Obi 100kmh Anhänger zum 80er Anhänger machen. Nur Aufkleber 80kmh?
Hallo.
Ich habe einen Obi Anhänger mit Zulassung 100kmh.
Ein ganz einfacher mit Plane drauf.
Nun sind die Reifen schon 8 Jahre alt. Profil Neuwertig. Der steht meist nur.
Bei Ausfuhrung 100kmh dürfen diese nur 6 Jahre alt sein.
Habe nun Tüv!
Frage:
Kann ich einen 80er Aufkleber über den 100kmh draufkleben?
Kann ich diesen auch selbst ausdrucken und laminieren?
Natürlich originalgröße 19,5cm Durchmesser wie der 100kmh Aufkleber, welcher aufgeklebt ist.
Falls ich dann doch fahren sollte, natürlich nur max. 80kmh.
Wenn ich dann doch neue Reifen besorge (nach TÜV), würde ich den 80er Aufkleber wieder entfernen.
(Darunter wäre dann wieder der 100kmh Aufkleber).
Dann könnte ich die Reifen noch dran lassen.
Wie gesagt, Reifen sind neuwertig (Profil), keine Risse etc.
Nur das DOT ist das Problem.
Kann man das so machen, wenn der Tüv eilig ist?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ganz EINFACHE Lösung: NUR max. 80km/h schnell damit fahren!!😁
Die 100km/h Zulassung besagt ja nur das du mit dem Anhänger 100km/h schnell fahren dürftest, wenn alle Vorgaben erfüllt werden!
Z.B. das die Reifen nicht älter als 6J. alt sind!
Sind die Reifen ÄLTER darfst du halt einfach keine 100km/h mehr fahren, solange der zustand der Reifen einer weiteren Nutzung nicht entgegen steht!!
Ob du z.B. mit einem Anhänger der eine 100km/h Zulassung hat auch 100km/h schnell fahren darfst, hängt auch vom aktuellen Zugfahrzeug ab!
Ist das Zugfahrzeug nicht schwer genug (zur Berechnung werden die Zulässigen Gesamtmassen verwendet, NICHT das aktuelle Gewicht des Anhängers) darf mit einem Anhänger, trotz dessen 100km/h Zulassung, nur 80km/h schnell gefahren werden!
MfG Günter
101 Antworten
Sorry für die Debatte um den Verbandskasten; da haben sich einige User (incl meiner Wenigkeit) mitreißen lassen. Kann halt mal passieren, habe es jetzt entfernt. 🙂
Du kannst ganz normal weiter fahren, das hatte ich auch, der TÜV man sagte mir , dann darf ich nur halt 80 k fahren, nur einen anderen Aufkleber Brauchste nicht.
9. AusnVO StVO:
"Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung."
Mehr steht im "Gesetz" nicht. Weder dass die Eintragung geändert werden muss noch dass die gesiegelte 100er-Plakette entfernt werden muss. Kann man machen, kann man sich aber auch sparen. Das einzige was wirklich falsch ist ist eine 80er Plakette darüber zu kleben. Ansonsten siehe die bisherigen Beiträge von hk-do.
Wer's nicht glaubt einfach nach 9. AusnVO StVO Googlen.
Ähnliche Themen
Leider sind viele in dem Irrglauben das sie mit ihren PKW´s und nem 750Kg Baumarktanhänger
der ab Werk für eine 100 KM/h Zulassung in Frage käme, ohne Ablastung fahren dürfen.
Ich wüsste grad keinen einzigen PKW der solch einen 750Kg Anhänger mit 100 Km/h fahren dürfte.
Ich habe meinen Anhänger auf 675Kg Ablasten lassen damit ich diesen mit meinem Mercedes ML55 AMG
auch mit 100 Km/h bewegen darf ! Und normale PKW´s werden kaum das Leergewicht meines ML´s haben.
du kannst ganz normal weiter Fahren, bis die Reifen Platzen, hatte das gleiche mal ! der Prüfer sagte mir !! dann darf ich nur noch 80 KM Fahren, und sobald ich Neue Reifen drauf machen würde , wieder die 100 KM Fahren.
mfg fritz
PS , das hatte ich schon einmal Geschrieben.
Hier aktuell noch zu meiner Aussage wegen der 100-er Zulassung , das hier wegen den Reifen nach 6 Jahren nur 80 gefahren werden darf , Endschuldigung war von mir falsch hier eingestellt worden , ich habe mich gestern nochmals rausgesucht und genauer durchgelesen , ja ist anscheinend schon wegen der 100-er Zulassung und auch wegen den Reifen älter als 6 Jahren , jedoch hier nur auf das Speziele Fzg. also Kombination Zugfahrzeug und dem Anhänger .
