Zuglast Führerschein Klasse B
Hallo zusammen,
ich habe mir im Juni einen E200CGI EZ:1/2010 gekauft und brauche Hilfe wg. der Zuglast mit Führerschein Klasse B. Laut Klasse B darf das zGM 3,5 t nicht überschreiten (inkl. Anhänger). Leider habe ich div. Aussagen dazu gefunden.
Daten:
- Leergewicht PKW 1.735kg
- zGM (zulässige Gesamtgewicht) von 2.310 kg
- max. Anhängelast gebremst 2.100 kg und 750 kg ungebremst
- Führerschein nur Klasse B vorliegend (Klasse B darf das zGM nicht 3,5t übersteigen)
Frage:
Geht es dabei um tatsächliche Gewicht oder um das zGM?
1. darf ich einen Anhänger bewegen der ein zGM von 2.310 kg aber nur mit 1.000 kg beladen wird?
2. Oder darf ich wenn ich alleine fahre (1.735 kg) einen gebremsten Anhänger mit einer Beladung von 1.765 kg bewegen (3.500 kg - 1.735 kg Leergewicht)?
Wer kann mir bitte weiterhelfen?
17 Antworten
Hallo yzf1006,
siehe hier, das könnte Dir helfen Artikel aus AMS
(zitiert aus o.g. Artikel)
[...]
Vereinfachte Bestimmungen für Gespanne
Beim Pkw-Führerschein der Klasse B (Mindestalter 18 Jahre oder 17 Jahre bei Begleitetem Fahren) vereinfacht die neue Regelung die Bestimmungen für Gespanne. Jetzt dürfen bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse (zGM) grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen zGM gefahren werden – das heißt, die zGM des Zugwagens und des Trailers werden einfach addiert. Die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Bislang durfte die zGM des Anhängers nicht gleich oder größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.
Wer noch dickere Brocken wie groß dimensionierte Caravans oder geräumige Pferdetransporter an den Haken hängen will, muss sich zum Führerschein der Klasse B die neue Schlüsselzahl 96 eintragen lassen (keine eigene Fahrzeugklasse!). Dann dürfen Zugkombinationen von mehr als 3,5 bis maximal 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Voraussetzung hierfür ist eine theoretische und praktische Fahrschulung von mindestens sieben Stunden, jedoch keine separate Prüfung. Für schwere Anhänger bis 3,5 Tonnen zGM ist wie bisher ein Führerschein der Klasse BE Voraussetzung. Wer darüber hinaus Anhänger über 3,5 Tonnen zGM mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt die Fahrerlaubnisklasse C1E. Hier darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination zwölf Tonnen nicht überschreiten. Für den Anhängerbetrieb sämtlicher Gespanne ist in jedem Fall die im Kfz-Brief vermerkte technisch zulässige Anhängelast des Autos verbindlich.
[...]
Gruss
freezejbc
Den Artikel habe ich bereits bei meiner Recherche gefunden u.a. auch TÜV, ADAC usw. Aber da werden keine konkreten Beispiele aufgeführt.
Kennt sich denn jemand in der Thematik gut aus und kann definitiv die Frage an den o. g. Beispielen beantworten?
OK, steht aber doch im Artikel drin:
zGM der Zugkombination, also zGM Fzg + zGM Hänger: 3.5t. Bis 4.25t nur mit Schlüsselzusatz 96.
zGM vom Auto: 2.310 kg, also darfst Du maximal einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.190kg an den Haken nehmen (bei Zusatz 96 entsprechend 1.940kg) - völlig unabhängig davon, mit wie viel Du tatsächlich Auto bzw. Hänger belädst.
Grüsse
freezejbc
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 16. Juli 2015 um 10:33:06 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe mir im Juni einen E200CGI EZ:1/2010 gekauft und brauche Hilfe wg. der Zuglast mit Führerschein Klasse B. Laut Klasse B darf das zGM 3,5 t nicht überschreiten (inkl. Anhänger). Leider habe ich div. Aussagen dazu gefunden.
Daten:
- Leergewicht PKW 1.735kg
- zGM (zulässige Gesamtgewicht) von 2.310 kg
- max. Anhängelast gebremst 2.100 kg und 750 kg ungebremst
- Führerschein nur Klasse B vorliegend (Klasse B darf das zGM nicht 3,5t übersteigen)Frage:
Geht es dabei um tatsächliche Gewicht oder um das zGM?
