Original Felgen von anderem Auto ohne Eintragung?
Hallo ich hab da eine Frage...
Ich habe mir letztens einen Golf 7 1.6 TDI (BJ. 2015) mit Originalen 16" Felgen gekauft und würde gerne größere Felgen drauf machen. Im Internet hab ich Gebrauchte Original Felgen auch von einem VW nur anderes Modell gefunden die auch passen würden. Könnte ich die ohne Probleme Fahren oder muss ich die Eintragen lassen?
MfG.
Beste Antwort im Thema
1. Die Rad- Reifenkombination muss im CoC stehen und nicht im Schein. Wie schon zuvor bemerkt, steht im Schein entweder nur die kleinste Größe, oder jene, mit welcher das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde (mein 2019 G7 hat im Schein 225/40R18 stehen).
2. Borbet und andere Hersteller von Sonderrädern dürfen keine mit VW gekennzeichneten Felgen in den Handel bringen, wohl aber nach Absprache das gleiche Design, wenn sie diese eh schon für VW gießen, dann aber eben mit KBA-Nummer und entsprechender ABE dazu (Produkthaftung).
Habe ich also Felgen mit KBA-Nr. die dem Original zum verwechseln ähnlich sind oder gar entsprechen, so gilt einzig und allein das dazugehörige Gutachten, egal ob Original VW Optik.
Hat die Felge keine KBA-Nr. und ist mit einem Herstellerkennzeichen versehen (also nicht der Nabendeckel, sondern auf der Rückseite eingegossen oder mit VW Materialnummer), so müssen die restlichen Angaben (Mittenzentrierung, Breite, Durchmesser, ET und natürlich die Reifendimensionen) im CoC des Fahrzeugs aufgeführt sein, um sie ohne Auflagen fahren zu dürfen.
3. Kleiner Exkurs in Sachen e1*-Nrn in ABE´s:
Diese haben in der Regel nicht wie oben gezeigt nur eine Endziffer, sondern decken einen ganzen Bereich von Typgenehmigungen dieser Baureihe ab. Siehe Beispiel im Anhang.
Der gezeigte Auszug zeigt mögliche e1*-Nummernkreise und deren Auflagen bei S3 und TT.
Beim S3 / -Sportback kann dieses Rad mit allen Endnummern montiert werden, da dort nur "*..." am Ende steht.
Beim darunter gelisteten TT (II) ist der Nummernkreis auf die e1*-Nummern "00" bis "16" beschränkt. Hat man einen TT mit Endnummer "14" so fällt er hinein, hat er die Endnummer "17" oder höher, kann das Rad entweder gar nicht verbaut werden, oder eben mit anderen Auflagen. Dazu gleich mehr.
In der untersten Spalte dann noch der TT (III). Hier sieht man sehr schön, dass die e1*-Nr. vom darüber gelisteten TT (II) weitergeführt wird, und es mit der Endnummer "17" weiter geht. Diese Nummernänderung war wegen einer Änderung der Baureihe (ggf neue Motorisierungen, etc.) notwendig. Wenn sich dabei auch Kotflügel- oder Bremsen- und / oder Radaufhängungsgeometrien verändert haben, muss neu geprüft werden. Die ABE wird nach erfolgreicher Prüfung mit den neuen Auflagen erweitert.
Vergleicht man im gezeigten Auszug die Auflagen für den TT (II) bei einer Reifengröße von 245/40R18 mit denen des darunter gelisteten TT (III), so waren bis Endnummer "16) Karosseriearbeiten und dementsprechend eine Einzelabnahme notwendig, beim Nachfolgemodell mit der "*17" gibt es bei gleicher Reifengröße nur die Auflage "A91" (feingliedrige Schneeketten).
Gruß
RSLiner
16 Antworten
Was meinst Du denn mit RAV4? Toyota? Dann hast Du Dich hier etwas verirrt. Das Rad kann nur eintragungsfrei sein, wenn es über eine ABE verfügt. Ob es das bei Toyota gibt, wird man Dir von Toyota oder im Toyota-Forum eher beantworten können als hier. Für VW (Audi, Seat, Skoda) Original-Räder gibt es grundsätzlich keine ABE, auch kein Mustergutachten. Die sind ohne weiteres nur für das Fahrzeug zulässig, von dessen Betriebserlaubnis sie als Originalausstattung mit umfasst werden. Ansonsten müssen sie eingetragen werden. Das wurde übrigens gerade erst vor einer Woche hier durchgekaut: https://www.motor-talk.de/.../...oria-auf-golf7-moeglich-t5263576.html Bei anderen Herstellern kann das aber anders sein. Ich hatte mal Sonderräder für einen Nissan S13, die mit einer ABE ausgestattet waren, also auch ohne Eintragung auf anderen Fahrzeugen zulässig waren.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 4. Februar 2021 um 21:42:32 Uhr:
Was meinst Du denn mit RAV4? Toyota? Dann hast Du Dich hier etwas verirrt.
Das ist mir klar, dass ich hier im VW Forum bin, aber es ging ja eigentlich um eine fahrzeug neutrale Frage und ich hab den Thread per SuFu gefunden..
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 4. Februar 2021 um 21:42:32 Uhr:
Das Rad kann nur eintragungsfrei sein, wenn es über eine ABE verfügt. Ob es das bei Toyota gibt, wird man Dir von Toyota oder im Toyota-Forum eher beantworten können als hier. Für VW (Audi, Seat, Skoda) Original-Räder gibt es grundsätzlich keine ABE, auch kein Mustergutachten.
Auch das ist bei Toyota genauso.
Meine Felgen haben keine KBA und es gibt dafür auch keine ABE. Eingegossen ist "Toyota" und alle Größenwerte.
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 4. Februar 2021 um 21:42:32 Uhr:
Die sind ohne weiteres nur für das Fahrzeug zulässig, von dessen Betriebserlaubnis die jeweiligen Räder umfasst werden. Ansonsten müssen sie eingetragen werden. Das wurde übrigens gerade erst vor einer Woche hier durchgekaut: https://www.motor-talk.de/.../...oria-auf-golf7-moeglich-t5263576.htmlBei anderen Herstellern kann das aber anders sein. Ich hatte mal Sonderräder für einen Nissan S13, die mit einer ABE ausgestattet waren, also auch ohne Eintragung auf anderen Fahrzeugen zulässig waren.
Ok, danke erstmal....