ohne kennzeichen zum tüv fahren??
hallo,
ich wollte mit meinem golf 2 zum tüver fahren hab allerdings keine kennzeichen und ist auch nicht angemeldet. wisst ihr ob das funktioniert bzw ob das darf?
danke für eure hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ghostface87
ich denke ich enhalte mich meiner stimme.....
ist mit deinen Tipps auch besser
59 Antworten
man muss halt wissen wo man sucht dafür ist das www. nun mal im 21. Jahrhundert da!
und ob ich das verstanden habe musst du schon mir überlassen😉
aber über deine Fehleinschätzungen einiger User habe ich ja schon viel gelesen.
nicht desto trotz ist das nicht die Lösung für denn TE
Was is'? Muss ich hier erst das halbe Forum unflätigerdings beschimpfen, somit das Feuer auf mich lenken und mich dann anschließend per Alarm bei der zuständigen Moderation anschwärzen, damit Ihr dann Euer kleines unnötiges Scharmützel beendet? 😕
Ansonsten -> siehe Tobi! 😉
Ich habe das vorletztes Jahr auch so gehandhabt wie von Turbotobi und Tecci geschrieben. Entstempeltes Schild und Doppelkarte bzw. die mittlerweile üblichen Nummern. Auf direktem Weg von mir Zuhause zum Kollegen in die Werke um Tüv gemacht zu bekommen und dann zur Zulassungsstelle. 🙂 Letztes Jahr musste ich 2 Tage vor Beginn der Saisonzulassung fahren und hab mir Kurzzeitkennzeichen geholt. Ich musste nur die 15 Euro für die Schilder und ich glaub noch ein wenig auf der Zulassungstelle zahlen und los ging's. Der Betrag für's versichern wurde nicht fällig ,weil das Auto sich sowieso automatisch wieder auf die gleiche Versicherung angemeldet hat. Klar, bei letzterem handelt es sich um ein Entgegenkommen meiner Versicherung 🙂
Ja ich habe auch alte Schilder genommen und bin auf direktem Weg zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle. Das ganze habe ich vorher natürlich mit der Zulassungsstelle abgeklärt. Weil man will ja nichts illegales machen und so.
Aber ich find geil wie ein Mod hier so abgeht, obwohl die Situation für den TE geklärt ist 😁😁😁
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Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
es ist nicht nur Versicherungsbetrug es ist auch Urkundenfälschungwenn ich ein Fahrzeug mit fremden Kennzeichen/Papiere fahre.😉
eine Versicherungspolice zählt im übrigen auch als Urkunde missbrauche ich diese ist es Betrug
ohne worte, fitzner..
dafür hätten dich in meinem studiengang sogar alle hintensitzer nach dem 1. semester strafrecht ausgelacht.
tecci scheint ebenso allergisch gegen geschriebenen unsinn zu sein, wie ich es bin. kann ich bestens nachvollziehen, dass man sowas nicht unkommentiert stehen lassen möchte..
weil es ganz einfach völliger quatsch ist, was du da von dir gegeben hast.
immer schön bei deinen leisten bleiben..dann erspart man sich blamagen wie diese.
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Jetzt habe ich mal eine dume frage.
Ich hätte jetzt vorgschlagen, am besten und günstigsten ist es wenn der TE sich mit einer abschlepstange von einem Freund zum TÜV ziehen lässt.
Aber braucht man für das ziehende Auto auch einen Haftpflicht versicherung?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten (auch wenn viele das anders sehen). Ich hoffe das ist keine dumme Antwort: Da das geschleppte Fahrzeug betriebsfähig ist, ist das kein Abschleppen, sondern Schleppen. Dafür braucht der Fahrer (m/w) des ziehenden Fahrzeugs eine Schleppgenehmigung und Fahrerlaubnisklasse (Führerschein) 2. Und ja, natürlich braucht das ziehende Auto eine Haftpflichtversicherung - warum auch nicht?
Arvin S.
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
man muss halt wissen wo man sucht dafür ist das www. nun mal im 21. Jahrhundert da!
Man muss mit den gefundenen Informationen aber auch etwas anfangen können...und die Informationen verstehen können...
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
und ob ich das verstanden habe musst du schon mir überlassen😉
Man merkt ja ziemlich deutlich, dass du es NICHT verstanden hast. Ansonsten könntest du meine Frage nach den TBM ja auch beantworten und den hier vorliegenden Sachverhalt unter diese subsumieren. Einfach nur einen Absatz zusammenhanglos zu kopieren ist halt keine Erklärung...
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
aber über deine Fehleinschätzungen einiger User habe ich ja schon viel gelesen.
Soso...lahmes Gegacker. Komm zum Punkt oder lass solche blödsinnigen Anschuldigungen. Im Übrigen bin ich mir ziemlich sicher, dass ich dein Stammtisch-Jura-Wissen recht genau eingeschätzt habe...denn Erklärungen fehlen immer noch.
Zitat:
Original geschrieben von CJSweet
Aber ich find geil wie ein Mod hier so abgeht, obwohl die Situation für den TE geklärt ist
Wo "geht" hier ein Mod ab?? Ich kann nichts derartiges erkennen.
Abgesehen davon: selbst wenn es für den TE geklärt ist, andere Leute lesen auch mit und planen vielleicht den selben Unsinn. Die gilt es ebenfalls vor falschem Wissen und falschen Handlungen zu bewahren.
Gruß Tecci
Das ist Wohl dieses sogenannte "Stammtischwissen" wovon die Polizei im Fehrnsehn immer abrät.
Ich verstehe nicht was so schwer ist einfach dort Anzurufen und Nachzufragen, oder haben wir die Fähigkeit des Telefonierens seit Facebook verloren?
Zitat:
Wo "geht" hier ein Mod ab?? Ich kann nichts derartiges erkennen.
Ach egal 😉, ICH will den Thread nicht noch unnötiger länger machen😉. Ich habe meine Erfahrung erzählt und bin deswegen jetzt auch raus! 😉😉😉
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Mann könnte auch zur Dekra fahren
Frau kann das aber auch 🙂
lt. unserer Zulassungstelle darf man auch mit einem entstempeltem Schild auf
"direktem Weg" nach Hause fahren. ( Versicherungschutz besteht noch bis 24 h, d. Abmeldetages oder
neu "Ausserbetriebnahme"?
Ob das für alle Zulassungsstellen gilt? ( Vorbehalt ) Anruf beim Landratsamt und vorab klären!
Bei der Hin-Fahrt zur Zulassungsstelle, lasse ich mir eine Versicherungsnummer generieren, heim-faxen/e-mailen und fahre mit dem ausgedruckten Dokument + den angeschraubten Kennzeichen auf direktem Weg, zur Zulassungstelle hin.
Funktioniert allerdings nur, wenn man noch eine gültige HU/AU hat - die Zulassungsstelle verweigert die sonst die Anmeldung, wenn HU/AU überzogen sind.
Sonst halt die bekannten Kurzzeitkennzeichen(da darf man auch ohne HU 5 Tage lang europaweit rummgurken, ausser in Slowenien. Da kommt der Abschlepper und die Nummern werden von den Sheriffs beschlagnamt). Vorteil dort: Strafe kostet bei Barzahlung vor Ort immer 50% vom Normaltarif.
Verrechnung mit der Versicherung sich schriftlich bestätigen lassen. Hinterher will oft dann Keiner was wissen?
In der Regel wird sauber abgerechnet.
ist allgemeingültig:
§10 IV STVZO:
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.