Öl verloren nach Ölwechsel, Motorschaden
Ich brauche einen Rat. Ich habe bei ATU Ölwechsel gemach. Ein paar Tage danach war ich dann auf der Autobahn unterwegs, plötzlich blinkt alles. Öldruck, Öl nachfüllen usw. Sofort angehalten und stelle fest dass unten alles voll eingesaut ist. Abschleppen lasse und in der Werkstatt stellt man fest dass die Ablassschraube raus ist. Der Motor ist auch hin.
Die Frage ist jetzt wie ich ATU dafür belangen kann?
145 Antworten
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 11:20:44 Uhr:
Zitat:
Warum war immer noch kein Gutachter beim Auto
Einen Gutachter hätte ich selbst bezahlen müssen. Jetzt wo ATU eigen Fehler eingeräumt hat und die von BMW mit Erstellung von Kostenvoranschlag beauftragt haben, sollte es jetzt irgendwie weiter gehen. Ich habe noch keine Rückmeldung von ATU.
Dir steht immer ein Gutachter zu. Klar zahlst du den selber wie normalerweise den KV bei BMW. Das Geld ist aber immer Teil des Schadens den ATU zu zahlen hat.
Das Problem ist, du schreibst hier nicht unbedingt was Sache ist. Jetzt hat ATU den KV bei BMW beauftragt??? Das klingt für mich eher seltsam, die hatten doch nen eigenen Gutachter schon vor Ort.
Wie dem auch sei, wenn BMW den KV an ATU schickt und die den freigeben läuft alles super.
Wenn nicht...ab zum Gutachter, die paar Euro musst du vorstrecken und dann gibst du das dem Anwalt.
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 11:20:44 Uhr:
Fiktiv abrechnen macht für mich keinen Sinn (netto) liegen wir bei 15,5 minus Restwert (ich schätze 4-5k) sind wir rund bei 10k. Wenn ich jetzt gebrauchen Motor für 5-6k da einbaue wird mein wagen noch ca. 10-12 k wert sein wo es vorher bei 17-18 lag. D.h. besser stehe ich am ende nicht als wenn da komplett alles neu ist. Dann ist mein Wagen wertiger als wenn hier fiktiv abgerechnet wird.
Sorry, aber deine Rechnung ergibt so gar keinen Sinn, das ist einfach falsch.
Es gibt zwei Szenarien, entweder Schaden über oder unter 130%. Das ändert die Rechnung komplett, daher versuche ich dir schon seit zwei Seiten klar zu machen, dass dies jetzt viele Tausend Euro entscheidet.
Ich versuche kurz zu skizzieren:
Rep unter 130% vom Wert vor Schaden: Fiktiv bekommst du den Netto des KV (Gutachtens) für die Reparatur. Also 18.7 Minus MwSt. Wenn du bei BMW reparieren lässt wird das bezahlt.
Rep über 130% vom Wert vor Schaden: Hier gibt es keine Wahl. Du bekommst Wert vor Schaden minus Restwert laut Börse. Geratene Werte: 14k Wert Minus 5-8k Restwert. Also bekommst du 6-9k...
Verstehst du den Unterschied und warum es so wichtig ist die Werte zu kennen? Und warum es jetzt gerade eben nicht gut ist das BMW nen über 18k KV an ATU schickt ohne das du die Werte kennst?
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 11:20:44 Uhr:
Das werden die aber irgendwie noch genau ausrechnen. Meine Zahlen sind hier sehr schwammig. Ich nehme an ATU wird hier einen Gutachter schicken der den Restwert, Neubeschaffungswert ausrechnen wird und dann einen Vorschlag erarbeiten wird.
Wenn ATU jemanden quer durch die Republik schickt um dein Auto anzuschauen...ist das dann kein Gutachter? Ich hätte jetzt behauptet, dass ATU schon ein Gutachten hat oder gerade selber erstellt...
Oder umgekehrt....wenn ich ATU wäre hättest du in Kürze einen Brief mit Gutachten und nem 6000Euro Angebot im Briefkasten.
Mehr Glück kannst du nicht haben als das ATU die Rep bei BMW frei gibt...dafür drücke ich dir die Daumen.
Zitat:
Mehr Glück kannst du nicht haben als das ATU die Rep bei BMW frei gibt...dafür drücke ich dir die Daumen.
Ist meine Rede.
Ne, der von ATU der da war sagte uns er sei kein Gutachter sondern vom Service.
Anwalt habe ich schon an der Hand, nur habe ich nichts schriftliches von ATU. Wenn die Reparatur nicht freigegeben wird, wird auch der Anwalt aktiviert. Sonst habe ich ja noch keinen "Streitfall" bei dem die Anwaltskosten der Gegner tragen muss. Wie auch immer.. abwarten was von ATU kommt, dann aktiv werden. Der Ball liegt ja noch bei ATU.
du kriegt bei fiktiv abrechnung den gesamten nettobetrag ohne jeglichen abzug 15000€ aufs konto überwiesen. ICH PERSÖNLICH empfehle definitiv fiktiv abzurechnen. alles andere macht garkein sinn! geld verbrennung ohne ende!
Zitat:
@BigBlockV10 schrieb am 15. April 2024 um 12:06:35 Uhr:
ICH PERSÖNLICH empfehle definitiv fiktiv abzurechnen. alles andere macht garkein sinn! g
Für mich selbst wäre das von dir beschriebene Verfahren das Richtige. Für dich gegebenenfalls auch. Aber für jemanden, der sich mit der Materie ncht auskennt und sich nicht irgendeinen gebrauchten Motor, dessen genauen Zustand man nicht kennt, einbauen lassen will... da bleibt nur das alles bei BMW erledigen zu lassen. Quasi als Beruhigung des eigenen Gemüts.
Persönlich würde ich auch die Summe nehmen und mir einen gebrauchten Motor suchen. Diesen vorher selbst überholen und einbauen. Die Möglichkeiten hat aber leider nicht jeder.
Ähnliche Themen
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 11:59:01 Uhr:
Sonst habe ich ja noch keinen "Streitfall" bei dem die Anwaltskosten der Gegner tragen muss.
Dann schau nochmal, wer die Anwaltskosten in einem aussergerichtlichen Verfahren trägt...
Wenn du eine RSV hast ist es bis auf die Eigenbeteiligung nicht dein Problem. Ohne RSV... tja.
Disclaimer: Die ist keine Rechtsberatung, lediglich ein privater Hinweis.
Hast ja Recht, müsste ich so oder so Zahlen. Aber wenn die Reparatur übernommen wird, spare ich mir die Selbstbeteiligung der RSV. Andere Frage ist hier die Ausfallentschädigung, Ersatzfahrzeug.... hab das schon angefordert aber noch keine Rückmeldung bekommen. Und ich würde gern das Geld für den Ölwechsel wieder haben, nachbessern kann hier ja keiner mehr was. 😁
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 13:03:32 Uhr:
Und ich würde gern das Geld für den Ölwechsel wieder haben, nachbessern kann hier ja keiner mehr was. 😁
Klar geht nachbessern. Mitm Nass-/Trockensauger über die Autobahn, das Zeug aufsaugen und wieder einfüllen.
Nee, im Ernst; sofern ATU die Freigabe erteilt, zahlen die dir ja quasi eine Ölfüllung durch BMW. Sofern ATU sich nicht im geringsten querstellt und das nun durchwinkt, würde ich es darauf beruhen lassen; sonst kommen die doch noch auf dumme Ideen.
Ersatzfahrzeug; joa, das würde ich auch einfordern (bzw. Ausfallentschädigung).
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. April 2024 um 12:56:08 Uhr:
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 11:59:01 Uhr:
Sonst habe ich ja noch keinen "Streitfall" bei dem die Anwaltskosten der Gegner tragen muss.Dann schau nochmal, wer die Anwaltskosten in einem aussergerichtlichen Verfahren trägt...
