Oma Gertud hat einen Schaden.......
Oma Getrud lebt in einer mittelgroßen Stadt in einem schönen Reihenhäuschen mit einem Vorgarten. In diesem Vorgarten stehen sogar Gartenzwerge……
🙂
Nach dem Tod ihres geliebten Mannes ist Sie noch einmal so richtig aufgeblüht.
Sie hat Ihren Führerschein gemacht damit Sie sich mit Ihren Freundinnen immer zu Kaffeeklatsch treffen kann.
Ein schicken 1er BMW hat Sie geleast, mit dem fährt Sie dann immer zu Ihren Freundinnen.
Oma Gertud freut sich Ihres Lebens und ist eigentlich ganz zufrieden.
Mitte des letzen Jahres passiert Ihr aber ein Missgeschick. 🙁
Sie kontaktiert mit der hinteren rechten Seitenwand im Radkaufbereich und der hinteren rechten Tür im unteren Bereich einen Betonpfeiler.
Hässliche Dellen und Verformungen verunstalten nun den schönen 1er BMW und machen Oma Getrud ein wenig traurig. 🙁
Aber Oma Gertrud hat ja Gott sei Dank eine Kasko-Versicherung für Ihren BMW bei der Concordia Butterblume abgeschlossen. 🙂
Sie geht zu Ihrem Versicherungsvertreter im Wohnviertel und der ist echt nett und hilft Oma Getrud nun. Er füllt mit ihr die Schadenmeldung aus und erklärt Ihr den weiteren Ablauf ausführlich. Sie möchte ja nun auch schnell wieder ein schönes Auto fahren, ohne Hässliche Dellen und Verformungen.
Am besten soll es der BMW Händler wieder herrichten, da wo Oma Getrud dem BMW auch geleast hat. Sie kennt da den Meister, den Chef und alle sind da immer nett zu Ihr gewesen.
Aber der freundliche Versicherungsvertreter passt natürlich auf, dass Oma Getrud keine Fehler macht. Sie muss in eine sogenannte Vertrauenswerkstatt der Versicherung fahren, so steht es geschrieben in Ihrem Vertrag mit der Versicherung. Die sind dort aber auch alle ganz nett und geben 5 Jahre Garantie auf Ihre Arbeiten. 🙂
Na gut, denkt sich Oma Getrud, wenn der freundliche Vertreter der Concordia Butterblume das sagt, wird das wohl auch so stimmen.
Oma Getrud ist dann auch sehr angetan von dem tollen Service der Vertrauenswerkstatt.
Sogar gewaschen haben die Ihr Auto und das Bonbonpapier aus dem Aschenbecher haben Sie entfernt, wenn das kein Service ist…………😎
Nun ist Oma Getrud wieder glücklich und zufrieden. Allen Ihren Freundinnen erzählt Sie von dem tollen Service der Versicherung und der Werkstatt.
Die Zeit vergeht nun wie im Fluge und Anfang Juni dieses Jahres läuft nun Ihr Leasingvertrag aus.
Oma Getrud will aber nun noch einmal ein schönes neues Auto für weitere drei Jahre mieten. Es wird wohl Ihr letzes sein, wie Sie selber sagt.
Gesagt getan, der „neue“ steht schon glänzend im Sonnenlicht vor der Tür und Ihren alten 1er hat Sie wie vereinbart einfach beim BWM Händler abgegeben, damit das Thema „Altauto“ dann auch für Sie erledigt, denkt sich Oma Getrud…………
Bis zu diesem Montag dachte Sie das.🙁
Bis zu dem Zeitpunkt wo das Telefon klingelt und der freundliche Meister vom BMW Autohaus Sie anruft. Er will wissen warum Sie denn nichts von dem Unfallschaden erwähnt habe und wer sich den an diesem Auto vergriffen hat fragt Sie der Meister.
Auch möchte er wissen, warum Sie das Auto denn nicht zu Ihm in die Werkstatt gebracht hätte, Sie kommt doch sonst immer in das Autohaus.
Oma Getrud ist ganz aufgeregt und fühlt sich schlecht, Sie würde doch nie jemanden betrügen wollen, das hat Sie Ihr ganzes Leben noch nie getan.
Der Meister fragt auch noch ob Sie denn nicht gewusst habe, dass Sie Unfallreparaturen einem Vertragshändler reparieren lassen muss. So steht es in Ihrem Leasingvertrag unter Punkt X Versicherungsschutz und Schadensabwicklung.
Oma Getrud ist nun völlig mit den Nerven fertig, Sie hat ja nicht einmal eine Rechnung bekommen damals, nur für die SB, die Sie bezahlen musste, da hat Sie eine Quittung.
Nun ist Oma Getrud aber richtig Böse und ruft bei der Versicherung an. Die kann ihr aber leider nicht helfen und sagt, dass ist nicht Ihr Problem, wenn die Werkstatt schlecht repariert, da müsse Sie sich schon selber darum kümmern.
Und das mit der Vertrauenswerkstatt steht ja schließlich so im Vertrag, da hätte Sie sich ja vorher drüber Informieren können.
Aber wenigstens die Rechnung und das damals erstellte Gutachten ja das alles könne man Ihr in Kopie Übermitten, was man dann auch macht.
Nun ist guter Rat teuer und der Versicherungshörige Delle kommt ins Spiel. 😁
Der Versicherungssachverständige hat damals eine neue rechte Seitenwand und eine neue hinter rechte Tür aufschrieben. Das war auch notwendig, dass kann man auf den Schadenfotos gut erkennen.
Auch die Vertrauenswerkstatt war der Meinung, dass diese Fahrzeugteile ersetzt werden müssen. So haben Sie es auch in Ihre Rechnung geschrieben. 🙂
Nur gemacht haben Sie etwas anderes. Gebeult und gespachtelt haben Sie mit viel Liebe und Mühe. Auf der Seitenwand und der Tür befindet sich so ungefähr die gesamte Tagesproduktion der Airo- Werke………😠
Tja und nun?
Lassen wir mal die strafrechtlichen Aspekte hier (erst einmal) aus dem Spiel.
Rechtlich ist es nun so, dass dieses Auto vom Händler eigentlich gar nicht angenommen werden braucht. Es entspricht nämlich nicht mehr dem vertraglich vereinbarten Zustand.
Zur Fach- und sachgerechten Reparatur muss hier ein zweites mal Repariert werden. Eine neues Seitenwand und eine neue Tür müssen her und eine Wertsteigerung tritt durch die zweite Reparatur mit Sicherheit auch nicht ein.
Und wer bezahlt das jetzt alles?
Oma Getrud?
Sie hat hier auf jeden Fall erst einmal die Arschkarte und fühlt sich ganz schön veräppelt.
Und was kann man aus dieser kleinen Geschichte so lernen?
Kaskoverträge mit Werkstattbindung bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen ?
Auf keinen Fall abschließen!!*
Und wenn hier jetzt einer einwenden sollte „ja, dass kann dir bei einem Vertragshändler auch passieren“
Stimmt, das Gegenteil kann und würde ich auch nicht behaupten.
Nur wenn die BMW Bude das so repariert hätte, dann wäre Oma Gertud hier aus dem Schneider und müsste sich über weitere Fortgänge keine Gedanken machen.
Jetzt muss Sie es, mit noch ungewissem Ausgang.
In diesem Sinne
Gruß
Delle
* es sei denn es ist eine Vertragswerkstatt, dann kann man darüber nachdenken.
Beste Antwort im Thema
Oma Getrud lebt in einer mittelgroßen Stadt in einem schönen Reihenhäuschen mit einem Vorgarten. In diesem Vorgarten stehen sogar Gartenzwerge……
🙂
Nach dem Tod ihres geliebten Mannes ist Sie noch einmal so richtig aufgeblüht.
Sie hat Ihren Führerschein gemacht damit Sie sich mit Ihren Freundinnen immer zu Kaffeeklatsch treffen kann.
Ein schicken 1er BMW hat Sie geleast, mit dem fährt Sie dann immer zu Ihren Freundinnen.
Oma Gertud freut sich Ihres Lebens und ist eigentlich ganz zufrieden.
Mitte des letzen Jahres passiert Ihr aber ein Missgeschick. 🙁
Sie kontaktiert mit der hinteren rechten Seitenwand im Radkaufbereich und der hinteren rechten Tür im unteren Bereich einen Betonpfeiler.
Hässliche Dellen und Verformungen verunstalten nun den schönen 1er BMW und machen Oma Getrud ein wenig traurig. 🙁
Aber Oma Gertrud hat ja Gott sei Dank eine Kasko-Versicherung für Ihren BMW bei der Concordia Butterblume abgeschlossen. 🙂
Sie geht zu Ihrem Versicherungsvertreter im Wohnviertel und der ist echt nett und hilft Oma Getrud nun. Er füllt mit ihr die Schadenmeldung aus und erklärt Ihr den weiteren Ablauf ausführlich. Sie möchte ja nun auch schnell wieder ein schönes Auto fahren, ohne Hässliche Dellen und Verformungen.
Am besten soll es der BMW Händler wieder herrichten, da wo Oma Getrud dem BMW auch geleast hat. Sie kennt da den Meister, den Chef und alle sind da immer nett zu Ihr gewesen.
Aber der freundliche Versicherungsvertreter passt natürlich auf, dass Oma Getrud keine Fehler macht. Sie muss in eine sogenannte Vertrauenswerkstatt der Versicherung fahren, so steht es geschrieben in Ihrem Vertrag mit der Versicherung. Die sind dort aber auch alle ganz nett und geben 5 Jahre Garantie auf Ihre Arbeiten. 🙂
Na gut, denkt sich Oma Getrud, wenn der freundliche Vertreter der Concordia Butterblume das sagt, wird das wohl auch so stimmen.
Oma Getrud ist dann auch sehr angetan von dem tollen Service der Vertrauenswerkstatt.
Sogar gewaschen haben die Ihr Auto und das Bonbonpapier aus dem Aschenbecher haben Sie entfernt, wenn das kein Service ist…………😎
Nun ist Oma Getrud wieder glücklich und zufrieden. Allen Ihren Freundinnen erzählt Sie von dem tollen Service der Versicherung und der Werkstatt.
Die Zeit vergeht nun wie im Fluge und Anfang Juni dieses Jahres läuft nun Ihr Leasingvertrag aus.
Oma Getrud will aber nun noch einmal ein schönes neues Auto für weitere drei Jahre mieten. Es wird wohl Ihr letzes sein, wie Sie selber sagt.
Gesagt getan, der „neue“ steht schon glänzend im Sonnenlicht vor der Tür und Ihren alten 1er hat Sie wie vereinbart einfach beim BWM Händler abgegeben, damit das Thema „Altauto“ dann auch für Sie erledigt, denkt sich Oma Getrud…………
Bis zu diesem Montag dachte Sie das.🙁
Bis zu dem Zeitpunkt wo das Telefon klingelt und der freundliche Meister vom BMW Autohaus Sie anruft. Er will wissen warum Sie denn nichts von dem Unfallschaden erwähnt habe und wer sich den an diesem Auto vergriffen hat fragt Sie der Meister.
Auch möchte er wissen, warum Sie das Auto denn nicht zu Ihm in die Werkstatt gebracht hätte, Sie kommt doch sonst immer in das Autohaus.
Oma Getrud ist ganz aufgeregt und fühlt sich schlecht, Sie würde doch nie jemanden betrügen wollen, das hat Sie Ihr ganzes Leben noch nie getan.
Der Meister fragt auch noch ob Sie denn nicht gewusst habe, dass Sie Unfallreparaturen einem Vertragshändler reparieren lassen muss. So steht es in Ihrem Leasingvertrag unter Punkt X Versicherungsschutz und Schadensabwicklung.
Oma Getrud ist nun völlig mit den Nerven fertig, Sie hat ja nicht einmal eine Rechnung bekommen damals, nur für die SB, die Sie bezahlen musste, da hat Sie eine Quittung.
Nun ist Oma Getrud aber richtig Böse und ruft bei der Versicherung an. Die kann ihr aber leider nicht helfen und sagt, dass ist nicht Ihr Problem, wenn die Werkstatt schlecht repariert, da müsse Sie sich schon selber darum kümmern.
Und das mit der Vertrauenswerkstatt steht ja schließlich so im Vertrag, da hätte Sie sich ja vorher drüber Informieren können.
Aber wenigstens die Rechnung und das damals erstellte Gutachten ja das alles könne man Ihr in Kopie Übermitten, was man dann auch macht.
Nun ist guter Rat teuer und der Versicherungshörige Delle kommt ins Spiel. 😁
Der Versicherungssachverständige hat damals eine neue rechte Seitenwand und eine neue hinter rechte Tür aufschrieben. Das war auch notwendig, dass kann man auf den Schadenfotos gut erkennen.
Auch die Vertrauenswerkstatt war der Meinung, dass diese Fahrzeugteile ersetzt werden müssen. So haben Sie es auch in Ihre Rechnung geschrieben. 🙂
Nur gemacht haben Sie etwas anderes. Gebeult und gespachtelt haben Sie mit viel Liebe und Mühe. Auf der Seitenwand und der Tür befindet sich so ungefähr die gesamte Tagesproduktion der Airo- Werke………😠
Tja und nun?
Lassen wir mal die strafrechtlichen Aspekte hier (erst einmal) aus dem Spiel.
Rechtlich ist es nun so, dass dieses Auto vom Händler eigentlich gar nicht angenommen werden braucht. Es entspricht nämlich nicht mehr dem vertraglich vereinbarten Zustand.
Zur Fach- und sachgerechten Reparatur muss hier ein zweites mal Repariert werden. Eine neues Seitenwand und eine neue Tür müssen her und eine Wertsteigerung tritt durch die zweite Reparatur mit Sicherheit auch nicht ein.
Und wer bezahlt das jetzt alles?
Oma Getrud?
Sie hat hier auf jeden Fall erst einmal die Arschkarte und fühlt sich ganz schön veräppelt.
Und was kann man aus dieser kleinen Geschichte so lernen?
Kaskoverträge mit Werkstattbindung bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen ?
Auf keinen Fall abschließen!!*
Und wenn hier jetzt einer einwenden sollte „ja, dass kann dir bei einem Vertragshändler auch passieren“
Stimmt, das Gegenteil kann und würde ich auch nicht behaupten.
Nur wenn die BMW Bude das so repariert hätte, dann wäre Oma Gertud hier aus dem Schneider und müsste sich über weitere Fortgänge keine Gedanken machen.
Jetzt muss Sie es, mit noch ungewissem Ausgang.
In diesem Sinne
Gruß
Delle
* es sei denn es ist eine Vertragswerkstatt, dann kann man darüber nachdenken.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Bla, Bla, Blub.
Erst schreibst du Sinngemäß. Wieso wird hier ein Fass aufgemacht. Dann der Hinweis. Regionale Presse einschalten. Passt irgendwie nicht zusammen.
Das du kein Volljurist bist, glaube ich gerne. "irgendein Strafbestand" 😁
Wird sich schon was finden, man muss nur lange genug suchen.Und was ist wenn sich die Werkstatt bei der Rechnungsstellung einfach geirrt hat?
Fehler passieren. Rechnung lt. Gutachten und nicht entsprechend Reparatur. Kann passieren.
Betrug? Ne, Fehler. Dann beweis du mal das Gegenteil.Gruß
Frank, der auch kein Volljurist ist.
1. Könntest Du bitte mal deine herablassende Haltung verlassen? Du tust hier so, als ob Du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast, an produktiven Aussagen kommt aber nichts, bleibe doch am besten in deiner eigenen beschränkten Welt ohne andere Meinungen.
Zum Thema:
Wenn ich in diesem speziellen Fall der Versicherung die quasi zwischen den Stühlen sitzt und einen Ruf zu verlieren hat mit solchen Konsequenzen drohe, dann wird diese mit Sicherheit auf die vermittelte WS einwirken, dass diese nachbessert und die finanziellen Nachteile des Kunden auffängt, im Zweifelsfall würde sicherlich auch ein Versicherer selber seine Kasse für solche Kulanzfälle aufmachen und das mit dem Kunden klären, damit das nicht an die grosse Glocke kommt, denn mit dieser Werkstattsteuerung sparen die Versicherer einen riesigen Batzen Geld und deswegen wird so etwas immer schnell aus einem schlechten Licht herausgezogen werden... Ich weiss wovon ich rede...
Wenn man der WS keinen Betrug nachweisen kann (Vorsatz), dann auf jeden Fall eine nicht erbrachte Leistung aus der ein finanzieller Nachteil für den Kunden entsteht, somit wird m.E. die WS trotzdem SE-pflichtig, der Unterschied zwischen straf- und zivilrechtlichen Ansprüchen ist mir schon klar, in vielen Fällen zieht der eine Anspruch oft automatisch auf Grund ständiger Rechtsprechung den andern nach sich...
Ich würde auf jeden Fall versuchen der WS Vorsatz nachzuweisen, damit dies nicht ohne Konsequenzen bleibt und ich denke man hat da als Privatkunde nicht ganz so schlechte Möglichkeiten... Denn wenn erstmal vor Gericht die versammelte Mannschaft der WS von der WS bis zur Buchhaltung die Fingerchen heben muss kommt meistens schon die Wahrheit ans Licht... Auch hier spreche ich aus Erfahrung...
So und jetzt überleg' erst mal aus deiner eingeschränkten Welt ob du hierzu wirklich etwas sinnvolles beitragen kannst ohne gleich wieder persönlich zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
So und jetzt überleg' erst mal aus deiner eingeschränkten Welt ob du hierzu wirklich etwas sinnvolles beitragen kannst ohne gleich wieder persönlich zu werden.
Ha, Ha, du machst mir Spass. Beschwerst dich das ich persönlich werde und gleichzeitig unterstellst du mir, dass ich in einer eingeschränkten Welt lebe. Soweit zum Thema persönlich werden. 😁 😁
Zum Thema. Lies einfach noch einmal deine Beiträge.
Zitat Anfang:
Original geschrieben von Cl25
Ich finde da muss man jetzt nicht so'n riesen Fass aufmachen, 1000 mal geht's gut, einmal passiert was und das wird dann so plattgetreten. Schwarze Schaafe gibt's überall.
Zitat Ende.
Und jetzt machst "du" ein Fass auf, welches noch nicht mal einen Boden hat. 😁
Der Versicherung drohen, alle vor Gericht zerren und den Finger zum Eid heben lassen.
Das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Großes Kino. Riesen Kosten. Und wie das Ganze ausgeht ist ungewiss.
Aber gut das wir ja kein riesen Fass aufmachen wollen. 😁
Zum Thema:
Das Gutachten von Dellenzaehler belegt die nicht fachgerechte Reparatur.
Jetzt ist die Werkstatt gefordert. Sie wird Entweder nachbessern oder, eher unwahrscheinlich, beim Vertragshändler nachbessern lassen.
Dann entspricht die Reparatur dem Gutachten und erst mal fertig.
Ob die Leasingfirma die Reparatur dann akzeptiert ist wieder ein anderes bzw. das nächste Thema.
Der Werkstatt versuchen Betrug oder gar Betrug nachweisen, viel Spass dabei. Legt die Werkstatt plausibel dar, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist wird das nichts mit dem Gericht, nichts mit Kreuzverhör und nichts mit Eid. Kein großes Kino also.
Gruß
Frank, der aus seiner kleinen beschränkten Welt schreibt. 😁
Toll, und wieder ein Thread, der wohl leider bald wg. dümmlicher Ätzerei geschlossen wird. Lassts doch einfach mal entspannter angehen und konzentriert euch auf das Thema selbst.
Naja, viel produktives kommt nicht mehr heraus. Leute bohren dünne Bretter die schon Löcher haben und nichts passiert. Fakt ist, dass die vermittelte WS der Versicherung hier so oder so SE-pflichtig wird (wie schon gesagt, ob jetzt Straftatbestand oder nicht) oder in meinen Augen das ganze vorher selber aus der Welt schafft um nicht den VR als Auftraggeber zu verlieren. Sollte die WS dies doch in Kauf nehmen wird hier m.E. nach der VR prüfen ob er nicht einspringt aus bereits oben genannten Gründen, das ist kein "blablubb" sondern dafür werden kalkulatorisch bei VR's sogar Rückstellungen gebildet...
Ich hätte jedenfalls kein Problem mein Leasingauto im Schadenfall nicht in die Vertrags-WS zu bringen, allein schon weil die Vertrags-WS gar keine betriebseigene Lackiererei hat, da sollen die mir im Zweifelsfall vom Leasinggeber erzählen, warum mir dadurch ein finanzieller Nachteil entstehen soll - wird schwierig. Immer vorausgesetzt, es wird fachgerecht repariert und das ist es in diesem Fall nachgewiesener Massen nicht, einige denken an einen Irrtum der WS, einige an Vorsatz, letztendlich klären können wird das wohl nur Oma Gertrud.
@Frank128: Glaubst Du nicht, du überdrehst ein bisschen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
@Frank128: Glaubst Du nicht, du überdrehst ein bisschen?
Nö, beziehe mich nur auf die Fakten aus den Beiträgen und schreibe dazu meine eigene persönliche Meinung.
