OT: Führerschein-Zwangsumtausch

Mercedes E-Klasse S212

Hatte heute einen Flyer des Landratsamtes wg. „Pflicht-(Zwangs)-Umtausch des Füherscheins im Briefkasten.
Dachte mir, könnte den einen oder anderen interessierien bzw. Vllt. weiss es so mancher noch gar nicht...

Beste Antwort im Thema

Klar hatte ich auch davon eher mal beiläufig gehört, aber dass mein Führerschein seine Gültigkeit verliert (was gleichzusetzen ist mit Entzug der Fahrerlaubnis!), wenn ich ihn vor dem genannten Fristablauf nicht umtausche, war mir neu und finde ich persönlich das Allerletzte, abgesehen davon, dass mich der „Spaß“ auch noch Geld kostet und der neue Führerschein nur noch befristet gültig ist, also dann wieder Gebühren kosten wird.

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Servus,

hoffe, es hat geklappt mit verlinken. Der FS-Umtausch geistert schon seit Ende 2018 durch die Medien. Hier kann man sehen, wer wann seinen Lappen zu tauschen hat... Ich habe auch noch den "zart-rosa"-Lappen.

Führerscheinumtausch nach "Baujahr"

Grüße

Ich weiss, der Thread ist alt, aber trotzdem nochmals eine Frage hierzu an die Gemeinde:

Laut https://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/umtauschen/ kostet der neue Führerschein 25 EUR und gilt maximal nur noch 15 Jahre. Dann muss man wieder hin und wieder blechen. Wenn man mit einem alten Führerschein (welcher weiterhin gültig ist) in eine Kontrolle kommt, dann kostet es 10 EUR. Um es vorweg zu sagen, natürlich sollte man seinen Führerschein rechtzeitig umtauschen. Aber kommen die, welche dies nicht tun, nicht sogar besser weg ? Die können (möglicherweise) noch jahrelang (vollkommen legal) mit dem alten Führerschein fahren, riskieren maximal 10 EUR (anstatt 25 EUR Gebühr) und (falls sie dann nach Jahren vielleicht mal in eine Kontrolle kommen sollten), dann beginnt die die 15 Jahre Frist auch viel später, was wiederum auch Geld spart!

Sehe ich das richtig oder habe ich etwas übersehen?

KB

Ich befürchte du hast etwas übersehen, ich vermute sie ziehen den alten FS ein oder melden dich zumindest bei der FS-Stelle. Dann bist du gezwungen umzutauschen.

Bedeutet also 10€ + 25€, möglicherweise noch irgendwelche weltfremden Gebühren für Post von der FS-Stelle usw.

Generell noch zzgl. der Kosten für das biometrische Photo

Wünsche allzeit knitterfreie Fahrt
TOM

Hallo,

ich glaube, dass das so nicht stimmt, denn Laut § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen Kraftfahrer bei jeder Fahrt einen gültigen Führerschein vorweisen können. Werden Sie bei einer Polizeikontrolle ohne das Dokument erwischt, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Ist also dasselbe, als wenn Du ohne FS fährst!

Auf https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/fuehrerschein-umtauschen/ steht extra Folgendes:

Hinweis: Sie erwartet wohlgemerkt keine Sanktionen, wenn Sie die für Sie verbindliche Umtauschfrist versäumen. Ihr Führerschein verliert dann jedoch seine Gültigkeit. Fahren Sie trotzdem weiter Auto, können Sie wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhalten.

Wird man erwischt, bekommt man den FS nicht abgenommen, da dieser ja sowieso ungültig ist und man den alten FS ja auch zum Umtausch braucht. Man bekommt (wenn man denn erwischt wird) zunächst nur die Auflage den umgetauschten Führerschein schnellstmöglich bei der nächsten Polizeistation vorzulegen. Tut man auch dies nicht, droht lediglich ein weiteres Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Dennoch können Sie einigermaßen beruhigt sein, denn auch wenn Sie die Frist versäumen, begehen Sie keine Straftat, siehe: https://www.fuehrerscheine.de/.../?...