Wenn du eine RSV hast ist es bis auf die Eigenbeteiligung nicht dein Problem. Ohne RSV... tja.Disclaimer: Die ist keine Rechtsberatung, lediglich ein privater Hinweis.
Hmm...wenn ich es richtig lese war doch die RSV und die Erstberatung vom Anwalt schon gemacht?
Ich hätte jetzt vermutet das die RSV schon aktiviert ist, ne Deckungszusage an den Anwalt gemacht hat und der Anwalt entsprechend beraten hat. Daher auch die seltsame Geschichte mit dem Verzicht auf den eigenen Gutachter, weil den die RSV halt nicht zahlt....was ist hier die komplette Geschichte?
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 13:03:32 Uhr:
Andere Frage ist hier die Ausfallentschädigung, Ersatzfahrzeug.... hab das schon angefordert aber noch keine Rückmeldung bekommen.
Wirst du kaum was bekommen. Wie bei nem Unfall gibt es das nur für die Reparaturdauer. Das habe ich ja am Anfang schon geschrieben...dein Problem ist das für die Zeit eines Rechtsstreits dein Auto steht und niemand es dir zahlen wird das es steht.
Zitat:
@JUESER schrieb am 15. April 2024 um 13:03:32 Uhr:
Und ich würde gern das Geld für den Ölwechsel wieder haben, nachbessern kann hier ja keiner mehr was. 😁
Warum? Ich hätte behauptet das du ein Auto mit Öl von BMW bekommst.
Zitat:
@basti313 schrieb am 15. April 2024 um 13:59:11 Uhr:
Ich hätte jetzt vermutet das die RSV schon aktiviert ist, ne Deckungszusage an den Anwalt gemacht hat und der Anwalt entsprechend beraten hat. Daher auch die seltsame Geschichte mit dem Verzicht auf den eigenen Gutachter, weil den die RSV halt nicht zahlt....was ist hier die komplette Geschichte?
Also erstens: bei einer RSV hast du immer die Erstberatung kostenlos, rufst dort an die leiten dich an einen Anwalt und du bekommst die Einschätzung ob die Aussichten gut sind bzw. was man gleich beachten sollte. Wobei meine Erfahrung die ist, dass die Erstberatung nicht unbedingt so super ist. Hatte da eine Frau dran die so gar keine Ahnung hatte und mir irgendwas von Ausbesserung-Recht erzählt hatte.
Zweitens habe ich einen Anwalt den ich gern anrufen darf ohne gleich einen Versicherungsfall auszulösen. In einer Art Vorgespräch hat dieser mir Paar Ratschläge gemacht und gab an sich der Sache anzunehmen wenn ATU zickt. Solange das nicht der Fall ist, Füße still halten und versuchen die SB zu sparen.
Dass ich die Ölrechnung nicht wieder bekomme, ist mir klar. Wollte nur auf die Spitze treiben, war schlechter Witz von mir.
Hi!
Ja, ok, aber bleibe jetzt wirklich konsequent am Drücker mit deinem Anwalt!
Ich drücke dir die Daumen!!!!
Gyula
Update: ATU reguliert (nach eigenen Vorstellung) den schaden. Den Restwert haben die auf 4T den Zeitwert auf 13.700 geschätzt. Ergebnis ist also 9.7T Auszahlung + der Verkaufswert, wie auch der immer ausfallen wird.
wenn dein Wagen scheckheft bmw gewesen wäre, dann dürften die so nicht abrechnen. dann hättest du den wagen bei bmw nach bmw vorgabe reparieren lassen können oder nach deren kostenvoranschlag abrechnen und fiktiv auszahlen können. habe ich 4x. bis Heute durchgekriegt
Wäre der Wagen scheckheftgepflegt bei BMW gewesen - dann wäre der Schaden bei ATU nicht passiert …. 😉
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 6. Mai 2024 um 17:19:51 Uhr:
Wäre der Wagen scheckheftgepflegt bei BMW gewesen - dann wäre der Schaden bei ATU nicht passiert …. 😉
XD
Vielen Dank für den scharfsinnigen Kommentar!