Park-Assistent Parktronic im EQC
Hallo zusammen,
ich hatte meinen Freundlichen darauf angesprochen, dass in meinem EQC (ausgeliefert im Dezember 2020) der Parkassistent nicht funktioniert. Ich erfuhr dann, dass dieser „deaktiviert“ worden sei und ich fragte, wie das denn gehe, da ich ja dafür bezahlt habe. Hier die offizielle Antwort für alle, die das interessiert. Vermutlich wisst ihr das aber schon…
„Die von Ihnen angesprochene Thematik hat sich aufgrund einer kurzfristig in 2020 von der EU erlassenen Änderung des Regelwerks bei selbstlenkenden Systemen bei Fahrzeugen ergeben. Die Änderung betrifft zunächst alle Fahrzeuge, die mit diesen Systemen arbeiten, nicht nur die von Mercedes-Benz.
In der Folge dieser geänderten Vorschriften, mussten wir unsere Regelsysteme bis auf weiteres außer Betrieb setzen und es wird erst mit geänderten Sensoren wieder ein ‚teilautomatisiertes Parken‘ geben. Daher ist das auch bei Ihrem Fahrzeug nicht möglich, auch wenn es die techn. Ausrüstung dafür hat. Fürsorglich muss ich darauf hinweisen, dass es aufgrund erforderlicher technischer Änderungen keine ‚Nachrüstungen‘ geben kann und wird.
Wir haben Ihnen diese Eigenschaft auch bereits bei der Auftragsbestätigung nicht zugesichert – allein der Ausdruck ‚Assistent‘ heißt nicht, dass das Fahrzeug ‚alleine‘ parkt…..
P.S.: Nach meiner Kenntnis wurde diese geänderte EU-Vorschrift aufgrund mehrerer Unfälle erlassen, die von TESLA-Fahrzeugen verursacht wurden.“
Ich finde besonders den zweitletzten Satz bemerkenswert, denn laut Produktbeschreibung parkt der Park-Assistent Parktronic teilselbständig ein, das war ja der wesentliche Teil der Funktion, oder?
Ich fühle mich -mal wieder- von einem deutschen Premiumhersteller verar…. Mein Geld für die „nichtzugesicherte Eigenschaft“ haben die ja gerne genommen…
Weiß jemand, ob diese Assistenzsysteme bei allen Herstellern in DE „ausgesetzt“ wurden?
45 Antworten
Ich finde es zwar auch Hart formuliert von CBMC, aber im Grund hat er mit der Aussage "Es geht wohl um die Entschädigung" mMn nicht ganz unrecht.
Es wäre auch blöd zu sagen, "eigentlich brauch ich das Feature nicht, aber Geld will ich dennoch sehen" da wirkt das konstruierte Argument, dass das ein KO Kriterium ist, natürlich viel dramatischer.
Wenn es nur ums einparken geht, gibt es sicher billigere Möglichkeiten als einen EQC.
btw. ich hab das bei meinen glaub ich nichmal noch probiert. Spurwechsel nutze ich gelegentlich schon.
Wenn das so entscheidend ist, dann einfach Fahrzeug wandeln...
btw. bei meinen hat das Volle Assit-Paket 1,5k gekostet, damit ist der Streitwert ein paar €.
Für MICH wäre da kein Business Case das einzuklagen. s.o. wenn wirklich so wichtig, dann wandeln.
Mir geht's nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Ich brauch die paar Euros nicht... ich will die Gadgets!
ok, wenn es so wichtig ist, dann wandeln und ein Auto mit, kaufen....
klingt jetzt hart, aber welche Optionen gibt es? Wandeln oder damit leben.
Natürlich kann man seinen Unmut äußern, ist auch verständlich, aber was ist die Konsequenz? Wie gesagt der Streitwert liegt im unteren 3 stelligen Bereich...
Soll jetzt nicht heißen dass ich das toll finde. Es kann auch passieren dass die Features bei mir irgendwann auch rausfliegen weil ein Update eingespielt wird (z.b. weil es irgendwelche anderen Features neu kommen). Dann kann man sich überlegen was man will, die neuen oder die alten Features...
Mir war klar, dass ich mit meinem Statement provoziere, aber ich wollte damit auch eine Diskussion auslösen, um was es hier wirklich geht. @Peter_AT hat dies exakt so aufgefasst wie ich es meinte.
Es gibt viele, denen geht es nur ums Prinzip. Die Frage ist, dass selbst wenn man recht hat, wie weit man mit der Prinzipienreiterei kommt. Es gibt sicherlich Themen, da ist es wert auf die Barrikaden zu gehen, aber ein Einparkassistent - come on.
