Ölwechsel bei 3.100km normal?
Hallo,
mein GOLF VII mit dem Motor 1.4 TSI ACT DSG zeigt bei Tachostand 3.100km den Ölwechsel-Service wie folgt an:
*** bei 11.900km / 20 Tage ****
Frage an euch, ist das normal?.
Wenn das so ist, wird mir richtig teuer werden, bei allen 3000-4000km Öl zu wechseln.
LG
tom2fun
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Warum nicht?Zitat:
Frage deshalb, weil 11.900 km und 20 Tage nicht zusammen passen
Wenn in 20 Tagen die (ca.) 2 Jahre um sind, passt es.
wie soll das gehen- oder hat er einen Prototyp gekauft. 😕
Gruss
Robert
33 Antworten
Bloß nicht!
VW geht nach Fahrtkilometer bei Kulanz.
Des weiteren wäre es Geldverbrennung und erst recht Umweltverschmutzung.
Viele sind ganz geil auf eben Ölwechsel. Dabei ist das Abzocken. Bin froh wenn das bei zukünftiger Elektromobilität vom Tisch ist.
@xy_freising:
Zitat:
Was wird denn bei der Inspektion gemacht, wenn diese nach der ersten jedes Jahr fällig ist?
Wir sind bei aktuellen VW's und da gibt es keine einfachen Dinge mehr:
Es gibt nicht
dieInspektion. Das war zumindest auch schon beim Golf 6 so.
Es gibt Serviceereignisse die sich durchaus voneinander unterscheiden und auch unterschiedliche Zeitpunkte haben:
Es gibt den Intervall-Service, den Ölwechselservice, den Inspektionsservice und Zeit- und laufleistungsabhängige Zusatzarbeiten.
Mit einem Motor-Ölwechsel verbunden sind nur der Ölwechselservice (fest 15000km oder 1 Jahr) und der Intervall-Service.
Den Ölwechselservice gibt es nur, wenn kein Longlifeservice codiert/eingetragen ist, was im vorliegenden Fall so zu sein scheint.
Wenn LL eingetragen ist, gibt es den Intervall-Service der quasi einen Motorölwechsel mit (vorzugsweise unwesentlichen) Nebenarbeiten beinhaltet. Nur der Zeitpunkt des Intervall-Service wird flexibel vom Auto selbst berechnet. Maximal sind für den Intervall-Service 2 Jahre oder 30000km möglich.
Alle anderen Services sind eigentlich immer nur Zeit- und laufleistungsabhängig.
Wenn kein LL eingetragen ist, gibt es trotzdem den Intervall-Service, nur mit dem Unterschied, dass dieser dann nicht mehr flexibel berechnet wird, sondern, genau wie alle anderen Serviceereignisse, Zeit- und laufleistungsabhängig ist (30000km oder 2 Jahre). Dieser Intervallservice beinhaltet dann ebenfalls das Wechseln des Motoröls, so dass wiederum der Ölwechselservice (den es ja nur ohne LL-Eintrag gibt) nur zwischen den Intervallservices nötig ist.
Bei einer Jahresfahrleistung von unter 15000km muss daher ein Fahrzeug ohne LL genau jedes Jahr wegen eines Serviceereignisses in die Werkstatt. (Passt auch mit den Zusatzarbeiten überein)
Ein Auto mit LL müsste nur nach dem ersten Jahr nicht in die Werkstatt. Es ist aber möglich dass dieses Fahrzeug zukünftig im Durchschnitt sogar öfter als jährlich in die Werkstatt wegen eines Serviveereignisses muss, weil eben das Service-Intervall flexibel berechnet wird.
Noch Fragen?
(meine Angaben beziehen sich auf den G6, aber im Prinzip dürfte sich bei dem Wartungshorror wenig getan haben)
Zitat:
Original geschrieben von tom2fun
Hi,Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Es zählt auch ab EZ....
muss ich jetzt beim Händler beschwerden?
Du hast keinen Neuwagen sondern einen Vorführwagen mit entsprechendem Preisvorteil gekauft. Der Händler ist nicht gezwungen, vor der Übergabe einen Service durchzuführen. Er könnte dich höchstens darauf hinweisen, bzw. ist es seine Pflicht als guter Verkäufer, wann der nächste Service dran ist oder wie der Intervall ist.
Normal dürfte bei VW das Longlife-Intervall sein und mit Longlifeintervall hätte der TE noch bis zu einem Jahr länger Zeit mit dem ersten Ölwechsel (Intervall-Service) bzw. überhaupt mit dem ersten geplanten Werkstattaufenthalt.
Da kann man sich ganz bestimmt und völlig berechtigt beschweren, wenn das normalerweise völlig unübliche Festintervall eingestellt wurde.
Das hat mit angeblichen Preisvorteilen (die sollte man bei einem letztendlich gebrauchten Wagen ohnehin ganz gerne haben) überhaupt nichts zu tun.