Was ist hier genau der Grund , es wurde damals als die 100 aufkamen ein Sondergutachten in Kombination mit Fzg. (damals VW Passat 2.3 V5) und dem Anhänger welcher immer noch bei mir läuft gemacht und wurde auch so in den Fahrzeugschein des Anhänger vermerkt , damals war es noch nicht so gültig das es auf andere Fzg. übertragbar war , leider . Somit war hier eigentlich die Strafe nicht wegen dem Aufkleber sondern wegen der eigentlichen 100-er Zulassung für das Fzg. /Anhänger mit welchem der Anhänger gezogen wurde , hier mit dem QQ und nicht dem Passat bei 100 km/h , somit durfte ich ja eigentlich hier nicht mit dem QQ und dem Anhänger die 100 fahren sondern nur die 80 oder ich hätte dies vorher im Schein ändern lassen müssen , ja muss die Tage mal zur Zulassungsstelle und dies ändern lassen das dies so nicht mehr im Schein steht sondern aktuell nur noch eine 100-er Zulassung allgemein und nicht mehr auf ein Fzg. genau gebunden .
Das habe ich erst leider gestern gesehen als ich den Strafzettell nochmals genauer durchgelesen und den § gelesen habe wo dann stand unter : nur mit zugelassenem Zugfahrzeug ..-.. 339 bis 100km/h genehmigt .
Also hat dies nichts mit dem Aufkleber zu tun was ich bisher jedoch dachte und so den Kleber abgedeckt habe , okay auch mir passieren Fehler , war jetzt zwar nicht tragisch bisher aber das hatte ich so jetzt nicht im Kopf bzw. gelesen bisher , gut wenn man es nochmals genauer durchliest wenn auch erst später .
Also ist es absolut nicht nötig hier irgendetwas zu entfernen oder abzudecken wenn 100-er Zulassung ist , jedoch das alter der Reifen es so nicht mehr zulassen , also alles entspannt .
Grüße
Zitat:
@Hennaman schrieb am 29. März 2020 um 22:11:02 Uhr:
Leider sind viele in dem Irrglauben das sie mit ihren PKW´s und nem 750Kg Baumarktanhänger
der ab Werk für eine 100 KM/h Zulassung in Frage käme, ohne Ablastung fahren dürfen.Ich wüsste grad keinen einzigen PKW der solch einen 750Kg Anhänger mit 100 Km/h fahren dürfte.
Ich habe meinen Anhänger auf 675Kg Ablasten lassen damit ich diesen mit meinem Mercedes ML55 AMG
auch mit 100 Km/h bewegen darf ! Und normale PKW´s werden kaum das Leergewicht meines ML´s haben.
Genau dieser Gedanke schoss mir auch durch den Kopf als ich dieses Thema angefangen hab zu lesen. Vermutlich durfte der TE seinen anhänger noch nie mit 100 km/h bewegen.
mich hats trotzdem interessiert, da es bei mir genau um das o. g. Problem geht. Mein Anhänger mit 100km/h-Zulassung zu Zulässigen Gesamtgewicht von 500 kg fordert ein 1.666 kg schweres (Leergewicht) Zugfahrzeug, welches ich besitze. Wenn ich aber den an ein anderes Fahrzeug hänge, darf ich ja dann aber nur noch 80 Fahren. Ich fragte mich dann auch, ob ich dann die 100er Plakette abkleben muss. Das wurde ja verneint. Aber dürfte ich die abkleben?
Es ist ja für andere Verkehrsteilnehmer irreführend, wenn ich auf der BAB mit 80 rumgurke obwohl 100 hinten drauf steht. das köbnnte auch zu einer Fehleinschätzung der von mir gefahrenen Geschwindigkeit führen. Passiert mir auch immer mal wieder wenn normale Pkw ohne ersichtlichen Grund mit 80 rumeiern. das kann dann schon mal gefährlich werden, weil man damit nicht rechnet wenn ich z. B. den nachfolgenden Verkehr schnell vorbei lassen will und dann die Lücke zum Vorausfahrend plötzlich viel schneller kleiner wird als gedacht...
Ab wann greif eigentlich dieses "unnötige Langsamfahren" was ja auch verboten ist (wegen Verkehrsbehinderung)... Das ärgert mich immer über Land wenn da einer mit 80 rumeiert und es kaum Möglichkeiten zum Überholen gibt... Das ist echt verkehrsgefährdend, da er einen mit seinem unnötigen Langsamfahren provoziert riskant zu überholen... vorallem wenn der dann dort - wo man überholen könnte dann doch auf 100 beschleunigt...
