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Original VW Helsinki auf Superb

Skoda Superb 3 (3V)
Themenstarteram 20. Oktober 2020 um 7:22

Hallo zusammen,

wisst ihr zufällig, ob ich den Original VW Helsinki Radsatz von meinem alten Passat B8 auch meinem nun gut 1 Jahr alten Superb Combi auch nutzen kann? Hatte irgendwo einmal gelesen, dass die ET nicht passen würde, daher die Nachfrage.

Danke und Grüße

Markus

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11 Antworten

Hallo, für den Superb 3 gibt es ja als Winterräder die original skoda Helios Räder in 17 Zoll. Diese haben die gleichen Daten (Größe: 6,5x17 ET 41

Lochkreis: 112.0) wie die original VW Helsinki. Damit passen diese exakt auch beim Superb 3. Radnabendeckel müsste man dann von skoda nehmen. LG

Themenstarteram 25. Oktober 2020 um 22:00

... hey vielen Dank.

Ich habe mich dazu entschlossen meine alten Helsinki zu verkaufen und mir nun neue Felgen für den Superb zu holen.

Da ich sowieso neue Reifen gebraucht hätte und noch einen recht guten Kaufpreis erhalten habe, lässt sich die suche auch verschmerzen. Bin nun auf der Suche nach 17 oder 18 Zoll.

Danke und viele Grüße

Markus

Grundlegend für alle anderen, die eventuell die gleiche Frage haben:

Grundlegend dürfen "Fremdräder" nicht einfach so gefahren werden, auch wenn die Fahrzeuge vermeintlich "baugleich" sind.

Wenn dann muss das eigene Fahrzeug in der ABE der Felge aufgeführt sein. Außerdem müssen eventuelle Auflagen der ABE beachtet werden. Beispielsweise keine baulichen Veränderungen am Fahrwerk etc pp.

Nur dann dürfen "Fremdfelgen" eintragungsfrei gefahren werden.

Sollte das Fahrzeugnicht in der ABE der Felge aufgeführt sein oder keine ABE vorliegen, dann kann man natürlich eine Einzelabnahme machen.

Hier ist es sehr "hilfreich", wenn:

1) Die Felge den vorgegebenen Abmessungen des Herstellers entsprechen (Leichte Abweichungen sind i.d.R. gar kein Problem, wenn nichts kratzt und schleift ;) )

2) Wenigstens ein Traglastgutachten für die Felge existiert

3) Jemand im näheren Umfeld exakt die gleiche Kombination eingetragen hat.

 

Hinweis:

Oft sind neuere, zusätzliche Fahrzeuge, insbesondere anderer Hersteller nicht in der ursprünglichen ABE der Felgen aufgeführt. Es ist daher hilfreich nach Ergänzungen der ABE zu suchen. Ich hatte damals einfach anhand der KBA-Nr beim TÜV direkt gefragt und bin fündig geworden. Es gab mehrere "Updates"/Ergänzungen zu ursprünglichen ABE, in der mein damaliges Fahrzeug aufgeführt war. Somit konnte ich die gewünschten Räder eines anderen Fahrzeugherstellers eintragungsfrei fahren.

Zitat:

@Tessinaa schrieb am 25. Oktober 2020 um 20:22:44 Uhr:

Hallo, für den Superb 3 gibt es ja als Winterräder die original skoda Helios Räder in 17 Zoll. Diese haben die gleichen Daten (Größe: 6,5x17 ET 41

Lochkreis: 112.0) wie die original VW Helsinki. Damit passen diese exakt auch beim Superb 3. Radnabendeckel müsste man dann von skoda nehmen. LG

Wie kann man solchen fahrlässigen Unfug hier einfach so verbreiten? Nur weil es 'passt' darf man es nicht einfach so machen! Es gibt zu den Felgen eine ABE / ECE und dort steht entweder der Superb 3T drin oder nicht. Und wenn nicht, dann können die noch so perfekt passen, es bringt dem TE nichts, weil es eben unzulässig wäre.

