Oma Gertud hat einen Schaden.......

Oma Getrud lebt in einer mittelgroßen Stadt in einem schönen Reihenhäuschen mit einem Vorgarten. In diesem Vorgarten stehen sogar Gartenzwerge……
🙂

Nach dem Tod ihres geliebten Mannes ist Sie noch einmal so richtig aufgeblüht.
Sie hat Ihren Führerschein gemacht damit Sie sich mit Ihren Freundinnen immer zu Kaffeeklatsch treffen kann.

Ein schicken 1er BMW hat Sie geleast, mit dem fährt Sie dann immer zu Ihren Freundinnen.

Oma Gertud freut sich Ihres Lebens und ist eigentlich ganz zufrieden.

Mitte des letzen Jahres passiert Ihr aber ein Missgeschick. 🙁

Sie kontaktiert mit der hinteren rechten Seitenwand im Radkaufbereich und der hinteren rechten Tür im unteren Bereich einen Betonpfeiler.
Hässliche Dellen und Verformungen verunstalten nun den schönen 1er BMW und machen Oma Getrud ein wenig traurig. 🙁

Aber Oma Gertrud hat ja Gott sei Dank eine Kasko-Versicherung für Ihren BMW bei der Concordia Butterblume abgeschlossen. 🙂

Sie geht zu Ihrem Versicherungsvertreter im Wohnviertel und der ist echt nett und hilft Oma Getrud nun. Er füllt mit ihr die Schadenmeldung aus und erklärt Ihr den weiteren Ablauf ausführlich. Sie möchte ja nun auch schnell wieder ein schönes Auto fahren, ohne Hässliche Dellen und Verformungen.

Am besten soll es der BMW Händler wieder herrichten, da wo Oma Getrud dem BMW auch geleast hat. Sie kennt da den Meister, den Chef und alle sind da immer nett zu Ihr gewesen.
Aber der freundliche Versicherungsvertreter passt natürlich auf, dass Oma Getrud keine Fehler macht. Sie muss in eine sogenannte Vertrauenswerkstatt der Versicherung fahren, so steht es geschrieben in Ihrem Vertrag mit der Versicherung. Die sind dort aber auch alle ganz nett und geben 5 Jahre Garantie auf Ihre Arbeiten. 🙂

Na gut, denkt sich Oma Getrud, wenn der freundliche Vertreter der Concordia Butterblume das sagt, wird das wohl auch so stimmen.

Oma Getrud ist dann auch sehr angetan von dem tollen Service der Vertrauenswerkstatt.
Sogar gewaschen haben die Ihr Auto und das Bonbonpapier aus dem Aschenbecher haben Sie entfernt, wenn das kein Service ist…………😎

Nun ist Oma Getrud wieder glücklich und zufrieden. Allen Ihren Freundinnen erzählt Sie von dem tollen Service der Versicherung und der Werkstatt.

Die Zeit vergeht nun wie im Fluge und Anfang Juni dieses Jahres läuft nun Ihr Leasingvertrag aus.

Oma Getrud will aber nun noch einmal ein schönes neues Auto für weitere drei Jahre mieten. Es wird wohl Ihr letzes sein, wie Sie selber sagt.

Gesagt getan, der „neue“ steht schon glänzend im Sonnenlicht vor der Tür und Ihren alten 1er hat Sie wie vereinbart einfach beim BWM Händler abgegeben, damit das Thema „Altauto“ dann auch für Sie erledigt, denkt sich Oma Getrud…………

Bis zu diesem Montag dachte Sie das.🙁

Bis zu dem Zeitpunkt wo das Telefon klingelt und der freundliche Meister vom BMW Autohaus Sie anruft. Er will wissen warum Sie denn nichts von dem Unfallschaden erwähnt habe und wer sich den an diesem Auto vergriffen hat fragt Sie der Meister.

Auch möchte er wissen, warum Sie das Auto denn nicht zu Ihm in die Werkstatt gebracht hätte, Sie kommt doch sonst immer in das Autohaus.
Oma Getrud ist ganz aufgeregt und fühlt sich schlecht, Sie würde doch nie jemanden betrügen wollen, das hat Sie Ihr ganzes Leben noch nie getan.