Ich bin die letzten Tage wieder mit meinem EQC durch die Gegend gefahren und dachte mir nur, was für ein richtig gutes Elektroauto Daimler da hinbekommen hat. Da stecken 100 gute Sachen drin und da verzeihe ich im Zweifel auch mal einen Einparkassistent, den ich in 1% der Fälle nutze. Denkt mal an Tesla. Da nehmen viele Käufer gar einen Gutachter mit zur Übergabe, um nicht passende Karosserieteile, Lenkräder oder die Lackierung gleich zu reklamieren. Aber trotzdem sagen fast alle - wow Tesla - tolles Auto und fahren damit vergnügt durch die Gegend. Das sollte sich mal Daimler leisten und das Geschrei wäre groß.
Lieber @Spacekiwi, das hat überhaupt nichts mit Hochmut zu tun. Meine Devise ist eher, die Kirche im Dorf lassen. Zeig mir einen Hersteller, der alles perfekt macht. Ich glaube, den gibt es nicht. Sehe aber auch keine Klagewelle. Der Anspruch an Daimler ist zurecht sehr hoch. Hier werden Dinge versprochen und nicht eingehalten und Du hast einen Case. Wenn der Parkassi für Dich ein solcher Big Deal ist wie Du es beschreibst, dann musst Du wohl oder Übel das Auto tauschen. Mir wäre es wie beschrieben das nicht wert. Daimler ist nicht perfekt, aber Daimler ist verdammt besser als der meiste Rest da draußen.
Ähnliche Themen
Also ehrlich,
ich versteh das ganze Geseires ned wirklich, denn im Eröffnungspost steht ja ausdrücklich, daß auf Grund geänderter EU-Vorschriften die besagte Funktion beschnitten/ausgesetzt werden mußte.
Daimler hat sich also rechtskonform verhalten und die Software entsprechend angepaßt.
Und dann kommen die Erbsenzähler daher und wollen ein paar Eurofuffzig Entschädigung, weil sie bei ihrer Bestellung eine Funktion mitbestellt haben, die damals nicht verboten war, jetzt aber offenbar schon.
Was zur Hölle kann denn der Hersteller dafür ?
Wenn die EU sagt, daß Android-Auto / Apple Carplay sicherheitsgefährdend ist und daher verboten wird, die Hersteller entsprechend reagieren, wollt ihr dann auch die Hersteller dafür verantwortlich machen, daß es nicht mehr nutzbar ist ?
Was jetzt den Parkassistenten an sich angeht - ich brauch ihn nicht, hatte ihn in allen meinen BMWs, immer einmal ausprobiert ob er eh geht und dann nie wieder angerührt.
WAS ich mir wünschen täte, wär ein remote bedienbarer Ein/Ausparkassistent.
Wo ich aussteigen kann, mit dem Handy eine Parkposition auswähle und sagen kann "da stellst Dich jetzt hin..."
Z.B. "fahr in die Garage" - "Komm raus an meinen Standort"
DAS wäre richtig fetzig :-)
Wenn es jemandem ums Prinzip geht, kann man ihm nicht helfen.
Auch mit dem Versuch, zu wandeln, wird man in Deutschland wohl nur schwer Erfolg haben, wenn die Änderung aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Vorgabe umgesetzt wurde.
Somit bleibt die Möglichkeit einer Minderung. Mit dem Geld muss man sich dann aber auch zufrieden geben.
Für mich bleibt der EQC ein klasse Elektrofahrzeug und zwar unabhängig von irgendwelchen Erleichterungen beim Parken.
Sehe das auch wie Wolfgang.
Geht mir nicht in den Kopf das man deswegen an einen Wandel denkt oder
sogar klagen will.
Zitat:
@wolfgang2380 schrieb am 9. März 2021 um 21:16:53 Uhr:
Also ehrlich,
ich versteh das ganze Geseires ned wirklich, denn im Eröffnungspost steht ja ausdrücklich, daß auf Grund geänderter EU-Vorschriften die besagte Funktion beschnitten/ausgesetzt werden mußte.Daimler hat sich also rechtskonform verhalten und die Software entsprechend angepaßt.
Und dann kommen die Erbsenzähler daher und wollen ein paar Eurofuffzig Entschädigung, weil sie bei ihrer Bestellung eine Funktion mitbestellt haben, die damals nicht verboten war, jetzt aber offenbar schon.
Was zur Hölle kann denn der Hersteller dafür ?
