Öl verloren nach Ölwechsel, Motorschaden
Ich brauche einen Rat. Ich habe bei ATU Ölwechsel gemach. Ein paar Tage danach war ich dann auf der Autobahn unterwegs, plötzlich blinkt alles. Öldruck, Öl nachfüllen usw. Sofort angehalten und stelle fest dass unten alles voll eingesaut ist. Abschleppen lasse und in der Werkstatt stellt man fest dass die Ablassschraube raus ist. Der Motor ist auch hin.
Die Frage ist jetzt wie ich ATU dafür belangen kann?
145 Antworten
Zitat:
@BigBlockV10 schrieb am 8. April 2024 um 16:43:50 Uhr:
wer baut einen neuen motor von bmw mit garantie rein?
Die Werkstatt die das Auto repariert. Oder eben nicht, sondern der wird im Gutachten stehen weil es keine andere Ersatzteilquelle gibt. Ich vermute es ist am lukrativsten so einen Fall auf Gutachten abzurechnen, zumindest wenn das Auto bei BMW gepflegt wurde.
Oder wie ist das so bei dir bei nem Unfall? Baut da der Unfallgegner ne Stoßstange vom Schrottplatz an dein Auto?
ATU hat hier nicht mehr Rechte als ein Unfallgegner.
Zitat:
@BigBlockV10 schrieb am 8. April 2024 um 16:43:50 Uhr:
also wird ATU das machen lassen?
ATU wird gar nichts "machen" lassen. Von deren Seite wird man vermutlich nur vom Anwalt und nem Gutachter hören...
Zitat:
@BigBlockV10 schrieb am 8. April 2024 um 16:43:50 Uhr:
wovon träumst Du überhaupt. wir werden sehen was passiert
Ich frage mich woher du die Idee nimmst, dass da ein Schrottteil rein kommen kann? Das ist kein Gebrauchtwagenhändler, ATU ist hier jemand der nen Schaden an nem fremden Auto erzeugt hat. Ich verstehe nicht wie man derart offensiv wie du immer sein Halbwissen hier preisgeben kann...
Hi!
Da braucht man ja Bier und Chips….
ATU wird einen Beweis dafür verlangen, dass die Schraube tatsächlich von der Werkstatt unsachgemäß angezogen wurde und dadurch. verloren ging..
Wenn der „Christbaum“ angeht und du den Moror sofort abstellst, ist kein Motor hin. Da musst schon eine Weile weiter fahren.
Wann hast du denn überhaupt festgestellt, dass die Ablassschraube fehlt? Einen Ölteppich wirst du ja nicht gehabt haben.(da wäre der Motor erst recht noch nicht hinüber.
Hast du da einen offiziellen Pannendienst gerufen, der dir das fehlende Öl und die fehlende Ablassschraube bestätigt?
Man wird in den Raum stellen,, dass du die Schraube möglicher Weise selbst entfernt hast, da dein Motor schon einen Schaden hatte und und und…..
Du verlierst jeden Prozess, wenn du nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, dass die Schraube in der Werkstatt nicht sachgemäß angezogen wurde.
Ich spreche aus leidvoller Erfahrung!
Gyula
Ich war auf der Autobahn 400km von zuhause, mit 2 Kindern im Auto, 180km/h schnell, mit Motorschaden und habe mir beim Fahren die schraube unter dem Auto herausgeschraubt.... Das soll mal einer vor Gericht bringen. Ölpfüzen gab es genug, habe sogar eine Rechnung von ADAC zwecks Reinigung von dem Transporter.
Lasst uns doch abwarten wie die Geschichte ausgeht. Mehr als bereits an Schaden da ist kann nicht mehr passieren. Kann also nur ins positive gehen.
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Hi,
Sorry, das waren halt so die Fragen, die damals an mich herangetragen wurden.
Audi A6 (ca. Bj 1995) mit Standheizung und extra Batt. im Kofferraum. Zusatzbatt wurde (ca. 2001) von Niederlassung getauscht. Später fing die Batterie während der Fahrt Feuer. Die Standheizung war nicht in Betrieb.
Prozess ging über 2 Jahre.
Sachverständige konnten keine Ursache am Fzg oder Batt feststellen. Meine Argumentation, dass der Entgasungsschlauch nicht an die Batt angeschlossen war (Knallgas), wurde als Ursache nicht anerkannt.
Ich bekam nichts und hatte einen A6 mit Totalschaden.
Gyula
Zitat:
@JUESER schrieb am 8. April 2024 um 14:56:06 Uhr:
Ich wollte nur sagen dass ich ATU da nicht ran lassen möchte.
Meine Erfahrung mit ATU (vor ~25 Jahren). Auftrag: Bremsen in Ordnung bringen (neue Scheiben un Beläge). Ich wusste allerdings nicht, dass dazu auch das beschädigen der Bremsleitungen zählt. da war eine Quetschung drin...bemerkte ich natürlich erst als ich vom Hof und auf eine rote Ampel zurollte. Das war eine sehr unlustige Diskussion.
