Parken auf dem Gehweg

Hallo, habe heute wegen Parken auf dem Gehweg ein 55€ Knöllchen erhalten.

Das Bild zeigt den Strassenanfang. Mein Auto ist das letzte.

Der "Gehweg" endet dirket vor meiner Haube.

Die vor mir parkenden Autos haben kein Knöllchen.

Ist das gem. stvo ein "Gehweg", der nur ein paar Meter in die Strasse hineingeht und dann plötzlich endet?

Wo sollen Fussgänger weiter gehen? Zurück gehen? Auf der Strasse gehen?

Ist das Knöllchen korrekt und muss ich zahlen oder kann ich das anfechten?

Danke für eure Meinung

Parken gehweg
69 Antworten

Der mangelhafte Gehweg ist ein mangefreier befestigter rechter Seitenstreifen. Aber der TE mag es nicht durchziehen. So what!

Wenn man das erste und das zweite Foto des TE miteinander vergleicht, stand er direkt auf dem gepflasterten Gehweg mit abgesenktem Bordstein und nicht in dem geschotterten Bereich ohne Bordstein. Sonst wäre auf dem zweiten Bild der Laternenmast zu sehen.

Oder irre ich mich?

.jpg
Asset.JPG

Richtig. Und das ausschlaggebende dürfte der abgesenkte Bordstein gewesen sein.

Steven,
du irrst dich nicht. Das Fahrzeug auf dem von ihm nachgereichten Foto ist nicht sein Auto, sondern das, das vor seinem stand. Er hat also sein Auto weggefahren und dann das Foto gemacht.

Das hat der TE aber zu dem zweiten Foto nicht geschrieben. Meint er denn wirklich, die Leser hier, die ihm wirklich gern helfen wollen, haben nach der dritten Seite noch in Erinnerung, welches Auto er dort abgestellt hat? Jeder glaubt natürlich, dass das Auto auf dem nachgereichten Foto seins war.

Da also der Gehsteig erst hinter dem Fahrzeug auf dem nachgereichten Foto endet, muss er also auf dem Gehsteig gestanden haben. Damit erklärt sich auch, warum er der Einzige ist, der ein Ticket bekommen hat.

Man oh man, warum sind manche Leute hier nicht in der Lage vernünftige Informationen zu liefern und zwingen einen regelrecht zu Detektivspielchen.

Steven,
daher vielen Dank, dass du das recherchiert hat.

Nun, zahlen muss er wohl, die Frage ist allerdings wieviel? Es gibt die Möglichkeit nur ca. die Hälfte der 55,- € zu zahlen (habe letztes Jahr bei einem 55,- € Ticket praktiziert und das geht ganz einfach mit wenig Aufwand). Ich hätte ja geschrieben, wie das geht, so aber nicht, die Mühe ist es mir hier nicht wert. Jetzt muss dem TE der Hinweis darauf genügen, dass es diese Möglichkeit gibt (Hinweis kam ja auch schon öfters hier) und jetzt soll er selbst mal Detektiv spielen. 🙂

Gruß

Uwe

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Zitat:

@ktown schrieb am 24. Juni 2023 um 12:41:19 Uhr:


Wie enden bei dir Gehwege am Ortsausgang oder wenn eine Straße, wie hier anscheinend direkt in einen Waldweg übergeht?

Gehwege enden mit abgeschlossener Bordsteinkante und haben zuvor einen tiefer gelegten Abschnitt, damit, bspw., Rollstuhlfahrende diesen Geweg nahezu rüttelfrei verlassen können.

Wäre das ein Gehweg, müsste, bzw., sollte am im Bild sichtbaren Ende dieses Weges ein Halteverbotsschild stehen, damit Rollstuhlfahrende diesen Weg gefahrlos verlassen können.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 24. Juni 2023 um 15:54:30 Uhr:


Wäre das ein Gehweg, müsste, bzw., sollte am im Bild sichtbaren Ende dieses Weges ein Halteverbotsschild stehen, damit Rollstuhlfahrende diesen Weg gefahrlos verlassen können.

Wozu ein Schild, wenn die StVO bereits allgemein ein Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen kennt?

