OT: Ebay, wer hat recht?

BMW 3er E36

Hi
Ich habe mir bei ebay mal so billige Seitenschweller aus GFK gekauft. Die habe ich jetzt weiterverkauft. Da ich die Schweller für nen E36 gekauf habe, habe ich sie auch mit dem hinweis für E36 reingestellt. Jetzt regt sich die Kundin auf, dass die nicht passen würden und ich soll die Ware zurücknehmen. Das kanndoch nicht angehen, oder??
Gruß
Tommy

46 Antworten

Oh - man lernt nie aus!

Tut mir leid für die Falschinformation, aber ich war mir eigentlich sicher, das mal so gehört zu haben eben in BWL.. naja.. vielleicht ist das auch schon zu lange her!

Aber Danke für die Richtigstellung!

@TommyGT
also ich kann Dir nur raten mit der Dame eine gütliche Einigung zu erzielen, da Du ansonsten ganz sicher Probleme mit Ihr, oder Ihrem Anwalt bekommen wirst.
Da ich selbst sehr viel bei Ebay verkaufe, sowohl privat, als auch gewerblich mußte ich mich wohl oder übel auch mit der rechtlichen Seite etwas auseinandersetzen. Folgende Fakten sind zu beachten.
Das Fernabsatzgesezt gilt nur für gewerbliche Verkäufer und räumt dem Käufer eine Rückgabe der Ware innerhalb von 14 Tagen ein und zwar ohne Angabe von Gründen. Räumt der Verkäufer ein Rückgaberecht ein trägt er die Versankosten. Wird nur ein Widerrufrecht eingeräumt trägt bei niederpreisigen Waren der Käufer die Versandkosten. Eine Rücknahme muß man also bei privaten Verkäufen nicht ausschließen. Das regelt die Gewährleistung. Gilt also nicht für Dich, ist aber vielleicht für andere interessant.
Gewährleistung:
Gilt bei Neuwaren sowohl für private Verkäufer, als auch für gewerbliche Verkäufer. D.h. Du bist bei mangelhafter Ware zur 1. Nachbesserung, 2. Wenn das scheitert zur Kaufpreisminderung, oder wenn das auch nicht klappt zur Wandlung verpflichtet. Dieser berühmte Satz zieht bei neuer Ware also nicht, da ein Gewährleistungsausschluss bei Neuware nicht möglich ist.
Garantie:
Ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, oder Herstellers und ist im privaten Handel nicht von Bedeutung und muß somit auch nicht ausgeschlossen werden. Hier würde ich allerdings trotzdem ansetzen. Wenn die Schweller vom Hersteller für das Modell, daß die Dame hat, vorgesehen sind und nicht passen, solltest Du Ihr helfen mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen und dessen Garantie in Anspruch zu nehmen. Jetzt dicht zu machen und sich eventuell noch gegenseitig aufzuhetzen führt sicher vors Gericht und da bist Du ganz klar im Nachteil. Wenn die Schweller nicht für den Compact sind, hättest Du das im Auktionstext angeben müssen. Klär das also lieber bevor Du etwas unternimmst.
Diesen EU Recht Quark kann man sich komplett schenken. Das ist kompletter Blödsinn, da es sich um eine Richtlinie handelte, die in deutsches Recht umzusetzen war und das ja auch seit längerer Zeit ist. Es gilt also deutsches Recht und sonst nichts. Steht der EU Satz in der Auktion ist das als ob nichts dort steht.
Ich hoffe Du machst Dich locker und klärst es wie ein Gentleman.

Grüße,

Erik

Also wenn das die gleiche Teilenummer ist muss das Ding ja wohl passen.

So wie ich das sehe ist er im Recht, nicht sie.

Zitat:

Original geschrieben von e36powerde


Also wenn das die gleiche Teilenummer ist muss das Ding ja wohl passen.

So wie ich das sehe ist er im Recht, nicht sie.

Ich sage ja auch nicht, daß er nicht im Recht sein kann. Wenn Die Käuferin tatsächlich zu blöd ist die Teile zu verbauen ist er nat. im Recht. Wenn die Teile überhaupt nicht passen sollten, also mangelhaft sind muß er allerding. dafür geradestehen. Insofern sollte er versuchen das ruhig und vernünftig zu klären und im Notfall die Teile zurücknehmen. Die Versandkosten trägt nat. die Käuferin. Der größte Teil dessen, was in diesem Thread zum Gewährleistungausschluß geschrieben wurde totaler Quatsch bei Neuware, deshalb habe ich versucht die Rechtslage etwas klarer zu machen.

Grüße,

Erik

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Das find ich auch. Ich weiß den Hersteller von den Schwellern ja gar nicht. Die hab ioch bei ebay gekauft, weil ich nicht wusste, das die aus GFK waren.
Gruß
Tommy

Dann versuch doch mit dem Verkäufer von dem Du die Schweller hast mal Komtakt aufzunehmen. Es nicht wissen schützt Dich nicht vor den Folgen.

Grüße,

Erik

Es bringt in jedem Fall garnichts, wenn Du Dich mit der Käuferin direkt abstreßt. Klärs am Besten in nem persönlichen Gespräch. So habe ich bisher jede Unstimmigkeit bei Ebay mit Käufern, oder Verkäufern lösen können.

Klär dabei gleich mit Ihr ab, was für Probleme Sie hat. Durchs Forum kennste Dich ja sicher wesentlich besser aus als Sie und kannst die Probleme, die Sie hat vielleicht ganz einfach lösen. Z.B. durch Austausch von Bildern.

