PARKDEPOT - Brief bekommen - wie wird das überhaupt überwacht?
HalLo,
habe einen Brief von Parkdepot aus München bekommen. SolL für 29min Überzug 20€ zahLen :-( Unverschämtheit ... Ich bin in den anLiegen Märkten Stammkunde, hatte immer ne Parkuhr drin, aber auf dem SchiLd auf dem ParkpLatz steht: "Parkuhr unnötig, 2 Stunden kostenLos, danach 20€".
Mit der Firma ist nicht zu reden. Ich ehrLicher TrotteL habe sogar Auszüge (screenshots meiner Bank) von den betreffenden Geschäften geschickt, fühLe mich aLs Kunde vergrauLt. Von der Firma habe ich keine Beweise (Fotos usw.) bekommen. Da kann doch jeder kommen, sich Jacket anziehen, Büro mieten, Kaffee trinken und Briefe raushaun ;-)
War nochmaL vor Ort und frage mich, wie überwachen die das? Entdeckt habe ich nur eine Cam an einem Gebäude, siehe Foto.
Für Eure Erfahrungswerte und Auskunft wäre ich dankbar.
700 Antworten
Zitat:
@Melosine schrieb am 1. April 2024 um 21:16:10 Uhr:
[Würdest du eine Strafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen, wenn dir kein Beweisfoto vorgelegt werden kann? Wohl kaum.
Nun, es reichen auch Zeugen.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Bei einem mobilen Blitzer in der 30er Zone mag es Zeugen geben. Aber auch da geht ohne Foto nichts.
Wenn Du meinst es geht nur mit Fotot .... komm, und stell Dich vor meine Garage. Ich wette die Aussage von mir un meinen 2 Nachbarn reicht.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Natürlich. Aber dein Einwand wegen der Zeugen bezog sich ja auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
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[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Ich weiß schon, auf was du hinaus willst, aber ich fürchte, da verhedderst du dich.
Zitat:
@Melosine schrieb am 2. April 2024 um 19:46:31 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 2. April 2024 um 19:42:14 Uhr:
Nun, es reichen auch Zeugen.
Bei einem mobilen Blitzer in der 30er Zone mag es Zeugen geben. Aber auch da geht ohne Foto nichts.
Wenn ich weiß, das ich Mist gebaut habe und geblitzt wurde ist es mir egal, ob die ein Foto mit schicken oder nicht. Dann würde ich das bezahlen. Alles andere würde meine Erziehung die ich von meinen Eltern genossen habe nicht zulassen.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 2. April 2024 um 20:41:04 Uhr:
Wenn ich weiß, das ich Mist gebaut habe und geblitzt wurde ist es mir egal, ob die ein Foto mit schicken oder nicht. Dann würde ich das bezahlen.
Wenn kein aussagekräftiges Foto vorliegt und du nicht mit 150 Km/h durch eine 30er Zone gebrettert bist, meldet sich das Ordnungsamt auch nicht bei dir. Der Weg der Selbstanzeige steht dir aber trotzdem offen.
Zitat:
@Homie777 schrieb am 2. April 2024 um 17:11:45 Uhr:
...
Die Beschilderung ist sicherlich rechtskonform, aber das ist für mich nicht der Punkt.
Da werden ohne objektiven Grund Rahmenbedingungen geschaffen, die darauf ausgerichtet sind, jeden noch so kleinen Fehler in voller Höhe zu ahnden. Niemand hat was davon, wenn der Parkplatz i.d.R. halb leer ist, aber man bezahlt z.B. bei leicht schiefen einparken oder 5min überschreiten der Parkzeit.
Meine Begrifffsdefinition " Abzocke" ist für mich definitiv erfüllt. Mich interessiert hierbei auch nicht irgendeine juristische Definition.
Es zwingt dich keiner dort zu parken.
Regeln macht der Hausherr oder jemand der beauftragt wurde.
So unrealistisch sind die dortigen Regeln nicht.
Parkst du dort, akzeptierst du die dortigen Bedingungen.