Zitat:
@Blueshadow89 schrieb am 3. April 2020 um 10:04:28 Uhr:
Es ist ja für andere Verkehrsteilnehmer irreführend, wenn ich auf der BAB mit 80 rumgurke obwohl 100 hinten drauf steht. das köbnnte auch zu einer Fehleinschätzung der von mir gefahrenen Geschwindigkeit führen. Passiert mir auch immer mal wieder wenn normale Pkw ohne ersichtlichen Grund mit 80 rumeiern. das kann dann schon mal gefährlich werden, weil man damit nicht rechnet wenn ich z. B. den nachfolgenden Verkehr schnell vorbei lassen will und dann die Lücke zum Vorausfahrend plötzlich viel schneller kleiner wird als gedacht...
Die 100 km/h Kennzeichnung besagt keinesfalls, dass man auch 100 km/h fahren muss. 🙂
Zitat:
Ab wann greif eigentlich dieses "unnötige Langsamfahren" was ja auch verboten ist (wegen Verkehrsbehinderung)... Das ärgert mich immer über Land wenn da einer mit 80 rumeiert und es kaum Möglichkeiten zum Überholen gibt... Das ist echt verkehrsgefährdend, da er einen mit seinem unnötigen Langsamfahren provoziert riskant zu überholen... vorallem wenn der dann dort - wo man überholen könnte dann doch auf 100 beschleunigt...
Bei 80 km/h u. darüber ist jedenfalls von "unnötigem Langsamfahren" nicht die Rede.Schon mal gar nicht, wenn man einen 100 km/h Anhängsel mitführt u. die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.
Genauso wenn man auf der BAB links von einem ML überholt wird an dem auch noch ein Beladener Bootsanhänger hinten dran ist und ich auf der mittleren Spur mit knapp 120km/h schon unterwegs bin , da ist es dann wohl egal ob nun 80 oder 100 km/h erlaubt seien , hier ist wohl beides außer Kraft gesetzt worden . Und genauso lese ich deinen Beitrag mit ab wann 80km/h zu langsam auf Landstraßen ist , mir ist hier nur eins Bekannt , auf BAB gilt mind. Geschwindigkeit von 60 Km/h Bauartbedingt nicht was ein Fzg. evtl. grad so läuft .
Deshalb von mit 80km/h auf Landstraße sei zu langsam gehe ich mal nicht davon aus zumal eh nur max. 100 km/h gefahren werden darf und manchmal etwas langsamer als man evtl. NOCH fahren darf schadet auch nicht , die evtl. 1-2 min. wo man hier schneller am Ziel ist machen ein drängeln und andere Gefährden nicht wett , überdenke hier mal deine Einstellung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer , wir sind nun mal nicht alleine auf der Straße und wenn ich solche Aussagen wie oben lese bekomme ich einfach nur geschwollene Adern . Vor allem wenn dann mit einem Anhänger so gefahren wird das dieser hinter dem Zugwagen schon fast das Fliegen beginnt .
Okay ich fahre selbst auch gerne mal schnell und macht auch ab und an Laune , aber bitte nur dann wenn ich es auch vertreten kann bzw. sich die Verkehrslage es zulässt und dies ist oft auf Landstraßen bei unserem heutigen Verkehr echt nur schwer möglich .
Also jetzt nicht falsch verstehen - die frage mit dem unnötigen langsam fahren BezOG sich jetzt nicht auf das mitführen eines Hänger sondern ganz allgemein.
Ich fahr selbst immer nur so schnell wie es erlaubt ist. Gefühlt ist das den meisten anderen Verkehrsteilnehmern schon zu langsam. Aber wenn da jemand bei besten Licht und Sichtverhältnissen ohne ersichtlichen Grund deutlich langsamer fährt als es erlaubt ist, find ich das schon sehr nervig - vorallem wenn man selbst im Stress ist. Natürlich rechtfertigt das kein riskantes überholen oder überholen im überholverbot.
Zu schnelle Anhänger sieht man ständig - immer gut daran zu erkennen dass die meisten keine 100er Plakette dran haben und gut 110 fahren. Aber vom Anhänger überholt wurde ich noch nie. Noch nicht mal wenn ich in ner Baustelle nur 80 gefahren bin. Da sind es eher mal die lkw-Fahrer die sich über alles hinwegsetzen (Geschwindigkeitsbeschränkung + Überholverbot)
Und ob der ml bei 130 100 oder 80 hätte fahren dürfen macht einen verdammt großen Unterschied wenn er erwischt wird. Ob er 150 oder 180 fährt würde keinen unterschied machen, da der BußgeldKatalog erst bei +50km\h aufhört
Zitat:
@Hennaman schrieb am 29. März 2020 um 22:11:02 Uhr:
Ich wüsste grad keinen einzigen PKW der solch einen 750Kg Anhänger mit 100 Km/h fahren dürfte.
Also mit meinem Viano gehts. Leergewicht knapp über 2500 Kg. Nachgewogen...
Gruss
Jürgen