Hast Du die Teile eigentlich als neu oder gebraucht verkauft?

Als neu, weil sie ja nie gebraucht waren. Ich hab die nur mal kurz an mein Auto rangehalten um zu gucken, ob die passen.
Gruß
Tommy

Bei gebraucht könnten wir uns die Beratung ja sparen 😁

nö könnten wir nicht :

Wichtig für
Privatverkäufer :Nach neuem
EU-Recht ( umgesetzt seit 1.1.2002 in §§ muß auch bei
dem Verkauf gebrauchter Ware eine Gewährleistung von 1 Jahr
normalerweise gewährt werden. Stimmt der Käufer zu, kann unter
Privatleuten diese Frist verkürzt oder ausgeschlossen werden nicht
bei gewerblichen Verkauf an Endverbraucher ! ). Das ist jedoch
nicht neu, es war eigentlich schon immer so, Stichwort: “ Gekauft
wie gesehen”. Weisen Sie daher bei Ihrer Verkaufsauktion
ausdrücklich darauf hin, dass Sie keine Gewährleistung übernehmen
und der Käufer sich mit Angebotsabgabe damit einverstanden erklärt !
Auf alle Fälle muß die verkaufte Ware immer der Beschreibung
entsprechen, davon gibt es keine Ausnahme, egal was in den AGB´s
oder Text steht. Werden also nicht ausdrücklich Mängel aufgeführt,
muß die Ware fehlerfrei ausgeliefert werden ! Ansonsten hat der
Käufer das Recht auf Rücknahme u.s.w.. >untersagt einen
Haftungsausschluß, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig
verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
übernommen hat.

Laut ETK haben alle E36 egal ob Compact,Limo,Touring etc. den selben M-Schweller.Also müßten die GFK-Dinger auch an alle E36-Modelle passen.
Wahrscheinlich hat die Käuferin aber gemerkt,daß die Teile Müll sind und will sie jetzt wieder loswerden,so wie du.

Gut wäre natürlich hier zu wissen,was genau in der Artikelbeschreibung steht.

Hast du in der Artikelbeschreibung geschrieben,daß die Schweller für die Montage leicht bearbeitet (Löcher gebohrt) werden müssen?Oder steht da nur "passen" an alle E36.

Das Wort "passen" kann dir vor Gericht das Genick brechen.Denn im jetzigen Zustand passen die Schweller ja nicht .Dafür müssen die erst bearbeitet werden.

Ich habe vor 1 Jahr ein neues M-Fahrwerk vom 330Ci bei ebay verkauft und in der AB geschrieben,daß es natürlich im 330Ci passt.
Nachdem der Käufer das FW erhalten hat ging er mit der Teilenummer nach BMW um ein Teilegutachten zu bekommen und dort sagte man ihm das dieses FW nicht in seinem 330Ci verbaut werden darf.Die Teilenummer war abweichend weil BMW in jedem Modell bis zu 7 unterschiedliche Federn verbaut,je nach Ausstattung und Gewicht des Wagens."Passen" von technischer Seite her,würde es tun,aber es wäre nicht erlaubt.
Er wollte dann das FW natürlich auch zurück geben,ich habe mich geweigert,da ich mich im Recht fühlte,die Sache ging vor Gericht und er hat tatsächlich gewonnen.Ich mußte das FW zurücknehmen+2mal Versandkosten+6€ Zinsen bezahlen,Den Rest hat meine RechtschutzVers. übernommen.
Das Wort "passen" kann sehr ausgedehnt interpretiert werden.

Und ob du in der Artikelbeschreibung die Gewährleistung,Rücknahme etc.ausgeschlossen hast oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle wenn die zugesicherte Eigenschaft des Artikels nicht 100% stimmt.

Wenn du eine Rechtschutz hast,die auch online-Verträge (ebay) deckt würde ich einfach abwarten was die Käuferin macht.Wenn du die Sachen zurücknehmen mußt,mußt du auch den Versand zu ihr und wieder zurück übernehmen!
Wie teuer waren die Schweller? Bei mir ging es damals um lächerliche 200€!Und der Typ ist trotzdem vor Gericht gezogen.

bei mir gehts um nur 63€. Wenn sie sie zu mir zurück schicken will, kostet sie das 30€. Dann kriegt sie ihre 60€ zurück und hat dann damit gerdaemal den Versand zu sich und wieder zurück gedeckt 😁

Wo liegt das Problem setzt dich mit der Frau zusammen und schreibt den Händler an wo du Sie her hattest und klährt den Scheiss.
Den Ich hatte das gleiche und das über den Anwalt laufen zu lassen ist immer mühsehlich.
Besonders wenn du schreibst das diese Passen würden musst du auch dafür garantieren oder in den Text schreiben das umbauten notwendig sind.

Zitat:

Original geschrieben von TommyGT


bei mir gehts um nur 63€. Wenn sie sie zu mir zurück schicken will, kostet sie das 30€. Dann kriegt sie ihre 60€ zurück und hat dann damit gerdaemal den Versand zu sich und wieder zurück gedeckt 😁

DU wirst die kompletten Versandkosten tragen müssen,wenn du den Artikel zurücknimmst.Durch die Rücknahme gibst du ja zu,daß die Ware mit der Artikelbeschreibung nicht übereinstimmt.Und alle dadurch entstandene Kosten wirst DU dann tragen müssen.Ist leider so

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