Parken auf dem Gehweg

Hallo, habe heute wegen Parken auf dem Gehweg ein 55€ Knöllchen erhalten.

Das Bild zeigt den Strassenanfang. Mein Auto ist das letzte.

Der "Gehweg" endet dirket vor meiner Haube.

Die vor mir parkenden Autos haben kein Knöllchen.

Ist das gem. stvo ein "Gehweg", der nur ein paar Meter in die Strasse hineingeht und dann plötzlich endet?

Wo sollen Fussgänger weiter gehen? Zurück gehen? Auf der Strasse gehen?

Ist das Knöllchen korrekt und muss ich zahlen oder kann ich das anfechten?

Danke für eure Meinung

Parken gehweg
69 Antworten

Wenn alle so argumentieren würden wie du (TE), könnte ja der ganze Gehweg zugeparkt werden und die Fußgänger müssten direkt auf der Straße gehen.

Ich verstehe gerade überhaupt nicht, warum die Vorredner hier ein Problem nicht erkennen wollen oder können...

Er hat geschrieben, er sei der Fahrer des letzten Fahrzeuges in der Kolonne... Soweit okay, er steht auf dem Gehweg, der mittels Randstein von der Fahrbahn abgetrennt wurde. Der Gehweg endet unter seinem Auto. Der Bordstein ist abgesenkt, weil hier eine Querungshilfe geschaffen wurde, für Rollis z. B. Der "fehlende Gehweg" oder dessen Fortsetzung geht auf der anderen Straßenseite nach links weiter, man kann das gerade noch erkennen. Alle übrigen Fahrzeuge vor ihm parken rechtens wie es sich gehört ordentlich am rechten Fahrbahnrand....

Wo sind jetzt noch offene Fragen? Vielleicht die Höhe des Knöllchens? Er könnte noch als "Behinderer" eingestuft werden, da es sich um das teilweise Blockieren einer Querungshilfe handelt, man darf ihn völlig korrekt abschleppen.
lassen.....

Gruß Peter

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2023 um 14:12:48 Uhr:


Na, wo der Gehweg endet.

Vor der Haube des Corsa, hat der TE doch geschrieben. Kann man auf dem Foto dank der Autos nicht erkennen. Dazu nach dem Foto: Vor dem Gulli ist der Bordstein hoch, danach abgesenkt, der TE steht also vor abgesenktem Bordstein und schränkt den Bereich ein den z.B. jemand mit Kinderwagen, Rollator, ... zum verlassen des Bürgersteiges nutzen kann ein. Etwas das Auslegungssache ist sehe ich da nicht, das letzte Auto steht auf dem Foto eindeutig auf einem Bürgersteig.

Kleinlich? Ja. Korrekt? IMHO auch ja.

Wenn ich jetzt von hinten mit einem Rollstuhl oder Rollator komme, muß ich auf die Straße und gefährde mich wegen Dir.

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Zitat:

@Moers75 schrieb am 22. Juni 2023 um 14:21:22 Uhr:


...

Vor der Haube des Corsa, hat der TE doch geschrieben. ...

Nun, ich hatte ihn eben nicht klar so verstanden, dass der Corsa sein Auto ist. Denn dann steht er selbstverständlich AUF dem Gehweg, nämlich mit seiner vollen Fahrzeuglänge, wenn der Gehweg vor seiner Haube endet. Ich hatte nur nicht für möglich gehalten, dass er im ernst fragt, wenn das so ist. Denn dann beantwortet sichdie Frage von allein: Ja, er STEHT auf dem Gehweg. Sagt er doch schon selbst.

Zitat:

@ktown schrieb am 22. Juni 2023 um 14:06:21 Uhr:


Laut Definition ist ein Gehweg der Verkehrsraum, der ausschließlich den Fußgängern zur Fortbewegung vorbehalten ist. Er verläuft parallel zur Fahrbahn und ist baulich von dieser abgetrennt, zum Beispiel durch einen Bordstein oder einen Grünstreifen.
Demnach ist hier eindeutig ein Gehweg vorhanden. Es ist unerheblich, wenn der Gehweg plötzlich endet.

Er verläuft parallel nur auf ca. 5 m ... Auf die Länge der Strasse gesehen vielleicht 3%

Zitat:

Nun, ich hatte ihn eben nicht klar so verstanden, dass der Corsa sein Auto ist. Denn dann steht er selbstverständlich AUF dem Gehweg, nämlich mit seiner vollen Fahrzeuglänge, wenn der Gehweg vor seiner Haube endet. Ich hatte nur nicht für möglich gehalten, dass er im ernst fragt, wenn das so ist. Denn dann beantwortet sichdie Frage von allein: Ja, er STEHT auf dem Gehweg. Sagt er doch schon selbst.

