OSRAM Night Breaker LED
In Kürze erscheinen die neuen OSRAM Night Breaker LED als Nachrüstsatz der Halogenscheinwerfer für ausgewählte Fahrzeuge.
Damit ist es möglich, aktuelles Licht in älteren Fahrzeugen zu bekommen.
Ich sehe dies als ein großen und richtigen Schritt in Richtung Sicherheit.
Wir fahren zwei Fahrzeuge mit adaptiven LED- Scheinwerfern und eines mit Halogen, die Qualität und Quantität der Lichtausbeute unterscheiden sich deutlich.
Es werden vermutlich deutlich mehr LED- Sets verkauft als OSRAM Modelle freigegebenen hat.
Erleuchtende Grüße vom Armani-Biker...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. Oktober 2020 um 15:36:05 Uhr:
Und die Lebensdauer ist mit 2500 Std. Auch nicht hoch.
Otto-Normal-Fahrer hat ne Durchschnittsgeschwindigkeit von 50km/h. Das bedeutet also eine Lebensdauer von rund 125.000km. Das nennst Du "nicht hoch"? Wenn man ~20.000km im Jahr fährt sind das immerhin über 6 Jahre (ausgehend davon, das man dauerhaft mit Licht fährt). Jetzt noch davon ausgegangen, das man nur 20% der Fahrzeit mit Licht fährt, wären das 30 Jahre. Bei ner Lebensdauer von 2500 Stunden kannst Du davon ausgehen, dass die LEDs das Auto überleben werden.
872 Antworten
Zitat:
@mackie0 schrieb am 21. Jan. 2024 um 09:3:21 Uhr:
Also ich weiß, diese dann in die Fernscheinwerfer auch einzubauen, nicht erlaubt ist - bitte keine Diskussion...
Nö, brauchen wir auch nicht. Ich empfehle ein eingehendes Studium der NUB. Ist illegal aber juckt mich nicht läuft nicht.
Hier
https://www.motor-talk.de/.../...ker-philips-ultinon-t7568208.html?...
ging es noch um die Frage, mackie0 wolle unbedingt legales Fernlicht.
Anscheinend hat sich seine Meinung geändert, da er „dazu nichts finden konnte“.
Nein, meine Meinung hat sich nicht geändert, zu den LED Angel Eyes. Allerdings gibt hier noch etwas abzuklären, bei denen ich noch am Arbeiten bin. In diesem Thread werde ich dann meine Erfahrungen/Infos posten, um den Sinn und Zweck eines Forums zu befriedigen, falls DU darauf raus willst, Zimpalazumpala!
Und mit "illegal" wollte ich in tieferem Sinn wissen, was bei einer Zulassung von Leuchtmitteln genau geprüft wird. Es könnte auch Marken-Marketing dahinterstecken, diese Leuchtmittel nur bei bestimmten Marken/Fahrzeugtypen seitens des Herstellers prüfen zu lassen, so wie es in meinem Vor-Thread angeläutet wurde! Darüber hinaus gibt es nämlich die Möglichkeit einer Einzelabnahme - dafür ist aber eben vorab Detailwissen erforderlich. Hier mir einfach vorzuwerfen, dass ich illegale Themen/Diskussionen aufwerfen möchte, ist schier unsachlich. Ich möchte schlichtweg "über den Tellerrand" schauen, was auch der Sinn eines Forums ist.
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Dann sammel schonmal 5-10t€ für das Lichttechnische Gutachten plus genug Material zum zerstören..
Du wirst diese LEDs leider im Deutschland auf legalem Wege, nur über Kosten die es absolut nicht Wert sind, zugelassen bekommen und dann darfst du nur für dieses Fahrzeug diese Lampen nutzen. Allen anderen nützt deine Zulassung nichts.
Desweiteren wird jeder Polizist erstmal die Eintragung anzweifeln, da es ein erheblicher Akt ist.
Aja in Norddeutschland musst du nach Hannover zum TÜV, da nur diese die Eintragung machen dürfen bzw können.
Mmmh…ich glaube die Option „Einzelabnahme“ braucht nicht vertieft zu werden, da in der Regel für Privatpersonen völlig unsinnig.
Du wirst dich mit denn Kompatibilitätsliten der großen Hersteller, wie Osram o. Phillips begnügen müssen um dir etwas legales einzubauen.
