Parkender Roller angefahren, Unfallfahrer bekannt, der Roller ist jetzt weg ich brauche ihn aber
Mein Roller parkte bei der Werkstatt draussen, dann wurden einige Roller von einem Auto beschädigt, finanzieller Totalschaden. Der Unfallfahrer begann Fahrerflucht, doch zum Glück wurde er ausfindig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir auch schon wegen der Fahrerflucht gemeldet, ich habe meinen finanziellen Schaden mitgeteilt.
Mein Problem ist aber, dass mein Roller seit 01.06.2025 weg ist, also er steht beschädigt bei der Werkstatt, sieht gräuselig aus Verkleidungsteile sind geborsten und abgebrochen, wie es mit dem Motor aussieht weiß ich nicht, doch wenn ich bei der Werkstatt anrufe heben sie nicht mal mehr ab. Ich denke, weil sie mir auch nichts Neues sagen können. Ich habe eine Schadensmeldung von der gegnerischen Versicherung bekommen, habe diese ausgefüllt aber keine Rückmeldung bekommen.
Mir fehlt meine Honda aber sehr! Ich bin gehbehindert, und die Honda garantiert mir meine Mobilität. Ich habe der gegnerischen Versicherung meinen Behindertenausweis schon geschickt und ihnen auch eine Frist gesetzt bis zum 01.08.2025, doch bislang habe ich weder Antwort noch ein Austauschfahrzeug bekommen.
Was soll ich jetzt machen? Ich habe leider keine Versicherung, und ich weiß nicht, bei wem ich jetzt nachfragen kann. Geschweige denn, was mir zusteht.
106 Antworten
Wer heutzutage ohne Verkehrsrechtsschutz hat, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Die 50 - 80 €uro im Jahr sollte man übrig haben.
Zitat:
@nogel schrieb am 5. August 2025 um 17:11:51 Uhr:
Es ist doch längst geklärt, daß der TE auch ein Auto hat.
Warum kann man nicht den gesamten Thread lesen, ehe man antwortet?
Das hatte ich getan bzw. von Anfang mitgelesen und das halte ich für nicht so eindeutig, ob er im Sinne eines Ersatzrechtes ein Auto hat: Denn er sagt:
"Mit dem Auto komme ich in der Innenstadt nur nicht weit, weil es sehr schwer ist einen Parkplatz zu finden. Es ist eigentlich auch nicht mein Auto, es gehört meinem Vater der schon sehr alt und blind ist, er kann damit gar nicht mehr fahren. So hat er es mir überlassen, damit ich damit wenigstens weitere Wege zu Behandlungen und ähnliches zurücklegen kann. Aber besuchen darf ich ihn damit nicht, das hat er verboten"
Also formell hat er in meinen Augen (möglicherweise) kein Auto.
Immerhin konnte er mit dem Auto bei regennasser Fahrbahn bei Rot über die Ampel rutschen…
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Zitat:@Spardynamiker schrieb am 5. August 2025 um 07:11:39 Uhr:
Eine gegnerische Haftpflicht kann icht einfach sagen - wir zahlen nicht.
Leider ist aber genau das mittlerweile oberste Prämisse vieler Assekuranzen. Die Branche gehört mittlerweile zu den unmoralischsten überhaupt. Traurig aber wahr.
Zitat:
@StrichAchtundSo schrieb am 5. August 2025 um 22:29:40 Uhr:
Das hatte ich getan bzw. von Anfang mitgelesen und das halte ich für nicht so eindeutig, ob er im Sinne eines Ersatzrechtes ein Auto hat: Denn er sagt:
"Mit dem Auto komme ich in der Innenstadt nur nicht weit, weil es sehr schwer ist einen Parkplatz zu finden. Es ist eigentlich auch nicht mein Auto, es gehört meinem Vater der schon sehr alt und blind ist, er kann damit gar nicht mehr fahren. So hat er es mir überlassen, damit ich damit wenigstens weitere Wege zu Behandlungen und ähnliches zurücklegen kann. Aber besuchen darf ich ihn damit nicht, das hat er verboten"
Also formell hat er in meinen Augen (möglicherweise) kein Auto.
Irgendwie ... <ich_reiß_mich_zusammen>
Vielen Dank für die vielen Gedanken zu dem Thema, ich habe mich zu einem Anwalt gewendet, der jetzt gemeint hat, ich könne den Roller einfach abholen, so kaputtgefahren wie er ist mitsammt den persönlichen Dingen, die im Koffer sind.
Wie das mit der Reparatur passieren soll weiß ich noch nicht, diese ganze Situation überfordert mich schon etwas. Und dazu hat der RA auch nichts weiter gesagt....
Das Auto ist nicht meins, es ist nur eine Leihgabe. Und ich finde das Leben als Autofahrer auch ziemlich stressig, ich wünsche mir meine Honda zurück.
Der Gedanke ist weiter vorne angestossen worden, aber ich wohne leider nicht in Bremen, Bremen ist eine klasse Stadt..... Ich versuche die Reparatur mit der Werkstatt hier in Stuttgart zu besprechen, doch ich weiß nicht ob das klappen wird. Gibt es hier vielleicht Hondabastler, die mir helfen würden wenn es mit der Werkstatt aus irgendwelchen Gründen nicht klappen wird?
Ich kann dir zwar nicht bei der Reparatur helfen, aber ich kann dir bei Bedarf noch Werkstätten nennen, welche du vielleicht noch nicht kennst.
Weißt du denn bereits, wie hoch die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert sind? Nur wenn dir diese Werte durch einen e i g e n e n Gutachter bekannt sind, kannst du entscheiden, was gemacht werden soll.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 5. August 2025 um 20:56:21 Uhr:
Wer heutzutage ohne Verkehrsrechtsschutz hat, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Die 50 - 80 €uro im Jahr sollte man übrig haben.
Welchen Versicherer meinst du, dass du nur 80 Euro pro Jahr zahlst?????
@ PeterBH: Mir kommt das alles sehr komisch vor, aber so eine Sache hatte ich auch noch nie im Leben. Ich habe noch gar kein Geld bekommen, die Werkstatt nimmt den Hörer nicht ab wenn ich anrufe, es geht immer nur die Mailbox ran, ich spreche auch immer drauf doch ich werde nicht zurückgerufen. Die Werkstatt ist etwas weiter weg und ich bin nicht so gut zu Fuß weswegen es für mich schwer ist, die Werkstatt fußläufig zu erreichen.
Der Rechtsanwalt hat mir geschrieben, dass ich einen Betrag X bekommen würde weil Totalschaden, doch bis jetzt habe ich noch gar kein Geld erhalten. Auch meine persönlichen Sachen aus dem Koffer habe ich nicht zurück. Doch ich denke, dass es eine gute Sache ist, dass ich diese Aussage des RA schriftlich habe. Weil meine Honda ja sowieso bei der Werkstatt steht und ich sie, rein technisch gesehen, sowieso nicht selber reparieren kann, ist es vielleicht das Beste, dass die Werkstatt sie reparieren soll. Dafür müsste ich mit ihnen reden, aber deswegen ist es doof dass nicht ans Telefon gegangen wird..... Zum Mäuse melken....
Den kommenden Montag wäre es vielleicht ganz gut, wenn ich einfach zur Werkstatt hin gehe... Das geht ja so nicht....
Zitat:
@nerv schrieb am 9. August 2025 um 13:13:28 Uhr:
Welchen Versicherer meinst du, dass du nur 80 Euro pro Jahr zahlst?????
Mein Verkehrsrechtschutz (ganz Europa und Anrainerstaaten) kostet bei der WGV 95,52 Euro.