Lieber Wolfgang,
jetzt muss ich mich als Erbsenzähler doch mal mit meinem Geseire (Danke übrigens für die freundlichen Etiketten, die du anderen und mir da umhängst) zu Wort melden, denn: Es geht imo keineswegs um die Frage, ob sich Daimler rechtskonform verhalten hat oder nicht, weil das gar nicht das eigentliche Thema ist.
Vielmehr wusste man bei Daimler zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bei allen Betroffenen (auch bei mir), dass sie ein Ausstattungsfeature gegen gutes Geld verkauft haben, das es im Fahrzeug schlicht nicht gibt bzw. das außer Funktion gesetzt wurde. Die Begründung dafür muss den Käufer auch nicht ansatzweise interessieren.
Wenn ich etwas verkauft habe und es dann nicht liefern kann, bitte ich als ehrlicher Kaufmann um Entschuldigung und erstatte den Kaufpreis zurück. So einfach ist das.
In beiden Punkten habe ich von den Herrschaften bis heute nichts gehört - und daraus ziehe ich meine Konsequenzen.
So, der Erbsenzähler hat fertig.
Viele Grüße, Michael
nochmal langsam zum mitlesen:
Du hast ein Produkt mit zugesicherten Eigenschaften gekauft.
Diese Eigenschaften waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtens und auch vorhanden.
Dann kommen unsere lieben Freunde von der EU und schreiben fest, daß diese Eigenschaften NICHT MEHR rechtens sind.
Du solltest also Deine Ansprüche an die entsprechenden Gremien der EU richten und nicht an den Hersteller.
Für den - wie auch für Dich - ist das "höhere Gewalt".
got it ?
Zugesicherte Eigenschaften müssen bei Eigentumsverschaffung eingehalten werden. Die Zeit davor ist nicht relevant. 😉😉
Die EU handelt nicht mit Autos, sondern schafft die Regeln dafür. Für den ist das Unternehmerisches Risiko und angesichts der Lobbymilliarden der Autowirtschaft auch schon lange bekannt gewesen.
Zitat:
got it?
Sag ich ja, wandeln oder wegen 100€ -200€ Streitwert, die Rechtsschutz-Versicherung + Gerichte bemühen...
Aber bitte dann nicht jammern, dass die Versicherungen immer teurer werden. 😉
Hi Michael,
ich bin da voll auf Deinem Standpunkt.
Erschreckt hat mich die erste Reaktion meines Verkäufers, der seinen Chef gefragt hat, ob er sich dem Fall überhaupt annehmen soll und der mich vor seinem Chef auch als "Erbsenzähler" hingestellt hat.
Dummerweise hat er versehentlich die Email an mich geschickt. :-)
Mit dieser Service-Mentalität schaffen wir in Deutschland die Transformation nicht.
Ich hoffe, dass hier auch ein paar Daimler-Entscheider mitlesen.
Wer sich "Das Beste oder nichts" auf die Fahnen schreibt, der muss damit rechnen, dass seine Kunden das auch fordern, gerade in der Kommunikation (CR) und im Service...
Zitat:
@Mikele schrieb am 11. März 2021 um 11:20:07 Uhr:
Zitat:
@wolfgang2380 schrieb am 9. März 2021 um 21:16:53 Uhr:
Also ehrlich,
ich versteh das ganze Geseires ned wirklich, denn im Eröffnungspost steht ja ausdrücklich, daß auf Grund geänderter EU-Vorschriften die besagte Funktion beschnitten/ausgesetzt werden mußte.Daimler hat sich also rechtskonform verhalten und die Software entsprechend angepaßt.
Und dann kommen die Erbsenzähler daher und wollen ein paar Eurofuffzig Entschädigung, weil sie bei ihrer Bestellung eine Funktion mitbestellt haben, die damals nicht verboten war, jetzt aber offenbar schon.
Was zur Hölle kann denn der Hersteller dafür ?
Lieber Wolfgang,
jetzt muss ich mich als Erbsenzähler doch mal mit meinem Geseire (Danke übrigens für die freundlichen Etiketten, die du anderen und mir da umhängst) zu Wort melden, denn: Es geht imo keineswegs um die Frage, ob sich Daimler rechtskonform verhalten hat oder nicht, weil das gar nicht das eigentliche Thema ist.
Vielmehr wusste man bei Daimler zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bei allen Betroffenen (auch bei mir), dass sie ein Ausstattungsfeature gegen gutes Geld verkauft haben, das es im Fahrzeug schlicht nicht gibt bzw. das außer Funktion gesetzt wurde. Die Begründung dafür muss den Käufer auch nicht ansatzweise interessieren.
