Park-Assistent Parktronic im EQC

Mercedes EQC N293

Hallo zusammen,

ich hatte meinen Freundlichen darauf angesprochen, dass in meinem EQC (ausgeliefert im Dezember 2020) der Parkassistent nicht funktioniert. Ich erfuhr dann, dass dieser „deaktiviert“ worden sei und ich fragte, wie das denn gehe, da ich ja dafür bezahlt habe. Hier die offizielle Antwort für alle, die das interessiert. Vermutlich wisst ihr das aber schon…

„Die von Ihnen angesprochene Thematik hat sich aufgrund einer kurzfristig in 2020 von der EU erlassenen Änderung des Regelwerks bei selbstlenkenden Systemen bei Fahrzeugen ergeben. Die Änderung betrifft zunächst alle Fahrzeuge, die mit diesen Systemen arbeiten, nicht nur die von Mercedes-Benz.
In der Folge dieser geänderten Vorschriften, mussten wir unsere Regelsysteme bis auf weiteres außer Betrieb setzen und es wird erst mit geänderten Sensoren wieder ein ‚teilautomatisiertes Parken‘ geben. Daher ist das auch bei Ihrem Fahrzeug nicht möglich, auch wenn es die techn. Ausrüstung dafür hat. Fürsorglich muss ich darauf hinweisen, dass es aufgrund erforderlicher technischer Änderungen keine ‚Nachrüstungen‘ geben kann und wird.

Wir haben Ihnen diese Eigenschaft auch bereits bei der Auftragsbestätigung nicht zugesichert – allein der Ausdruck ‚Assistent‘ heißt nicht, dass das Fahrzeug ‚alleine‘ parkt…..

P.S.: Nach meiner Kenntnis wurde diese geänderte EU-Vorschrift aufgrund mehrerer Unfälle erlassen, die von TESLA-Fahrzeugen verursacht wurden.“

Ich finde besonders den zweitletzten Satz bemerkenswert, denn laut Produktbeschreibung parkt der Park-Assistent Parktronic teilselbständig ein, das war ja der wesentliche Teil der Funktion, oder?
Ich fühle mich -mal wieder- von einem deutschen Premiumhersteller verar…. Mein Geld für die „nichtzugesicherte Eigenschaft“ haben die ja gerne genommen…
Weiß jemand, ob diese Assistenzsysteme bei allen Herstellern in DE „ausgesetzt“ wurden?

45 Antworten

Um noch einmal zum inhaltlichen Thema zu kommen was in EQC genau funktioniert und was nicht… Bei mir erkennt er nicht mal Längspark Lücken, d.h. es gibt keinerlei Unterstützung beim einparken in Längsparklücken, auch nicht manuell...

ja, das wuerde mich auch interessieren (meiner ist noch nicht geliefert).
sollte ja ein unterschied sein zwischen vollautomatisch parken (was bei der probefahrt ging) und dem ueblichen park assistenten - "halbautomatisch", was alle anderen autos heutzutage haben

Zitat:

@chrisredfield_0 schrieb am 24. März 2021 um 20:43:42 Uhr:


Um noch einmal zum inhaltlichen Thema zu kommen was in EQC genau funktioniert und was nicht… Bei mir erkennt er nicht mal Längspark Lücken, d.h. es gibt keinerlei Unterstützung beim einparken in Längsparklücken, auch nicht manuell...

Genau, er erkennt nicht mal Parkplätze, weder längs noch quer.
Automatischer Spurwechsel bei Blinkerbetätigung geht auch nicht, obwohl ebenfalls so in der Preisliste bepriesen.
Mir gings ums Prinzip, weil ich auch nicht informiert wurde.
Nur abschließend zur Info:
Habe jetzt in meiner Monatsmiete den Anteil Fahrassistenzpaket erstattet bekommen.

Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Ich habe in meiner B Klasse w246 Bj. 2016 einen sehr guten Parkassi gehabt. Ich musste nur noch den Wählhebel bedienen, gelenkt hat er alleine.
Mich würde interessieren ob Fahrzeuge anderer Hersteller den Spurwechsler und das automatische einparken auch nicht mehr können bzw. dürfen. Der id3 kann es ja auch und Tesla wird es wohl auch nicht ausgestellt haben. Ich finde so etwas gehört sich nicht für ein Auto welches zwischen 70k und 90k kosten kann.

