PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?

HalLo,

habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".

Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)

War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.

Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.

Parkraumueberwachung
700 Antworten

Das dürfen sie gern und haben hoffentlich Erfolg.
Es hilft, das Gelände zu kaufen und damit zum Eigentümer zu werden.

Du kannst das Wort dich gern als allgemein gelten lassen und nicht auf dich selbst beziehen.

Zitat:

@Melosine schrieb am 2. April 2024 um 21:19:09 Uhr:

Bezog mich auf das hier diskutierte Thema.

In gewisser Form werden sie schon beweisen müssen, dass die Parkzeit überschritten wurde.

Kenne es mit Auslegen einer Parkscheibe.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 2. April 2024 um 21:39:42 Uhr:


Dein Mangel an Fantasie ist erschreckend.
Die Dinger machen Fotos.

Was hat das mit Fantasie zu tun? Deine Pauschalisierungen sind erschreckend. Die Kennzeichenerfassungen, die ich von Parkhäusern kenne, machen gerade kein Bild vom Fahrer.
Und selbst wenn: Der Parkraumbewirtschafter kann sich ja zunächst wieder nur an den Halter wenden. Ab da geht es genau so weiter wie ohne Bild: Der Halter muss sich erinnern, mit Foto hat er eben eine kleine Erinnerungsstütze zusätzlich.

Wozu braucht es ein Foto vom Fahrer? Es wird das Kennzeichen erfasst und darüber macht man eben den Halter ausfindig. Ist doch nichts anderes als wenn die Knöllchentrulla von der Komune kontrolliert. Da wiird der Fahrer bzw. die Fahrerin auch nicht erfasst.

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Es wurde aber schon als Argument gebracht, dass es beim Fall der "Knöllchentrulla" eine gesetzliche Grundlage für die Kostentragungspflicht des Halters gibt (fälschlicherweise oft als "Halterhaftung" bezeichnet), während es bei Privatparkplätzen keine solche Rechtsgrundlage gibt.

Deswegen wünschen sich die Kritiker der privaten Parkraumbewirtschaftung ... ja, was eigentlich? Offenbar, dass sie fotografiert werden oder zum Parken ihren Personalausweis vorzeigen müssen, weil ja angeblich nur so eine "gerechte" Sanktion von Vertragsverletzungen möglich sei.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 2. April 2024 um 21:53:54 Uhr:



In gewisser Form werden sie schon beweisen müssen, dass die Parkzeit überschritten wurde.
Kenne es mit Auslegen einer Parkscheibe.

Ja, wird teilweise noch über Parkscheibe gemacht.
Aber Vorsicht. Du darfst auf solchen Parkplätzen nicht wie gewohnt die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen wie auf öffentlichen Parkplätzen.
Also um 9:35 auf den Platz fahren und die Parkscheibe auf 10:00 stellen geht da nicht.
Aber es wird ja vermehrt zu elektronischer Erfassung übergegangen, weil nur so eine sekundengenaue Überwachung möglich ist.

Was heißt teilweise?

Egal wie, es wird sicherlich erfasst werden, ab welchem Zeitpunkt geparkt wurde und entsprechend erfolgt die Abmahnung, wenn die erlaubte Zeit überschritten wurde.
Ob sie dabei nun den Fahrer direkt erwischen oder ob jemand anderes das Fahrzeug fuhr, spielt doch dabei keine Rolle.
Das Fahrzeug stand da und das kann nachgewiesen werden.

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. April 2024 um 07:14:05 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 2. April 2024 um 21:53:54 Uhr:



In gewisser Form werden sie schon beweisen müssen, dass die Parkzeit überschritten wurde.
Kenne es mit Auslegen einer Parkscheibe.

Aber Vorsicht. Du darfst auf solchen Parkplätzen nicht wie gewohnt die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen wie auf öffentlichen Parkplätzen.
Also um 9:35 auf den Platz fahren und die Parkscheibe auf 10:00 stellen geht da nicht.

Also in den gängigen AGBs steht, dass man die Parkscheibe wie in der STVO vorgesehen auf die nächste halbe Stunde stellen muss. Also bitte bei der Einfahrt AGBs kontrollieren. Aber die Zeit wird mit unter ab Ankunft gezählt und nicht ab der nächsten halben Stunde wie auf öffentlichen Parkplätzen. Stellt man die Parkscheibe nicht gemäß AGB also z.B. 9.40 ein, wäre das bestimmt ein Grund für eine Vertragsstrafe.
Für das Nachvollziehen ab tatsächliche Ankunftszeit wären wir wieder bei Kontrolleuren, die hinter Sträuchern lauern.

