ohne kennzeichen zum tüv fahren??
hallo,
ich wollte mit meinem golf 2 zum tüver fahren hab allerdings keine kennzeichen und ist auch nicht angemeldet. wisst ihr ob das funktioniert bzw ob das darf?
danke für eure hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Ghostface87
ich denke ich enhalte mich meiner stimme.....
ist mit deinen Tipps auch besser
59 Antworten
anstiften wär wenn ich gesagt hätte was er dami machen soll....
was er draus macht is sein ding...
willst de mir jetzt erzählen das du immer ehrlich bist, nach jedem ein und umbau immer zum tüv gefahren bist usw....
erzähl mir keinen vom pferd...
Zitat:
Original geschrieben von Ghostface87
willst de mir jetzt erzählen das du immer ehrlich bist, nach jedem ein und umbau immer zum tüv gefahren bist usw....
erzähl mir keinen vom pferd...
nee ich bin noch nie zum TüV gefahren der ist immer zu mir gekommen😉
Zitat:
Original geschrieben von Ghostface87
ich denke ich enhalte mich meiner stimme.....
ist mit deinen Tipps auch besser
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Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
Anstiftung zum Versicherungsbetrug das ist ja nett toller Tipp
Man erkläre mir den Versicherungsbetrug...worauf der Tip hinausläuft, ist das Führen eines Fahrzeugs ohne Zulassung und gültige Pflichtversicherung...was aber was GANZ anderes ist als Versicherungsbetrug.
Was natürlich richtig ist ist, dass der "Tip" sich in den Bereich des illegalen hineinwagt. Das wollen wir hier nicht lesen und daher habe ich das auch unkenntlich gemacht.
Im Übrigen will ich mal was klar stellen, was hier einige durcheinander würfeln: Zulassung und Versicherung sind zwei verschiedene Dinge. Ein (normales) Auto, was auf deutschen Straßen unterwegs ist, muss IMMER versichert sein. Was dagegen theoretisch möglich ist, ist die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen, also Fahrten, die sich im Bereich des § 10 Abs. 4 der FZV bewegen. Aber auch da ist die Versicherung PFLICHT. Ist hier aber nur der Fall, wenn man sich für das Auto vorher bei der Zulassungsstelle die Kennzeichen hat zuteilen lassen...
Gruß Tecci
es ist nicht nur Versicherungsbetrug es ist auch Urkundenfälschung
wenn ich ein Fahrzeug mit fremden Kennzeichen/Papiere fahre.😉
eine Versicherungspolice zählt im übrigen auch als Urkunde missbrauche ich diese ist es Betrug
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
es ist nicht nur Versicherungsbetrug es ist auch Urkundenfälschungwenn ich ein Fahrzeug mit fremden Kennzeichen/Papiere fahre.😉
Wo hast du denn den Unsinn her? 😕 Erkläre mir doch bitte mal anhand der Tatbestandsmerkmale, wie hier ein Versicherungsbetrug und eine Urkundenfälschung im Raum stehen soll...
Kinners, jetzt kriegt Ihr Euch nich auch noch wegen was weiß ich inne Köppe! 😰 😉
fitzner, ließ Dir doch bitte nochmal durch, woran sich die jetzige Situation eventuell entzündet haben könnte, überlege kurz, und agiere dann entsprechend.....oder vielleicht auch nicht! 😉
(...falls Du es noch findest! 😉)
Grüße, Dynator 🙂
Subjektiver Tatbestand
Die Urkundenfälschung ist ein Vorsatzdelikt. Der Täter muss mindestens dolus eventualis hinsichtlich der Urkunde und der Tatvariante besitzen.
Darüber hinaus muss der Täter zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln. Der Täuschende muss mittels der Urkunde im Rechtsverkehr einen Irrtum erregen und dadurch ein rechtlich erhebliches Verhalten erreichen wollen. Dabei genügt dolus directus 2. Grades, also das sichere Wissen über die Täuschungshandlung.
Keine Täuschung liegt demnach vor, wenn jemand im gesellschaftlichen Verkehr, oder innerhalb zwischenmenschlicher Beziehung täuscht.
Zitat:
Original geschrieben von fitzner36
Subjektiver Tatbestandbliblablubb...
Du bist echt ein Knaller 😁 Schön von
genau hierkopiert 😁 Ohne Plan, ohne Verstand, ohne jedwede Rechtskenntnis. Lass es doch einfach, wenn du es nicht weisst 🙄
Hi,
es gibt noch eine theoretische Möglichkeit. Ist aber recht unbekannt und daher auch net problelos umzusetzten.
Man darf mit zugeteilten aber entstempelten Kennzeichen fahrten die im direkten Zusammenhang mit der Zulassung stehen absolvieren. Also zum Tüv und zur Zulassungsstelle.
Du braucht eine versicherungsdeckungskarte und kennzeichen. Entweder die alten oder du läßt dir auf der Zulassungsstelle neue Nr. zusteilen.
Am besten läßt du dir dann termine für den Tüv und die zulassung geben,falls die Polizei dich mit entstempelten kennzeichen anhält kannst du so nachweisen das du auf dem weg dorthin bist (solltest du dann aber auch sein 😉)
problem ab der sache kaum eine Zulassungsstelle kennt diese vorgehensweise und du bekommst vorab daher keine Nummer zugeteilt und auch die Polizei weiß das net und wenn die dann bei der Zulassungsstelle nachfragen,siehe oben 🙄
Im falle eines Unfalls muß die versicherung der deckungskarte zahlen aber das wird sicher auch kompliziert bis das alles geklärt ist.
Also mein Tipp ganz klar Kurzzeitkennzeichen,damit bist du auch flexibler falls der Tüv termin schief geht.
Gruß tobias