OT: Ebay, wer hat recht?
Hi
Ich habe mir bei ebay mal so billige Seitenschweller aus GFK gekauft. Die habe ich jetzt weiterverkauft. Da ich die Schweller für nen E36 gekauf habe, habe ich sie auch mit dem hinweis für E36 reingestellt. Jetzt regt sich die Kundin auf, dass die nicht passen würden und ich soll die Ware zurücknehmen. Das kanndoch nicht angehen, oder??
Gruß
Tommy
46 Antworten
Naja, vielleicht sag ich ihr ja ertmal, das man die dinger nicht vorne und hinten unter die Stoßstangen geschraubt werden 😁
Ich werd ihr das mal verklickern, das die ja tiefer sein sollen und ich die auf gar keinen Fall zurück nehmen werde.
Gruß
Tommy
Zitat:
Original geschrieben von Nightmare_19
Naja.. ich verkauf ja nicht so oft bei ebay, aber wenn du echt das mit der Gewährleistung nicht reingeschrieben hast, dann kann sies dir auch ohne Angabe von Gründen wieder zurück geben.....
Soweit ich weiß zumindestens!
Er ist doch kein Händler!
Ich würd die Frau mal anrufen!
Ich werd erstmal versuchen, das per e-mail zu klären. Wenn sies gar nicht einsieht, ignorier ich sie eben. Wenn dann mal Post von nem Anwalt kommen sollte, wird die dann direkt zu meinem weitergeleitet 😁
@e36powerde
Mit dem Anwalt drohen wegen einer negativen Bewertung?
Und auch als Privatperson hat man Haftung und Rückgaberechte zu beachten, sofern man sich auch selbigen nicht ausnimmt!
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Zitat:
Original geschrieben von Nightmare_19
@e36powerde
Mit dem Anwalt drohen wegen einer negativen Bewertung?
Und auch als Privatperson hat man Haftung und Rückgaberechte zu beachten, sofern man sich auch selbigen nicht ausnimmt!
Ja wegen den Bewertungen gibts schon irgend einen §.
Selbst wenn sie das Recht hat die Teile zurückzuschicken, muss sie auf jenden Fall die Kosten tragen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen dass sie das Recht hat.
Gruß
Ja sicher kann ich meinen Anwalt alarmieren, wenn mir einerzu Unrecht ne schlechte Bewertung gibt, weil das ne Falschaussage und Verlumdung ist. Aber ich werde es erst mal versuchen das normal zu regeln, ansonsten ignorier ich sie so lange, bis sie aufgibt. Ich kann doch nicht als Privatperson anfangen Garantien auf so sch**** GFK Schweller zu geben.
Gruß
Tommy
Das wären dann 30€ für den Versand. Wenn sie so doof ist, dann ist ihr echt nicht mehr zu helfen, bei Schwellern, für die sie 60€ bezahlt hat 😁
aber die Bewertung wäre ja nicht zu Unrecht!
Wenn meine Vermutung stimmt, was ich da noch so aus BWL weiß, dann hat sie das Recht, dir ohne Angabe von Gründen, mit Übernahme der Portokosten die Schweller zurück zu geben und wenn du dich da quer stellst, und die Frau nicht zu ihrem Recht kommen lässt, dann wäre eine negative Bewertung sehr gut denkbar und auch gerechtfertigt!
Für negative Bewertungen einen eigenen Paragraphen???
so lange ignorieren bis sie aufgiebt? Dann ist dir eine negative Bewertung sicher!
Mir ist das mal umgekehrt passiert, da hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet... negative Bewertung war ihm sicher!!!
Garantie musst ja auch keine geben, aber Rückgaberichtlinien sind dann glaub ich anders.....
Aber das beweist doch, dass es bei ebay ne ganze Menge Vollidioten gibt. Sachen kaufen, von denen sie keine Ahnung haben und dann, wenn sie zu blööd sind, sie anzubauen wollen sies dem Verkäufer in die Schuhe schieben.
Gruß
Tommy
HAb was gefunden:
Hallo,
Habe folgendes Problem.
Am 31.08.03 habe ich mir bei Ebay ein Autotuningteil(Gebraucht) von einer Privatperson gekauft.Da ich aber sehr wenig zeit hatte konnte ich erst jetzt sehen das es das Falsche war.Bezeichnung und Bild stimmten aber (war mein Fehler)Gibt es die Möglichkeit es jetzt noch zurückzugeben?
Vielen Dank
von flo-phie - 03.10.2003 19:37:00
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Ebay und Rückgaberecht?????
Hallo flo,
ich denke mir mal, daß es keinen rechtlichen Anspruch gibt. Allerdings sind manche E-bay´ler sehr kulant. Andernfalls stelle den Artikel doch Deinerseits ein.
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"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"
von kobold - 03.10.2003 21:20:51
Status: Legende (321 Beiträge)
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>Ebay und Rückgaberecht?????
Nein, ein Widerrufsrecht aus o.g. Grund gibt es bei Privat-Personen nicht. Ein Privat-Verkäufer muss nur wg. "Sachmängel" haften.
Also das mit dem Rückgaberecht "ohne Angabe von Gründen" gild IMHO nur für Unternehmer! Das hat nichts damit zu tun, ob man als Privatperson Gewährleistung ausgeschlossen hat oder nicht.
Und wenn die Teile tatsächlich nicht passen für den Compact, mußt Du sie wohl zurücknehmen, wegen mangelnder Beschreibung.
Soweit ich weiß hat der Compact einen etwa 20 cm kürzeren Radstand, es könnte also gut sein dass die Schweller anders sind, ich weiß nicht.
Gruß
Berni
Also bin ich aus der Sache raus. Ich habe das richtige Teil im richtigen Zustand Verkauft. Ich dachte mir doch, das das nicht angehen kann.
Danke für den Text
Gruß
Tommy
Die M Schweller haben die Selbe Teilenr.
Außerdem, wenn man im *** auf Verwendungszweck bei sagen wir mal m3 Coupe Schwellern steht da auch Compakt, also sind die Teile identisch.
Gruß
Tommy