Der Meister fragt auch noch ob Sie denn nicht gewusst habe, dass Sie Unfallreparaturen einem Vertragshändler reparieren lassen muss. So steht es in Ihrem Leasingvertrag unter Punkt X Versicherungsschutz und Schadensabwicklung.

Oma Getrud ist nun völlig mit den Nerven fertig, Sie hat ja nicht einmal eine Rechnung bekommen damals, nur für die SB, die Sie bezahlen musste, da hat Sie eine Quittung.

Nun ist Oma Getrud aber richtig Böse und ruft bei der Versicherung an. Die kann ihr aber leider nicht helfen und sagt, dass ist nicht Ihr Problem, wenn die Werkstatt schlecht repariert, da müsse Sie sich schon selber darum kümmern.

Und das mit der Vertrauenswerkstatt steht ja schließlich so im Vertrag, da hätte Sie sich ja vorher drüber Informieren können.
Aber wenigstens die Rechnung und das damals erstellte Gutachten ja das alles könne man Ihr in Kopie Übermitten, was man dann auch macht.

Nun ist guter Rat teuer und der Versicherungshörige Delle kommt ins Spiel. 😁

Der Versicherungssachverständige hat damals eine neue rechte Seitenwand und eine neue hinter rechte Tür aufschrieben. Das war auch notwendig, dass kann man auf den Schadenfotos gut erkennen.

Auch die Vertrauenswerkstatt war der Meinung, dass diese Fahrzeugteile ersetzt werden müssen. So haben Sie es auch in Ihre Rechnung geschrieben. 🙂

Nur gemacht haben Sie etwas anderes. Gebeult und gespachtelt haben Sie mit viel Liebe und Mühe. Auf der Seitenwand und der Tür befindet sich so ungefähr die gesamte Tagesproduktion der Airo- Werke………😠

Tja und nun?

Lassen wir mal die strafrechtlichen Aspekte hier (erst einmal) aus dem Spiel.
Rechtlich ist es nun so, dass dieses Auto vom Händler eigentlich gar nicht angenommen werden braucht. Es entspricht nämlich nicht mehr dem vertraglich vereinbarten Zustand.

Zur Fach- und sachgerechten Reparatur muss hier ein zweites mal Repariert werden. Eine neues Seitenwand und eine neue Tür müssen her und eine Wertsteigerung tritt durch die zweite Reparatur mit Sicherheit auch nicht ein.

Und wer bezahlt das jetzt alles?

Oma Getrud?

Sie hat hier auf jeden Fall erst einmal die Arschkarte und fühlt sich ganz schön veräppelt.

Und was kann man aus dieser kleinen Geschichte so lernen?

Kaskoverträge mit Werkstattbindung bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen ?
Auf keinen Fall abschließen!!*

Und wenn hier jetzt einer einwenden sollte „ja, dass kann dir bei einem Vertragshändler auch passieren“

Stimmt, das Gegenteil kann und würde ich auch nicht behaupten.

Nur wenn die BMW Bude das so repariert hätte, dann wäre Oma Gertud hier aus dem Schneider und müsste sich über weitere Fortgänge keine Gedanken machen.

Jetzt muss Sie es, mit noch ungewissem Ausgang.

In diesem Sinne

Gruß

Delle

* es sei denn es ist eine Vertragswerkstatt, dann kann man darüber nachdenken.

Dscf0020
Dscf0013
Dscf0012
+3
Beste Antwort im Thema

Oma Getrud lebt in einer mittelgroßen Stadt in einem schönen Reihenhäuschen mit einem Vorgarten. In diesem Vorgarten stehen sogar Gartenzwerge……
🙂

Nach dem Tod ihres geliebten Mannes ist Sie noch einmal so richtig aufgeblüht.
Sie hat Ihren Führerschein gemacht damit Sie sich mit Ihren Freundinnen immer zu Kaffeeklatsch treffen kann.

Ein schicken 1er BMW hat Sie geleast, mit dem fährt Sie dann immer zu Ihren Freundinnen.

Oma Gertud freut sich Ihres Lebens und ist eigentlich ganz zufrieden.

