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Ordnungsamt untersagt mir das Schrauben

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 19. Juli 2011 um 14:35

Hallo Schrauber ,

 

sorry heut habe ich eine saublöde Frage, die ich mal klären muss:

 

Mein Vater hatte kürzlich Stress mit dem Ordnungsamt weil auf seinem Grünstück 2 Autos stehen, die repariert werden wollen,. Ein Nachbar hat ihn angezeigt, worauf ein Beamter vom Ordnungsamt aufgeritten ist.

 

Dieser hat nun losgelassen, das es generell VERBOTEN ist, an Autos zu schrauben, wenn man nicht das nötige Gewerbe dafür hat. Selbst ein Kotflügel zb. darf nicht selbst gewechselt werden.

 

Leute das ist doch völliger Schwachsinn, oder etwa nicht??

 

Also das man natürlich keine Umwelt gefärdenden Aktionen machen darf ist klar, versteht sich von selbst, aber das schrauben generell verboten ist..........

 

Wie gesagt, das ist jetzt kein Witz, sondern bitterer Ernst

 

Schöne Harzliche Grüße

 

Andreas

 

Beste Antwort im Thema

Ach ja, das gute alte Ordnungsamt, warum hat man keine Probleme diese Geschichte zu glauben ;D

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Habt ihr schon gehört... der freie Zubehör- und Teileverkauf in Deutschland wird nächsten Monat geschlossen, bundesweit, weil es bei lebenslänglicher Strafe verboten ist an seinem Auto zu schrauben.

Dafür bekommen K....rschänder jetzt Prämien.

 

Zum Glück hab auch ich hier nette Nachbarn und mit sowas kein Problem... mir wird eher Hilfe angeboten und natürlich auch Sprüche wie "Ach, wieder am Basteln". Hab schon mehr Teile neben dem Auto zu liegen gehabt als andere im Motorraum verbaut und keiner hat gemäckert.

 

Was in eurem Garten so rumliegt kann dem Ordnungsamt doch Wurst sein... und wenn dein Vater sich nen ganzen Fuhrpark in den Garten stellt, dann ist das auch egal.

 

Gruß

Matze

Genau wie dir Matze gehts mir auch:D:D sogar im Schwabenländle hilft der eine Nachbar dem anderen. Gestern hab ich nen Ei ausgegeben, am WE die Biertischgarnitur und dafür bekomm ich mal den großen Hammer vom Nachbar, weil ich meist nur Spielzeughammer rumliegen hab:D

Ein Kopfschütteln ist zwar auch dabei aber auf ne lustige Art und Weise gemeint, wenn man nach paar Stunden immer noch am basteln ist...

in der Regel ist das auch so, aber es gibt halt immer wieder SOLCHE...

hallo?? dann darf der nachbar auch keine scheiß blumen pflanze weil ich da gegen allergisch bin und das is ja fahrlässige körperverletzung und schlimmer als am auto rumschrauben oder?

du argumentierst falsch :-))) Er darf es dann nicht, weil er den Job des Gärtners wegnehmen würde :-))))

Mann Mann was  wieder  für ne  eloquente  Diskussion

 

natürlich ist es nicht verboten  am Auto  zu schrauben außer  an gewissen sicherheitrelevanten systemen

 

dazu sollten  meiner  Meinung auch noch  Bremsen und  Fahrwerk  genommen werden wenn ich  so mitbekomme  wie  rudimentär  oft  das  wissen und Fähigkeiten von Hobby Fricklern ist und  was  die  sich gerade  an Bremssystemen zurecht Fuschen . und  wenn dann was  passiert   will es keiner  gewesen  sein

 

 

aber  es  ist  zumindest  nicht erlaubt  auf unbefestigten unversiegelten  Gelände  zu  schrauben  und  das  aus  gutem Grund  da  sonst  jeder  Hans und  franz  die  BRD  zusauen würde . des weiteren  wer hat schon Bock  wenn er  viel Geld  fürt  sein Haus bezahlt hat  sich einen Schrottplatz änhlichen Platz anschauen zu müssen wo  nur  schrott rumsteht

 

Selbst  das  dauerhaftes  abstellen  von kraftfahrzeugen  ist dort  nicht unbedingt erlaubt egal ob eigener  oder  Gemieteter  Grund

 

es  heißt  ja  auch nur  grund  besitz und  nicht Bodenbesitz  der boden gehört  nachwie  vor  dem Volk  verteten durch die BRD  

 

ob  das  jetz  Sinn oder  Unsinn ist   liegt wohl nicht in unserem Ermessen wenn es  stört  kann ja  nach Taka Tuka  Land  umsiedlen

 

ebenso  ist es eigentlich generell verboten  Reparaturen  auf offentlichen Flächen durchzuführen .

Nothilfereperatur   ausgenommen .

 

Aber  was  war ist   wenn du  kack  Nachbarn hast macht einem das  Leben  nicht leichter und kann einem  sein Anwesen verleiden

An den Themanstarter,

Also wenn es verboten sein sollte , sollte der Gute herr das dan auch schriftlich Begründen usw. und nicht irgendeine Mündliche aussage machen, Dein Vater hätte Verlangen können in welchen Gesetzes Text dieses Stehen sollte , den Ohne Paragrafen geht es In D nun mal nicht . was wohl Verboten ist ein Fahrzeug im Öffentlichen verkehrsraum zu reparieren, oder das Fahrzeug zu waschen auch auf eigenen Grundstück, also die Umwelt relevanten dinge sind schon verboten.

Zudem denke ich hätten die Bundesricher auch Schwirigkeiten zu definieren, wo Wartung aufhört und Reparaturen beginnen,

ein beispiel : Bremsbeläge ? wartung oder reparatur? dazu könnte man in einem Atemzug Scheibenwischer nennen, wenn die abgenutzt sind müssen sie auch gewechselt werden Usw.

Denke es war nur ein Übereifriger Ordnungsbeanmter der im der regel keinen Plan hat was er tut !

am 20. Juli 2011 um 5:01

Wenn das Grundstück "zweckentfremdet" wird, muss das Ordnjungsamt :D einschreiten.

 

Mich beschäftigt in diesem Thread nur diese Frage:

 

WAS KÖNNTEN DENN DIE GRÜNDE SEIN, DAS NACHBAR SICH GESTÖRT FÜHLT ??

 

 

 

 

 

 

 

 

am 20. Juli 2011 um 5:21

Auch das Schrauben an Bremsen und Fahrwerk ist nicht verboten (nur Airbag). Allerdings sollte man einen Fehler machen, kann es sein das man bei einem dadurch verursachten Unfall mächtig Ärger bekommt. Aber das beträfe dann einen ausgebildeten Kfz-Schlosser in der Werkstatt genau so.

Wenn einem nicht gerade Ruhestörung oder Umweltverschmutzung vorgeworfen wird, sondern nur das Schrauben am eigenen Pkw, würde ich dem Ordnungsamt mal freundlich mitteilen, wie die Rechtslage ist (vielleicht zuvor sicherheitshalber in einem Juraforum erkundigen wie jurathek.de o.ä. - beachte dabei, daß Du die Frage allgemein stellen mußt "man nehme an, es wäre in einem fiktiven Beispielfall so und so"). Sollte es sich weiterhin uneinsichtig zeigen, muß dies ggf. ein Rechtsanwalt tun.

Vielleicht gibt es ja auch irgendeine Vorschrift, daß sich das Gründstück nicht längere Zeit in einem völlig verwahrlosten Zustand wie auf dem Foto befinden sollte...

Themenstarteram 20. Juli 2011 um 5:26

So nochmal ein guten Morgen an alle, die hier so fleißig mitgewirkt haben. Danke für die zahlreichen Antworten. Wirklich klasse...

 

Ja also wie gesagt, ist natürlich klar das man umweltschädigende Aktionen nicht macht, also zb. Körperflüssigkeiten des Autos einfach ablassen und versickern lassen.

 

Das der gute zu meinen Eltern kahm war eher Zufall weil meine Eltern z.Zt auf den gerne laut bellenden Hund meiner Schwester aufpassen. Bei dem netten Besuch hat der dann die Auto`s gesehen. Mein Vater (76) wollte ihn dann "höflichst" bitten zu gehen zumahl der nichtmal seinen Ausweiss gezeigt hat. Im gegenteil der wollte dann anfangen Fotos zu machen, worauf mein (manchmal etwas impulsiver) Vater die Hand vor das Objektiv gehalten hat. Nun hat mein Vater ein paar dicke Blau Rote Flecken, weil der Typ seinen Arm festgehalten hat, das ganze ist halt irgendwie eskaliert. Nun behauptet der Typ, mein Vater wie gesagt 76 hätte ihn angegriffen !!!

 

Aber eines stimmt, der Grunf und Boden ist da wo geschraubt wird nur eine Kiesfläche, das Grundstück ist durch die Nachbarn nicht einsehbar....

 

Leute im Ernst ist doch ne Frechheit oder ?? Zumahl der Typ meinen Vater nun noch angezeigt hat, wegen Körperverletzung.

 

Ja also Moebeliste , wie gesagt das Grundstück ist durch die Nachbarn nicht einsehbar.

am 20. Juli 2011 um 6:08

Zitat:

Original geschrieben von passati69

So nochmal ein guten Morgen an alle, die hier so fleißig mitgewirkt haben. Danke für die zahlreichen Antworten. Wirklich klasse...

 

Ja also wie gesagt, ist natürlich klar das man umweltschädigende Aktionen nicht macht, also zb. Körperflüssigkeiten des Autos einfach ablassen und versickern lassen.

 

Das der gute zu meinen Eltern kahm war eher Zufall weil meine Eltern z.Zt auf den gerne laut bellenden Hund meiner Schwester aufpassen. Bei dem netten Besuch hat der dann die Auto`s gesehen. Mein Vater (76) wollte ihn dann "höflichst" bitten zu gehen zumahl der nichtmal seinen Ausweiss gezeigt hat. Im gegenteil der wollte dann anfangen Fotos zu machen, worauf mein (manchmal etwas impulsiver) Vater die Hand vor das Objektiv gehalten hat. Nun hat mein Vater ein paar dicke Blau Rote Flecken, weil der Typ seinen Arm festgehalten hat, das ganze ist halt irgendwie eskaliert. Nun behauptet der Typ, mein Vater wie gesagt 76 hätte ihn angegriffen !!!

 

Aber eines stimmt, der Grunf und Boden ist da wo geschraubt wird nur eine Kiesfläche, das Grundstück ist durch die Nachbarn nicht einsehbar....

 

Leute im Ernst ist doch ne Frechheit oder ?? Zumahl der Typ meinen Vater nun noch angezeigt hat, wegen Körperverletzung.

 

Ja also Moebeliste , wie gesagt das Grundstück ist durch die Nachbarn nicht einsehbar.

Poste doch mal glaubhafte Foto´s zu Deinen Stories

Mahlzeit,

entschuldigt bitte, normalerweise mische ich mich in solche Thematiken echt nicht ein, aber hier muss ich mal was sagen:

Die Sache stinkt!!

1. Wer sich gut mit seiner Nachbarschaft versteht muss nichts derartiges Befürchten

2. Es kommen immer neue "unglückliche Umstände" dazu (jetzt ist es auf einmal ein laut bellender Hund)

3. "impulsives Verhalten" war wohl recht freundlich ausgedrückt, was? Der Ton macht die Musik!!

4. "irgendwie eskaliert" - das muss wohl einen Grund gehabt haben, ich denke nicht dass der "Typ" vom Ornungsmat frech und handgreiflich wurde. Die sind cool genug um mit solchen Situationen umgehen zu können, Nur wenn's gar nicht anders geht, dann wird's "deutlich".

Kann ja sein, dass ich mich täusche und die Nachbarn einfach nur völlig gelangweilte Rentner mit einem Freizeitproblem sind, ABER normalerweise eskaliert so etwas nur, wenn BEIDE Parteien sture Esel sind!

Man kann doch reden... Aber nein, man hat ja recht und muss nicht nachgeben oder eine Einigung suchen. Soll doch der Andere in die Knie gehen... SO EIN BULLSHIT!!! :rolleyes:

Markus

am 20. Juli 2011 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von passati69

 

Leute im Ernst ist doch ne Frechheit oder ?? Zumahl der Typ meinen Vater nun noch angezeigt hat, wegen Körperverletzung.