Und in einem Punkt stimme ich dir sogar zu. "Letztlich klären kann das wohl nur Oma Gertrud"
Und der Anfang hat sie ja mit dem Gutachten gemacht. 😉
Gruß
Frank
In diesem Fall wären mal drei Dinge sehr interessant
1.Welche Reparaturmethode steht in dem Gutachten das für den Reparaturauftrag massgeblich war,liegt wohl bei der Versicherung
2.Welche Reparaturvorgabe machte diese Versicherung
3.Erledigte die Werkstatt die Reparatur nach Auftrag oder Gutdünken
Wenn der Versicherungsgutachter Spachteln als Reparaturmaßnahme vorgab und das dann auch so durchgeführt wurde und auch abgerechnet sind zumindest Versicherung und Werkstatt aus dem Spiel,bliebe noch der Gutachter wenn man ihm nachweisen könnte das diese Methode dem Autoalter nicht angemessen ist.
Hat dieser aber Neuteile ins Gutachten geschrieben und die Versicherung gibt den Auftrag Ausbeulen und Spachteln,Haupsache billig und man sieht nichts mehr,könnte man möglicherweise die Versicherung haftbar machen.Wenn man jemandem diese Anweisung nachweisen kann,was wohl nicht einfach wäre.
Hat der Gutachter Neuteile vorgegeben und der Auftrag lautete Instandsetzung nach Gutachten und die Werkstatt erledigt die Instandsetzung nicht nach Gutachten wären vermutlich die dran,aber dann würde es möglicherweise Ärger mit der Rechnung geben wenn dort offensichtlich ist das nicht nach Gutachten repariert wurde.Aber wenn die Rechnung deutlich unter dem Gutachten liegt könnte es denen auch egal sein.
Aber eines ist sicher,ohne das Gutachten,den Auftrag und der Rechnung kann man nur spekulieren.
Aber es ist auch sicher das das Modell Vertrauenswerkstätten bei den meisten Versicherungen nicht eingeführt wurde um dem Kunden was zu ersparen sondern es geht darum der Versicherung Kosten zu ersparen auch wenn dabei das Auto hinterher einen unnötig hohen Wertverlust erleidet.In den Medien wurde ja schon mehrfach von Fällen berichtet wo Quasineuwagen mit Altteilen vom Schrott instandgesetzt wurden.Klappt ja in der Regel auch für die Versicherung da wohl kaum einer dahinterkommen wird das das Auto nicht fachgerecht repariert wurde und wenn doch hat der Kunde den Schaden da man später oft nicht mehr alles nachvollziehen kann da man ja unter Umständen nicht mal die Werkstatt kennt die das Auto reparierte.Wie es bei einem Bekannten vor Jahren war.Der Service war so gut das einer kam und im Auftrag der Versicherung das Auto abholen wolle.Auf dem Hänger hatte er einen neutralen Leihwagen ohne Hinweis auf den Ausleiher und auf dem Autotransporter stand nur der Name der Transportfirma.Er hat dann gefragt wohin das Auto gebracht wir und war dann zufrieden da er diese Firma kannte.Wenn er aber nicht gefragt hätte,wieviele wohl nachfragen würden?,wüsste er nicht mal wohin das Auto gebracht wurde.Die komplette Abwicklung lief rein über die Versicherung,auch die Selbstbeteiligung mußte er an sie überweisen.Hinterher dachte er darüber nach das er ja an sich absolut keinen Einfluß darauf gahabt hat wer wo das Auto repariert.Theoretisch hätten sie es ja auch ins Ausland bringen können.Er hat dann die Werkstattbindung streichen lassen,waren nicht mal 50€ im Jahr welche er dann mehr zahlte.
Das Problem mit BMW dürfte allerdings deutlich schlimmer sein da klarer Vertragsverstoß und da die Restwerte bei BMW gerne drastisch überhöht sind muß ein Händler genau hinschauen um nicht noch mehr draufzuzahlen als er es eh macht.
Der ganze Fall ist aber so verzwickt das man zum einen einen verdammt guten Anwalt braucht,gute Nerven und eine gute Rechtschutz die aber vermutlich nicht alles zahlen wird,wenn überhaupt.
Hoffentlich erfährt man bis in einigen Jahren auch wie es ausgegangen ist.
