Obi 100kmh Anhänger zum 80er Anhänger machen. Nur Aufkleber 80kmh?
Hallo.
Ich habe einen Obi Anhänger mit Zulassung 100kmh.
Ein ganz einfacher mit Plane drauf.
Nun sind die Reifen schon 8 Jahre alt. Profil Neuwertig. Der steht meist nur.
Bei Ausfuhrung 100kmh dürfen diese nur 6 Jahre alt sein.
Habe nun Tüv!
Frage:
Kann ich einen 80er Aufkleber über den 100kmh draufkleben?
Kann ich diesen auch selbst ausdrucken und laminieren?
Natürlich originalgröße 19,5cm Durchmesser wie der 100kmh Aufkleber, welcher aufgeklebt ist.
Falls ich dann doch fahren sollte, natürlich nur max. 80kmh.
Wenn ich dann doch neue Reifen besorge (nach TÜV), würde ich den 80er Aufkleber wieder entfernen.
(Darunter wäre dann wieder der 100kmh Aufkleber).
Dann könnte ich die Reifen noch dran lassen.
Wie gesagt, Reifen sind neuwertig (Profil), keine Risse etc.
Nur das DOT ist das Problem.
Kann man das so machen, wenn der Tüv eilig ist?
Danke
Beste Antwort im Thema
Ganz EINFACHE Lösung: NUR max. 80km/h schnell damit fahren!!😁
Die 100km/h Zulassung besagt ja nur das du mit dem Anhänger 100km/h schnell fahren dürftest, wenn alle Vorgaben erfüllt werden!
Z.B. das die Reifen nicht älter als 6J. alt sind!
Sind die Reifen ÄLTER darfst du halt einfach keine 100km/h mehr fahren, solange der zustand der Reifen einer weiteren Nutzung nicht entgegen steht!!
Ob du z.B. mit einem Anhänger der eine 100km/h Zulassung hat auch 100km/h schnell fahren darfst, hängt auch vom aktuellen Zugfahrzeug ab!
Ist das Zugfahrzeug nicht schwer genug (zur Berechnung werden die Zulässigen Gesamtmassen verwendet, NICHT das aktuelle Gewicht des Anhängers) darf mit einem Anhänger, trotz dessen 100km/h Zulassung, nur 80km/h schnell gefahren werden!
MfG Günter
101 Antworten
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 4. April 2020 um 09:34:25 Uhr:
Zitat:
@Hennaman schrieb am 29. März 2020 um 22:11:02 Uhr:
Ich wüsste grad keinen einzigen PKW der solch einen 750Kg Anhänger mit 100 Km/h fahren dürfte.Also mit meinem Viano gehts. Leergewicht knapp über 2500 Kg. Nachgewogen...
Gruss
Jürgen
Relevant ist das Gewicht das in den Fahrzeugpapieren steht........
Zitat:
@Hennaman schrieb am 4. April 2020 um 10:10:33 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 4. April 2020 um 09:34:25 Uhr:
Also mit meinem Viano gehts. Leergewicht knapp über 2500 Kg. Nachgewogen...
Gruss
JürgenRelevant ist das Gewicht das in den Fahrzeugpapieren steht........
Dachte ich auch erst. Hat man mir aber auf der Behörde anders erzählt. Muss aber eine offizielle Wiegung nach irgendwas tralala sein, die auch dazu geeignet ist, das Leergewicht in den Papieren ändern zu lassen.
Ich glaube, mit einem GL500 dürfte es auch gehen. Der hat glaub auch über 2500 Kg Leergewicht.
Im Grunde ist es aber schon richtig. Mit 99% der Fahrzeuge darf man einen 750er Baumarkthänger nicht mit 100 Sachen bewegen.
Gruß
Jürgen
Hallo
Soweit ich mich noch erinnern kann.
Leergewicht des Kfz mal Faktor 1,2 wenn zB asr, Abs, esr usw. vorhanden ist. Fahre mein Pferdeanhänger 2,5 to mit Touareg. Natürlich bei 100 kmh Zulassung.
ABS beim Zugfahrzeug ist unabdingbar bei der 100km/h Regelung!
Ansonsten gibt es 2 Kategorien
Ungebremste Anhänger
Gebremste Anhänger
Ungebremst immer Faktor 0,3
Bei gebremst geht es je nachdem zwischen Faktor 1,1
Und 1,2 mit Antischlingerkupplung
Dieser Faktor 0,3 bei ungebremsten 750kg Anhänger macht es schwer ein Zugfahrzeug zu finden welches ausreichend Eigengewicht hat um legal 100km/h zu fahren
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Zitat:
Dieser Faktor 0,3 bei ungebremsten 750kg Anhänger macht es schwer ein Zugfahrzeug zu finden welches ausreichend Eigengewicht hat um legal 100km/h zu fahren
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Eben, das hatte ich ja gemeint und es ging ja auch um die 750Kg Baumarkt Anhänger.....
Gebremste Anhänger sind kein Problem, da darf ich 3,5 Tonnen an den Haken nehmen 🙂
Schade das @tomml1970 als Themenstarter sich nicht zur Baumarktanhängerdiskussion äußert. Hätte mich echt mal interessiert ob er ein Fahrzeug hat, mit dem er seinen Baumarktanhänger mit 100 hätte fahren dürfen oder warum er jetzt Handlungsbedarf gesehen hat, weil die Reifen Älter als 6 Jahre geworden sind...
Zitat:
@Blueshadow89 schrieb am 6. April 2020 um 12:00:04 Uhr:
Schade das @tomml1970 als Themenstarter sich nicht zur Baumarktanhängerdiskussion äußert. Hätte mich echt mal interessiert ob er ein Fahrzeug hat, mit dem er seinen Baumarktanhänger mit 100 hätte fahren dürfen oder warum er jetzt Handlungsbedarf gesehen hat, weil die Reifen Älter als 6 Jahre geworden sind...
Hallo.
Ja, mein Anhänger hatte von Anfang an eine 100kmh Zulassung.
Doch jetzt sind die Reifen zwar noch top in Schuss, jedoch zu alt um weiterhin 100kmh zu fahren.
Habe also keine neue gekauft, sondern die alten drauf gelassen.
Somit darf ich halt dann nur noch max. 80kmh fahren.
Zur Sicherheit für mich und für andere, habe ich das 100kmh Schild mit einem 80kmh Aufkleber
einfach überklebt.
Tüv so erhalten. Darf halt jetzt nur noch 80kmh fahren.
Gruß
Zitat:
@tomml1970 schrieb am 6. April 2020 um 13:20:20 Uhr:
Zitat:
@Blueshadow89 schrieb am 6. April 2020 um 12:00:04 Uhr:
Schade das @tomml1970 als Themenstarter sich nicht zur Baumarktanhängerdiskussion äußert. Hätte mich echt mal interessiert ob er ein Fahrzeug hat, mit dem er seinen Baumarktanhänger mit 100 hätte fahren dürfen oder warum er jetzt Handlungsbedarf gesehen hat, weil die Reifen Älter als 6 Jahre geworden sind...Hallo.
Ja, mein Anhänger hatte von Anfang an eine 100kmh Zulassung.
Doch jetzt sind die Reifen zwar noch top in Schuss, jedoch zu alt um weiterhin 100kmh zu fahren.
Habe also keine neue gekauft, sondern die alten drauf gelassen.
Somit darf ich halt dann nur noch max. 80kmh fahren.
Zur Sicherheit für mich und für andere, habe ich das 100kmh Schild mit einem 80kmh Aufkleber
einfach überklebt.
Tüv so erhalten. Darf halt jetzt nur noch 80kmh fahren.
Gruß
Und Dein PKW hat ein Leergewicht von 2500 Kg?
wurde jetzt nur auf meine Frage geantwortet oder auch die vorherigen post's gelesen?
Ich halte nochmal Fest:
Einen ungebremst 750kg-Anhänger (typischer Baumarktanhänger) benötigt ein Zugfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 2.500 kg um legal mit 100 km/h bewergt werden zu dürfen. Diese Voraussetzung trifft für 99% der PKw nicht zu. Er darf auch dann nicht mit 100 km/h bewegt werden, wenn er eine 100km/h-Zulassung und -Plakette hat, da der Fahrzeugführer selbst verantwortlich ist, zu wissen, ob er mit dem Anhänger 100 fahren darf oder diese Voraussetzung nicht erfüllt. Diese Voraussetzung ist auch gleichbedeutend wie das die Anhängerreifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen.
@tomml1970: meine Frage zielte darauf ab, ob du ihn jemals hättest mit 100 km/h bewegen dürfen, oder ob du
a) diese Voraussetzung mit dem schweren Pkw ggf. nicht wusstest
b) du über ein entsprechendes Fahrzeug verfügst und du der Meinung warst, dass die am Anhänger prüfbaren Voraussetzungen beim TÜV geprüft werden (Reifen altern immer und fallen daher nicht in die technische Überprüfung). Wenn du Glück hast, weißt dich der Prüfer darauf hin.
c) andere mir nicht offensichtliche Beweggründe hattest, jetzt anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen, dass du nur 80 Fahren darfst, was du ja sehr wahrscheinlich vorher schon nicht durftest, außer b trifft zu...
@Golfschlosser: Das dein ungebremster 750 kg-Anhänger problemlos 110 km/h fährt glaub ich dir gern. Aber das sagt mir:
a) dass dir Geschwindigkeitsbeschänkungen egal sind, denn du darfst ja schließlich nur max. 100 damit fahren und
b) heißt das nicht, dass du ansatzweise 100 km/h damit fahren dürftest, nur weil er dir keine offensichtlichen Probleme macht.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 6. April 2020 um 12:43:37 Uhr:
Was bitte ist ein Baumarktanhänger?Mein ungebremster 750 kg Brenderup läuft tadellos 110 km/h. 🙂
Ich habe auch einen Brenderup "Kippi" der läuft auch Tadellos hinter meinem Wagen nur gibt es den nicht im Baumarkt sondern beim Fachhändler!
Das mit dem Baumarkt hat weniger mit den Anhängern zu tun als mit den Verkäufern und deren Beratung!
Leider vergessen diese Verkäufer vielleicht auch aus Unwissenheit den Kunden dahin gehend Aufzuklären das der Anhänger nur die Möglichkeit der 100 km/h Zulassung bietet wenn auch ALLE Auflagen erfüllt sind!
Eine davon ist das Mindest Leergewicht des Zugfahrzeuges.
Um diese Auflage erfüllen zu können muss fast jeder ungebremste 750 Kg Anhänger Abgelastet werden aber das wird den Käufern sehr oft Verschwiegen und bei der Zulassung des Anhängers wird leider nicht nachgefragt ob das Zugfahrzeug ein mindest Leergewicht von 2500Kg hat.
und es steht leider auch nur selten in den Papieren des anhängers, wie schwer das zugfahrzeug sein muss. Gesehen hab ich das mal, dass es drin stand. Es wird nur auf die 9. Ausnahmeverordnung zur STVO hingewiesen, wo das drin steht.
Bei "werkseitig Tempo 100" steht oft erschreckend wenig in Feld 22.
Bei nachträglicher Bescheinigung müsste ich für den 750kg-Klaufix z.B. schreiben:
"GEM. 9. AUSN.VO. Z. STVO, TEMP. 100 KM/H I. KOMBINAT. WENN ZUGFZ. M. ABV U. LEERMAS. MIND. 2500 KG GEM. INFORM.BLATT*"
Außer in Sachsen, da wäre es: "geeign. für Tempo 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gem. 9. AusnahmeVO z. StVO ***"
Zitat:
@Moers75 schrieb am 17. März 2020 um 13:52:58 Uhr:
§ 6 9. AusnVO StVO:
"Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung."Mehr steht im "Gesetz" nicht.
Für die Ausgangsfrage passt perfekt:
§3 der 9. AusnVO StVO:
"Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)gekennzeichnet sein."
---
Interessant ist folgendes:
§4 der 9. AusnVO StVO:
"Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt."
Das könnte bedeuten, dass man die 100 km/h nicht mit leerem Anhänger ausnutzen sollte, da dann die Stützlast nicht nah am Maximum liegt.
Wenn der ne 100er Zulassung hat darf man wenn die Vorraussetzungen stimmen, das damit auch fahren.
Ein 80 er ist das immer wenn eine der Vorraussetzungen nicht gegeben sind.
Bei einem leeren Hänger müsste man dann erst mal wiegen, im Verhältnis zum Gewicht.