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Obi 100kmh Anhänger zum 80er Anhänger machen. Nur Aufkleber 80kmh?

Themenstarteram 2. März 2020 um 16:09

Hallo.

Ich habe einen Obi Anhänger mit Zulassung 100kmh.

Ein ganz einfacher mit Plane drauf.

Nun sind die Reifen schon 8 Jahre alt. Profil Neuwertig. Der steht meist nur.

Bei Ausfuhrung 100kmh dürfen diese nur 6 Jahre alt sein.

Habe nun Tüv!

Frage:

Kann ich einen 80er Aufkleber über den 100kmh draufkleben?

Kann ich diesen auch selbst ausdrucken und laminieren?

Natürlich originalgröße 19,5cm Durchmesser wie der 100kmh Aufkleber, welcher aufgeklebt ist.

Falls ich dann doch fahren sollte, natürlich nur max. 80kmh.

Wenn ich dann doch neue Reifen besorge (nach TÜV), würde ich den 80er Aufkleber wieder entfernen.

(Darunter wäre dann wieder der 100kmh Aufkleber).

 

Dann könnte ich die Reifen noch dran lassen.

Wie gesagt, Reifen sind neuwertig (Profil), keine Risse etc.

Nur das DOT ist das Problem.

Kann man das so machen, wenn der Tüv eilig ist?

Danke

Beste Antwort im Thema

Ganz EINFACHE Lösung: NUR max. 80km/h schnell damit fahren!!:D

Die 100km/h Zulassung besagt ja nur das du mit dem Anhänger 100km/h schnell fahren dürftest, wenn alle Vorgaben erfüllt werden!

Z.B. das die Reifen nicht älter als 6J. alt sind!

Sind die Reifen ÄLTER darfst du halt einfach keine 100km/h mehr fahren, solange der zustand der Reifen einer weiteren Nutzung nicht entgegen steht!!

Ob du z.B. mit einem Anhänger der eine 100km/h Zulassung hat auch 100km/h schnell fahren darfst, hängt auch vom aktuellen Zugfahrzeug ab!

Ist das Zugfahrzeug nicht schwer genug (zur Berechnung werden die Zulässigen Gesamtmassen verwendet, NICHT das aktuelle Gewicht des Anhängers) darf mit einem Anhänger, trotz dessen 100km/h Zulassung, nur 80km/h schnell gefahren werden!

MfG Günter

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das muß überhaupt nicht abgeklebt werden und die 100er Zulassung hat auch nix mit einer LoF Zulassung gemeinsam und hier gibt es ganz andere Regeln...

hier gibt es weitere Info´s

https://www.bussgeldkatalog.org/100er-zulassung/

 

Zitat:

Hier darf jedoch dann die 100-er Plakete nicht sichtbar sein , heißt diese muss abgedeckt werden , sonst droht eine Verwarnung von 15.-€ wenn man erwischt wird . Nur mal so, dem TÜV-ler ist dies vollkommen egal , ist ja dem Fahrzeugführer sein Problem und wenn Halter und Führer nicht die gleiche Person sind wird es richtig teuer , denn hier bekommt der Halter dann eine Anzeige wegen Urkundenfälschung , da er ja wusste das nicht mit 100 gefahren werden darf , dies sind dann hier wenn ich es richtig weis 80.- plus 25.- Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt .

 

So eine ähnliche "Tat" hatte ich erst vor kurzem nur das ich beides selber war also Halter und Fahrer gleichzeitig somit nur 15.-€ , Tatbestand war hier das 25 bzw. 50-er Schild (Landwirtschaftlicher Anhänger) welcher ich mir gekauft hatte und überführt habe , angehalten in einer Kontrolle und nichts bei gedacht , also danach beide abgeklebt und gut war es dann , hätte er das grüne Nummernschild da noch dran gehabt wäre es für mich richtig teuer geworden da dies an den Standort gebunden ist (Umkreis hier dann 25km) da Landwirtschaftliche Nutzung .

Hatte hier zum Glück eine rote Nummer dran also somit kein Problem gehabt , Verkäufer wollte das alte Schild behalten und war eh abgemeldet .

 

Übrigens wenn du hier nichts hinten dran hast mit Geschwindigkeit ist vom Gesetzgeber eh 80 km/h Gesetz , somit mach dir da keinen Kopf drüber , nur wenn du 100 km/h dran hast jedoch nicht mehr alle Auflagen erfühlst , klebe es ab der einfachheitshalber wegen , auch schon um einem Strafzettel aus dem Wege zu gehen .

Zitat:

@gabberman schrieb am 3. März 2020 um 01:28:55 Uhr:

das muß überhaupt nicht abgeklebt werden und die 100er Zulassung hat auch nix mit einer LoF Zulassung gemeinsam und hier gibt es ganz andere Regeln...

hier gibt es weitere Info´s

https://www.bussgeldkatalog.org/100er-zulassung/

Wie du ja schon hinweist , betrifft dies ja nur die Zulassung für eine 100-er Zulassung , hier muss dann auch der Aufkleber eine Amtliche Zulassung haben (Stempel) und somit darf hier unter Berücksichtigung der Auflagen 100 damit gefahren werden , trifft hier eines der Auflagen nicht mehr zu sind hier wie vom Gesetz gefordert nur noch die Amtlichen 80 km/h zugelassen und somit ist auch hier diese 100 Plakette/ Aufkleber ungültig und somit zu entfernen (zumindest dessen Stempel bis zur wiedererlangen der Auflagen) oder eben abkleben ,zumindest wurde mir dies so genannt und auch im Schreiben der Behörde als Tatbestand aufgeführt .

Klar ist es auch so das hier eigentlich kaum einer von den Beamten im normalen Verkehr sich die Mühe macht dies zu kontrollieren , deshalb auch das Unwissen . Muss aber auch bei einer Kontrolle nicht unbedingt auffallen , nur wenn hat man eben Pech , so jedenfalls bei mir , wusste ich bis dahin auch so nicht und wollte es hier deshalb genannt haben , nur zur Vorsicht , ob hier dies jemand dann beachtet sei dahingestellt . Ich jedenfalls weis nun aus Erfahrung bescheid und verhalte mich entsprechend . Wie es andere damit halten bleibt deren Sache .

exakt

man muß ja nicht das "erlaubte" ausnutzen

wenn du ein kfz mit v-max 200 hast

darfst du damit auch konstant langsamer fahren

wie schon mehrfach gesagt

mit 100 nur wenn die vorraussetzung dafür gegeben ist,z.b. reifen alter

wenn du ein "leichtes" fhrz hast das nicht für die 100 in frage kommt,trotz aktuellen reifen

darfst auch nur 80 fahren

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 3. März 2020 um 08:35:04 Uhr:

 

trifft hier eines der Auflagen nicht mehr zu sind hier wie vom Gesetz gefordert ... diese 100 Plakette/ Aufkleber ungültig und somit zu entfernen

Das steht in welchem Gesetz? Link?

Ja genau dann müsste man bei jedem Zugfahrzeugwechsel ja , Plakette ran Plakette weg, die bestätigt doch nur das der darf wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

bei meinem Auto Tüv mit winterreifen wurde vom tüv immen plakette angebraucht max geschw. 190 (Winterreifenzulassung) ansonsten alles ok

Themenstarteram 4. März 2020 um 16:40

Zitat:

@hk_do schrieb am 2. März 2020 um 21:30:03 Uhr:

Das 100er Schild darf auch mit zu alten Reifen sichtbar sein, genau so wie es mit einem zu leichten Zugfahrzeug oder einem Zugfahrzeug ohne ABS sichtbar sein darf.

Im Gegenteil wäre ein 80er Schild ja verkehrt, weil damit eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angezeigt würde. Das wäre aber nicht zulässig, der Anhänger muss mindestens für eine Geschwindigkeit von 100 km/h gebaut sein.

Fazit für den Threadstarter:

Einfach nix machen, so wie es ist zur HU fahren.

So, TÜV hat den Anhänger mit einem 80er Schild abgenommen.

Mit den 8 Jahre alten Reifen!

Darf halt jetzt nur 80km fahren, obwohl er eigentlich für 100kmh zugelassen ist.

Aber halt nur, wenn die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind....

Hätte er ihn ohne 80er Schild nicht abgenommen?

Zitat:

So, TÜV hat den Anhänger mit einem 80er Schild abgenommen.