Bei ATU würde ich gar nichts machen lassen.
Zitat:
@basti313 schrieb am 8. April 2024 um 16:19:23 Uhr:
Das mit der Wertsteigerung ist doch Humbug. Ein Austauschmotor ist keine Wertsteigerung und niemand der nen Schaden verursacht kann auf Wertabzüge pochen. Das ist kein Teilkaskoschaden wie bei nem Navi bei dem dir etwas abgezogen wird.
Er ging von einem fabrikneuen Motor aus. Das wäre eine deutliche Wertsteigerung, welche von den Versicherungen der Werkstätten normalerweise nicht bezahlt wird. Schlimmstenfalls rechnet die Versicherung der Werkstatt einen neuen Motor gegen den Restwert... und je nach Fahrzeug steht der TE schlechter da als mit einem aufgearbeiteten gebrauchten AT-Motor.
Zitat:
@gyula1 schrieb am 8. April 2024 um 17:44:06 Uhr:
Wenn der „Christbaum“ angeht und du den Moror sofort abstellst, ist kein Motor hin. Da musst schon eine Weile weiter fahren.
Das geht schneller als du denkst. So schnell kommst du von 180km/h einfach nicht auf Null, das der Motor keinen Schaden nimmt.
Selbst erlebt (allerdings mit Wasserverlust); Weihnachtsbaum geht an, Motor auf der AB (linke Spur, 210 km/h) direkt aus und auf den Standstreifen ausrollen lassen.... Zylinderkopf um 0,3mm verzogen.
Beim Öl reicht die Restschmierung bei vorheriger Last einfach nicht aus.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 9. April 2024 um 06:31:09 Uhr:
Zitat:
@basti313 schrieb am 8. April 2024 um 16:19:23 Uhr:
Das mit der Wertsteigerung ist doch Humbug. Ein Austauschmotor ist keine Wertsteigerung und niemand der nen Schaden verursacht kann auf Wertabzüge pochen. Das ist kein Teilkaskoschaden wie bei nem Navi bei dem dir etwas abgezogen wird.Er ging von einem fabrikneuen Motor aus. Das wäre eine deutliche Wertsteigerung, welche von den Versicherungen der Werkstätten normalerweise nicht bezahlt wird.
Ich verstehe nicht wie ihr das meint. Ich wiederhole: Das ist kein Kaskoschaden. Und selbst bei Garantie ersetzt die Garantie/Garantieversicherung den Motor und zahle die angegebenen % wenn er über 100tkm ist, wie kommt ihr darauf das man denen allgemein was zahlen muss?
Der Geschädigte hat ein Anrecht auf eine ordentliche Reparatur (sofern nicht Totalschaden, siehe nächster Punkt). Was eine ordentliche Reparatur bedeutet ist doch rechtlich ganz klar. Dazu gab es schon viele Urteile.
Fakt ist, ein Auto wird mit Ersatzteilen aus dem ordentlichen Ersatzteilmarkt hergerichtet und da gibt es halt außer dem BMW Austauschmotor keine offizielle Quellen. Der Gutachter von ATU könnte sich im Falle eines nicht bei BMW gepflegten Autos noch darauf berufen das es Instandsetzer wie H2M gibt...das ist aber auch schon alles und ich glaube nicht, dass er damit durch kommt weil das alles nicht vom Hersteller freigegeben ist. Wobei ich dem sogar zustimmen würde, wenn man sich auf einen guten, bekannten Instandsetzer einigen kann und damit das Auto schnell wieder flott wird.
Ein Auto wird aber sicher nicht mit Teilen vom Schrott hergerichtet wenn jemand anders den Schaden verursacht.
Also ganz konkret: Die Werkstatt muss die Reparatur zahlen und die Reparatur bedeutet einen Motor bei BMW zu kaufen. Auf welcher rechtlichen Basis sollte die hier ein Anrecht haben eine Wertsteigerung abzuziehen?
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 9. April 2024 um 06:31:09 Uhr:
Schlimmstenfalls rechnet die Versicherung der Werkstatt einen neuen Motor gegen den Restwert... und je nach Fahrzeug steht der TE schlechter da als mit einem aufgearbeiteten gebrauchten AT-Motor.
Nein. Was sicher gemacht wird, und das muss schon der Gutachter des Geschädigten machen, ist ein Vergleich der Reparaturkosten mit dem Zeitwert des Fahrzeuges. Hier gilt ganz genauso wie bei einem Unfall die 130% Regel.