Ob man, wenn der Hauptscheinwerfer fürs Fahrlicht bei deinem Modell in der Kompatibilitätsliste eines der Anbieter auftaucht, dann auch den zugehörigen Fernscheinwerfer umrüsten darf, wäre mal zu prüfen.
Immerhin sind Scheinwerfer ja nicht regelmäßig in zwei Baumuster oder Teilenummern unterteilt, denke ich.
Damit könnte der Fernlichtteil des SW von der ABE des Nachrüstsatz mit abgedeckt werden. Könnte….
Und immerhin wird das Fernlicht ja normalerweise ohne Gegenverkehr genutzt, da sehe ich vielleicht etwas Spielraum im Ermessen eines Prüfers bei der HU.
Oder aber …beim TÜV oder Dekra direkt danach Fragen ob die Kompatibilität das Fernlicht einschließt.
Wenn die Nachrüsthersteller es nicht sowieso in ihren Unterlagen explizit ausschließen.
Zitat:
@mackie0 schrieb am 21. Jan. 2024 um 09:3:21 Uhr:
- Interessiert dem TÜV das Fernlicht?
- Wird der Lichtkegel vom Fernlicht bei HU überprüft?
Ja
Und ja.
Und die Kompatibilität bezieht sich ausschließlich auf das Abblendlicht.
Für das Fernlicht wird es eine Zulassung aus Kostengründen nicht geben.
Zitat:
@Dominick1992 schrieb am 21. Jan. 2024 um 10:30:06 Uhr:
Dann sammel schonmal 5-10t€ für das Lichttechnische Gutachten plus genug Material zum zerstören..
Da wird kein Material zerstört. Wie kommt man auf so einen Unfug?
Und es kostet auch keine 5-10t €.
1t € netto sollte passen.
Ist es das Wert?
Bei unserem Jumper (Ducato, Boxer) geht es plug and play.
Je nach Modell wird der Hersteller wohl mit unterschiedlichen Einbausituationen, Adaptierungen an die Bordelektronik ... konfrontiert, die entweder den Umbau zu aufwändig machen oder man rechnet nicht mit genügend hoben Verkaufszahlen, dass sich der Invest lohnen würde.
Wäre es einfachst zu bewerkstellingen, wären die Hersteller ja doof die Kohle nicht mit abzugreifen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Januar 2024 um 11:27:14 Uhr:
Da wird kein Material zerstört. Wie kommt man auf so einen Unfug?
Und es kostet auch keine 5-10t €.
1t € netto sollte passen.Ist es das Wert?
So die Antwort der TÜV-Stelle Hannover, auf Anfrage ob man das Fernlicht des e87 mit Bi-Xenonscheinwerfern prüfen könne.Also jene mit D1S für Abblendlicht/Fernlicht und H7 für Lichthupe/Fernlicht.
Material muss geprüft werden ob dieses hält, Lichtkegel, Lichtintensität usw. Muss die Mail mal raussuchen, sofern diese nicht im Papierkorb verschwunden ist.
Mag ja auch sein, das es ne Pfeife gewesen ist die geantwortet hat.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Januar 2024 um 11:27:14 Uhr:
Da wird kein Material zerstört. Wie kommt man auf so einen Unfug?
Und es kostet auch keine 5-10t €.
1t € netto sollte passen.
Ohne jetzt genaue Zahlen zu kennen:
So sehe ich das auch. Sowohl das Leuchtmittel als auch die Scheinwerfer haben ihre Zulassung, damit sind wesentliche Eigenschaften schon nachgewiesen. Spontan würde ich sagen, man braucht noch das lichttechnische Gutachten für das Fernlicht, eine Einbauprüfung und die Eignung für evtl. vorhandene Überwachungssysteme.
Und dann stelle ich mir die Frage, ob man hier nicht so vorgehen könnte wie bei den Anhängelasterhöhungen usw.: einmal eine vierstellige Summe für ein Mustergutachten auf den Tisch legen (da gelten strengere Grenzwerte als bei einem Einzelgutachten), und das dann für eine dreistellige Summe an Gleichgesinnte verkaufen? Dann hat man bei zehn verkauften Gutachten den Preis am Ende wieder raus...
Die H7 Halogen Funzeln sind einfach eine Zumutung. Ob Bosch + 120 oder Phillips Laser Vision oder Osram. Im Vergleich zu Xenon ist Halogen dann immer noch ein Witz.
Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator