Original 20 Zoll Felgen Eintragungsfrei auf 1.8Tfsi?

Audi A5 8T Sportback

Moin an alle gepflegten Autonarren,

entschuldigt wenn das Thema so schon bearbeitet wurde.
Was mir bisher aber gefehlt hat bzw. ich nirgends gefunden habe war ein offizieller Wisch welchen ich im Falle eines Falles vorzeigen kann.
Evtl. Kann mir hier einer von euch Helfen.

Konkret geht es um meinen A5 1.8 Tfsi Bj. 10/14 welchen ich mit 19 Zoll Felgen gekauft habe, letztes Jahr habe ich mir dann Originale 20Zoll Felgen in der Dimension 20/265/30 gekauft, so weit so unspektakulär.

Damals bei meinem Händler angefragt, meinte der das sei kein Problem und hat mir einen Screenshot, Gott weis woher zukommen lassen.

Eben war ich HU/AU machen lassen bei der Dekra und hab das Thema nochmal angesprochen.

Der Kollege hat sich dann die Mühe gemacht und geschaut ob er mich mit meinen Sommerrädern durch den TÜV lassen würde und siehe da Nein!

Er hat in seinen Unterlagen und denen vom KBA geschaut und nirgends ging klar hervor das ich die Felgen tatsächlich eintragungsfrei fahren darf weil eben nirgends eindeutig steht das diese so auf meinem Fahrzeug gefahren werden dürfen.

Etwas zerknirscht hat meinte er dann, so absurd das in dem Fall auch wäre hier nur die Möglichkeit einer Einzel -Abnahme.

Ich hoffe einer von euch kann hier Licht ins Dunkle bringen und mich vor der Einzelabnahme der Felgen retten, die ich ja eigentlich auf das Model fahren dürfte, aber eben irgendwie doch nicht :-D

Nachtrag: Fahrwerk und co. Ist das Serien Sportfahrwerk

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21 Antworten

Okay Kollege s4Avant2012 ist schonmal drüber bzgl. Leistung :-)

Und Meister FrischFleischDD hat einen Diesel den Audi wohl anderst betrachtet bei der Eintragung :-D

Ps. Beides sehr hübsche Kraftfahrzeuge! Mit den doch schönsten Felgen :-)

Gaaanz wichtig, unter Auflagen steht folgendes:
Verwendung für Kabrio („K“) und Sportback („S“) nur in Verbindung mit Allrad-Antrieb (siehe 1. Stelle Version: Q)
2,0 TDI / 1968 ccm zusätzlich auch i.V.m. Front-Antrieb (siehe 1. Stelle Version: F)

In Anhang das Gutachten (wurde hier schon mehrmals gepostet)

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 18. Februar 2020 um 23:39:52 Uhr:


Gaaanz wichtig, unter Auflagen steht folgendes:
Verwendung für Kabrio („K“) und Sportback („S“) nur in Verbindung mit Allrad-Antrieb (siehe 1. Stelle Version: Q)
2,0 TDI / 1968 ccm zusätzlich auch i.V.m. Front-Antrieb (siehe 1. Stelle Version: F)

In Anhang das Gutachten (wurde hier schon mehrmals gepostet)

Jop hab ich mittlerweile auch gelesen, bedeutet das es in meinem Fall nichts helfen würde und ich nicht um die Einzelabnahme rum komme.

Ich werde es versuchen, eingetragen bekomme ich sie auf jedenfall.

Hochgradig ärgerlich ist es trotzdem, aber was will man machen.
Ich werde Sie wohl im Lauf des Frühjahrs eintragen lassen :-)

A5 Spurplatten vorne 20mm/Rad hinten 25mm/Rad (Felge 8,5J 20Zoll) Und 55mm mit Gewindefahrwerk tiefer. Fahrwerk / Felgen / Spurplatten mussten aber per Einzelabnahme eingetragen werden.

Audi
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@headcleaver sehr schön!
Mein Gedankengang wenn ich die Felgen jetzt eh eintragen muss gleich Federn reinzustecken und alles zusammen eintragen lassen.

Was ist die logischste Vorgehensweise. Bzw. Endet dann alles in einer einzelabnahme ?

Mache alle Veränderungen die du geplant hast und fahre dann zum TÜV. Du zahlst dann deutlich weniger als würdest du für jedes Teil einzeln hin fahren und die Einzelabnahme machen lassen. Und wir reden hier teilweise von mehreren hundert Euro die du dir dann sparen kannst.

Also wenn du Federn willst mach sie rein und erst dann alles abnehmen lassen.

Ziehe das andersrum auf. Fahr zuerst zur Prüfstelle wo du die Eintragung machen lässt und bespreche dein Vorhaben mit dem Prüfingenieur. Du wirst feststellen, dass die Eintragung viel einfacher von statten geht.

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