Oh nein! SCHNEE:/

BMW 3er E36

Das gibts doch nicht! Gerade wenn man denkt es geht wettertechnisch endlich bergauf muss es wieder schneien! Naja, ich hab noch Winterräder drauf und ihr? So langsam frag ich mich, ob ich mir dieses Jahr überhaupt Sommerreifen kaufen soll. Ich seh schon die Schlagzeilen im August:
Italiens Strände unter Schneedecke begraben - Volk in Panik!

Wie seht ihr das mit dem Sommer? Wird der was oder sollte man jetzt schon von den Frühbucherrabatten gebrauch machen?

Greetz

37 Antworten

Hier, das hab ich im Netz gefunden... Also so einfach ist es nun auch wieder nicht, daß die Versicherung grundsätzlich nicht bezahlt...

Haftungsfragen bei der Verwendung von Sommerreifen im Winter
Immer wieder zum Anfang des Winters stellt sich die Frage, inwieweit ein Autofahrer haftet, der mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wird.

Zunächst stellt sich die Frage nach einer zwingenden rechtlichen Regelung hinsichtlich der Reifenwahl:

Eine spezielle Vorschrift zur Verwendung einer der beiden Reifenarten bei winterlichen Straßenverhältnissen ist in der StVO und der StVZO Verordnungen nicht getroffen.

Lediglich das Verkehrszeichen Nr. 268 der StVO (Schneekettenpflicht) ordnet witterungsbedingt unabhängig von der Reifenart die Verwendung von Schneeketten an, so dass so gekennzeichnete Streckenabschnitte nur mit diesen befahren werden dürfen. Selbst Allrad-angetriebene Kfz müssen auf Strecken, die mit diesem Zeichen gekennzeichnet sind, mit Ketten ausgestattet werden.

Auf allen anderen Strecken können auch bei Schnee und Eis sowohl Sommer- als auch Winterreifen verwendet werden, sofern deren Hauptprofil - d. h. die breiten Profiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche - noch mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweist (§ 36 Absatz 2 StVZO).

Generell ist dabei jedoch § 3 der StVO zu beachten, nach dem die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit nur unter den günstigsten Umständen gilt. Der Fahrzeugführer muss demnach sicherstellen, dass er - angepasst an die Witterungsverhältnisse - sein Fahrzeug jederzeit beherrscht. Der Benutzer von Sommerreifen, die zu längeren Bremswegen und geringerer Spurtreue bei Eis und Schnee führen, muss seiner Reifenart seine Geschwindigkeit anpassen, so dass sogar geringe Geschwindigkeiten wie 30 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts zu schnell sein können. Daher ist bei Eis und Schnee mit Sommerreifen entsprechend vorsichtiger und langsamer zu fahren.

Im übrigen gibt es auch in Österreich keine Vorschrift, Fahrzeuge im Winter mit Winterreifen auszurüsten.

Lediglich die Verwendung von Schneeketten kann für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Hiervon wird oftmals dann wieder eine Ausnahme gemacht, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Allradantrieb handelt.

Bei der Haftung ist grundsätzlich zwischen der Haftung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Eintrittspflicht der Kasko-Versicherung zu unterscheiden.

Mithaftung bei der Verwendung von Sommerreifen aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs

In der einzigen uns vorliegenden veröffentlichten Entscheidung des AG Trier vom 21.03.1986 - 6 C 220/85 - (ZfS 1987, 162) zu diesem speziellen Themenkreis sieht diese in der Verwendung von Sommerreifen im Winter eine Erhöhung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs, auch wenn eine Ausrüstung mit Winterreifen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher geht das Gericht in dem dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt von einer Mithaftung von 20 % aus der Betriebsgefahr aus, wenn es zu einer Behinderung eines mit Sommerreifen ausgestatteten bevorrechtigten Kraftfahrzeuges im Winter auf verschneiter Straße kommt und dieses durch Bremsen ins Schleudern kommt.

Hier kann der Fahrer wegen seiner Sommerreifen nicht den Entlastungsbeweis des Idealfahrers nach § 7 Absatz 2 des StVG führen und haftet auch ohne Verschulden mit.

Regress durch die Kfz-Haftpflichtversicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung Nach den Versicherungsbedingungen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung nach einer Schadenersatzleistung an Dritte Regress bis zu einer vereinbarten Höhe vom Versicherungsnehmer fordern, wenn dieser seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt hat.

Eine der vertraglichen Obliegenheiten ist die Anzeige einer Gefahrerhöhung, wie sie z. B. bei der wissentlichen Benutzung von abgefahrenen Reifen vorliegt.

Da Sommerreifen jedoch wie vorstehend ausgeführt, nach dem Straßenverkehrsrecht generell für die Benutzung auch im Winter zugelassen sind, liegt in deren Benutzung keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (ähnlich für den Fall der ungleichmäßigen Bereifung das Urteil des BGH vom 26.06.1968 - IV ZR 534/68, - in VersR 1968, 834).

Eintrittspflicht der Kasko-Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug

Nach § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes kann die Kaskoversicherung die Leistung verweigern, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Entscheidungen von Gerichten zu der Frage, inwieweit ein Unfall, der durch die Benutzung von Sommerreifen verursacht worden war, als grob fahrlässig herbeigeführt anzusehen ist, sind noch nicht veröffentlicht worden.

Grobe Fahrlässigkeit in diesem Bereich kann aber nicht alleine schon dann vorliegen, wenn Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verwendet worden sind. Denkbar ist somit ein Leistungsausschluß nur dann, wenn weitere Gründe wie eine den Reifen unangepasste Geschwindigkeit oder z. B. eine Unterschätzung des Bremsweges auf Schnee mit zu dem Schaden am eigenen Fahrzeug führen (vgl. für eine mögliche grobe Fahrlässigkeit bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf vereister Straße das Urteil des LG Hechingen vom 29.10.1963 - II O 30/61-, VersR 1964, 671).

Quelle: http://arge-sv.de/rainfos/winterreifen.html

Auch andere Urteile sagen nicht unbedingt, daß Du Winterreifen haben mußt.... Aber das ist natürlich auch kein Freibrief!

Sehr gern wird ja das Urteil des OLG Frankfurt/M., Az.: 3 U 186/02 aufgeführt. Dort ist jemand mit Sommereifen in den Winterurlaub gefahren und hat trotz Schneeketten auf den Sommereifen einen Unfall gebaut. Liest man sich dieses Urteil jedoch genauer durch, fällt auf, daß dieser die Schneeketten auf nicht zugelassene Sommerreifen für Schneeketten stecke. Das wird natürlich gern verschwiegen!

Sehr zu denken geben sollte dieser Satz:

"Hier kann der Fahrer wegen seiner Sommerreifen nicht den Entlastungsbeweis des Idealfahrers nach § 7 Absatz 2 des StVG führen und haftet auch ohne Verschulden mit."

In der Praxis, und das kann ich Dir versichern, sieht es so aus, dass Du -im Fall des Falles- mit Sommerbereifung im Winter immer ein großes Problem haben wirst...

Warum lässt man es darauf ankommen...?

Gruß

Ein kleines Quiz für Dich - Mehrfach-Nennungen sind ausdrücklich möglich! ;-)

[x] Im Winter mit Sommerreifen zu fahren gefährdet nicht nur mich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer unnötig.

[x] Winterreifen machen nicht nur bei Schnee und Eisglätte Sinn, sondern auch, weil sie bei niedrigeren Temperaturen den Grip haben, den ein Sommerreifen dann nicht mehr hat.

[x] Wenn ich in den Wintermonaten mit Sommerreifen unterwegs bin und einen Unfall habe (ob selbst verursacht oder nicht!) verweigert meine Kasko-Versicherung in aller Regel die Übernahme des Schadens. Auch meine Haftpflichtversicherung könnte mich, wenn es darum geht, den Unfallgegner zu entschädigen, wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Ich könnte also genauso gut unversichert durch die Gegend fahren...

[x] Verkehrsrechtlich gesehen erhöht sich der Anteil meiner Teilschuld bei einem Unfall (bzw. die Teilschuld ensteht sogar dann, wenn Du "eigentlich" keinerlei Schuld gehabt hättest - aber die Sommerreifen im Winter reissen's dann halt raus).

[ ] Alles in allem könnte man sagen, dass mein Verhalten nicht sonderlich schlau ist. Vielleicht wäre es besser, vom BMW auf einen Smart umzusteigen - dann würde es für Winterreifen reichen.

Ich stimme dir da zu!!!
Aber das Auto bekam ich 18.02.05 und ich hatte eben kein Bock für 2 Monate Fahren noch Winterreifen zu kaufen.Habe mir einfach gesagt: Fahre langsam (Wegen der niedrigen Temperaturen und der Reifenmischung) und lass das Auto bei Schneefall stehen.
Bis auf eine Ausnahme (Schnee hat mich einfach überrascht) habe ich das auch gemacht und bin gut damit durchgekommen.
Zum Thema Smart:
Das ist ja wohl nen schlechter Witz!Da hätte ich ja als Fahrradfahrer mehr Blech um mich rum und schneller währe ich auch.

@ Dennis:

Zitat:

Aber das Auto bekam ich 18.02.05 und ich hatte eben kein Bock für 2 Monate Fahren noch Winterreifen zu kaufen.Habe mir einfach gesagt: Fahre langsam (Wegen der niedrigen Temperaturen und der Reifenmischung) und lass das Auto bei Schneefall stehen.

Ja, das ist natürlich ein Argument - wobei man Winterreifen ja viele Winter lang fahren kann. Insofern brauchst Du spätestens nächsten Winter Winterreifen - Du hast also nichts gespart, sondern die Investition nur aufgeschoben.

Gruß

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Hoffentlich werden Winterräder bald Pflicht. Jedes mal halten die Sommerreifen Fahrer wenn Schnee liegt den Verkehr auf. Da bei uns 2 haupstrassen steil berg auf gehn, und die Deppen stellen sich Quer. Und ich muss immer einen Umweg dann von 10km in kauf nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Chicken318ti


Hoffentlich werden Winterräder bald Pflicht.

Sag ich doch😁

Ja, dafür bin ich auch.

Ich finde es traurig, dass man für so etwas ein Gesetz erlassen muss - aber offenbar geht's halt nicht anders. Wenn man sich das ansieht, beginnt man zu verstehen, warum wir solche Unmengen an Gesetzen haben: Zu vielen fehlt einfach der Verstand, so dass man sie zu Dingen zwingen muss, die für wenige (mit Grips) selbstverständlich sind.

Am lustigsten sind die, die möglichst fette Autos fahren und sich dann Dinge wie Inspektionen, Reparaturen oder eben Winterreifen nicht leisten können...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von hgoeppert


Am lustigsten sind die, die möglichst fette Autos fahren und sich dann Dinge wie Inspektionen, Reparaturen oder eben Winterreifen nicht leisten können...

Gruß

😁

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