldet, ich habe meinen finanziellen Schaden mitgeteilt.

Mein Problem ist aber, dass mein Roller seit 01.06.2025 weg ist, also er steht beschädigt bei der Werkstatt, sieht gräuselig aus Verkleidungsteile sind geborsten und abgebrochen, wie es mit dem Motor aussieht weiß ich nicht, doch wenn ich bei der Werkstatt anrufe heben sie nicht mal mehr ab. Ich denke, weil sie mir auch nichts Neues sagen können. Ich habe eine Schadensmeldung von der gegnerischen Versicherung bekommen, habe diese ausgefüllt aber keine Rückmeldung bekommen.

Mir fehlt meine Honda aber sehr! Ich bin gehbehindert, und die Honda garantiert mir meine Mobilität. Ich habe der gegnerischen Versicherung meinen Behindertenausweis schon geschickt und ihnen auch eine Frist gesetzt bis zum 01.08.2025, doch bislang habe ich weder Antwort noch ein Austauschfahrzeug bekommen.

Was soll ich jetzt machen? Ich habe leider keine Versicherung, und ich weiß nicht, bei wem ich jetzt nachfragen kann. Geschweige denn, was mir zusteht.

106 Antworten
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 4. August 2025 um 19:06:36 Uhr:
Wenn Du über den ADAC eine Rechtsschutzversicherung hast meldest Du online einfach einen Schaden.
Hier gibt es für die Haftung des Schadens keine Unstimmigkeiten,es gibt die zuständige Versicherung und den einwandfreien Beleg Deines Schadens.
Dafür brauchst Du kein Beratungsgespräch.

Ich habe keine Rechtschutzversicherung, das habe ich schon weiter oben geschrieben. Leider keine Versicherung.

Sorry,hatte die Aussage jemand anderes Dir zugeordnet.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen: du erscheinst mir ziemlich hilflos in manchen Dingen zu sein. (allein die Frage was mit deinem Roller jetzt los ist, sollte recht einfach zu klären sein).

Aber umso mehr kann ich nur DRINGEND ans Herz legen, alles einem Anwalt zu übergeben, ohne Rechtsbeistand bekommst du das niemals geregelt.

Und bei derart klarer Schuldfrage besteht keinerlei Risiko, auf etwas sitzen zu bleiben.

Und weiter oben wurde bereits geschrieben, dass die anfallenden Rechtsanwaltskosten der Versicherung des Unfallfahrers zur Last fallen.

Erkläre dem Anwalt bereits im ersten Gespräch,

a) dass du ihn dir nicht leisten kannst

b) du Schadenersatzansprüche geltend machen möchtest, weil den geparkter Roller geschrottet wurde.

Damit dürfte dem Anwalt bekannt sein, dass er sein Geld von der gegn. Versicherung bekommt.

Ob du ein Gutachten benötigst, kann ich von hier nicht beurteilen. Nur wenn es ein Totalschaden ist, kann eigentlich nur ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert einigermaßen beziffern. Und auch dem solltest du bei Beauftragung mitteilen, dass

a) du es dir nicht leisten kannst

b) du Schadenersatzansprüche...

c) hier kein ausführliches Gutachten, sondern nur eine Kurzexpertise gewünscht wird - augenscheinlich Totalschaden, Wiederbeschaffungswert...

Sorry, aber der Vorfall ist zwei Monate her, worauf möchtest du noch warten? Dass die Versicherung freiwillig zahlt? Was soll sie denn zahlen, wenn du ihr deinen Schaden nicht bezifferst.

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@Bloetschkopf hast du überlesen, dass der TE keine Rechtsschutzversicherung hat? Dann wird es schwierig mit der Online-Schadenmeldung.

Ja, ok, ich bin hier hilflos, ich hatte sowas noch nicht und ich weiß nicht, was ich machen soll. Ich habe meinen Vater gefragt, doch er ist bei dieser Sachlage auch überfragt.