Zitat:

@Melosine schrieb am 3. April 2024 um 07:14:05 Uhr:


Aber Vorsicht. Du darfst auf solchen Parkplätzen nicht wie gewohnt die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen wie auf öffentlichen Parkplätzen.
Also um 9:35 auf den Platz fahren und die Parkscheibe auf 10:00 stellen geht da nicht.

Woher muss ich das wissen?

Solange die AGB in Kleinschrift und in einer solchen Art und Weise irgendwo in der weiteren Umgebung der Zufahrt angeordnet sind, dass man sie unmöglich beim Einfahren in ihrer Auswirkung zur Gänze erfassen kann, würde ich es durchaus wagen, einen Prozess zu führen und die angewandten AGB-Klauseln als überraschend im Sinne des AGB-Rechts und damit unwirksam einzuordnen. Oder, noch besser: Als gar nicht wirksam einbezogen mangels hinreichender Wahrnehmbarkeit / Zumutbarkeit der Erfassung.
Wäre mal interessant zu sehen, wie die Gerichte entscheiden.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Na dann hoffe ich mal dass du mit den Rechtsvorschriften der New York Stock Exchange, der American Stock Exchange, der NASDAQ oder der Börse Frankfurt ausreichend vertraut bist.

Schließlich hast du dich, mit Anlegen deines Nutzerkontos hier, zur Beachtung und Einhaltung bzw. nichtverletzung dieser einverstanden erklärt bzw. zu diesem verpflichtet
Steht ja klipp und klar in den AGB. Diesen hast du unwiderruflich zugestimmt.

Und warum die AGB mittlerweile mitunter seitenlang sind..
Ich sag mal so: Vor zwanzig Jahren war es für jeden Menschen eigentlich normal dass ich mich auf einen Supermarktparkplatz stelle um in eben jenem einzukaufen und eben nicht dort 10 Stunden parke um meinen Kumpel zu besuchen.
Vor zehn Jahren hat es noch ausgereicht dies auf einem banalen Blechschild so zu verdeutlichen.

Mittlerweile gibt es halt immer mehr Menychen mit einem Charakter wie er auch hier oft zu sehen bzw. lesen ist. Also wird sich eben, über AGBs, hieb und stichfest abgesichert.
Bedanke dich also bei deinen Mitmenschen.

Solltest du wiederum mit einer evt. Klage tatsächlich Recht bekommen kannst du darauf wetten dass die AGB dann noch umfangreicher ausfallen und du bzw. deine Klage dann die Letzte mit Erfolg gewesen wäre :-)

Ist von einigen Gerichten so entschieden worden,war einer der Gründe warum haufenweise Beschilderungen getauscht worden sind.
Belegbar muss die Strafe schon sein,sonst wäre es ja wirklich Willkür und Abzocke.
Aber eine gesunde Einstellung zur Übernahme von Pflichten und der daraus erwachsenen Konsequenzen sollte man schon besitzen.wenn einem so ein Brief mit gerechtfertigter Forderung ins Haus flattert.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 3. April 2024 um 11:36:10 Uhr:


Mittlerweile gibt es halt immer mehr Menychen mit einem Charakter wie er auch hier oft zu sehen bzw. lesen ist. Also wird sich eben, über AGBs, hieb und stichfest abgesichert.

Und trotzdem dürfen in AGBs keine überraschende oder unangemessen benachteiligende Regeln auftauchen. Beispiel wäre, die Parkscheibe muss auf die letzte vergangene ganz Stunde zurückgedreht werden. Wer sie wie wie üblich vorstellt oder die halbe Stunde dreht, soll eine Vertragsstrafe bekommen.

@NeuerBesitzer Das siehst du falsch. Ich habe aber keine Lust, dir das näher zu erläutern. Das wird sonst so lang wie AGB. 🙄 Aber jedem Kind sein Luftballönchen.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Die Klauseln sollen nicht lange und komplizierte Formulierungen enthalten. Das sagt aber nun mal nichts über die grundsätzliche "Länge" der AGB aus.

Sofern es klar und verständlich ist kann ich dir auf meinem Parkplatz durchaus fünzig Regeln erlassen.

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