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Ohne Kennzeichen zum TÜV ?

BMW 3er E36
Themenstarteram 24. Mai 2015 um 5:59

Eine Frage Auto ist nicht angemeldet und ich muss erstmal neuen Tüv machen

Fahren darf ich denk ich mal nicht oder kann man da bei der Versicherung was machen ?

Was hab ich sonst für Möglichkeiten? Sind so ca 12km

- Hänger

- Abschleppen

- Kurzeitkennzeichen (bekommt man das überhaupt wenn er keinen TÜV hat?)

Beste Antwort im Thema

Okay, dann bitte hier klicken ;)

Dort dann den Punkt (4) lesen

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Ich glaube der Themenstarter ist ein Troll!

Es sind NUR 12 km und nicht etwa 120. Was zum Teufel ist da so kompliziert an der Sache ein Auto von A nach B zu bringen? Falls, irgendeine der 5 Möglichkeiten unmöglich erscheinen oder zu teuer sind, dann wärst du als Mofa fahrer am billigsten dran. Aber ich sehe es schon kommen: "Wie kann ich ein Mofa 12km von A nach B transportieren".

Ach, ja ich habe eine 6. Möglichkeit: Man lässt jedes Molekül deines Autos von A nach B beamen (Teletransport). So viel zu Theorie.

1. Versicherung anrufen, EVB-Nr. holen

2. Zur Zulassungsstelle gehen, Kennzeichen ZUTEILEN lassen, ungestempelte Kennzeichen holen und montieren (Bekommst Dann einen Wisch mit, dass Du mit dem Fahrzeug auf direktem Weg zur Zulassungs- oder Prüfstelle fahren darfst)

3. Platten dran und ohne Umwege fahren

fertig. So ist es legal und vermutlich das einfachste. Oder eben mit Kurzzeitkennzeichen, aber dann musste hinterher auch noch mal zur Zulassungsstelle. Das Ganze kannste in §10 Abs. 4 FZV nachlesen.

Die meisten Zulassungsstellen wissen dies aber nicht oder wollen es nicht wissen oder watt auch ever.

Hab mal bei mehreren Stellen angerufen und bekam diesbezüglich immer eine andere Antwort. War ja bei den Beamten auch nicht anders zu erwarten.

Ich mach es immer so wie Bone es schrieb.

Moin, Moin!

Also TS, da man für dich sicherlich "kein neues Gesetze macht", denn Gesetze und Vorschriften sind für alle bindend, noch eine Alternative.

Wenn es also nur 12 Kilometer sind, 4 Mann 4 Ecken.

Viel Spaß.

HJü

Zitat:

@RubberBone schrieb am 27. Mai 2015 um 14:18:36 Uhr:

1. Versicherung anrufen, EVB-Nr. holen

2. Zur Zulassungsstelle gehen, Kennzeichen ZUTEILEN lassen, ungestempelte Kennzeichen holen und montieren (Bekommst Dann einen Wisch mit, dass Du mit dem Fahrzeug auf direktem Weg zur Zulassungs- oder Prüfstelle fahren darfst)

3. Platten dran und ohne Umwege fahren

fertig. So ist es legal und vermutlich das einfachste. Oder eben mit Kurzzeitkennzeichen, aber dann musste hinterher auch noch mal zur Zulassungsstelle. Das Ganze kannste in §10 Abs. 4 FZV nachlesen.

Ist das noch immer legal? Würde mir ne Menge Aufwand ersparen

Ja, sollte immer noch so gehen. Hat mir mein Tüvprüfer zumindest letztes mal so bestätigt.

Der größte Schwachsinn ist ja, das man ohne Tüv kein Kurzzeitkennzeichen mehr bekommt.

Ja, gilt noch, aber gibt auch immer wieder welche, die dann gleich was Illegales dahinter vermuten, wenn da kein Zulassungsaufkleber drauf ist . . . und schwupps ist die Polizei da . . . :

https://www.motor-talk.de/.../...ng-bzw-versicherung-t5736121.html?...

Gut, das wäre mir egal. Habe ja nichts zu verbergen

Zitat:

@Künne schrieb am 27. November 2019 um 08:01:22 Uhr:

Zitat:

@RubberBone schrieb am 27. Mai 2015 um 14:18:36 Uhr:

1. Versicherung anrufen, EVB-Nr. holen

2. Zur Zulassungsstelle gehen, Kennzeichen ZUTEILEN lassen, ungestempelte Kennzeichen holen und montieren (Bekommst Dann einen Wisch mit, dass Du mit dem Fahrzeug auf direktem Weg zur Zulassungs- oder Prüfstelle fahren darfst)

3. Platten dran und ohne Umwege fahren

fertig. So ist es legal und vermutlich das einfachste. Oder eben mit Kurzzeitkennzeichen, aber dann musste hinterher auch noch mal zur Zulassungsstelle. Das Ganze kannste in §10 Abs. 4 FZV nachlesen.

Ist das noch immer legal? Würde mir ne Menge Aufwand ersparen

Ist es. Idealerweise hast du deine alten Kennzeichen noch. Siehe auch hier.

Hab ich nicht :D

Sorry, hat der TS jetzt 3 ,5 Jahre überlegt, wie er das Fahrzeug den TüV vorführt?

Ich bin nicht der TE ;)

Zitat:

@Künne schrieb am 28. November 2019 um 16:22:19 Uhr:

Ich bin nicht der TE ;)

Habe ich auch nicht behauptet!

Zitat:

@hjluecke schrieb am 28. Nov. 2019 um 15:47:02 Uhr:

Sorry, hat der TS jetzt 3 ,5 Jahre überlegt, wie er das Fahrzeug den TüV vorführt?

Wie kommst du drauf?

 

Es wurde doch nur nach der Aktualität einer Verordnung gefragt.

 

Zugegeben. Nen Blick in die Gleiche hätte die Frage gleich beantwortet.

 

 

Zu würde nir die Paragraphenkette aber bereit halten. Ich denke so ein Spezialfall hat nicht jeder Cop drauf :)

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