Auf dem Gutachten des Geschädigten wird klar drauf stehen, ob die Reparatur lohn oder nicht und welche Wertminderung oder welcher Wertzuwachs sich ergibt.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 9. April 2024 um 06:31:09 Uhr:
Das geht schneller als du denkst. So schnell kommst du von 180km/h einfach nicht auf Null, das der Motor keinen Schaden nimmt.
Ja, glaube ich auch. Wenn die Schraube fliegt geht das Öl ja instantan raus (vorher tröpfelt es nur leicht) und die Ölpumpe zieht mit viel Drehzahl auf dem Motor Luft. Das ist sofort kapital.
du bist in deinem kleinen film unterwegs, in deiner kleinen welt… son bullshit habe ich schon lange nicht mehr bei MT gelesen.. sorry aber null Ahnung aber die längsten beiträge am schreiben
Zitat:
@basti313 schrieb am 9. April 2024 um 09:05:03 Uhr:
Nein. Was sicher gemacht wird, und das muss schon der Gutachter des Geschädigten machen, ist ein Vergleich der Reparaturkosten mit dem Zeitwert des Fahrzeuges. Hier gilt ganz genauso wie bei einem Unfall die 130% Regel.
Die 130% knackt man bei fabrikneuem Motor mit Einbau bei BMW recht schnell.
Je nach Zustand und Laufleistung des bisherigen Fahrzeugs...
@BigBlockV10 ich verstehe nicht warum man sich bei diesem Thema gegenseitig beleidigen muss. Wie bereits geschrieben: Weniger wichtig ist die Frage "wie?" sondern "ob?" man den Schaden übernommen bekommt und "welche?" Fehler man vermeiden soll in der Abwicklung mit der ATU. Es wurde bereits ausdiskutiert ob man gleich zu dem Anwalt rennt oder erst mit ATU spricht. Ist aus meiner Sicht beides richtig. Mein Besuch bei ATU ergab eine Aussage von ATU "Das Fahrzeug MUSS zu ATU gebracht werden, sonst Zahlt die Versicherung nicht!" was mich bereits skeptisch machte.
Ich dagegen war der Meinung, das einschalten eines unabhängigen Gutachters wäre das Richtige und ausreichend.
Von dem Anwalt kam aber eine andere Aussage: "Ein unabhängiger Gutachter wird den Motor zerlegen und dafür Geld haben wollen, die Kosten dafür muss ich selbst tragen. Das Gutachten ist außerdem vor Gericht anfechtbar. Besser: Der ATU anbieten dem Wagen bei BMW gemeinsam den zu inspizieren. Lässt sich ATU darauf nicht ein, Schadenssicherungsverfahren einleiten. Damit springt die Rechtschutzversicherung ein, der Rest läuft ausschließlich über einen Anwalt. Stellt sich die Versicherung von ATU quer, wird geklagt."
Soweit zu dem Ist-Stand. Der Rest muss sich zeigen. Bleit nur zu hoffen nicht klagen zu müssen. Ich bitte euch vernünftig mit einander umzugehen und konstruktive Anmerkungen zu posten. Über weiteren Verlauf werde ich hier berichten, denn ich finde es wichtig diese Erfahrung mit anderen zu teilen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 9. April 2024 um 12:26:22 Uhr:
Zitat:
@basti313 schrieb am 9. April 2024 um 09:05:03 Uhr:
Nein. Was sicher gemacht wird, und das muss schon der Gutachter des Geschädigten machen, ist ein Vergleich der Reparaturkosten mit dem Zeitwert des Fahrzeuges. Hier gilt ganz genauso wie bei einem Unfall die 130% Regel.
Die 130% knackt man bei fabrikneuem Motor mit Einbau bei BMW recht schnell.Je nach Zustand und Laufleistung des bisherigen Fahrzeugs...
Ja, vermute ich auch, daher habe ich die 130% rein geschrieben.
Zitat:
@JUESER schrieb am 9. April 2024 um 12:41:40 Uhr:
Mein Besuch bei ATU ergab eine Aussage von ATU "Das Fahrzeug MUSS zu ATU gebracht werden, sonst Zahlt die Versicherung nicht!" was mich bereits skeptisch machte.
Naja, dann hattest du zumindest jemanden der weiß was rechtlich Sache ist auf der Gegenseite. Was waren sonst die Aussagen, hast du die Geschichte irgendwie schriftlich? Gibt es nen klaren Ansprechpartner?
Hatte ich ja als erstes geschrieben...als Werkstatt wird man bei so einer Forderung immer versuchen das Auto zu bekommen. Umgekehrt darfst du es auf keinen Fall raus geben.
Zitat:
@JUESER schrieb am 9. April 2024 um 12:41:40 Uhr:
Ich dagegen war der Meinung, das einschalten eines unabhängigen Gutachters wäre das Richtige und ausreichend.