Ich sage das nicht ... ich sage nur was das Knöllchen ausdrückt ... ich sehe da keinen Gehweg der Parallel der Strasse entlang geht.

Ich sehe da lediglich eine Andeutung eines möglichen Gehweges der vielleicht mal ausgebaut wird

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2023 um 14:12:48 Uhr:


Na, wo der Gehweg endet.

Es ist unerheblich wenn ein Gehweg unvermittelt endet. Dies passiert in vielen Fällen. Beispielsweise an Ortsausgangsstraßen oder wenn die Straße in ein Wirtschaftsweg übergeht.

Wichtig ist doch ob es an der Stelle an der man parkt es ein bauliche Abgrenzung zwischen Straße und Gehweg gibt wie z.B hier mittels Hochboard. Da dies hier gegeben ist ist es vollkommen schnuppe, wenn dieser Hochboard in 200m nicht mehr vorhanden ist.

@ktown
Mir geht es darum, WO er endet, nicht WIE.

Das ist eben. Der Seitenstreifen wechselt nur das Gefälle.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 22. Juni 2023 um 16:37:26 Uhr:


@ktown
Mir geht es darum, WO er endet, nicht WIE.

wie der TE schon sagte, vor seiner Haupe. Somit steht er, betrachtet man die Aufstellrichtung auf dem Bild, mit der kompletten Fahrzeuglänge auf dem Gehweg.

Die Frage ist doch, was der TE mit Haube meint, ist es die Motorhaube? Das sollte er uns eindeutig mitteilen. Wenn es die Motorhaube ist, hat er doch selbst geschrieben, dass er noch auf dem Gehweg steht.

Gruß

Uwe

Ist das wirklich ein offizieller Gehweg?
Hat ein offizieller Gehweg nicht eine bauliche Mindestbreite? Gerade wegen der Benutzbarkeit mit Rollstühlen, Kinderwagen, etc.
Müsste, wenn es ein offizieller Gehweg ist, nicht auf das Ende dieses Gehweges durch Beschilderung hingewiesen werden? Bei offiziellen Radwegen ist es doch auch so?

Solche Situationen gibt es öfter. Bei mir in der Stadt gibt es auch eine Stelle, da sind auf Grund mehrerer Straßensanierungen und Umstrukturierungen jetzt hinter einer Querungsstelle noch etwa 10m "Gehweg" übrig - daran schließt ein baulicher Seitenstreifen an. Auf dem besagten restlichen Gehweg-Futzel-Stück läuft aber niemand, weil es anschließend nicht weitergeht. Dennoch ist es formel ein Gehweg und das Parken darauf verboten, weshalb es ggf. auch Knöllchen gibt, wenn jemand auch nur teilweise auf dem Gehweg parkt.

So liegt der Sachverhalt auch im hier geschilderten Fall, das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Zahlen und gut.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 22. Juni 2023 um 18:23:41 Uhr:


Ist das wirklich ein offizieller Gehweg?
Hat ein offizieller Gehweg nicht eine bauliche Mindestbreite? Gerade wegen der Benutzbarkeit mit Rollstühlen, Kinderwagen, etc.

Anspruch und Realität sind vor allem im Straßenverkehr nicht immer einheitlich.

Zitat:

Müsste, wenn es ein offizieller Gehweg ist, nicht auf das Ende dieses Gehweges durch Beschilderung hingewiesen werden? Bei offiziellen Radwegen ist es doch auch so?

Bei Radwegen ist das nur erforderlich, um eine Benutzungspflicht anzuordnen bzw. aufzuheben. Für der Radweg weiter, besteht ein Benutzungsrecht. Bei Gehwegen ist eine solche Kennzeichnung im Regelfall nicht vorgesehen, ausgenommen an Baustellen oder abgesetzten Wegen, bei denen sonst die Zulässigkeit des Befahrens gegeben wäre. Ein Gehweg-Ende braucht daher nicht beschildert zu werden, sondern ergibt sich aus der baulichen Gestaltung.

"......da es sich um das teilweise Blockieren einer Querungshilfe handelt, man darf ihn völlig korrekt abschleppen.
lassen..... "
so sieht es es aus.
Eindeutiger kann das Ende des Gehwegs nicht sein, da kann man barrierefrei die Straßenseite wechsel, bzw. vom Geweg runter rollen.

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