Ölwechsel bei ATU und Eintrag in VW Datenbank
Hallo.
Kurze Frage, wenn ATU den Ölwechsel macht, können die das auch in die elektronische Datenbank eintragen ? Serviceheft gibts ja nicht mehr.
85 Antworten
Das ist zu viel wenn, kann und aber.
Ich glaube auch nicht das der Serviceberater bzw. Gewährleistungssachverständige des Autohauses irgendetwas zur Kulanz regeln kann, wenn man die Inspektionen nicht beim Vertragshändler hat machen lassen. Denn diese Personen bezahlen nicht die Kosten der Kulanzreparatur.
Und wer ist so dumm und gibt Kulanz auf seine Produkte, wenn die Servicearbeiten in einer Fremdwerkstatt ausgeführt wurden oder evtl. sogar von einem Hobbybastler. Das hat jetzt nichts mit Deinem Nicknamen zu tun.
Hallo in die Runde.
Ganz so einfach wir @ICE-Sprinter es darstellt verhält es sich nun doch nicht.
@Hobbybastlerin hat hier schon den richtigen Ansatz gebracht.
Die erste Instanz ist in diesen Fällen nun mal der Serviceberater und hier ist es schon wichtig wie er den Antrag stellt.
Die Kosten würden zwar bei Übernahme der Kosten vom Werk und nicht der ausführenden Werkstatt übernommen aber der Aufwand ist ungleich höher als bei "normalen" Garantiearbeiten oder aber Reparaturarbeiten.
Mfg Mario
Zitat:
@Mariolix schrieb am 12. Januar 2022 um 16:27:04 Uhr:
Die erste Instanz ist in diesen Fällen nun mal der Serviceberater und hier ist es schon wichtig wie er den Antrag stellt.
Und genau hier liegt der Hund begraben - warum sollte sich der VW Serviceberater da Mühe geben, wenn er Kunde und Auto zum ersten mal sieht trotz entsprechendem Alter und angefallenen Wartungen. Die Chance dafür erhöht man eben durch Präsenz im Autohaus.
Das ist der Punkt 😉
Aber wie im richtigen Leben ist Kommunikation eben alles, der Serviceberater hat zwar schon etwas mehr an Vorarbeiten zu erbringen aber letztendlich ist das für die Firma Umsatz und vielleicht gewinnt er ja hierdurch auch einen zukünftigen Kunden 🙄
Mfg Mario
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Hallo @Mariolix , natürlich spricht man in der Werkstatt den Servicemitarbeiter an, wie Du ja sagtest.
Nur wie @Hobbybastlerin schrieb, dass ein fehlender Eintrag im Serviceplan nichts an der Kulanz ändert, da der Serviceberater die erste Instanz zur Kulanz ist, dass stimmt nicht in diesem Bezug.
MfG ICE-Sprinter
Zitat:
@Mariolix schrieb am 12. Januar 2022 um 16:40:51 Uhr:
Das ist der Punkt 😉
Aber wie im richtigen Leben ist Kommunikation eben alles, der Serviceberater hat zwar schon etwas mehr an Vorarbeiten zu erbringen aber letztendlich ist das für die Firma Umsatz und vielleicht gewinnt er ja hierdurch auch einen zukünftigen Kunden 🙄Mfg Mario
Das wird wohl ein Wunschtraum bleiben, gerade bei solchen Kunden.
MfG ICE-Sprinter
Das stimmt allerdings im Ansatz schon was @Hobbybastlerin geschrieben hat.
Der Serviceberater kann salopp "keine Wartungsnachweise" melden oder aber bei entsprechend vorliegenden Unterlagen beim Antrag darauf hinweisen.
Es gibt Hersteller bei welchen der Serviceberater direkt die Auswahl setzen kann oder auf "keine Relevanz" verweisen kann.
Mfg Mario
Zitat:
@Mariolix schrieb am 12. Januar 2022 um 16:51:43 Uhr:
Das stimmt allerdings im Ansatz schon was @Hobbybastlerin geschrieben hat.
Der Serviceberater kann salopp "keine Wartungsnachweise" melden oder aber bei entsprechenden Unterlagen darauf hinweisen.
Es gibt sogar Hersteller bei welchen der Serviceberater direkt die Auswahl setzen kann oder auf "keine Relevanz" verweisen kann.
Mfg Mario
Das kann ja sein, aber wir sprechen ja hier über VW. Welche Autohersteller sollen das denn sein?
MfG ICE-Sprinter
Ich habe vor vielen Jahren bei VW gelernt und arbeite mittlerweile bei/für einen anderen deutschen Hersteller bei welchem ich das bestätigen kann und im großen Ganzen laufen die Soll Prozesse doch bei allen gleich oder ähnlich ab.
Mfg Mario
So, hier wird viel Falsches geschrieben. Fühlt Euch bitte nicht angegriffen:
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 11. Januar 2022 um 12:16:58 Uhr:
[...]Gibt es Kulanz von VW von vornherein nur, wenn das Auto lückenlos von einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. In dem Augenblick, in dem ein Dritter Hand anlegt, ist das Thema Kulanz erledigt, auch wenn das noch so schön dokumentiert wird.