Wenn ich etwas verkauft habe und es dann nicht liefern kann, bitte ich als ehrlicher Kaufmann um Entschuldigung und erstatte den Kaufpreis zurück. So einfach ist das.
In beiden Punkten habe ich von den Herrschaften bis heute nichts gehört - und daraus ziehe ich meine Konsequenzen.
So, der Erbsenzähler hat fertig.
Viele Grüße, Michael
Zitat:
@Spacekiwi schrieb am 13. März 2021 um 12:31:49 Uhr:
Erschreckt hat mich die erste Reaktion meines Verkäufers, der seinen Chef gefragt hat, ob er sich dem Fall überhaupt annehmen soll und der mich vor seinem Chef auch als "Erbsenzähler" hingestellt hat.
Dummerweise hat er versehentlich die Email an mich geschickt. :-)
Mit dieser Service-Mentalität schaffen wir in Deutschland die Transformation nicht.
So etwas sollte halt nicht passieren, allerdings zeig mir meinen Betrieb wo INTERN nicht mal ein blöder Spruch über einen Kunden/Kollegen/Nachbarabteilung/... abgegeben wird. Das Blöde in dem Fall war halt, dass es nicht intern geblieben ist. Ich wäre sicher auch verärgert! Aber ich will auch gar nicht wissen was Autohäuser/Verkäufer über mich intern reden, so lange sie professionell genug sind wenn sie mit mir reden, ist mir das recht egal.
Da muss ich sagen, dass bei uns in der Gegend der MB Betrieb bis jetzt immer Top war. Bei VAG wurde mir sogar vorgeworfen dass ich selbst einen Defekt (Kabelbruch eines Sensors) eingebaut habe, nachdem ich den Fehler gefunden hatte (sie hatten das Auto 2x bei sich und mir durch die Blume erklärt, dass das Stand der Technik sei, weil kein Fehler im Fehlerspeicher stand, dabei hatte das Auto art Zündaussetzer). Ok, die schaffen es auch nicht jemanden zu grüßen der den Verkaufsraum betritt...
Ich finde diese Diskussion sehr interessant und bin stellenweise auch verwundert wie selbstverständlich manche Änderungen, Einschränkungen und „Downgrades“ scheinbar als Gottgegeben hinnehmen.
Froh bin ich das mein EQC schon von 01/2020 ist und noch „alle“ Ausstattungen besitzt. Die Hersteller gehen zur Zeit den Weg des geringsten Widerstandes (Kunde) und kürzen was geht, Testen, vielleicht, auch aus wie weit sie gehen können.
Z.B. EQC Entfall von „Motorraumabdeckung“, Netz Beifahrerfußraum, Ausstiegsleuchten Fondtüren usw.
Nun zum Thema:
Wer sich mit dem Thema Vorschriften, Normen usw. beschäftigt oder sogar mit tätig ist weiß dass solche nicht von Heute auf Morgen veröffentlicht werden sondern Jahre im Voraus geplant, entworfen, besprochen beschlossen und veröffentlicht werden. Dann wiederum gibt es auch immer eine Übergangsfrist bis diese umgesetzt werden muss.
Nach meinen Recherchen im www bin ich auf diese
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A42018X1947
Seite der EU gestoßen.
Vermutlich ist diese Amtsblatt die Ursache.
Wenn dem so ist achte man bitte auf das Datum des Inkrafttretens: 16.Oktober 2018 (in Verlauf des Textes sind die Übergangsdaten zu lesen)
D.h. 2018 war es bereits bekannt dass die Funktionen ab 2020 (irgendwann im Jahr) nicht mehr möglich ist bzw. nur mit anderer (besserer) Technik.
Nur haben vermutlich die Hersteller keine Lust ihr Fahrzeug noch einmal zu
ändern bzw. anzupassen.
Besonders dreist wenn das Fahrzeug noch nicht einmal auf dem Markt ist.
Insofern ist das Verhalten von Mercedes schon fraglich.
Und mitnichten ein Problem was durch die EU verursacht ist.
Die EU Regulative sind ja in diesem Fall nachvollziehbar, trotzdem sollte es prinzipiell einen Prozess geben, wie der Kunde nicht als Dodl da steht. Vielleicht fällt der EU ein, dass zukünftig Autos nurmehr max 180 km/h fahren dürfen. Was sagen die Kunden dann? Den Österreichern und den Schweizern (und dem Rest der Welt) ist das egal, aber ist das nicht eine massive Einschränkung der Produkteigenschaften. Das wäre auch eine “EU Regelung”...