Mit den 8 Jahre alten Reifen!

Darf halt jetzt nur 80km fahren, obwohl er eigentlich für 100kmh zugelassen ist.

Aber halt nur, wenn die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind....

Die Prüforganisationen kümmern sich um die technische Verkehrssicherheit. Da geht durchaus mal was durch, das die Polizei dann kostenpflichtig bemängelt.

am 4. März 2020 um 20:30

Ich war heute ebenfalls mit dem Anhänger zur HU. Der Prüfer sagte, dass das 100er Schild weder entfernt noch entsiegelt werden muss, wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind. Fakt ist, man darf mit den älteren Reifen lediglich 80 fahren. Eine eventuelle Bemängelung durch die Polizei ist somit nichtig. Die Polizisten können aber auch nicht immer alles wissen, von daher kann man auch diese gerne mal berichtigen.

Gut zu wissen , muss ich mal zum TÜV und dort fragen ob die es auch schwarz auf weis haben . Wenn es so ist okay , dann habe ich eben 2x Leergeld bezahlt für nichts , bringt mich aber deshalb nicht um waren je 15.-€ von da her geht´s noch , anders wäre es bei Punkten , die löschen lassen aufgrund eines Fehler der Beamten wird sehr schwierig .

Du vergleichst immer noch Äpfel und Birnen. In deinem Fall waren es landwirtschaftliche Anhänger.

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 2. März 2020 um 21:16:15 Uhr:

 

So eine ähnliche "Tat" hatte ich erst vor kurzem nur das ich beides selber war also Halter und Fahrer gleichzeitig somit nur 15.-€ , Tatbestand war hier das 25 bzw. 50-er Schild (Landwirtschaftlicher Anhänger) welcher ich mir gekauft hatte und überführt habe , angehalten in einer Kontrolle und nichts bei gedacht , also danach beide abgeklebt und gut war es dann , hätte er das grüne Nummernschild da noch dran gehabt wäre es für mich richtig teuer geworden da dies an den Standort gebunden ist (Umkreis hier dann 25km) da Landwirtschaftliche Nutzung .

Hatte hier zum Glück eine rote Nummer dran also somit kein Problem gehabt , Verkäufer wollte das alte Schild behalten und war eh abgemeldet .

Übrigens wenn du hier nichts hinten dran hast mit Geschwindigkeit ist vom Gesetzgeber eh 80 km/h Gesetz , somit mach dir da keinen Kopf drüber , nur wenn du 100 km/h dran hast jedoch nicht mehr alle Auflagen erfühlst , klebe es ab der einfachheitshalber wegen , auch schon um einem Strafzettel aus dem Wege zu gehen .

Man, das ist eine GANZ ANDERE BAUSTELLE!!!!

MfG Günter

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 4. März 2020 um 22:51:37 Uhr:

Gut zu wissen , muss ich mal zum TÜV und dort fragen ob die es auch schwarz auf weis haben . Wenn es so ist okay , dann habe ich eben 2x Leergeld bezahlt für nichts , bringt mich aber deshalb nicht um waren je 15.-€ von da her geht´s noch , anders wäre es bei Punkten , die löschen lassen aufgrund eines Fehler der Beamten wird sehr schwierig .

Sag mal, hast du deinen Humbauer Kipper auch ab lasten lassen?:):D

Wenn deine Fahrzeug Aufzählung vollzählig ist, hast du KEIN Zugfahrzeug das den 2,7t Kipper auch nur annähernd voll Beladen ziehen dürfte!

Deiner Logik nach musst du den ab lasten lassen, damit die Polizei nicht bemängeln könnte, das du mit einem für das Zugfahrzeug viel zu schweren Anhänger unterwegs sein könntest ...!

Oder rechnest du Dir aus der zulässiger AHL des verwendeten Zugfahrzeuges, dem Leergewicht des Kippers, die noch zulässige Zuladung aus??

MfG Günter

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 5. März 2020 um 19:50:24 Uhr:

 

Oder rechnest du Dir aus der zulässiger AHL des verwendeten Zugfahrzeuges, dem Leergewicht des Kippers, die noch zulässige Zuladung aus?

Dies ist doch wohl gängige Praxis. :)

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