original speedline mit 235/40 r17
Hallo
Ich wollte mal fragen ob hier einer im forum die originalen speedline 8j 17 Zoll Felgen mit 235/40 R17 94Y drauf hat.
Teile Nummer: 4B3 601 025 N
Ich wollte die bei mir jetzt eintragen lassen, samt dem KW gewindefahrwerk.
Leider find ich von Audi keine Freigabe für die Reifen größe.
Kann mir da einer weiter helfen?
24 Antworten
Zitat:
@FAbian..B schrieb am 3. März 2020 um 19:05:08 Uhr:
Ok.
Das ist komisch.Dann zeigt mein Tacho bei 100kmh nur 99kmh an.
Ich dachte der TÜV läßt das so nicht durch
nöö , denn der geht sowieso etwas vor
Mfg Kai
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. März 2020 um 22:37:30 Uhr:
Das mag sein, aber der Standard-Eintrag ist wohl 255/40-17, die Angabe findet sich auch bei diversen Reifen-Seiten wie https://reifen-groessen.de/size/audi/s6/2002/. Die kleineren stehen dann im CoC.
Das ändert nichts daran, dass man beim Reifenrechner die kleinstmögliche Größe als Ausgangspunkt eingibt - und diese ist nun mal nicht 255/40-17.
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 4. März 2020 um 05:49:43 Uhr:
… die kleinstmögliche Größe als Ausgangspunkt eingibt - und diese ist nun mal nicht 255/40-17.
Woher soll man denn die "kleinstmögliche Größe" kennen, wenn sie nirgends steht? Für die Berechnung ist ja nur der resultierende Abrollumfang maßgeblich, und die Abweichung dazu bezieht sich immer auf die eingetragene Größe. Bei der Eintragung beim TÜV wird auch nur diese Größe zum Vergleich herangezogen.
Wenn der "kleinstmögliche Abrollumfang" herangezogen werden würde, ergäbe das noch mehr Sinn …
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. März 2020 um 07:18:29 Uhr:
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 4. März 2020 um 05:49:43 Uhr:
… die kleinstmögliche Größe als Ausgangspunkt eingibt - und diese ist nun mal nicht 255/40-17.Woher soll man denn die "kleinstmögliche Größe" kennen, wenn sie nirgends steht? Für die Berechnung ist ja nur der resultierende Abrollumfang maßgeblich, und die Abweichung dazu bezieht sich immer auf die eingetragene Größe. Bei der Eintragung beim TÜV wird auch nur diese Größe zum Vergleich herangezogen.
Wenn der "kleinstmögliche Abrollumfang" herangezogen werden würde, ergäbe das noch mehr Sinn …
Die steht - wie Du selber auch schon bemerkt haben solltest - in der COC.
Was der TüV als Vergleich heranzieht, kannst Du überhaupt nicht nachvollziehen. Oder schaust Du zu, wenn der Prüfer am PC in die Tasten haut?
Dann wärst Du der erste, dem das ermöglicht wird.
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Als meine Räder eingetragen wurden, stand ich daneben und hab zugeschaut, klar. Und wenn du beim Reifenhändler anrufst und dich wegen Radgrößen beraten lässt, findet das ebenfalls ausschließlich nach den Angaben im Fahrzeugschein bzw. internen Datenbanken statt, weil der Händler das CoC gar nicht hat.
Die "kleinstmögliche Größe" ist auch völlig unerheblich, in Bezug sowohl auf Reifenbreite wie auch auf Felgengröße, weil einzig der Abrollumfang für die Tachovor- oder Nacheilung verantwortlich ist. Deswegen ist ja eine Größe im Fahrzeugschein enthalten, die als Referenz herangezogen wird.
Wenn der Abrollumfang hinhaut und am Tacho nichts verändert werden muss, sollte auch eine andere Reifengröße per Einzelabnahme eingetragen werden können, unabhängig von einer Freigabe seitens Audi. Das hängt dann von der Laune des Prüfers ab, ob er Lust hat, oder nicht 😁, rechtlich ist es aber möglich.
War heute beim TÜV und der nette man 🙄 trägt mir das nur ein wen ich eine Tacho Überprüfung machen lassen und diese dann schriftlich mitbringe.
Oder ein Gutachten was vergleichbar ist mit meiner Rad Reifen Kombination.
Hat vielleicht einer so ein vergleichbares Gutachten oder weiß wo man eine Tacho Überprüfung machen kann?
Ich würde zunächst bei einem anderen TÜV anrufen und klären, ob dort eine Tachoüberprüfung verlangt wird. Eigentlich kann sich der aaS das auch ausrechnen, ob’s passt oder nicht.
Er hat mir was an den Kopf geworfen von wegen er weiß ja nicht wo der 255/40 Reifen in der Toleranz lag und dann kann er es so nicht bestimmen mit dem 235/40 Reifen..
Deswegen würde ich ja einen anderen TÜV anrufen … der Prüfer scheint keine Lust zu haben.