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Parken auf dem Gehweg

Themenstarteram 22. Juni 2023 um 10:40

Hallo, habe heute wegen Parken auf dem Gehweg ein 55€ Knöllchen erhalten.

Das Bild zeigt den Strassenanfang. Mein Auto ist das letzte.

Der "Gehweg" endet dirket vor meiner Haube.

Die vor mir parkenden Autos haben kein Knöllchen.

Ist das gem. stvo ein "Gehweg", der nur ein paar Meter in die Strasse hineingeht und dann plötzlich endet?

Wo sollen Fussgänger weiter gehen? Zurück gehen? Auf der Strasse gehen?

Ist das Knöllchen korrekt und muss ich zahlen oder kann ich das anfechten?

Danke für eure Meinung

Parken gehweg
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69 Antworten

Woraus ergibt sich das Gehwegende?

Themenstarteram 22. Juni 2023 um 10:44

das die Pflastersteine aufhören und der Strassenteer beginnt ... theoretisch !

Weil:

Eindeutige bauliche Erkennungsmerkmale für einen Gehweg sind aber in der Straßenverkehrsordnung nicht festgeschrieben. So können Gehwege beispielsweise auch Ebenerdig zur Fahrbahn eingebaut oder asphaltiert sein.

Ein Schild ist nicht vorhanden.

Falls Dein Auto mit dem Heck noch in den Gehweg hineinragt, wäre das Knöllchen korrekt und die Person vom Ordnungsamt/Parkraumüberwachung sehr kleinlich in der Auslegung.

Themenstarteram 22. Juni 2023 um 11:31

was meinst du mit "Heck" in den Gehweg? Siehe foto

Mir ist ja gar nicht klar ... das ein so kurzes Stück ein Gehweg ist ...

Zitat:

@bonetrip schrieb am 22. Juni 2023 um 13:31:05 Uhr:

was meinst du mit "Heck" in den Gehweg? Siehe foto

Vielleicht war dein OP missverständlich: welches ist DEIN Auto?

Du sagst doch selbst, dass der Gehweg vor Deiner Haube endet. Somit standest Du auf dem Gehweg.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 22. Juni 2023 um 13:35:47 Uhr:

Du sagst doch selbst, dass der Gehweg vor Deiner Haube endet. Somit standest Du auf dem Gehweg.

Das wird dann auch vermutlich die Auslegung vom Ordnungsamt sein und entsprechend wurde das Ticket ausgestellt.

@blubber-awd

Der Opel Corsa dürfte es sein.

Zahlen und lächeln würde ich sagen.

Man könnte das auch als zulässiges Parken auf dem Seitenstreifen einstufen. Die Kriterien wären zumindest erfüllt.

Laut Definition ist ein Gehweg der Verkehrsraum, der ausschließlich den Fußgängern zur Fortbewegung vorbehalten ist. Er verläuft parallel zur Fahrbahn und ist baulich von dieser abgetrennt, zum Beispiel durch einen Bordstein oder einen Grünstreifen.

Demnach ist hier eindeutig ein Gehweg vorhanden. Es ist unerheblich, wenn der Gehweg plötzlich endet.

@ktown

Letzteres sehe ich anders. Unklarheiten dürfen niemals zulasten des Bürgers ausgelegt werden. Das ist ein fundamentales Rechtsstaatsprinzip.

Welche Unklarheit?

Na, wo der Gehweg endet.

Zumal im Straßenbeitragsrecht der spätere grundhafte Ausbau solcher Straßen trotz früherer Beitragszahlung gerne als erstmalige Erstellung der beitragspflichtigen Erschließungsstraße "verkauft" wird, weil bislang kein Gehsteig vorhanden war.

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