Von dem Anwalt kam aber eine andere Aussage: "Ein unabhängiger Gutachter wird den Motor zerlegen und dafür Geld haben wollen, die Kosten dafür muss ich selbst tragen. Das Gutachten ist außerdem vor Gericht anfechtbar.
Naja, das ist ja wieder genau das gleiche wie bei nem Unfall. Du brauchst ein Papier auf dem steht wie groß der Schaden ist und diesen Schaden kannst du bei ATU fordern. Ob das nun ein Kostenvoranschlag von BMW ist oder ein Gutachten ist erstmal egal, wobei ein Gutachter doch eher besser ist...und vermutlich billiger als ein KV für den BMW 10% im blödesten Fall nimmt. Das Gutachten kann immer vor Gericht angefochten werden und der Richter kann ein neues machen lassen...das ist völlig normal. Wenn der Gutachter aber Späne im Motor auffindet und der Ablauf des Schadens klar ist verstehe ich nicht was daran angefochten werden soll...
Das der Gutachter den Motor zerlegen muss ist Unsinn. Ich gehe mal davon aus das der Motor ggf. sogar fest ist, dann braucht man doch nichts weiter zu diagnostizieren. Man wird auch die Späne in der Ölwanne finden, mehr braucht DEIN Gutachter nicht zu schauen, im Notfall gibt man Öl drauf damit die Späne im Ölfilter sind. Dein Gutachter wird ja nicht dafür bezahlt andere Gründe zu suchen warum der Motor fritte ist.
Ist denn der Motor fest? Dann müsste man noch eher schauen ob das Getriebe was abbekommen hat.
Zitat:
@JUESER schrieb am 9. April 2024 um 12:41:40 Uhr:
Besser: Der ATU anbieten dem Wagen bei BMW gemeinsam den zu inspizieren.
Ja, das halte ich auch für sinnvoll. Und da soll ja auch ein Preis raus kommen, oder? Daher verstehe ich die Verhaltenheit gegen das eigene Gutachten nicht und die müssen dabei den Motor ja auch nicht zerlegen...
Zitat:
@JUESER schrieb am 9. April 2024 um 12:41:40 Uhr:
Lässt sich ATU darauf nicht ein, Schadenssicherungsverfahren einleiten. Damit springt die Rechtschutzversicherung ein, der Rest läuft ausschließlich über einen Anwalt. Stellt sich die Versicherung von ATU quer, wird geklagt."
Die Details fehlen halt hier, das kann man nur schwer kommentieren, da du bisher nicht von ner Rechtschutz gesprochen hast. Aber dein Anwalt wird die Details ja geprüft haben.
Ich finde das ist halt der klare Ablauf für den Anwalt und sehr sicher. Problem für dich ist, dass das alles unglaublich Zeit kosten wird wenn ATU irgendwie zickt. Und zicken bedeutet erstmal das die vage Forderungen und fehlende Fristensetzungen damit zu beantworten das man gar nichts antwortet. Also nicht vergessen: Klare Fristen und Forderungen.
Wie bereits gesagt. Ich schreibe später alles zusammen. Was ich im Moment weiß, habe ich schon zusammen gefasst.
Kleiner Update: BMW Tausch komplettes Antriebwerk ohne wenn und aber. Eine Reparatur vom Motor in Einzelteilen wird grundsätzlich nicht ausgeführt auf Grund der Haftung. Im Fall der Kostenübernahme durch ATU hätten hier paar Leute recht. BMW baut da nichts an dem Motor rum.
Zitat:
@JUESER schrieb am 5. April 2024 um 20:02:16 Uhr:
Ich brauche einen Rat. Ich habe bei ATU Ölwechsel gemach. Ein paar Tage danach war ich dann auf der Autobahn unterwegs, plötzlich blinkt alles. Öldruck, Öl nachfüllen usw. Sofort angehalten und stelle fest dass unten alles voll eingesaut ist. Abschleppen lasse und in der Werkstatt stellt man fest dass die Ablassschraube raus ist. Der Motor ist auch hin.Die Frage ist jetzt wie ich ATU dafür belangen kann?
Normalerweise wenn 1 Liter Motoröl fehlt bekommst du sofort eine Meldung das du 1 Liter Öl nachfüllen musst und nicht erst wenn der Motor komplett trocken läuft.
Hast du das vielleicht ignoriert und bist erstmal weiter gefahren bis der Motor komplett trocken gelaufen ist?
Herr Gott, wer ignoriert sowas? Natürlich nicht! Die Meldungen überschlugen sich in Sekundentakt,.. : druckverlust, anhalten und Motor abstellen, Fülle nach ect. @Congo was soll die Frage, das Fahrzeug spuckt dir das ganze Öl in weniger als einer Minute, 6-7 Liter Öl durch das Loch, bei 160km/h as. Sorry, die Frage ist aber echt an der falscher Stelle. Das will man am Ende der Nerven wirklich nicht gefragt werden.