Nutzungentschädigung bei Wandlung ?
Guten Abend,
ich brauche einmal Eure Hilfe.
Mein Passat wird gewandelt, mein Händler bietet mir 0,5% vom Kaufpreis je 1.000 km an.
Ich weiß das geht in Ordnung, aber muß ich darauf noch Mehrwersteuer bezahlen, die verlangt mein
Händler nämlich ?
Vielen Dank und Grüße
Daniel
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von knutstefan
Ausserdem habe ich so das Gefühl, dass die alle keine Ahnung haben, was W a n d l u n g überhaupt bedeutet.
nicht für ungut, aber DU hast auch keine ahnung. denn wandlung ist ein begriff, der in keinem gesetzbuch aufscheint. was du meinst ist die rückabwicklung/der rücktritt eines kaufvertrages aufgrund von unlösbaren, nicht beseitigten bzw. behebbaren mängeln.
und wenns nach deiner persönlichen jurikatur geht, hätte ich ein limonenauto. denn 10 kleine mängel hat bald wer und sagt rein GAR NICHTS über den gesamtzustand des autos aus.
in deinem fall ist eine rückabwicklung zu 100% gerechtfertigt - zum leid des nächsten besitzers...
Hallo Zusammen!
Gibt es eigentlich jemanden unter euch, der kürzlich sein Fahrzeug gewandelt hat bzw. gerade dabei ist zu wandeln und dies basierend auf dem am 17.April 2008 verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (C-404/06) getan hat, wonach der Umtausch fehlerhafter Geräte kostenfrei, d.h. ohne Erhebung einer Nutzungsgebühr zu geschehen hat?
Es würde mich vor allem interessieren, wie VW darauf reagiert, wenn eine Kunde sich auf dieses Urteil beruft. Macht VW dann im Gegenzug u.U. ein besseres Angebot was die normalerweise erhobene Nutzungsgebühr anbelangt (0,67% je 1000km laut Gesetz bzw. darunter in der Praxis)?
Stellen die hier oft genannten 0,5% je 1000km wirklich die Schmerzgrenze bei VW dar?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
Marty
Hallo,
mein 🙂er hat es so ausgedrückt:
Freiwillig max. 0,5%. Alles was drunter liegt, ginge nur über den Klageweg.
Marc, der vor 2 Wochen mit 0,5% gewandelt hat.
Hallo,
wie sieht es denn rein Rechtlich mit der Verzinsung des bezahlten Kaufpreises aus.
Weiß da jemand was?
MfG ein Wandlungswilliger
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...Kaufpreis wird bei Wandlung verzinst....
Zitat:
Original geschrieben von BMWbesitzer
Hallo,wie sieht es denn rein Rechtlich mit der Verzinsung des bezahlten Kaufpreises aus.
Weiß da jemand was?MfG ein Wandlungswilliger
Hi,
die Suche mit den Wörtern "Kaufpreis" und "Verzinsung" bringt u.a. folgenden Threads hervor:
http://www.motor-talk.de/.../...onen-rueckgaengigmachung-t1418978.html
http://www.motor-talk.de/.../...-das-genau-wer-hat-tipps-t1608282.html
Da ich gerade mein 2. Auto zurückgegeben habe, im Dez. einen Passat Kombi 14 Monate alt, letzte Woche einen V70 4 Monate alt, kann ich etwas dazu beitragen.
Laut aktueller Rechtsprechung sieht eine Wandlung oder Rückabwicklung folgendermassen aus:
bei Dieselfahrzeugen der Mittelklasse geht man heute von einer Fahrleistung von etwa 250.000 - 300.000 KM aus. Danach richtet sich ein Prozentsatz von 0,4 - 0,33% vom tatsächlichen Kaufpreis des Autos pro 1.000 gefahrener KM. Bei Benzinern liegt dieser bei etwa 0,5%. Grundsätzlich ist alles verhandelbar. Bei Leasing werden sämtlich Leasingraten zurückerstattet, auch eine Sonderzahlung fliesst komplett an den Käufer zurück. Im Zweifel würde ich immer empfehlen einen Anwalt dazu zu nehmen, die Kosten dafür trägt der Händler oder die Marke!!!!!
Gruss
Felloman