Kulanz kann dennoch möglich sein.
Zitat:
@faceman22 schrieb am 12. Januar 2022 um 13:04:20 Uhr:
Das kannst Du mittlerweile idR knicken.
Ein Bekannter ist bei VW Werkstattleiter und selbst über ihn geht keine Kulanz mehr, wenn der VW Stempel fehlt.
Dein Bekannter sollte sich die Unterlagen des Herstellers einmal durchlesen. Da steht was anderes drin.
Zitat:
@ICE-Sprinter schrieb am 12. Januar 2022 um 15:55:15 Uhr:
Ich glaube auch nicht das der Serviceberater bzw. Gewährleistungssachverständige des Autohauses irgendetwas zur Kulanz regeln kann, wenn man die Inspektionen nicht beim Vertragshändler hat machen lassen.
Auch wenn Du Dir das nicht vorstellen kannst, kann er das (wenn er denn möchte).
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 12. Januar 2022 um 16:35:48 Uhr:
Und genau hier liegt der Hund begraben - warum sollte sich der VW Serviceberater da Mühe geben, wenn er Kunde und Auto zum ersten mal sieht trotz entsprechendem Alter und angefallenen Wartungen.
Ganz einfach: Kundengewinnung. Ein zufriedener Kunde kommt wieder.
Zitat:
@ICE-Sprinter schrieb am 12. Januar 2022 um 16:47:19 Uhr:
Nur wie @Hobbybastlerin schrieb, dass ein fehlender Eintrag im Serviceplan nichts an der Kulanz ändert, da der Serviceberater die erste Instanz zur Kulanz ist, dass stimmt nicht in diesem Bezug.
Doch, stimmt. Auch wenn ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug die Gewährung einer Kulanz durch den SB wahrscheinlicher macht, heißt das nicht, dass eine Kulanz grundsätzlich nicht möglich ist. Theoretisch kann der SB Kulanz gewähren weil der Kunde körperlich attraktiv ist. Um nun mal einen etwas primitiven Grund zu nennen.
Zum Thema Kulanz scheint einiges unklar zu sein.
Folgendes Szenario:
Alle fünf Kunden fahren das gleiche Auto. Ein Fensterhebermotor ist defekt. Das Fahrzeug ist 2,5 Jahre alt (Gewährleistungspflicht seitens Hersteller abgelaufen), hat 20.000km auf dem Tacho, hat keine Anschlussgarantie, der Kunde ist nicht Schuld an dem Defekt und kommt nun ins Autohaus.
Die Kulanz für das defekte Teil liegt lt. Hersteller bei 100% Material, 100% Lohn (fiktiv), sprich der Kunde muss bei gewährter Kulanz nichts bezahlen.
Kunde 1: Hat Auto hier gekauft, war da zur Wartung und hat für seinen Betrieb zehn Transporter bestellt.
Kunde 2: Hat Auto hier gekauft und war zur Wartung da.
Kunde 3: Hat Auto hier gekauft, war zur Wartung in einer freien Werkstatt.
Kunde 4: Hat Auto anderswo gekauft, war aber zur Wartung da.
Kunde 5: Hat Auto anderswo gekauft und war zur Wartung in einer freien Werkstatt.
In allen fünf Fällen kann die Kulanz lt. Hersteller gewährt oder nicht gewährt werden.
Der Entscheider ist in allen fünf Fällen der SB.
VW wird weder nachfragen warum Kunde 1 seine Rechnung ggf. selbst zahlen muss, noch warum sie ggf. die Rechnung für Kunde 5 zahlen sollen.
Das ominöse KANN wurde hier öfter angesprochen. Das ist das Grundwesen der Kulanz. Es ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und noch dazu eine freiwillige Leistung des Autohauses.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz.
Hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
LG HB
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Service-Berater vom
Autohaus über die Kulanz, die das Werk bezahlen muss, ENTSCHEIDEN kann.
Nein, ist nicht so.
Das läuft immer über den Gewährleistungssachbearbeiter, nicht über den Serviceberater.
Und der GS hat klare Vorgaben vom Hersteller.
Bei guten Kunden kann das Autohaus bzw. der GS aus Kulanz natürlich was beigeben.
Natürlich läuft es immer über den GS, weil der das Ganze mit VW abrechnet. Er ist gleichzeitig die Nachkontrolle innerhalb des Autohauses.
Der SB stellt aber die Kulanzanfrage, so er denn will, und ist in der Pflicht die kulanzfähigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen.
Die "klaren Vorgaben" hat der SB genauso wie der GS.
Mit der Beteiligung seitens des Händlers machst du nochmal ein ganz anderes Fass auf.
Das wollen wir nicht weiter behandeln, schließlich will man hier ja nichteinmal die grundsätzlichsten Sachverhalte zum Thema Kulanz verstehen.
LG HB