Ja also Moebeliste , wie gesagt das Grundstück ist durch die Nachbarn nicht einsehbar.

Meines Wissens darf nicht ohne Zustimmung des Besitzers das Grundstück betreten (ohne Durchsuchungsbefehl wäre das u.U. Land- bzw. Hausfriedensbruch, zumal der Beamte sich nicht ausgewiesen hat) oder fotografiert werden. Wenn Dein Vater jetzt blaue Flecken hat, ist das auch Körperverletzung. Ich würde sofort zum Arzt gehen und das dokumentieren lassen. Jetzt wäre wirklich der Punkt für einen Gang zum Anwalt gekommen. Gibt es Zeugen?

Der Anwalt wird dann sagen, welche weiteren Schritte (Anzeige oder Beschwerde beim Dienstherren wegen Körperverletzung, Fotografieren ohne Genehmigung, Landfriedensbruch etc.) ggf. Aussicht auf Erfolg haben könnte. Nicht irgend etwas eigenmächtig unternehmen, könnte sonst auch nach hinten losgehen. Ohne Zeugen haben Beamte nämlich immer Recht. Ihre Aussage zählt mehr als die eines normalen Bürgers...

Sicher sollte man sich mit dem Nachbarn besser einigen und dieser Weg ist auch vorzuziehen. Mit dem Beamten aber wegen der Anzeige wohl eher nicht mehr. Deswegen muß die Sache noch lange nicht mit weiteren Kosten vor Gericht landen, aber ein klärendes Schreiben vom Rechtsbeistand wirkt manchmal Wunder...

Zitat:

Original geschrieben von BBB

 

Meines Wissens darf nicht ohne Zustimmung des Besitzers das Grundstück betreten (ohne Durchsuchungsbefehl wäre das u.U. Land- bzw. Hausfriedensbruch,(...)werden.

Bitte belegen und Quellenachweis erbringen. Ansonsten ist das auch nur gefährliches Halbwissen und Gelaber...

Zitat:

Original geschrieben von BBB

Wenn Dein Vater jetzt blaue Flecken hat, ist das auch Körperverletzung. Ich würde sofort zum Arzt gehen und das dokumentieren lassen. Jetzt wäre wirklich der Punkt für einen Gang zum Anwalt gekommen. (...)

und als nächtes dann einen Keinkrieg losbrechen?? Die Anziege kam nicht ohne Grund, sonst wäre sie vor jedem Gericht haltlos. In dem Falle hätte der "Beklagte" gar nichts zu befürchten, oder?

Zitat:

Original geschrieben von BBB

Sicher sollte man sich mit dem Nachbarn besser einigen und dieser Weg ist auch vorzuziehen. Mit dem Beamten aber wegen der Anzeige wohl eher nicht mehr. Deswegen muß die Sache noch lange nicht mit weiteren Kosten vor Gericht landen, aber ein klärendes Schreiben vom Rechtsbeistand wirkt manchmal Wunder...

Inzwischen geht es ja gar nicht mehr um den Nachbarn. Der ist auf einmal völlig unwichtig geworden...

Markus

 

am 20. Juli 2011 um 11:15

ist hier z.B. ausgiebig diskutiert worden. Knackpunkt für Hausfriedensbruch wäre ein eingefriedetes Grundstück, wo die Grundstücksgrenze klar ersichtlich ist. Hatte der Mann vom Ordnungsamt einen Durchsuchungsbefehl? Sicher nicht...aber die deutsche Rechtssprechung ist nirgends einheiltlich, insofern kann es immer wieder Überraschungen geben.

http://www.vogelforen.de/showthread.php?...

http://www.andre-krueger-online.de/recht/4.html

Also ich bitte Dich! Wenn man eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals hat, muß man sich wehren. Die Mittel dazu soll der Anwalt bestimmen, ggf. Gegenanzeige! Der ursprüngliche Tatvorwurf vom Nachbar "Schrauben am eigenen Auto auf eigenem Grundstück" ist dagegen unwichtig bzw. in meinen Augen sogar lächerlich.

Mit dem Nachbarn kann/sollte man sich sicherlich einigen. Mit dem Mann vom Ordnungsamt scheint dies durch die schwerwiegende Unterstellung (Anzeige) offenbar inzwischen nicht mehr möglich.

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