Es gibt bereits ein Gutachten, der Schaden ist auch beziffert, der Gutachter hat mich angerufen und mir mitgeteilt, dass der Schaden den Wiederbeschaffungswert weit übersteigt. Doch er sagte, das geltende Recht verpflichtet die Versicherung nur, den Wiederbeschaffungswert zu zahlen, nicht den tatsächlichen Schaden. Er sagte damals, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert mir auf mein Konto zahlen würde, doch das ist bislang nicht passiert.

Gut, dann werde ich die Papiere, die ich habe, ausdrucken. Das Problem mit den Rechtsanwälten ist, dass die keine Beratungsscheine mögen. Aber da die Sachlage so eindeutig ist, wird sich vielleicht doch einer finden, der sich dieser Sache annimmt. Vielleicht kann ich auch bei der Polizei fragen, oder vielleicht auch dem ADAC.

.... ich weiß doch nicht, was man in so einer Situation am Besten oder am Effektivsten tut. Deswegen schreibe ich ja hier, weil ich nicht weiß, woher ich Infos bekommen kann.

Was würde ich tun?

Na, bei der Werkstatt vorstellig werden und einen Kostenvoranschlag machen lassen oder gleich reparieren lassen und dann Kostenvoranschlag oder gleich die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Woher soll die wissen, was sie zahlen soll, wenn ihr keine Zahlen vorgelegt werden?

Rechtsanwalt? Ist denn irgendwas strittig?

Hier gibt es ein paar Spezialisten, die immer gleich nach einem Rechtsanwalt brüllen.

Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 4. August 2025 um 20:24:46 Uhr:
Was würde ich tun?
Na, bei der Werkstatt vorstellig werden und einen Kostenvoranschlag machen lassen oder gleich reparieren lassen und dann Kostenvoranschlag oder gleich die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Woher soll die wissen, was sie zahlen soll, wenn ihr keine Zahlen vorgelegt werden?
Rechtsanwalt? Ist denn irgendwas strittig?
Hier gibt es ein paar Spezialisten, die immer gleich nach einem Rechtsanwalt brüllen.

Unglaublich. Die mit Abstand "falscheste" Antwort hier! Und anscheinend, ohne den Thread überhaupt gelesen zu haben!

Der TE schrieb doch längst:

Es gibt bereits ein Gutachten, der Schaden ist auch beziffert, der Gutachter hat mich angerufen und mir mitgeteilt, dass der Schaden den Wiederbeschaffungswert weit übersteigt.

Und ja, manchmal mag der Ruf nach einem Anwalt etwas voreilig sein.

Aber hier - ABSOLUT UND RICHTIG. Und ganz WICHTIG. Warum, muß nicht zum hundertsten Mal durchgekaut werden. Das Forum ist voll davon.

Das Befolgen deiner falschen Tipps schädigen den TE ein zweites mal.....

Ich würde Geld von der Versicherung nehmen.

Du willst lieber einen Anwalt bezahlen.

Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 4. August 2025 um 20:37:05 Uhr:
Ich würde Geld von der Versicherung nehmen.
Du willst lieber einen Anwalt bezahlen.

Ohne Anwalt wird er kein Geld sehen, oder nur einen kleinen Teil. So einfach ist das.

Und den Anwalt bezahlt die Gegenseite. Grundwissen.

... es wird wahrscheinlich nur der Restwert werden und die Versicherung den Roller einziehen. Am Ende muß @nerv sich fragen ob er mit der Zahlung des Restwertes (Wiederbeschaffungswertes) klar kommt um einen neuen fahrbaren Untersatz zu kaufen.

Zitat:
@Astradruide schrieb am 4. August 2025 um 20:51:29 Uhr:
... es wird wahrscheinlich nur der Restwert werden und die Versicherung den Roller einziehen. Am Ende muß @nerv sich fragen ob er mit der Zahlung des Restwertes (Wiederbeschaffungswertes) klar kommt um einen neuen fahrbaren Untersatz zu kaufen.

Restwert und Wiederbeschaffungswert sind zwei komplett verschiedene Dinge.

Und warum sollte eine Versicherung einen Roller "einziehen"? Er ist Eigentum des TE.

Vielleicht solte man nicht zu jedem Thema mitdiskutieren.....

Danke, dann drucke ich die paar Papiere aus, die ich habe, und frage bei Kanzleien an.

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