Orkan Scahden Hilfe!!!
Hallo leute...mein Auto wurde beschädigt durch den orkan...es passierte in der Eifel...ein Baum oder Ast oder irgendwas ist gegen den Spiegel geknallt...Glas ist raus und der Deckel (Beifahrerseite) sind kaputt...glas habe ich nicht mehr gefunden...wer bezahlt das...gibt es da was oder wie wird das gehandhabt...wenn nicht bruache spiegelglas und deckel für einen e46 compact...danke
12 Antworten
Moin,
die meisten Teilkaskodeckungen haften für Sturmschäden.
Also einfach mal bei der eigenen Autoversicherung nachfragen.
Sofern keine Kaskoversichrung besteht ist der Schaden i.d.R. selbst zu tragen.
Beste Grüße
habe mich vorher schon geäußert....habe mich getsern mit nem mann in grün weiss unterhalten..der meintestadt müsste zahlen...also wende dich doch mal an die stadt...
wenn deinem nachbar die ziegel vom dach fliegen, is er auch für die ziegel verantwortlich
Hallo,
wenn du Vollkasko hast, zahlt die es.
Die Teilkastko haftet erst dann, wenn die Windgeschwindikgkeit die Stufe 8 überschritten hat.
Ich hoffe du hast Fotos gemacht?
Denn es dürfte bei einem Spiegelglas schwer fallen, anspruch bei der Teilkasko, ohne Beweise, geltend zu machen. Zumal das Spiegelglas auch vorher durch irgendwas anderes kaputt gegangen sein kann. (gegen irgendwas gefahren)
Die Haftpflicht zahlt nichts.
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scheiße ahbe da ne hohe selbstkoaten...schade...trotzdem danke...im anderen thread steht wa von haftpflicht...danke!
Haftpflicht ist definitiv falsch.
Haftpflicht haftet nur für Schäden die du jemand anderem zuführst ( einem auf fahren etc.. ) aber nicht für irgendwelche schäden die an deinem eigenen Fahrzeug sind.
Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
haftpflicht vom hausbesitzer....net vom auto
Aber auch nur dann, wenn der Baum marode ist/war.
Wenn der Baum okay ist, dann ist es "höhere Gewalt" und die Haftpflicht zahlt nix.
Zitat:
Original geschrieben von spl4sh3r
Haftpflicht ist definitiv falsch.
Haftpflicht haftet nur für Schäden die du jemand anderem zuführst ( einem auf fahren etc.. ) aber nicht für irgendwelche schäden die an deinem eigenen Fahrzeug sind.
dadurch dass du haftpflicht nur auf das auto reudzierst ist wird meine aussage net falsch!
Zitat:
Original geschrieben von BlackRavN
Aber auch nur dann, wenn der Baum marode ist/war.
Wenn der Baum okay ist, dann ist es "höhere Gewalt" und die Haftpflicht zahlt nix.
hmmm..der punkt hat mich auch schon beschäftigt....wo könnte sowas geregelt sein?
In den AGB´s der Versichung?!
Hier mal ein kleiner Ausschnitt aus einem Artikel:
Welche Versicherung kommt wofür auf?
Stürme wie das Orkantief Kyrill über Deutschland richten oft starke Schäden an und rufen die Versicherungen auf den Plan. Aber welche Police ist im Einzelfall zuständig? In Frage kommen unter anderem die Privathaftpflicht-, die Grundbesitzerhaftpflicht-, die Unfall-, die Wohngebäude-, die Hausrat- und die Fahrzeugversicherung, heißt es bei den Verbraucherzentralen in Leipzig und Düsseldorf. Zerstörungen sollten auf jeden Fall umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Betroffene seien zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte - sonst werde der Versicherungsschutz riskiert
Die Haftpflichtversicherungen zahlen den Angaben zufolge dann, wenn dem Versicherten ein schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden könne. «Denkbar ist, dass die nicht ordnungsgemäß gewartete Satellitenschüssel, die dadurch nicht mehr fest verankert war, durch den Sturm abknickt und dabei einen Passanten verletzt oder ein Auto beschädigt», schildert Verbraucherschützerin Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen einen möglichen Fall. Sei die Antenne an einem Einfamilienhaus angebracht, reguliere die Privathaftpflichtversicherung den Schaden, bei Mehrfamilienhäusern die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Treffe den Hauseigentümer jedoch keinerlei Schuld, könne der Geschädigte eventuell nur Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung oder Fahrzeugversicherung erhalten. Werde durch eine «fliegende Schüssel» das Mauerwerk oder Dach des eigenen Hauses beschädigt, komme dafür die Wohngebäudeversicherung auf. Sie trete auch für den Schaden ein, wenn dadurch Fenster zu Bruch gingen und durch nachfolgenden Regen Nässeschäden am Fußboden verursacht würden. Die zerstörte Antenne oder Markise ersetze wiederum die Hausratversicherung.
Dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es, dass auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden. Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.
Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters den Angaben zufolge in der Zahlungspflicht. Versichert sei allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat. Habe ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müsse der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gelte dies als «höhere Gewalt», und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.
In jedem Fall sollten Betroffene einige Ratschläge der Verbraucherzentrale beachten, damit die Schäden möglichst schnell und ohne Schwierigkeiten repariert werden:
- Nach dem Schadensfall sollte man eine vollständige Liste der zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellen. Sehr hilfreich sind auch Einkaufsbelege, sofern vorhanden.
- Die beschädigten Gegenstände sollten zum Nachweis möglichst aufbewahrt werden. Sollte dies wegen einer dringend erforderlichen Reparatur nicht möglich sein, am besten fotografieren oder filmen.
- Ist ein Gebäude beschädigt, sollten nicht nur detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden. Man sollte auch beispielsweise gemeinsam mit dem Nachbarn Protokolle anfertigen.
- Den Kontakt zur Versicherung sollte man am besten schriftlich aufnehmen. Dazu genügt schon ein Fax, dessen Sendebericht aber aufzubewahren ist. Telefonieren sollte man nur vor Zeugen. Gibt die Versicherung mündliche Leistungszusagen, sollte man unbedingt den Namen des Sachbearbeiters, seine Durchwahl und den Zeitpunkt des Gesprächs notieren.
- Nicht lange vertrösten lassen: Wenn der Versicherung alle Unterlagen vorliegen, kann der Betroffene spätestens einen Monat nach der Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen.
Sturm herrscht den Versicherungsbedingungen zufolge ab Windstärke 8, erläutert Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das entspricht Windgeschwindigkeiten von 60 bis 70 Stundenkilometern. Orkantief Kyrill kommt mit mehr als 130 Stundenkilometern daher.
Zitat Ende
Spiegelglas ist Glas, und Glas zahlt die TK, unabhängig von der Ursache.
Für den Rest gilt das, was oben ausführlich dargestellt wurde...
Individuelle SB ist natürlich stets zu beachten, Hochstufung gibt es bei TK aber nicht.
Gruß, Timo