Parkender Roller angefahren, Unfallfahrer bekannt, der Roller ist jetzt weg ich brauche ihn aber
Mein Roller parkte bei der Werkstatt draussen, dann wurden einige Roller von einem Auto beschädigt, finanzieller Totalschaden. Der Unfallfahrer begann Fahrerflucht, doch zum Glück wurde er ausfindig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat sich bei mir auch schon wegen der Fahrerflucht gemeldet, ich habe meinen finanziellen Schaden mitgeteilt.
Mein Problem ist aber, dass mein Roller seit 01.06.2025 weg ist, also er steht beschädigt bei der Werkstatt, sieht gräuselig aus Verkleidungsteile sind geborsten und abgebrochen, wie es mit dem Motor aussieht weiß ich nicht, doch wenn ich bei der Werkstatt anrufe heben sie nicht mal mehr ab. Ich denke, weil sie mir auch nichts Neues sagen können. Ich habe eine Schadensmeldung von der gegnerischen Versicherung bekommen, habe diese ausgefüllt aber keine Rückmeldung bekommen.
Mir fehlt meine Honda aber sehr! Ich bin gehbehindert, und die Honda garantiert mir meine Mobilität. Ich habe der gegnerischen Versicherung meinen Behindertenausweis schon geschickt und ihnen auch eine Frist gesetzt bis zum 01.08.2025, doch bislang habe ich weder Antwort noch ein Austauschfahrzeug bekommen.
Was soll ich jetzt machen? Ich habe leider keine Versicherung, und ich weiß nicht, bei wem ich jetzt nachfragen kann. Geschweige denn, was mir zusteht.
106 Antworten
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 4. August 2025 um 18:23:24 Uhr:
Das ist vdoch ein klarer Fall für ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt.
Sehe ich auch so. Alles Andere ist doch sinnlos. Und die Versicherung des Schädigers müsste doch auch deinen RA bezahlen.
Ein Rechtsanwalt ist sehr teuer, das kann ich mir nicht leisten. Eine Versicherung habe ich auch nicht.
Ohne RA wird das nix, schon gar nicht schnell.
Ist das Zweirad irgendwo als Mobilitätshilfe bzgl der Behinderung niedergeschrieben?
Wenn nicht, wird das zusenden des schwerbehindertenAusweises an die gegnerische Versicherung diese nicht beeindrucken und zum schnellen auszahlen bewegen
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Bist du Mitglied eines Automobilclubs? ADAC, AvD.....
Dort ist die Erstberatung i.d.R. kostenlos. Andererseits wird der Anwalt in deinem Fall von der gegnerischen Versicherung gezahlt.
Wenn Du das Kennzeichen vom kfz hast und der Fahrer ermittelt ist, bezahlt die Versicherung Deinen Anwalt.
Was Du der Versicherung schickst, juckt die erstmal nicht. Da werden noch mehr anspruchsteller vorsprechen, wenn weitere Fahrzeuge beschädigt wurden.
Warum nimmst vorübergehend nicht das Auto?
Ich bin ADAC Mitglied, doch eine Erstberatung ist dort nur jährlich einmal verfügbar, doch diese habe ich bereits verbraucht.
Wenn der Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden würde, wäre das super. Ich habe nicht viele Papiere von diesem Vorgang, aber ein oder zwei habe ich. Das Verkehrszeichen und der Name des Unfallverursachers habe ich durch die Schadensmeldung erfahren, aber abgesehen von diesem Papier stehe ich praktisch komplett im Regen weil niemand mit mir spricht. Niemand klärt mich auf oder sagt, wo meine Honda jetzt ist, ob sie fahrtüchtig ist oder welche Möglichkeiten ich jetzt habe.
Der Fahrer wurde ausfindig gemacht und die gegnerische Versicherung schickte eine Schadensmeldung an den TE, dann dürfte alles bekannt sein.
Wichtig ist nur, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen und nicht einen Scheidungsanwalt o.ä. Nochmal: In dem Fall muss die gegenerische Versicherung den Anwalt zahlen.
Edit: Ohne Hilfe wird das bei dir nichts, gehe mit den Papieren, welche du hast, zum Anwalt. Der wird dir schon sagen, wie es weiter geht. Hast du ein Foto von dem zerbeutten Moped? Auch mitnehmen.
Wenn du dir den Anwalt nicht leisten kannst, dann kannst du Verfahrenskostenhilfe für die erforderliche Klage gegen die Versicherung des Pkw erhalten. Dann sind deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten schonmal gedeckt. Das Prozedere der VKH wickelt der Anwalt gewöhnlich ebenfalls für dich ab. Du kannst aber auch bei der Rechtsantragsstelle deines Wohnsitz-Amtsgerichts dort einen solchen Antrag stellen und mit der Bewilligung dann zum Anwalt gehen.
Du wirst auch ein Schadengutachten benötigen und dafür sollte ein eigener ö.b.u.v. Sachverständiger beauftragt werden. Wenn der über die Umstände vorher informiert wird, wird er sich bestimmt auf längere Zahlungsziele bei seinen Kosten einlassen. Letztlich wird die gegnerische Pkw-Versicherung diese Kosten alle tragen müssen.
Von der Staatsanwalt habe ich noch ein Schreiben, worin ich gebeten werde, die Höhe meines Schadens mitzuteilen wegen der Verfolgung der Fahrerflucht, die er begangen hat.
Mehr habe ich aber nicht.
Wenn Du über den ADAC eine Rechtsschutzversicherung hast meldest Du online einfach einen Schaden.
Hier gibt es für die Haftung des Schadens keine Unstimmigkeiten,es gibt die zuständige Versicherung und den einwandfreien Beleg Deines Schadens.
Dafür brauchst Du kein Beratungsgespräch.
Mit dem Auto komme ich in der Innenstadt nur nicht weit, weil es sehr schwer ist einen Parkplatz zu finden. Es ist eigentlich auch nicht mein Auto, es gehört meinem Vater der schon sehr alt und blind ist, er kann damit gar nicht mehr fahren. So hat er es mir überlassen, damit ich damit wenigstens weitere Wege zu Behandlungen und ähnliches zurücklegen kann. Aber besuchen darf ich ihn damit nicht, das hat er verboten.
Ich wohne mitten in einer Großstadt, und Parkplätze sind auch hier sehr rar. Deswegen habe ich zu meiner täglichen Mobilität den Roller. Ohne Roller ist es aber sehr beschwerlich, und ich brauche für einen Weg mindestens drei- bis viermal so lang.
Diesen Sachverhalt mit dem Roller habe ich ihm gegenüber auch schon angesprochen, doch er ist hier auch ratlos. Sowas hatte er noch nie, ich ja auch nicht.
Ein Beratungshilfeschein ist eine gute Idee, früher konnte man zum Amtsgericht hingehen und sich kostenlos erste Tipps von einem Rechtsanwalt holen, doch das geht heute nicht mehr, heute braucht man für jeden Vorgang einen extra Termin.