1. darf ich einen Anhänger bewegen der ein zGM von 2.310 kg aber nur mit 1.000 kg beladen wird?
2. Oder darf ich wenn ich alleine fahre (1.735 kg) einen gebremsten Anhänger mit einer Beladung von 1.765 kg bewegen (3.500 kg - 1.735 kg Leergewicht)?Wer kann mir bitte weiterhelfen?
Dein Anhänger darf ein maximales zGG von 1190 kg haben. 1190 + 2310 = 3500,
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Vielen Dank für die Klärung.
Habe noch ein anderen Fall bei dem ich unsicher bin:
- max. Anhängelast ungebremst z. B. 550 kg (anderer PKW)
- Anhänger mit zGM 750 kg
- Beladung Anhänger erfolgt z. B. nur mit 100 kg.
Darf man den trotzdem benutzen?
Da ist das Gewicht des beladenen Anhängers entscheidend.
Beispiel: Anhänger zGM 750kg, Anhänger leer 300kg, Du darfst bei PKW mit ungebremst zugelassenen 550kg nun 250kg auf den Anhänger laden und diesen ziehen.
Gruss
freezejbc
Zitat:
@freezejbc schrieb am 16. Juli 2015 um 11:58:13 Uhr:
Da ist das Gewicht des beladenen Anhängers entscheidend.Beispiel: Anhänger zGM 750kg, Anhänger leer 300kg, Du darfst bei PKW mit ungebremst zugelassenen 550kg nun 250kg auf den Anhänger laden und diesen ziehen.
Gruss
freezejbc
Und vom Anhängergewicht darfst Du in diesem Fall noch die Stützlast abziehen, die zählt zum Zugwagen! 😉
Also bei 50 kg Stützlast 300 kg Hänger + 300 kg Ladung. Du darfst sie aber nicht vom Hängergewicht abziehen, wenn es um dessen zGG geht!
Das "Beladungsgewicht" ist sehr schwer schwierig einzuschätzen. Ich richte mich da nach dem Reifenbild. Nutze den Hänger für Haus/Garten z. B. Beton, Erde, Grünabfall usw.
Wie ermittelt ihr das Gewicht der Ladung?
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 17. Juli 2015 um 09:25:48 Uhr:
Das "Beladungsgewicht" ist sehr schwer schwierig einzuschätzen. Ich richte mich da nach dem Reifenbild. Nutze den Hänger für Haus/Garten z. B. Beton, Erde, Grünabfall usw.Wie ermittelt ihr das Gewicht der Ladung?
Mit
sowas.
Nicht schrecklich teuer, in der Bucht teilweise schon recht günstig - und in höchstem Masse praktisch 🙂
Grüsse
freezejbc
leermasse Auto plus gesantmasse Hänger maximal 3,5t
Anhänger darf leer nicht mehr wiegen das Auto
Zitat:
@buzil schrieb am 19. Juli 2015 um 04:22:34 Uhr:
Anhänger darf leer nicht mehr wiegen das Auto
nicht ganz richtig
es heist:
....darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Zitat:
@buzil schrieb am 19. Juli 2015 um 04:22:34 Uhr:
leermasse Auto plus gesantmasse Hänger maximal 3,5t
[...]
Nein: massgeblich ist, dass die Klasse des Autos in Klasse B fällt. Wiegt das Auto nun alleine schon 3.5t (Klasse B ausreichend), dürfen auf jeden Fall Anhänger mit max. 750kg Gesamtgewicht angehängt werden, damit wächst die Gespannmasse zwar auf 4.25t, fällt aber noch in B (kann man auch generell sagen: 750kg Anhänger geht IMMER, rein von der Führerscheinklasse her - limitierend könnten noch die Fahrzeugpapiere vom Auto sein).
Bei Anhänger mit mehr als 750kg zul. Gesamtgewicht: da darf die Gesamtmasse des Gespanns NIE die 3.5t überschreiten (zul. Gesamtmasse Auto + zul. Gesamtmasse Hänger) .
Ausnahme hier: Klasse B mit Schlüsselzahl 96, das erhöht die Gesamtmasse des Gespanns wieder auf 4.25t auch für Anhänger >750kg zGM.
Gruss
freezejbc
Hinzu kommt noch BE, dann dürfen Auto und Anhänger jeweils bis zu 3.5t wiegen.
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen