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Kein Strafzettel beim Parken auf einem Behindertenparkplatz

Themenstarteram 12. Oktober 2010 um 20:31

bekommt man wenn man Behindert ist oder den Passenden Ausweiß bei sich führt .

Beste Antwort im Thema

Solange man den Hintergrund des Einsatzes nicht kennt, ist jede Diskussion darüber die reinste Kaffeesatzleserei.

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Hallole zusammen

Die brauchen keinen Nachweis da es allgemein bekannt ist.

Jol.

am 12. Oktober 2010 um 20:46

Moin,

auf dem Parkplatz wie auf dem Bild...muss du den Ausweis vorlegen..!

Und auf anderen musst du drauf achten, wenn ein Parkplatz mit einer Ausweis nummer drauf ist, darfst du nicht stehen, ausser es ist deins:D

Bei den Parkplätzen mit Ausweis nummer drauf steht und es ist nicht dein Parkplatz...Kann es sein das dem der Parkplatz gehört die Polizei anruft und die Polizei kommt guckt sich es an und dann gibt es den Abschleppdienst...,wenn du schnell bist musst du nur 150€ bezahlen, wenn du pech hast und deine karre weg ist über 300€...Ich musste einigemale die Polizei rufen, weil einige keine Schilder lesen können:confused:

 

MfG

Polo Cruiser

Zitat:

Original geschrieben von Polo Cruiser

Moin,

auf dem Parkplatz wie auf dem Bild...muss du den Ausweis vorlegen..!

Und auf anderen musst du drauf achten, wenn ein Parkplatz mit einer Ausweis nummer drauf ist, darfst du nicht stehen, ausser es ist deins:D

Bei den Parkplätzen mit Ausweis nummer drauf steht und es ist nicht dein Parkplatz...Kann es sein das dem der Parkplatz gehört die Polizei anruft und die Polizei kommt guckt sich es an und dann gibt es den Abschleppdienst...,wenn du schnell bist musst du nur 150€ bezahlen, wenn du pech hast und deine karre weg ist über 300€...Ich musste einigemale die Polizei rufen, weil einige keine Schilder lesen können:confused:

 

MfG

Polo Cruiser

Ich glaube du hast nicht ganz den Kern des Themas erfasst. ;)

Solange man den Hintergrund des Einsatzes nicht kennt, ist jede Diskussion darüber die reinste Kaffeesatzleserei.

Zitat:

Original geschrieben von frankie67

bekommt man wenn man Behindert ist oder den Passenden Ausweiß bei sich führt .

... oder hoheitliche Aufgaben erfüllt und Sonderrechte in Anspruch nimmt.

Zitat:

Original geschrieben von frankie67

bekommt man wenn man Behindert ist oder den Passenden Ausweiß bei sich führt .

Aber das Dokument heißt trotzdem Ausweis.

Auch die Polizei darf- sofern sie nicht direkt in einem Einsatz ist- auf einem Behindertenparkplatz parken .

Wir hatten diesen Fall mal bei einer Sportveranstaltung ,Das Polizeifahrzeug musste den Platz räumen

Pikanterweise stand der Polizeiwagen auch noch quer über 2 Behindertenplätze

Zitat:

Original geschrieben von swanangel

Auch die Polizei darf- sofern sie nicht direkt in einem Einsatz ist- auf einem Behindertenparkplatz parken .

Das ist falsch.

Polizeifahrzeuge dürfen auch direkt in einem Einsatz auf einem Behindertenparkplatz parken. Das wurde ja auch bereits weiter vorn im Thread dargelegt.

Ups. Doch glatt das nicht vergessen. Sie dürfen natürlich im Einsatz dort parken.

mfg

Peter

Zitat:

Original geschrieben von swanangel

Auch die Polizei darf- sofern sie nicht direkt in einem Einsatz ist- auf einem Behindertenparkplatz parken .

Das ist falsch.

Da das Bild wirklich schon uralt ist und kaum Grundlage für eine Diskussion sein sollte, sondern vielmehr mal wieder einen allgemeinen "Sich über die Polizei lustig machen"-Thread auslösen sollte (sieht man ja schon sehr gut an der ersten Antwort), mache ich hier auch direkt wieder zu.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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