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OT: um 46km/h zu schnell?

BMW 5er F11
Themenstarteram 30. Dezember 2013 um 19:57

Kurze OT Frage: Was passiert wenn man als Österreicher in D um 46km/h zu schnell war und geblitzt wurde (bei Passau in der 100erter Beschränkung) ??

Antworten gerne auch per PN ...

Thx ...

Beste Antwort im Thema

Wegen eines offenen Bußgeldbescheides wird niemand zur Fahndung ausgeschrieben. Aber Du hast natürlich Recht: Wenn er erwischt wird, muss er Sicherheit leisten. Höher fällt die Strafe aber nicht aus, das Nichtzahlen eines Bußgeldes ist keine Straftat und wirkt auch nicht bußgelderhöhend.

BUK

Ps Versteht mich nicht falsch: Den Umgang in Ö mit deutschen Verkehrsteilnehmern halte ich für sehr fragwürdig. Aber dafür kann ja der TE nichts...;)

43 weitere Antworten
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43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Primotenente

Zitat:

Original geschrieben von mfre

Sei froh, dass es nicht in der Schweiz war. Das hätte dich wohl vierstellig gekostet.

Wenn das in der Schweiz gewesen wäre, wäre ich an deiner Stelle noch rasch zur Samenbank gefahren, denn kastriert wirst du dafür mindestens. Da es keine Todesstrafe gibt, bleibt dir das Enthaupten und Vierteilen erspart, aber damit hat es sich. Haftstrafe und Beschlagnahme des Fahrzeugs wäre bei uns Einheimischen aus Sicht der Behörden das angezeigte Vorgehen.

Ich liebe die Schweiz, aber in Punkto Strassenverkehr haben Politik und Behörden die Verhältnismässigkeit längst total aus den Augen verloren und noch nicht verstanden, dass der Bürger es leid ist, belogen, gering geschätzt, abgezockt, genötigt, bedroht und stigmatisiert zu werden.

Einer der Gründe warum ich nicht mehr in die Schweiz fahre und mein Urlaubsgeld woanders ausgebe :)

Drum fahren wir am liebsten in D zu schnell, kostet nur ein Taschengeld und Punkte interessieren uns nicht. :D

Jaja, in Deutschland durch die Kante rasen und in Österreich rumtuckern weil sichs keiner leisten kann

Zitat:

Original geschrieben von Staph85

Jaja, in Deutschland durch die Kante rasen und in Österreich rumtuckern weil sichs keiner leisten kann

Also bitte, in Österreich kommst bis 180km/h Tacho aus der Nummer locker mit reden raus, wenn du nett zur Rennleitung bist und nicht auf Arschloch machst :p

Darüber kostet es auch mal einen 50er und erst ab 200km/h Tacho werden sie lästig und wollen dich anzeigen, was dann auch schonmal den Schein kosten kann für ein paar Monate.

Zurück zum Thema: Hatte das Selbe wie du, nur als Schweizer in Deutschland. Ergebnis: Fahrverbot von einem Monat, welches aber nur in Deutschland gilt.

Die rund 160€ waren allerdings ein Schnäppchen im Vergleich zu den Schweizer Preisen.

Die kann nichts passieren, wenn Du Dich richtig verhältst: Wenn Du einen Bußgeldbescheid erhältst, Einspruch einlegen. Der wird dann zwar vom zuständigen AG in einem Hauptverhandlungstermin verworfen, aber das Urteil kann in Österreich nicht vollstreckt werden, weil das Abkommen nur auf behördliche Entscheidungen anwendbar ist, nicht auf gerichtliche. Das ist in Österreich anders: da entscheidet nach einem Einspruch auch eine Verwaltungsbehörde, daher sind die Entscheidungen in D vollstreckbar. Da haben wir uns klassisch über den Tisch ziehen lassen:):D.

Frohes Neues!

BUK

Zitat:

Original geschrieben von buk111

Der wird dann zwar vom zuständigen AG in einem Hauptverhandlungstermin verworfen, aber das Urteil kann in Österreich nicht vollstreckt werden, [...]

Ist es schlau mit einem rechtsgültigen Urteil gegen einen jemals wieder nach Deutschland zu reisen? Wer sagt, dass das dann nicht bei der Zollkontrolle oder einem anderen Kontakt mit der Polizei vollstreckt wird?

Und die sind dann sicher sauer ;)

Wegen eines offenen Bußgeldbescheides wird niemand zur Fahndung ausgeschrieben. Aber Du hast natürlich Recht: Wenn er erwischt wird, muss er Sicherheit leisten. Höher fällt die Strafe aber nicht aus, das Nichtzahlen eines Bußgeldes ist keine Straftat und wirkt auch nicht bußgelderhöhend.