Aber wie schon gesagt, wie oft kommt man schon in eine Führerscheinkontrolle? Und in der Zwischenzeit ist man womöglich noch jahrelang gefahren und hat sich mindestens die 25 EUR aller 15 Jahre gespart! ;-)

KB

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Ok, klingt schlüssig und ich stimme dir zu, die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu kommen ist eher gering.

Da ich persönlich sehr häufig auf Dienstreisen bin und dann am Zielflughafen einen Mietwagen übernehme benötige ich gültige Dokumente. Der FS wird bei jeder Anmietung verlangt. Könnte beim alten FS zu Problemen führen.

Ich werde also so spät als möglich umtauschen.

Wünsche allzeit knitterfreie Fahrt
TOM

In der ersten Kontrolle wird man die Aufforderung erhalten, den alten zu tauschen. Vielleicht wird erst mal gar kein Verwarngeld erhoben. Wenn du allerdings der Aufforderung nicht nachkommst, kann die Führerscheinstelle unter Umständen die Fahrerlaubnis entziehen. Aber deswegen so ein Stress? Alle 15 Jahre 25€ kann ich mir leisten! Mein FS ist von 1987! Da erkennt mich niemand mehr! Auch nicht wirklich sinnvoll!?

Da ich nun schon mehrere ehemalige Arbeitskollegen hatte, die zwangsläufig älter sind und alle Führerscheinklassen inne haben ( Klasse 2 und 3...hab auch noch den Bundesdeutschen rosafarbenen), weiß ich "zumindest" von zweien, das man den alten Schein zurückbekommt und im "neuen" alle erworbenen Klassen eingetragen bekommt.
Aber, wie es sich mit der zulässigen Gesamtmasse des Zuges verhält...alte 3 bis 7,49t und neuerdings wohl nur noch bis max. 3,5t...oder weniger, das weiß ich nicht...bzw. wie es dann eingetragen wird.
Weiß nur, das man den "alten" Schein Klasse 2 ... eingetragen bekommt, aber irgendwelche "Zusatzzettel" benötigt, um wieder offiziell große , schwere Fahrzeuge über 7,5t fahren darf.
Da weder ich, noch der betroffene Kollege seinen "großen" Schein benötigt, hat er es bei der Eintragung belassen...und ich werde auch so verfahren, wenn ich 2024/25 meinen Schein zwangsumtauschen muss...

Gruß

Zitat:

@lausitzerMB320 schrieb am 16. Juli 2022 um 21:39:11 Uhr:


Da ich nun schon mehrere ehemalige Arbeitskollegen hatte, die zwangsläufig älter sind und alle Führerscheinklassen inne haben ( Klasse 2 und 3...hab auch noch den Bundesdeutschen rosafarbenen), weiß ich "zumindest" von zweien, das man den alten Schein zurückbekommt und im "neuen" alle erworbenen Klassen eingetragen bekommt.
Aber, wie es sich mit der zulässigen Gesamtmasse des Zuges verhält...alte 3 bis 7,49t und neuerdings wohl nur noch bis max. 3,5t...oder weniger, das weiß ich nicht...bzw. wie es dann eingetragen wird.
Weiß nur, das man den "alten" Schein Klasse 2 ... eingetragen bekommt, aber irgendwelche "Zusatzzettel" benötigt, um wieder offiziell große , schwere Fahrzeuge über 7,5t fahren darf.
Da weder ich, noch der betroffene Kollege seinen "großen" Schein benötigt, hat er es bei der Eintragung belassen...und ich werde auch so verfahren, wenn ich 2024/25 meinen Schein zwangsumtauschen muss...

Gruß

Den 3er bekommst du auch wie vorher, also bis 7.5t und 1-Achsanhänger eingetragen.