Zitat:

@bonetrip schrieb am 22. Juni 2023 um 16:34:48 Uhr:


ich sehe da keinen Gehweg der Parallel der Strasse entlang geht.

An einer fehlenden Brille wird das wohl nicht liegen, sondern eher am mangelnden Verständnis. Mir ist es völlig unklar, wie man da keinen Gehweg erkennen kann. (Unklar ist mir aber auch, wie berlin-paul den Gehweg als Seitenstreifen identifizieren kann).

https://www.motor-talk.de/.../parken-auf-dem-gehweg-t7483225.html?...

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 24. Juni 2023 um 15:54:30 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 24. Juni 2023 um 12:41:19 Uhr:


Wie enden bei dir Gehwege am Ortsausgang oder wenn eine Straße, wie hier anscheinend direkt in einen Waldweg übergeht?
Gehwege enden mit abgeschlossener Bordsteinkante und haben zuvor einen tiefer gelegten Abschnitt, damit, bspw., Rollstuhlfahrende diesen Geweg nahezu rüttelfrei verlassen können.

Wäre das ein Gehweg, müsste, bzw., sollte am im Bild sichtbaren Ende dieses Weges ein Halteverbotsschild stehen, damit Rollstuhlfahrende diesen Weg gefahrlos verlassen können.

Du wirst sicherlich belegen können, wo das, was du so vorgetragen hattest gefordert wird. Achja und dann würde ich gerne noch wissen bis wann die Kommunen und Gemeinden dies im Bestand umzusetzen haben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juni 2023 um 17:53:35 Uhr:


https://www.motor-talk.de/.../parken-auf-dem-gehweg-t7483225.html?...

Es nützt ja nichts, wenn du auf deinen eigenen Beitrag verlinkst und in diesem verlinkten Beitrag auch nicht steht, wie zu du dieser Einschätzung kommst. Ich glaube, dass außer dir dort niemand einen Seitenstreifen erkennt.

Doch. Es steht ja drin warum das mein Standpunkt ist. Man sieht eben und parallel zur Fahrbahn einen befestigten Seitenstreifen (Oberbegriff). Dieser kann alles sein außer Fahrbahn. Fußweg als Teilmenge von Seitenstreifen wäre es mit einer physischen Abgrenzung zur Fahrbahn. Dort ist es durchgämgig ohne eine solche, weil es alles in einer Ebene liegt, wobei das Gegengefälle dabei auf einen Parkstreifen hindeutet, denn diese Merkmale zeichnen den Parkstreifen angeblich unterscheidungskräftig aus und bei Fehlen gibts auch wieder Knöllchen.

Ich habe mir deinen Beitrag jetzt mehrmals durchgelesen und trotzdem nicht verstanden, auf welche Stelle du dich beziehst. Die Stelle, die der TE als "Schotterpiste" bezeichnet (ab dem schwarzen Golf 5), könnte man als Seitenstreifen ansehen, aber um die ging es ja nicht. Die Stelle, die gepflastert ist und mit einem Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt ist, ist für mich eindeutig ein Gehweg. Und dort parkte ja der TE.

Übrigens ist ein Fußweg auch keine Teilmenge eines Seitenstreifens. Außerhalb von Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist der Seitenstreifen ein Mehrzweckstreifen und dient dort dem Halten, Parken, Fahren von langsamen Fahrzeugen und den Fußgängern, wenn kein Gehweg vorhanden ist.

Seitenstreifen kann alles außer Fahrbahn sein. Dort ist keine höherliegende Bordsteinkante, die für die Abgrenzung zum Gehweg verlangt wird. Da es den TE nicht mehr interessiert ....

Keine Ahnung was du siehst,aber es gibt eine Absetzung zwischen Fahrbahn und Gehweg. Sie hat zwar nicht den üblichen Höhenunterschied, aber es gibt einen. Der Gesetzgeber hat übrigens keine Vorgaben bezüglich der Bordsteinhöhe. Es gibt nur Empfehlungen.

Ich sehe, dass alles für die Merkmale des Parkstreifens vorliegt und das unterscheidende Merkmal zum Gehsteig, der höherliegende Bordstein, eben nicht zu sehen ist. Daraus kann man was schlussfolgern. Also sollte man ... ist aber fakultativ.

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