Wenn es für dich schon Abzocke ist, die dort geltenden Regeln durchsetzen und Zuwiderhandeln zu bestrafen, habe ich so meine Bedenken in anderen Situationen. So müßte jegliche Teilnahme am Straßenverkehr und dessen Sanktionen für dich Abzocke sein.
Die Bedingungen kannst du dir auch noch durchlesen, nachdem du geparkt hast. Die 5 Minuten wird dir keiner in Rechnung stellen, solltest du danach sofort wieder fahren.
Abzocke kannst du schreien, wenn die Regeln sich nachträglich zu deinen Ungunsten ändern, ohne dass du zustimmen musst.
Da dies nicht passiert, ist es keine Abzocke. Dein Empfinden spielt da keine Rolle. Du darfst es so empfinden, daß möchte ich dir nicht absprechen, allerdings wirst du es juristisch nicht durchsetzen können.
Edit:
Wenn die Regeln lauten, dass du gerade zu parken hast, dann ist das so. (Das gibt auch die StVO mehr oder weniger so vor.)
Bei dir Hause gelten sicherlich auch Regeln, dessen Zuwiderhandeln du mit entsprechenden Strafen ahndest.
Welche Strafen dass sind, legst du selbst fest. Im Parkplatzfall wurde gerichtlich bestimmten Strafen ein Riegel vorgeschoben, damit es nicht ausartet.
Zitat:
@Melosine schrieb am 2. April 2024 um 20:50:53 Uhr:
...
Meinst du nicht, dass es ein Photo des Zuwiderhandeln geben wird?
Habe da keine Erfahrung.
Zitat:
@Melosine schrieb am 2. April 2024 um 19:46:31 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 2. April 2024 um 19:42:14 Uhr:
Nun, es reichen auch Zeugen.Bei einem mobilen Blitzer in der 30er Zone mag es Zeugen geben. Aber auch da geht ohne Foto nichts.
Bei einer Messung mit der Laserpistole reichen auch die Zeugen. Ganz ohne Foto.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 2. April 2024 um 21:03:17 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 2. April 2024 um 20:50:53 Uhr:
...
Meinst du nicht, dass es ein Photo des Zuwiderhandeln geben wird?
Habe da keine Erfahrung.
Ich weiß jetzt nicht genau, was du meinst. Bei Geschwindigkeitskontrollen gibt es fast immer ein Foto. Manchmal halt nicht, oder der Fahrer ist absolut nicht zu erkennen. Das wird dann auch nicht weiter verfolgt.
Bei der Überwachung der Parkdauer nützt ein Foto in der Regel nichts, da ja keine Dauer festgehalten wird.
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2024 um 19:14:48 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 2. April 2024 um 12:17:04 Uhr:
Oder deren technophile Variante: Kennzeichenscanner und Kassierautomat. Und dann noch die Lösung für Discounter: Kennzeichenscanner und ein sinnvolles Budget mit "geschenkter" Parkzeit ...Und wie soll das die Fahrzeughalter davon abhalten, hinterher wieder zu behaupten, sie seien nicht die Fahrer gewesen? Das ganze System funktioniert nur, wenn dem Halter eine gewisse Verantwortung auferlegt wird: Er muss sich erinnern können und kann dann den tatsächlichen Fahrer angeben. Oder er erinnert sich nicht (bzw. will sich nicht erinnern), dann soll er eben selbst blechen.
Dein Mangel an Fantasie ist erschreckend.
Die Dinger machen Fotos.
Und dafür noch ein Like :kopfschüttel:.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 02. Apr. 2024 um 20:53:08 Uhr:
Es zwingt dich keiner dort zu parken.
Regeln macht der Hausherr oder jemand der beauftragt wurde.
Ich habe dort nie geparkt und habe es auch nicht vor.
Bitte lies hierzu meinen Post von heute15:38
Beide Geschäftsführer lassen sich im übrigen derzeit rechtlich wegen Geschäftsschädigung beraten.
Ich hab schon Blitzerfotos in Passbild Qualität gesehen und trotzdem hat der Halter behauptet kennt/erkennt den Fahrer nicht.