Hab auch den 2er, aber ob ich mir das antue... ärztlich und finanziell...trotz Nichtgebrauch, ihn aufrecht zu erhalten, weiß nicht noch nicht.
Mal sehn, was die Zukunft bringt...bin einer der wenigen, der auch die allergrößten Erntefahrzeuge sicher zu bewegen weiß....und beim Sohnemann seiner Agrarfirma gehen in den nächsten 3 Jahren mindestens 3 Mann mit Klasse 2 unbegrenzt...in ihre wohlverdiente Rente... eventuell soll die Fahrerlaubnis nur unterstützend in der Hauptsaison sein.
Ist ja auch nicht so, das so ein unbegrenzter Führerschein heutzutage für ein paar Taler zu bekommen ist...

Gruß

Abweichend von der web.de Publikation, gibt der ADAC folgende Auskunft zum Führerschein im Scheckkartenformat:

Zitat:

Sie besitzen einen Führerschein im Scheckkartenformat.
Ihr Führerschein muss bis zum 19.1.2026* umgetauscht sein

*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Der mit * markierte Hinweis fehlt m.E. in der web.de Publikation.

Quelle: https://www.adac.de/.../

Zitat:

@lausitzerMB320 schrieb am 16. Juli 2022 um 22:45:24 Uhr:


Hab auch den 2er, aber ob ich mir das antue... ärztlich und finanziell...trotz Nichtgebrauch, ihn aufrecht zu erhalten, weiß nicht noch nicht.

Gruß

Ich hab's schon 5 mal gemacht, jedesmal so ~150 €. Haben ist besser als brauchen. Und die Zusatzscheine braucht man nur für berufliches /gewerbliches Fahren. Überführen darf ich aber alles, was im Schein steht und sogar leere Busse. Nur für die müsste ich üben; soweit vor der Lenkachse ist wohl gewöhnungsbedürftig.😉

Schließe mich Franjo001 an. Umtausch war kein Thema alles Klassen gehen mit. Für Erhalt Klasse 2 alle 5 Jahre Augenarzt und zusätzlich kleine Untersuchung gemacht. Das für kleines Geld - dann noch Kosten für Passbild und Gebühr für den neuen Schein. Ist für mich besser als den 2-er zu verlieren. Nur als Berufskraftfahrer brauchst noch weitere Papiere. Ich hab nun wieder 5 Jahre Ruhe 🙂

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 16. Juli 2022 um 21:19:21 Uhr:


In der ersten Kontrolle wird man die Aufforderung erhalten, den alten zu tauschen. Vielleicht wird erst mal gar kein Verwarngeld erhoben. Wenn du allerdings der Aufforderung nicht nachkommst, kann die Führerscheinstelle unter Umständen die Fahrerlaubnis entziehen. Aber deswegen so ein Stress? Alle 15 Jahre 25€ kann ich mir leisten! Mein FS ist von 1987! Da erkennt mich niemand mehr! Auch nicht wirklich sinnvoll!?

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Was mir ja nicht ganz in die Rübe will bei dieser ganzen Umtauschaktion : Wieso haben die Jahrgänge VOR 1953 Zeit bis 2033...😕

Da sollte der "Bild - Erkennungsfaktor" ja schon fast gegen 0 gehen - wenn die den grauen Lappen noch haben sehen die ja darauf aus wie ein Bübchen (oder junges Mädel)...😁

Die sollten meiner Meinung nach "als erstes" umgetauscht werden - oder sehe ich das jetzt falsch...?!?

Weil einige von denen nicht mehr umtauschen werden!? Zu alt, zu tot, zu gebrechlich zum Fahrzeug führen, also schiebt man das, um sich Verwaltungsaufwand zu sparen???
Ich sehe die Umtauschaktion auch eher in Bezug auf Datenerfassung. Den europäischen FS kann ich online anfragen, alle anderen nicht!
Ob ich auf dem Bild zu erkennen bin, ist doch zweitrangig! Auf dem Personalausweis muss ich erkennbar sein und die Daten kann ich dann vergleichen!

@mjbralitz

OK - alles klar.
1x Grün.

Du kennst Dich ja aus - bist schließlich vom Fach.😎

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