😉 Habe letztes Jahr auch einige mehr oder weniger große Schrammen an meinem Leasingauto überlackieren lassen ohne das das der Händler mitbekam,bzw er wusste das ich das irgenwann vor Vertragsende machen lasse.😁 Er wusste aber auch das er nicht den Auftrag bekommt,war ihm relativ egal.Als er dann das Ergebnis sah wollte er nur wissen wer es gemacht hat da er beim besten Willen die Stellen nicht mehr erkennen konnte.Aber da ich das Auto eh selbst übernommen habe war das dann eh kein Thema mehr.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
In diesem Fall wären mal drei Dinge sehr interessant
1.Welche Reparaturmethode steht in dem Gutachten das für den Reparaturauftrag massgeblich war,liegt wohl bei der Versicherung
Ich gehe mal stark davon aus, dass so ein "kleiner" Schaden nicht vorab von einem Sachverständigen im Auftrag der Versicherung begutachtet wurde, das kostet die Versicherung auch Geld...
Zitat:
2.Welche Reparaturvorgabe machte diese Versicherung
Gar keine, die WS hat den Schaden repariert und die "abweichende" Rechnung an die Versicherung zur Regulierung geschickt. Diese Rechnungen werden bei "zugesteuerten" Werkstätten wenn überhaupt in der Regel nur stichprobenartig überprüft - diese Werkstätten haben quasi einen Vertrauensvorschuss gegenüber dem VR, der spart somit wieder Geld (oh, es geht dem VR verdammt oft ums Geldsparen merke ich :-) ....)
Zitat:
3.Erledigte die Werkstatt die Reparatur nach Auftrag oder Gutdünken
Normalerweise fängt keine Werkstatt ohne unterschriebenen Rep.auftrag an, auch wenn der Auftrag von einer Versicherung zugesteuert wurde. Letztendlich muss immer die Unterschrift vom Halter/Eigentümer eingeholt werden um rechtlich auf fundamentiertem Boden zu stehen. Aber da weiss wieder nur Omma Gertrud wie das gelaufen ist...
[...]
Zitat:
😉 Habe letztes Jahr auch einige mehr oder weniger große Schrammen an meinem Leasingauto überlackieren lassen ohne das das der Händler mitbekam,bzw er wusste das ich das irgenwann vor Vertragsende machen lasse.😁 Er wusste aber auch das er nicht den Auftrag bekommt,war ihm relativ egal.Als er dann das Ergebnis sah wollte er nur wissen wer es gemacht hat da er beim besten Willen die Stellen nicht mehr erkennen konnte.Aber da ich das Auto eh selbst übernommen habe war das dann eh kein Thema mehr.
Habe ich ja auch schon geschrieben, wenn es fachgerecht gemacht wurde hat der Leasinggeber kaum Möglichkeiten eine finanzielle "Strafe" oder "Entschädigung" zu fordern, ist wie im Eingang gesagt auch schon öfter vor Gericht verhandelt worden und immer haben sich die Leasinggeber blutige Nasen geholt. Also kann man die Klauseln in den Leasingverträgen ganz entspannt sehen...
Problematisch wird's halt verständlicher Weise, wenn der Schaden nicht in der Vertrags-WS und dann auch noch nicht fachgerecht gemacht wurde - hier kommt die Klausel im Leasingvertrag eigentlich nur noch als Sahnehäubchen oben drauf.
Wenn ich einen Neuwagen nach einem Jahr in Zahlung geben will und der Händler sieht so eine schlampige Reparatur an dem Auto was er in Zahlung nehmen soll, dann habe ich als Fahrzeugeigentümer das fast gleiche Problem wie ein Leasingnehmer...
Ich bin auch dran interessiert wie's ausgeht, gerade BMW Financials zeigt im Moment wieder ganz schön Zähne weil es denen wohl nicht mehr so sonnig geht, die gehen sogar hin und korrigieren Restwerte in laufenden Leasingverträgen was zu Anpassung der Leasingrate nach oben führt und bei den meisten Leasingnehmern nicht gerade zu Verzückung führt...
Ihr habt sicherlich überlesen, dass mir das Gutachten und die Rechnung vorliegt.
In Kurzform:
SV der Versicherung schreibt Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren.
Fachlich völlig in Ordnung.
Vertrauensbude schreibt in Rechnung Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren.
Schön wäre es.
Vertrauensbude kauft aber das Lager der Airo- Werke leer macht nix neu.
Gar nix, nicht mal eine Türschachtleiste.
Das sind die Fakten.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ihr habt sicherlich überlesen, dass mir das Gutachten und die Rechnung vorliegt.In Kurzform:
SV der Versicherung schreibt Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren.
Fachlich völlig in Ordnung.
Vertrauensbude schreibt in Rechnung Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren.
