Parken auf dem Gehweg
Hallo, habe heute wegen Parken auf dem Gehweg ein 55€ Knöllchen erhalten.
Das Bild zeigt den Strassenanfang. Mein Auto ist das letzte.
Der "Gehweg" endet dirket vor meiner Haube.
Die vor mir parkenden Autos haben kein Knöllchen.
Ist das gem. stvo ein "Gehweg", der nur ein paar Meter in die Strasse hineingeht und dann plötzlich endet?
Wo sollen Fussgänger weiter gehen? Zurück gehen? Auf der Strasse gehen?
Ist das Knöllchen korrekt und muss ich zahlen oder kann ich das anfechten?
Danke für eure Meinung
69 Antworten
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 22. Juni 2023 um 18:23:41 Uhr:
Ist das wirklich ein offizieller Gehweg?
Es wird ja immer bunter. Wie fantasiereich die Bürger werden um sich einer Strafe zu entziehen.
Die Thematik Mindestbreite resultiert einzig aus der DIN 18040-2
.Die reine Definition eines Gehweg hat keine Vorgaben bezüglich der Breite und nein es gibt kein Schild für ein Ende eines Gehweges.
Naja, man muss halt schon einen Schuldigen für seine eigenen Fehler finden. Ist doch hier im Forum normal 🙄
Zitat:
@bonetrip schrieb am 22. Juni 2023 um 12:40:59 Uhr:
Ist das Knöllchen korrekt und muss ich zahlen oder kann ich das anfechten?Danke für eure Meinung
Meine Meinung:
Das Knöllchen ist korrekt und Du musst zahlen.
So besser beantwortet, Blubberer?
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Wenn man schon keine grundsätzliche Klärung erreichen mag, könnte man es wenigstens zum günstigeren Kostenbescheid durchlaufen lassen. So wegen Kleinvieh und Anti-Horst-Bewegung und so ... 😉
55 € ist die günstigste Variante lt. Bußgeldkatalog für das Parken auf dem Gehweg. Mit Behinderung kostet es 70 €.
Gruß Jerry
Ich bin zwar nicht dafür, hier Spartipps zu geben und werde das auch nicht weiter ausführen, aber 55€ ist nicht die günstigste Variante. Die steht allerdings auch nicht im Bußgeldkatalog.
berlin-paul hat ja auf den Kostenbescheid hingewiesen - daher wird nicht das Verwarngeld gezahlt, sondern nur die güstigere Verwaltungsgebühr.
Der Themenstarter hat hier quasi schon gestanden. Der Thread wurde vom zuständigen Ordnungsamt schon zu den Akten genommen.
Gruß Jerry
Also der "Gehweg" endet in Schotterpiste ... Also vermutlich Seitentreifen?
D.h. der "Gehweg" vorher kann auch nicht als Seitenstreifen gesehen werden?
Seitenstreifen würde ich verneinen. Das ist ein Gehweg - wobei die Straßengestaltung insgesamt mangelhaft ist, wenn ein Gehweg plötzlich endet.
Wieso?
Wie enden bei dir Gehwege am Ortsausgang oder wenn eine Straße, wie hier anscheinend direkt in einen Waldweg übergeht?
Es ist ja eindeutig zu erkennen, dass in wenigen Metern links keine Bebauung mehr vorhanden ist.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 24. Juni 2023 um 13:06:43 Uhr:
Bislang gab es für mich keinen Anlass, von Ortsausgang oder Waldweg auszugehen.
Das brauchst du auch nicht. Du behauptest aber, dass ein Gehweg mangelhaft ist, wenn er unvermittelt endet und darauf habe ich nur Beispiele aufgeführt, wo es regelmäßig so ist.