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Zitat:

@Spacekiwi schrieb am 24. März 2021 um 22:02:51 Uhr:



Zitat:

@chrisredfield_0 schrieb am 24. März 2021 um 20:43:42 Uhr:


Um noch einmal zum inhaltlichen Thema zu kommen was in EQC genau funktioniert und was nicht… Bei mir erkennt er nicht mal Längspark Lücken, d.h. es gibt keinerlei Unterstützung beim einparken in Längsparklücken, auch nicht manuell...

Genau, er erkennt nicht mal Parkplätze, weder längs noch quer.
Automatischer Spurwechsel bei Blinkerbetätigung geht auch nicht, obwohl ebenfalls so in der Preisliste bepriesen.
Mir gings ums Prinzip, weil ich auch nicht informiert wurde.
Nur abschließend zur Info:
Habe jetzt in meiner Monatsmiete den Anteil Fahrassistenzpaket erstattet bekommen.

Das kann ich so nicht bestätigen. Das Erkennen von Querparklücken funktioniert bei mir. BJ 2021

Ja, es sind Fahrzeuge mit Bestellung ca. Anfang August und Produktion bis incl. Dez. 2020 betroffen. In aktueller Produktion ist alles wieder aktiviert.

Zitat:

@Spacekiwi schrieb am 25. März 2021 um 08:28:16 Uhr:


In aktueller Produktion ist alles wieder aktiviert.

Das heißt alle Assistenzsysteme gehen wieder ohne Einschränkung?

Ich muss mich korrigieren: Ab Januar gibt es lt. Verkauf durch das Änderungsjahr 801 + 051 nun wieder den aktiven Parkassistenten, allerdings nur für Querparklücken. Das Längseinparken gibt es nach wie vor nicht.

Zitat:

@Spacekiwi schrieb am 25. März 2021 um 09:17:40 Uhr:


Ich muss mich korrigieren: Ab Januar gibt es lt. Verkauf durch das Änderungsjahr 801 + 051 nun wieder den aktiven Parkassistenten, allerdings nur für Querparklücken. Das Längseinparken gibt es nach wie vor nicht.

Genau so ist es. Längsparklücken sind weiterhin komplett deaktiviert.

Zitat:

@Spacekiwi schrieb am 25. März 2021 um 08:28:16 Uhr:


... In aktueller Produktion ist alles wieder aktiviert.

Weiß jemand ob das auch für den EQV gilt?

Zitat:

@Spacekiwi schrieb am 8. März 2021 um 10:47:45 Uhr:


Hallo zusammen,
das ist genau auch mein Thema.
In der Preisliste war explizit automatisches Einparken beschrieben, genauso die Spurwechsel-Fähigkeit.
Das selbstverständlichste Vorgehen wäre gewesen, den Kunden, der diese Funktionen bestellt und sich darauf gefreut hat, sofort zu informieren.
Und ich gehe noch einen Schritt weiter: Für mich war der "Park-Assistent automatisch" ein kaufentscheidendes Kriterium.
Damit eine zugesicherte Eigenschaft, die nun nicht erbracht worden ist.
Ganz klar ein Fall für eine Entschädigung!
Ich bin dran und poste den Fortschritt.

Ich war auch dran und poste hier meinen „Fortschritt“: Mein Autohaus zieht sich lapidar hinter die AGB zurück und bedauert, „leider“ keine Entschädigung leisten zu wollen.

Jetzt könnte man sich a) zivilrechtlich streiten, um am Ende vielleicht ein paar Hunderter zu bekommen. Oder um eine Wandlung durchzubekommen.

Man könnte aber b) auch erwägen, in der Sache einen strafrechtlichen Vorgang zu sehen und eine Betrugsanzeige zu erstatten. Immerhin wusste man bei Daimler von dem bevorstehenden Aus für die Systeme und verkaufte sie gegen gutes Geld dennoch munter weiter.

Beide Optionen kosten imo aber zu viele Nerven, weshalb ich‘s lasse.

Der riesengroße Bogen um die Marke Mercedes herum ist für den nächsten Autokauf aber schon markiert!

Und bei einem Codierer freischalten lassen....? Dann ist die Sache doch vom Tisch!?

Bei welchem Codierer?

Und was ist dann mit der Garantie?

Zitat:

@PeterHB70 schrieb am 19. Juli 2021 um 18:13:48 Uhr:


Und bei einem Codierer freischalten lassen....? Dann ist die Sache doch vom Tisch!?

Geht bei neueren Modellen seit ein paar Jahren nicht mehr. Jegliche Programmierung an Steuergeräten wird vom Hersteller signiert und protokolliert. Dies ist eine EU Direktive und soll den Verbraucher vor Manipulationen an den Steuergeräten schützen.

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