In der ABE vom Fahrzeug stehen Maße drin, nicht Felgentypen. Wenn die Maße passen, darf man die Felgen montieren.

Das ist doch Schwachsinn, warum sollten dann Felgenhersteller jedes neue Rad aufwändig prüfen lassen und Gutachten erstellen für die jeweiligen Fahrzeuge? Nur weil die reinen Maße passen, kannst du nicht einfach die Felge montieren...

@stay_classy

Kann man das nicht auch etwas anders - also ein wenig "kooperativer" formulieren? ;)

@Kai R.

Diese Information ist leider grundfalsch. Die Angaben zu den Rad-Reifen-Kombinationen des Fahrzeugherstellers sind lediglich ein Anhaltspunkt.

Eine Fremdfelge darf immer nur dann Eintragungsfrei gefahren werden, wenn:

1) In der ABE der Felge das entsprechende Fahrzeug aufgeführt ist (natürlich mit der entsprechenden Motorisierung)

und

2) Alle Auflagen der ABE von der Felge und des Fahrzeugs erfüllt sind *

 

Die Angaben zur Rad-Reifen-Kombination dienen eigentlich nur, um:

a) Die passende Felge zu finden

b) erleichtern u.U. die Eintragung der Felge - aber auch nur dann, wenn es zu der Felge ein Traglastgutachten gibt, was bei Herstellerfelgen teilweise recht schwierig zu bekommen ist

 

* Bestimmte Kombinationen können tatsächlich auch bauliche Veränderungen am Fahrzeug erfordern. So muss bspw. beim A6 4G FL ein Schutzblech beim Tank montiert werden, wenn man 20" fahren will - nur mal so als Beispiel. Eine andere Auflage ist meistens, dass keine baulichen Veränderungen am Fahrwerk vorgenommen sein dürfen. Klingt aber alles komplizierter als es am Ende ist.

@Oetzi, danke für die ausführliche Erklärung. Und ja man könnte - wenn allerdings solch fahrlässiges Halbwissen, völlig unreflektiert als Fakten verkauft wird, macht mich das einfach sauer.

Es sollte zumindest möglich sein, die Felge bei identischen Maßen eingetragen zu bekommen. Traglast ist ja auch kein Problem, wenn Fahrzeuge vergleichbar schwer sind. Ich bin mit so einem Anliegen allerdings bereits vom TÜV weggeschickt worden mit der Aussage, die Maße würden übereinstimmen, eine Eintragung sei nicht notwendig.

Die ABE der Felge ist ja nur eine allgemeine Betriebserlaubnis. Das schließt ja nicht aus, dass man nicht per Eintragung eine fahrzeugspezifische Betriebserlaubnis erlangen kann.

Sorry, auch hier muss ich dich berichtigen. Die allgemeine Betriebserlaubnis, trifft auch nur für die in der ABE aufgelisteten Fahrzeuge zu, diese müssen ggf Auflagen erfüllen, damit die Zulässigkeit besteht. Was du meinst ist ein Gutachten, dieses bestätigt, dass die Felge die in Deutschland gültigen Auflagen erfüllt, damit sie überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Diese muss dann eingetragen werden. Es gab dann noch die sogenannte Sondereintragung nach Paragraph 21 der StVO, wobei ich glaube, dass sowas heute kaum noch gemacht wird. Früher konnte man damit zum Beispiel Felgen die von den maßen her passen, oder nur leicht abweichen, vom TÜV oder anderen Institutionen nach Prüfung der Tauglichkeit eintragen lassen, auch wenn es kein Gutachten oder nur ein Vergleichsgutachten gibt.

Zitat:

@stay_classy schrieb am 30. Oktober 2020 um 17:08:19 Uhr:

Sorry, auch hier muss ich dich berichtigen. Die allgemeine Betriebserlaubnis, trifft auch nur für die in der ABE aufgelisteten Fahrzeuge zu, diese müssen ggf Auflagen erfüllen, damit die Zulässigkeit besteht. [...]

Korrekt

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