BUK

Ps Versteht mich nicht falsch: Den Umgang in Ö mit deutschen Verkehrsteilnehmern halte ich für sehr fragwürdig. Aber dafür kann ja der TE nichts...;)

Hallo zusammen

Um einigen die Freude etwas zu nehmen :-) Auch als Schweizer gibt man den Führerschein ab. Lest selber im angehängten Dokument...

Einspruch ist mir zu umständlich. Die Beweislage ist klar, da es Fotos gibt.

Kopie

Zitat:

Original geschrieben von 332701

Hallo zusammen

Um einigen die Freude etwas zu nehmen :-) Auch als Schweizer gibt man den Führerschein ab. Lest selber im angehängten Dokument...

Einspruch ist mir zu umständlich. Die Beweislage ist klar, da es Fotos gibt.

Wieviel zu schnell warst du denn in D? Und wo, Autobahn?

Achja, wie wollen die das auf dem Führerschein eintragen, ist ja im Kreditkartenformat?

Themenstarteram 14. Januar 2014 um 8:14

Hallo,

Gestern ist der Bußgeldbescheid gekommen: 160€ + 25€ Gebühr + 3,5€ Barauslagen = 188,50€

Das Fahrverbot in D muss in den Führerschein eingetragen werden. Ich habe noch einen alten Papierführerschein ... damit muss ich nach Deutschland fahren und kann das bei irgendeiner Polizeidienststelle eintragen lassen. Wie die das mit den neuen Scheckkarten-Führerscheinen machen wollen ist mir allerdings schleierhaft.

Werde also am Wochenende einen Ausflug nach Passau mit gutem Essen (irgendelche Tipps irgendwer?) und Stadtbesichtigung machen und bei der Gelegenheit auch die Polizei aufsuchen ... man muss solche Sachen immer positiv sehen und es mit angenehmen Dingen verknüpfen ... :)

Danke für alle Antworten & Ciao

Zitat:

Original geschrieben von mfre

Zitat:

Original geschrieben von 332701

Hallo zusammen

Um einigen die Freude etwas zu nehmen :-) Auch als Schweizer gibt man den Führerschein ab. Lest selber im angehängten Dokument...

Einspruch ist mir zu umständlich. Die Beweislage ist klar, da es Fotos gibt.

Wieviel zu schnell warst du denn in D? Und wo, Autobahn?

Achja, wie wollen die das auf dem Führerschein eintragen, ist ja im Kreditkartenformat?

Bin nicht sicher, ob "amtliche Eintragung" etwas "auf dem Führerschein eintragen" bedeutet. Ich glaube, der Führerschein wird in einem Netzwerk registriert o.ä.

Im übrigen werden vom Strassenverkehrsamt in der Schweiz die Kreditkarten-Führerscheine mit einem Aufkleber versehen.

 

46 zu schnell im 100er auf dem Rückweg von München. Vor einem Tunnel stand der Radar auf gleicher Höhe wie das 100er Schild. Klar, selber schuld, jedoch riecht das mehr nach Abzocke als nach Förderung der Verkehrssicherheit.

Heute geklärt - der Schweizer Kreditkartenausweis muss eingeschickt werden, damit sie einen Aufkleber anbringen können. Diesen darf ich dann nach einem Monat entfernen. Absoluter Stumpfsinn...

Zitat:

Original geschrieben von tomleitner

 

Kurze OT Frage: Was passiert wenn man als Österreicher in D um 46km/h zu schnell war und geblitzt wurde (bei Passau in der 100erter Beschränkung) ??

Antworten gerne auch per PN ...

Thx ...

Lass mich raten, war die A3 Passau Richtung Regensburg Höhe Raststätte Donautal West (bei Passau) :D

Ist mein täglicher Weg zur Arbeit. Es wird in beiden Richtungen oft geblitzt...

LG

Dignitas

Themenstarteram 14. Januar 2014 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Dignitas

Lass mich raten, war die A3 Passau Richtung Regensburg Höhe Raststätte Donautal West (bei Passau) :D

Ist mein täglicher Weg zur Arbeit. Es wird in beiden Richtungen oft geblitzt...

Richtig .... war mit dem Firmenwagen unterwegs, hab mit dem Kollegen geplaudert und die 100erter Tafel übersehen .... und kurz danach hats geblitzt ....

Nun bin ich um 188,5€ ärmer und darf in D aufmarschieren um 1 Monat Fahrverbot eintragen zu lassen .... was mich aber nicht sehr stört da ich nur ein paar Mal im Jahr in D unterwegs bin ....

Ich reihe das Ganze in die Rubrik "Pech gehabt" ein ...

Schönen Abend ....

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