Schön wäre es.
Vertrauensbude kauft aber das Lager der Airo- Werke leer macht nix neu.
Gar nix, nicht mal eine Türschachtleiste.
Das sind die Fakten.
Gruß
Delle
Und wie lautet der Auftrag der Versicherung an ihre Vertragswerkstatt?
Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren? Oder?
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Und wie lautet der Auftrag der Versicherung an ihre Vertragswerkstatt?
Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren? Oder?
O.
Ja, richtig. Aber ob die Versicherung einen Auftrag erteilt hat, dass weis ich nicht und Oma Gertud auch nicht.
Die Rechnung wurde von der Versicherung abzüglich der SB bezahlt. Rechnungsempfänger ist aber Oma Gertud und nicht die Versicherung.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ja, richtig. Aber ob die Versicherung einen Auftrag erteilt hat, dass weis ich nicht und Oma Gertud auch nicht.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Und wie lautet der Auftrag der Versicherung an ihre Vertragswerkstatt?
Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren? Oder?
O.Die Rechnung wurde von der Versicherung abzüglich der SB bezahlt. Rechnungsempfänger ist aber Oma Gertud und nicht die Versicherung.
Gruß
Delle
Die Werkstatt wird aber wohl noch Unterlagen darüber haben, wer welchen Reparaturumfang beauftragt hatte.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Die Werkstatt wird aber wohl noch Unterlagen darüber haben, wer welchen Reparaturumfang beauftragt hatte.
O.
Meinst du wirklich, die Versicherung würde einen abweichenden Auftrag erteilen von dem was Ihr Haussachverständiger ermittelt hat?
Und wenn das wirklich so wäre, dann hätte Sie den Rechnungbetrag ja wohl kaum in der vollen Höhe (abzüglich der SB) an die Werkstatt ausgeglichen.
Gruß
Delle
Das Beste wird sein wir lassen das hier sein; gibt hier zu viele Oberschlaue die es sowieso besser wissen!
Wenn ein Gutachter schreibt: Teile neu die Werkstatt aber die Teile nur ausbessert und dann doch die Teile als neu in Rechnung stellt ist der Tatbestand des Betrug erfüllt! Was dann das Gericht in seiner Rechtssprechung draus macht steht auf einem anderen Blatt!
Und keine Werkstatt (auch die im Hinterhof nicht) kann sich m.E. rausreden mit: "tut uns leid, war ein Fehler der Buchhaltung!"
Dann kann die Versicherung die Werkstatt zumindest auf die Differenz zwischen Auftrag und tatsächlichen Reparaturkosten verklagen,bzw auf Instandsetzung nach Gutachten,Oma Gertrud die Werkstatt auf die Differenz zwischen Restwert nach Reparatur laut Gutachten oder eine Instandsetzung laut Gutachten und BMW wird Oma Gertrud wegen dem Vertragsverstoß und dem durch den Unfall niedrigeren Restwert zur Kasse bitten.Egal wie man es dreht und wendet,Oma Gertrud hat die Arschkarte gezogen.
Ob man die Werkstatt überhaupt zur Kasse bitten kann ist eine andere Frage,die könnte ganz plötzlich in die Insolvenz gehen und die Masche geht dann mit neuer Geschäftsführung weiter.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Und wie lautet der Auftrag der Versicherung an ihre Vertragswerkstatt?
Seitenwand rechts und Tür hinten rechts neu und Lackieren? Oder?
Vergiss es:
Versicherer erteilen keine Reparaturaufträge. Sie bezahlen Schäden.
Auch wenn es sich hier um eine Partnerwerkstatt gehandelt hat, ändert das nichts daran, dass den Auftrag der Kunde erteilt. Der Versicherer stellt nur den Kontakt her und bekommt am Ende eine Rechnung vorgelegt.
Alles andere läuft extern.
Kein Mensch in einer Schadensabteilung hat Zeit und Lust, sich vorher alle Gutachten anzuschauen und mit den Werkstätten zu telefonieren: "Hören Sie mal, bei der Gertrud wird aber nur instandgesetzt und nicht erneuert".
Das ist ausgeschlossen. Wenn ein SB soviel Zeit verschwenden würde, bekäme er wohl schnell ein Problem...
Kasko-Schäden sind absolute "Massenware". Je weniger Aufwand damit verbunden ist, desto besser. Das läuft wesentlich schlanker, als mancher denkt.
Gruß
Hafi