Mitte des letzen Jahres passiert Ihr aber ein Missgeschick. 🙁

Sie kontaktiert mit der hinteren rechten Seitenwand im Radkaufbereich und der hinteren rechten Tür im unteren Bereich einen Betonpfeiler.
Hässliche Dellen und Verformungen verunstalten nun den schönen 1er BMW und machen Oma Getrud ein wenig traurig. 🙁

Aber Oma Gertrud hat ja Gott sei Dank eine Kasko-Versicherung für Ihren BMW bei der Concordia Butterblume abgeschlossen. 🙂

Sie geht zu Ihrem Versicherungsvertreter im Wohnviertel und der ist echt nett und hilft Oma Getrud nun. Er füllt mit ihr die Schadenmeldung aus und erklärt Ihr den weiteren Ablauf ausführlich. Sie möchte ja nun auch schnell wieder ein schönes Auto fahren, ohne Hässliche Dellen und Verformungen.

Am besten soll es der BMW Händler wieder herrichten, da wo Oma Getrud dem BMW auch geleast hat. Sie kennt da den Meister, den Chef und alle sind da immer nett zu Ihr gewesen.
Aber der freundliche Versicherungsvertreter passt natürlich auf, dass Oma Getrud keine Fehler macht. Sie muss in eine sogenannte Vertrauenswerkstatt der Versicherung fahren, so steht es geschrieben in Ihrem Vertrag mit der Versicherung. Die sind dort aber auch alle ganz nett und geben 5 Jahre Garantie auf Ihre Arbeiten. 🙂

Na gut, denkt sich Oma Getrud, wenn der freundliche Vertreter der Concordia Butterblume das sagt, wird das wohl auch so stimmen.

Oma Getrud ist dann auch sehr angetan von dem tollen Service der Vertrauenswerkstatt.
Sogar gewaschen haben die Ihr Auto und das Bonbonpapier aus dem Aschenbecher haben Sie entfernt, wenn das kein Service ist…………😎

Nun ist Oma Getrud wieder glücklich und zufrieden. Allen Ihren Freundinnen erzählt Sie von dem tollen Service der Versicherung und der Werkstatt.

Die Zeit vergeht nun wie im Fluge und Anfang Juni dieses Jahres läuft nun Ihr Leasingvertrag aus.

Oma Getrud will aber nun noch einmal ein schönes neues Auto für weitere drei Jahre mieten. Es wird wohl Ihr letzes sein, wie Sie selber sagt.

Gesagt getan, der „neue“ steht schon glänzend im Sonnenlicht vor der Tür und Ihren alten 1er hat Sie wie vereinbart einfach beim BWM Händler abgegeben, damit das Thema „Altauto“ dann auch für Sie erledigt, denkt sich Oma Getrud…………

Bis zu diesem Montag dachte Sie das.🙁

Bis zu dem Zeitpunkt wo das Telefon klingelt und der freundliche Meister vom BMW Autohaus Sie anruft. Er will wissen warum Sie denn nichts von dem Unfallschaden erwähnt habe und wer sich den an diesem Auto vergriffen hat fragt Sie der Meister.

Auch möchte er wissen, warum Sie das Auto denn nicht zu Ihm in die Werkstatt gebracht hätte, Sie kommt doch sonst immer in das Autohaus.
Oma Getrud ist ganz aufgeregt und fühlt sich schlecht, Sie würde doch nie jemanden betrügen wollen, das hat Sie Ihr ganzes Leben noch nie getan.

Der Meister fragt auch noch ob Sie denn nicht gewusst habe, dass Sie Unfallreparaturen einem Vertragshändler reparieren lassen muss. So steht es in Ihrem Leasingvertrag unter Punkt X Versicherungsschutz und Schadensabwicklung.

Oma Getrud ist nun völlig mit den Nerven fertig, Sie hat ja nicht einmal eine Rechnung bekommen damals, nur für die SB, die Sie bezahlen musste, da hat Sie eine Quittung.

Nun ist Oma Getrud aber richtig Böse und ruft bei der Versicherung an. Die kann ihr aber leider nicht helfen und sagt, dass ist nicht Ihr Problem, wenn die Werkstatt schlecht repariert, da müsse Sie sich schon selber darum kümmern.

Und das mit der Vertrauenswerkstatt steht ja schließlich so im Vertrag, da hätte Sie sich ja vorher drüber Informieren können.
Aber wenigstens die Rechnung und das damals erstellte Gutachten ja das alles könne man Ihr in Kopie Übermitten, was man dann auch macht.

Nun ist guter Rat teuer und der Versicherungshörige Delle kommt ins Spiel. 😁

Der Versicherungssachverständige hat damals eine neue rechte Seitenwand und eine neue hinter rechte Tür aufschrieben. Das war auch notwendig, dass kann man auf den Schadenfotos gut erkennen.

Auch die Vertrauenswerkstatt war der Meinung, dass diese Fahrzeugteile ersetzt werden müssen. So haben Sie es auch in Ihre Rechnung geschrieben. 🙂

Nur gemacht haben Sie etwas anderes. Gebeult und gespachtelt haben Sie mit viel Liebe und Mühe. Auf der Seitenwand und der Tür befindet sich so ungefähr die gesamte Tagesproduktion der Airo- Werke………😠

Tja und nun?

Lassen wir mal die strafrechtlichen Aspekte hier (erst einmal) aus dem Spiel.
Rechtlich ist es nun so, dass dieses Auto vom Händler eigentlich gar nicht angenommen werden braucht. Es entspricht nämlich nicht mehr dem vertraglich vereinbarten Zustand.

Zur Fach- und sachgerechten Reparatur muss hier ein zweites mal Repariert werden. Eine neues Seitenwand und eine neue Tür müssen her und eine Wertsteigerung tritt durch die zweite Reparatur mit Sicherheit auch nicht ein.

Und wer bezahlt das jetzt alles?

Oma Getrud?

Sie hat hier auf jeden Fall erst einmal die Arschkarte und fühlt sich ganz schön veräppelt.

Und was kann man aus dieser kleinen Geschichte so lernen?

Kaskoverträge mit Werkstattbindung bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen ?
Auf keinen Fall abschließen!!*

Und wenn hier jetzt einer einwenden sollte „ja, dass kann dir bei einem Vertragshändler auch passieren“

Stimmt, das Gegenteil kann und würde ich auch nicht behaupten.

Nur wenn die BMW Bude das so repariert hätte, dann wäre Oma Gertud hier aus dem Schneider und müsste sich über weitere Fortgänge keine Gedanken machen.

Jetzt muss Sie es, mit noch ungewissem Ausgang.

In diesem Sinne

Gruß

Delle

* es sei denn es ist eine Vertragswerkstatt, dann kann man darüber nachdenken.

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Oma Getrud ist in Ordnung, das ist eine ganz Liebe, glaub mir Hafi.

hier müssen aber ganz andere ein schlechtes Gewissen haben. 😠

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich hoffe nur, dass Oma Gertrude auch wirklich die Wahrheit gesagt hat, als sie dem arglosen Dellenzähler vorgeheult hat, dass der Versicherungsmensch ihr das ja alles gaaaar nicht richtig erklärt hat.

Nicht dass da der Enkel Leon Gustav die Finger im Spiel hatte und der Vertrag bei der "Concordia Butterblume direct" im Netz abgeschlossen wurde, weil es ja noch 2,50 EUR billiger war, als der ohnehin schon billige Vertrag mit Werkstattbindung ist.

Mein Mitleid hält sich bei so Sparfüchsen ja immer in überschaubaren Grenzen...

Gruß
Hafi, der für´s Rundumsorglos-Paket lieber mehr zahlt und sich dafür über sowas nicht ärgern muss...

Hat Oma Gertrud dem netten Versichrungsvertreter bei Vertragsabschluss auch darauf hingewiesen, dass das zu versichernde Fahrzeug ein Leasingfahrzeug ist. Bei den beschriebenen Lebensumständen und dem Alter der Dame ist eher zu vermuten, dass das Fahrzeug bar bezahlt wurde.

Also in dieser Sache haben ggfs. alle drei (Verkäufer, Vers.Vertreter, Oma) fahrlässig gehandelt, aber Oma hat den Schaden.

O.

Spätestens nach Beantragung und/oder Eingang des Sicherungsscheines wusste wohl auch die Versicherung was Tango ist.........

Gruß

Delle

Wie man's dreht und wendet, die Ursache allen Übels ist hier eine Straftat welche die Werkstatt begangen hat. Wenn das Auto fachgerecht gemacht wird, wird sich jeder Leasinggeber vor Gericht die Zähne ausbeissen, ist auch schon ein paar mal so für den Leasingnehmer entschieden worden.

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Erst einmal ist hier "nur" ein unsachgemäße Reparatur -durch Sachverständigenbeweis- nachgewiesen.

Über die Strafrechtliche Bewandtnis entscheidet ein Staatsanwalt nach Einlassung der evtl. Beschuldigten. Und bis dahin ist es noch ein langer Weg mit gar nicht "ganz Gewissen" Ausgang.

Aber das sollte hier nicht weiter erörtert werden um evtl. Nachahmern eine Anleitung zu weiteren Betrügereien zu geben.........

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Auch die Vertrauenswerkstatt war der Meinung, dass diese Fahrzeugteile ersetzt werden müssen. So haben Sie es auch in Ihre Rechnung geschrieben. 🙂

Nur gemacht haben Sie etwas anderes. Gebeult und gespachtelt haben Sie mit viel Liebe und Mühe. Auf der Seitenwand und der Tür befindet sich so ungefähr die gesamte Tagesproduktion der Airo- Werke………😠

Tja und nun?

Die Verhandlung würde in etwa 5 Minuten dauern, wenn sowas überhaupt noch zur Verhandlung zugelassen werden würde...

Ich bin zwar kein Volljurist, aber irgendein Straftatbestand (Betrug gegenüber dem Rechnungsempfänger bzw. der Versicherungsgesellschaft, argliste Täuschung, etc.) wird in dem Maße erfüllt sein, dass die Werkstatt auch darüber hinaus schadenersatzpflichtig wird...

Ich behaupte jetzt mal, dass kann einem auch bei einer BMW Vertragswerkstatt passieren und dann gebe ich den Wagen in der BMW Niederlassung ab und der Pfusch fliegt auf - und wo ist dann der Unterschied?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Spätestens nach Beantragung und/oder Eingang des Sicherungsscheines wusste wohl auch die Versicherung was Tango ist.........

Gruß

Delle

Das ist zutreffend. Aber wie sieht der Alltag aus? Vers. Vertreter nimmt Versicherungsantrag an und gibt ihn weiter an seine Gesellschaft. Gesellschaft erstellt Versicherungsvertrag und kümmert sich nicht mehr um Einzelheiten, da sie davon ausgeht, dass Vertreter alles abgeklärt hat und Versicherungsnehmer genau diesen Vertrag wollte. Irgendwann fällt auf, dass Sicherungsschein für Leasinggesellschaft fehlt.

Sicherungsschein wird erstellt und gut ist es.

"Nur was man selbst macht oder sebst überwacht, wird richtig erledigt"

O.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25



Die Verhandlung würde in etwa 5 Minuten dauern, wenn sowas überhaupt noch zur Verhandlung zugelassen werden würde...

erst mal muss es zu einer Verhandlung kommen. Da gibt es schon noch Möglichkeiten das zu vereiteln, aber wie schon geschrieben, muss -oder sollte hier besser nicht- ausführlich behandelt werden.

Ich bin zwar kein Volljurist, aber irgendein Straftatbestand (Betrug gegenüber dem Rechnungsempfänger bzw. der Versicherungsgesellschaft, argliste Täuschung, etc.) wird in dem Maße erfüllt sein, dass die Werkstatt auch darüber hinaus schadenersatzpflichtig wird...

Der Schadenersatzanspruch begründet sich aber zivilrechtlich.

Ich behaupte jetzt mal, dass kann einem auch bei einer BMW Vertragswerkstatt passieren und dann gebe ich den Wagen in der BMW Niederlassung ab und der Pfusch fliegt auf - und wo ist dann der Unterschied?

Das Gegenteil habe ich nicht behauptet. Der Unterschied liegt darin, dass Oma Gertrud dann nicht gegen die Vertragsbedingungen in Ihrem Leasingvertrag hier (noch einmal) Punkt X Versicherungsschutz und Schadenabwicklung verstoßen hätte, also mindestens ein Problem weniger. Das würde nämlich dann BMW sozusagen im "innenverhältnis Regeln" 

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Die Verhandlung würde in etwa 5 Minuten dauern, wenn sowas überhaupt noch zur Verhandlung zugelassen werden würde...
Ich bin zwar kein Volljurist, aber irgendein Straftatbestand (Betrug gegenüber dem Rechnungsempfänger bzw. der Versicherungsgesellschaft, argliste Täuschung, etc.) wird in dem Maße erfüllt sein, dass die Werkstatt auch darüber hinaus schadenersatzpflichtig wird...

Bla, Bla, Blub.

Erst schreibst du Sinngemäß. Wieso wird hier ein Fass aufgemacht. Dann der Hinweis. Regionale Presse einschalten. Passt irgendwie nicht zusammen.

Das du kein Volljurist bist, glaube ich gerne. "irgendein Strafbestand" 😁

Wird sich schon was finden, man muss nur lange genug suchen.

Und was ist wenn sich die Werkstatt bei der Rechnungsstellung einfach geirrt hat?
Fehler passieren. Rechnung lt. Gutachten und nicht entsprechend Reparatur. Kann passieren.
Betrug? Ne, Fehler. Dann beweis du mal das Gegenteil.

Gruß
Frank, der auch kein Volljurist ist.

Nabend,
Betrug erfordert die nachgewiesene Bereicherungsabsicht des Täters.
Wie soll das im vorliegenden Fall denn funktionieren? Der Meister, der die Entscheidung trifft, ob das Teil getauscht oder instandgesetzt wird, schreibt unter Umständen ja noch nichteinmal die Rechnung.

Aber auf die strafrechtliche Relevanz kommt es doch hier auch gar nicht an.

Oma Gertud sitzt unter Umständen auf einem Schaden, den sie -wenn es dumm läuft- selbst zahlen muss.

Sie hat -wenn die Werkstatt unsachgemäß repariert hat- gegen die erste Werkstatt u.U. einen Nachbesserungsanspruch. Der nützt ihr aber nur bedingt etwas, wenn die die Leasinggeberin darauf besteht, dass der Schaden in der Vertragswerkstatt repariert wird und Oma Gertrud einen Leasing-Vertrag unterschrieben hat, der dies auch vorsieht.

Und hier liegt m.E. das Hauptproblem:
Letztlich ist der Verbraucher -bei allen Aufklärungsobliegenheiten- noch immer selbst verantwortlich für die Verträge, die er unterschreibt.

Und er kann auch nicht von Dritten verlangen, dass diese alle Verträge darauf überprüfen, ob sie mit anderen Verträgen des Kunden kollidieren.

Es gibt Menschen, die stecken ihre gesamten Ersparnisse in ein Auto und versichern es dann nicht oder nur Teil-Kasko.

Wenn die Kiste nach vier Wochen gequadert ist, stezt das Heulen ein...

Soll der Versicherer ihnen ins Gewissen reden, das das ganz schön gefährlich ist?

Wenn Oma Gertud den Nachweis führen kann, dass sie falsch beraten wurde, wird sie den Versicherer mit ins Boot nehmen können.
Aber worin liegt denn hier die Falschberatung?
Oma wollte eine günstige Versicherung für ihr neues Auto und die hat sie bekommen.

Den Leasingvertrag, den sie zuerst unterschrieben hat, muss sie schon selbst lesen.

Momentan sieht es für mich eher danach aus, dass die Gute an der falschen Stelle gespart hat.

Sie kann eigentlich nur versuchen, mit der Leasinggeberin das Gespräch zu suchen.

Erfahrungsgemäß genügt es den Leasinggebern auch, wenn die Sache am Ende ordentlich repariert ist. Es wird der Wagen dann einfach beim Vertragshändler vorgeführt und der nickt die Reparatur ab.

Man muss sich ja auch vor Augen führen, dass alles andere völlig unverhältnismäßig wäre.

Trotzdem ist die gute Gertrude nicht unschuldig an ihrer Situation...

Gruß
Hafi, der Volljurist ist aber den Ausgang der Sache auch nicht vorhersehen kann😁

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


...
Und was ist wenn sich die Werkstatt bei der Rechnungsstellung einfach geirrt hat?
Fehler passieren. Rechnung lt. Gutachten und nicht entsprechend Reparatur. Kann passieren.
Betrug? Ne, Fehler. Dann beweis du mal das Gegenteil.

Gruß
Frank, der auch kein Volljurist ist.

Frank, wechsel mal bitte umgehend deine Werkstatt:

In unseren Werkstätten wird IMMER anhand des gestempelten Arbeitsblatt vom Mechaniker / Lackierer die Rechnung gestellt und NICHT nach dem Gutachten!

Und wenn der Mechaniker nur Spachtelarbeiten abstempelt und nicht den Au- / Einbau der Tür ist hier doch ein Anfangsverdacht einer Straftat (Betrug) gegeben!

(Will ich hier aber nicht weiter ausführen, aus dem von Delle genannten Gründen.)

Und Hafi, wenn ich etwas in Rechnung stelle was ich nicht gemacht habe (hoher Arbeitsaufwand / Ersatzteile einbauen) ist das i.S.d. Gesetzes eine Bereicherungsabsicht und somit Betrug i.S.d. Gesetzes (Anfangsverdacht einer Straftat)!

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und hier liegt m.E. das Hauptproblem:
Letztlich ist der Verbraucher -bei allen Aufklärungsobliegenheiten- noch immer selbst verantwortlich für die Verträge, die er unterschreibt.

Und er kann auch nicht von Dritten verlangen, dass diese alle Verträge darauf überprüfen, ob sie mit anderen Verträgen des Kunden kollidieren.

Es gibt Menschen, die stecken ihre gesamten Ersparnisse in ein Auto und versichern es dann nicht oder nur Teil-Kasko.

Wenn die Kiste nach vier Wochen gequadert ist, stezt das Heulen ein...

Soll der Versicherer ihnen ins Gewissen reden, das das ganz schön gefährlich ist?

Wenn Oma Gertud den Nachweis führen kann, dass sie falsch beraten wurde, wird sie den Versicherer mit ins Boot nehmen können.
Aber worin liegt denn hier die Falschberatung?
Oma wollte eine günstige Versicherung für ihr neues Auto und die hat sie bekommen.

Gruß
Hafi, der Volljurist ist aber den Ausgang der Sache auch nicht vorhersehen kann😁

Also ganz so einfach ist das heute nicht mehr, man kann dem Kunden, der den Vertrag abgeschlossen hat, nicht einfach die Schuld geben, dass er nicht richtig gelesen hätte...

Es gibt eine Beratungshaftung, nach den EU-Vermittlerrichtlinien muss auch der Berater nachweisen (über ein Beratungsprotokoll!), dass er bedarfsgerecht (gerade bei einem Neuwagen oder Leasingsfahrzeug!) beraten hat, wenn Oma dann sagt, dass sie die Werkstattbindung trotzdem möchte und die entsprechenden Nachteile in Kauf nimmt, dann muss das im Beratungsprotokoll auftauchen, und das Beratungsprotokoll dürfte in einem solchen Fall entscheiden sein! Wenn der Versicherer nicht entsprechend nachweisen kann, dass bedarfsgerecht beraten wurde, ist er mit in der Haftung!

Man kann nicht erwarten, dass die Kunden, die ja schließlich Laien sind, solche Aspekte entsprechend beurteilen können, so sagt es das EU-Gesetz! Der Verbraucherschutz ist gerade im Versicherungsbereich unheimlich verbessert worden, so dass ich hier gute Chancen sehe, den Berater bzw. Versicherer in die HAftung zu bekommen!

Gruß, Jens

Oma Getrud ist ins Autohaus gelaufen und hat da "einfach ein Auto geleast".

Sie hat nicht gehandelt, Sie hat nicht verglichen, Sie hat einfach nur "Fachleuten" vertraut. 

Auch bei der Schadenabwicklung.

Und das gereicht Ihr nun zum Nachteil. Wie hier bereits schon profund erklärt, nützt die ganze Strafrechtliche Betrachtung in diesem Fall erst einmal gar nichts.

Und wenn hier behauptet wird, dass so etwas "in 5 Minuten" abgewickelt wird muss man feststellen, dass hier mangelhaftes Wissen auf diesem Gebiet vorliegt.

Wenn es hier tatschächlich zu einer Strafverhandlung kommt, wird die Sache doch um einiges komplexer.

Sicher gibt es hier im Forum schon den einen oder anderen, der solch einen Straßfprozess schon einmal miterlebt hat......😉 (in diesem Zusammenhang Gruß an den Vielflieger😁)   

Nun wieder zur eigentlichen Problemstellung:

Oma Getrud hat ja genau genommen den Auftrag gar nicht erteilt. Naja, ganz so richtig ist das auch nicht, Sie hat ja der Reparatur "zugestimmt" Aber zumindest hat Sie keinen Reparaturauftrag unterschrieben nur die SB, die hat Sie an das die Partnerbude bezahlt.

Jetzt könnte man ja einwenden, auch ein mündlicher Auftrag ist ein Auftrag.

Aber den hat Sie ja eigentlich auch nicht so richtig erteilt. Sie hat nur das gemacht, wass die Versicherung ihr gesagt hat. Und der AD der Versicherung ist ja "die Versicherung"

Was ist mit dem Verkäufer im Autohaus?

Wurde hier falsch beraten?

Warum hat der Verkäufer nicht darauf hingewiesen, dass hier kein Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen werden sollte / darf ? 

Jens seine Einwände sind hier schon zu beachten und nicht ganz von der Hand zu weisen.

Was ist mit der Nachbesserung ?

Muss man der Partnerbude das Recht auf Nachbesserung einräumen?

Wer muss hier nun den Auftrag erteilen ?

Oma Getrud ?, die ist nicht Eigentümerin, Sie nutzt das Fahrzeug ja auch nicht mehr. Der Leasingvertrag ist ausgelaufen.

Muss nun die Leasing als Eigentümer dem Nachbesserungsversuch wirklich zustimmen? 

Das wird in der Tat noch Interessant werden "eindeutig und klar" ist hier eigentlich garn nichts.

Aber wir werden hier sicherlich noch den einen oder anderen Interessanten -und auch weniger guten- Interessanten Beitrag lesen, dafür ist das hier ja ein Forum 😁

Gruß

Delle

Tja, wenn da die geballte Kompetenz verschiedener Fachleute aufeinandertrift, das kann ja nur ins Auge gehen. 😁 😁

Was kann man aus diesem Fall lernen?
Verlasse dich nicht auf andere.

Traurig aber wahr.

Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Frank128


...
Und was ist wenn sich die Werkstatt bei der Rechnungsstellung einfach geirrt hat?
Fehler passieren. Rechnung lt. Gutachten und nicht entsprechend Reparatur. Kann passieren.
Betrug? Ne, Fehler. Dann beweis du mal das Gegenteil.

Gruß
Frank, der auch kein Volljurist ist.

Frank, wechsel mal bitte umgehend deine Werkstatt:
In unseren Werkstätten wird IMMER anhand des gestempelten Arbeitsblatt vom Mechaniker / Lackierer die Rechnung gestellt und NICHT nach dem Gutachten!
Und wenn der Mechaniker nur Spachtelarbeiten abstempelt und nicht den Au- / Einbau der Tür ist hier doch ein Anfangsverdacht einer Straftat (Betrug) gegeben!
(Will ich hier aber nicht weiter ausführen, aus dem von Delle genannten Gründen.)

Und Hafi, wenn ich etwas in Rechnung stelle was ich nicht gemacht habe (hoher Arbeitsaufwand / Ersatzteile einbauen) ist das i.S.d. Gesetzes eine Bereicherungsabsicht und somit Betrug i.S.d. Gesetzes (Anfangsverdacht einer Straftat)!

Vor Gericht kommt es, wenn tatsächlicher und in Rechnung gestellter Arbeitsaufwand auseinanderfallen, nicht darauf an, eine  Bereicherungsabsicht zu behaupten, sondern es kommt darauf an, die Bereicherungsabsicht nachzuweisen.

Händler wird sagen, durch ein internes organisatorisches Versehen wurde ein unzutreffender Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Sorry, es wird eine neue Rechnung erstellt.  Wie ist da Betrug nachzuweisen?

Wird dagegen der Händler auf die unzutreffende Rechnung angesprochen und er behauptet weiterhin, die Arbeiten wären so durchgeführt worden, wie in Rechnung ausgeführt, dann ist ihm der Betrug leicht nachzuweisen. Aber so einfältig wird der Händler nicht sein.

Das Ende vom Lied: Händler zahlt zurück an Versicherung. Oma hat keinen Vorteil davon, hat aber weiterhin das Problem mit der Leasingfirma. 
Frage bleibt, ob Händler verpflichtet ist, die Reparatur so nachzubesern, wie im Gutachten beschrieben. Aber das ist eine andere Baustelle.

O.

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