OT: Post vom Amstgericht
Zur Vorgeschichte:
Am 7.10.2003 wurde ich mit leicht überhöhter Geschwindigkeit geblitzt 😁
Am 13.1.2004 lam der Bußgeldbescheid über 136(?) Euro und 1 monat Fahrverbot.
Da ich diese 3 Monatsregelung im hinterkopf hatte also ab zum anwalt und Einspruch eingelegt, da ja die post 6 tage über Frist zugestellt wurde.
Vorgestern kam dann ein schreiben vom Amtsgericht mit einer Vorladung zur Zeugenaussage(?).. Wieso zeugenaussage, bin ich nicht der beschuldigte?😁
Da ich beruflich diese woche keine zeit hatte zum anwalt zu gehen um da mal zu schaunen wie die rechtslage aussieht wollte ich das vorab schonmal hier posten. evt haben wir ja nen jura studenten unter uns...
31 Antworten
moin !
ich habe diesbezüglich glücklicherweise keinen eigenen erfahrungsschatz, denke aber gehört zu haben, das diese "verjährungsfrist" mittlerweile 6 monate beträgt, oder irre ich mich da ???
mfg Jan
ich denke du hast einspruch eingelegt?? dann ist es doch logisch das sie dich vorladen!!! sie wollen von dir wissen wer gefahren ist!!!!
nach dem Blitzen bekommst du erst einmal eine schriftliche Anhörung und ab diesem Erstellungsdatum lauft die dreimonatige Verjährungsfrist 🙁
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Re: OT: Post vom Amstgericht
Zitat:
Original geschrieben von ihre dudheit
Da ich beruflich diese woche keine zeit hatte zum anwalt zu gehen um da mal zu schaunen wie die rechtslage aussieht wollte ich das vorab schonmal hier posten. evt haben wir ja nen jura studenten unter uns...
Wir sind im BMW Forum nicht im Rechtsforum!
🙂 🙂 🙂
Zu mir hat mal eine von den Grünen gesagt das die nach 3 Monaten garnichts mehr machen können.
Guckst mal hier, ist ne gute Seite wo die Aussagen auch stimmen:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php
Sind sehr viele Juristen in dem Forum unterwegs die sich auskennen.
also der link ist echt gut. danke
muss nächste woche dann zum rechtsverdreher, mal sehen was der sagt.
im übrigen bin ich mit 96 in der stadt geblitzt worden
versteh nicht warum sich die idioten dann noch diese mühe machen und 8 monate nachdem die verjährung schon vollzogen war mir ne vorladung schicken..tztz
aber so sind se die schwaben
...die Schwaben...
naja. nach 3 Monaten können dir die Bullen nix mehr. Kannst es dann auch ruhig sagen dass du gefahren bist, aber die passiert nix mehr. War auch schon in der Situation..
Zitat:
Original geschrieben von Deepdancer04
...die Schwaben...
naja. nach 3 Monaten können dir die Bullen nix mehr. Kannst es dann auch ruhig sagen dass du gefahren bist, aber die passiert nix mehr. War auch schon in der Situation..
aber frag vorher noch dein rechtsverdreher 😉 bevor du dich selber reinreitest gg
Die 3 Monate gelten nur für Ordnungswidrigkeiten,
96 in der Stadt ist bereits eine Straftat (da mit
Punkten belegt), da gelten die vollen 20 Jahre.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von ihre dudheit
versteh nicht warum sich die idioten dann noch diese mühe machen und 8 monate nachdem die verjährung schon vollzogen war mir ne vorladung schicken..tztz
ich frage mich WER hier der Idiot ist.
46km/h zu schnell in der Stadt (laut Tacho hattest du mit Sicherheit schon 110drauf) sind für dich eine leicht überhöhte Geschwindigkeit?
tztztz
Zitat:
Original geschrieben von stscit04
Die 3 Monate gelten nur für Ordnungswidrigkeiten,
96 in der Stadt ist bereits eine Straftat (da mit
Punkten belegt), da gelten die vollen 20 Jahre.Stefan
Mit Punkten belegt = Straftat ? lol
Hab ich ja noch nie gehört. Da gelten genauso die 3 Monate.