nur zur Info: Audi geschrottet - werde mich erstmal bei MT etwas zurückhalten

Audi A6 C6/4F

ich wollte Euch nur informieren das es mich nach Jahrzenten unfallfreien Fahren heute morgen eiskalt erwischt hat. Ich wurde von hinten abgeschossen und mein geliebter A6 sieht sehr sehr schlimm aus:

Vorne links ist der Wagen komplett hinüber, vorne rechts ist zwischen Scheinwerfer und Kotflügel ein 2 cm Spalt (also Rahmenschaden), hinten rechts ist der Kotflügel verbeult und hinten links hat es das Rücklicht und den Lack zerlegt. Front und Heckstoßstange sind auch hinüber, dann noch die Motorhaube, alle 4 Kotflügel und die Reifen sind sicher auch hinüber. Mehr konnte ich im Dunklen nicht sehen aber das reicht mir auch voll und ganz 😕

Das Ganze ist jetzt telefonisch bei der gegenerischen Versicherung angeleiert, der Gutachter wird sich das anschauen und ich muss erst mal abwarten. Polizei, Feuerwehr und DRK war auch vor Ort, der Berufsverkehr kam ins Stocken und scheißklat war es auch noch.

Nach 26 Stunden auf den Beinen werde ich gleich versuchen etwas Ruhe zu finden aber ich bin echt am leiden da mein Traumwagen einem Trümmerhaufen gleicht. Das einzig Gute bei dem Mist ist das mir absolut nichts passiert ist und meinem Unfallgegner auch nicht. Also ist nur ein haufen Schrott produziert worden ohne Peronenschäden.

Da ich die nächstenn Tage/Wochen einiges zu klären habe werde ich hier im Forumm sicher nicht ganz präsent sein wie gewohnt - also nicht wundern wenn ich mich zurück halte.

Aktuell fahre ich einen Leihwagen (Opel Zafira Dieselmit 36.000 km auf der Uhr) und schon auf den ersten Metern konnte ich feststellen was für ein tolles Auto der A6 4F ist !!

Da ich nicht weiß wie sich mein Prroblem entwickelt (Schuldfrage, Gerichte, Restwert, Totalschden) und ich deshalb genug am Hals habe werde ich mich mal etwas hier raushalten. Sobald ich weiß was Sache ist melde ich mich wieder.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


Fotos hab ich noch keine und so gerne fahre ich nicht mit dem Zafira rum - es wären 80km nur um Fotos zu machen. Hier hat es heute geschneit und ich will nicht unnötig mit dem Leihwagen rumfahren...

Ein Arbeitskollege der auch bei Unfallabwicklung (als Feuerwehrmann) dabei war hat Fotos gemacht die ich die Tage sicher bekommen werde - morgen habe ich noch Urlaub aber am Donnerstag werde ich versuchen an Fotos zu kommen. Ansosnsten mache ich selbst Fotos wenn ich am Montag den aktuellen Leihwagen abgeben muss da der ADAC den nur 7 Tage kostenlos zur Verfügung stellt.

Die Sache mit dem Anwalt werde ich mir überlgen, mal schauen was sich morgen so ergibt....

Hallo!

Da gibt es NICHTS zu überlegen!

Du bist grade dabei, alles flasch zu machen,

was man falsch machen kann!

Nimm Dir SOFORT ein Anwalt und das Auto läßt man spätestens am nächsten Tag (nach dem Unfall) von seinem EIGENEN Gutachter begutachten, damit DEIN Gutachter dann ein Gutachten in DEINEM Sinn macht (unter Berücksichtigung aller Vorschriften u.Gesetze - ich meine nicht damit, das er die Versicherung betrügen soll)!

Und sobald DEIN Gutachter das Auto gesehen hat und Dir sein o.k. gibt (also eigentl. gleich danach) läßt Du das Auto reparieren (oder reparierst es selber)!

Das hat den Vorteil, die gegnerische Versicherung kann kein eigenen Gutachter mehr schicken, der versucht den Schaden runterzurechnen, weil das Auto dann schon repaiert ist und die gegnerische Verischerung sich an das Gutachten von DEINEM Gutachter halten muß und keine Handhabe hat, das anzuzweifeln, was sonst auf eine Gerichtverhalung hinausläuft!

Das Gutachten soll DEIN Gutachter so schnell wie möglich fertig machen und gleich zu DEINEN Anwalt schicken!

Der macht dann den Rest und holt für Dich alles was es zu holen gibt (sofern er gut ist)!

P.S., wenn Du auf einen Mietwagen verzichten kannst(?), dann spar Dir den Mietwagen und nimm lieber das Geld für den Meitwagen, was Dir zusteht!

Ach so und gibt Deinem Gutachter und Anwalt ALLE Rechnungen, der letzten Zeit, für den Fall das er noch Werterhaltungs und/oder Wertsteigerungen rausholen kann!

Z.B., wenn Du das Getriebe gemacht hast, bekommst die Hälfte der Kosten, weil es eine Werterhaltung ist, laut Gesetz! (ich bin zwar der Meinung, ein neues Getriebe ist eine Wertsteigerung, aber der Gesetzgeber sieht das halt anders 😮)

Ich hab zwar keine Ahnung, was die ganze Technik an Autos angeht, darum bin ich hier, aber was Unfall, Versicherungen usw. angeht, da hab ich dann mal etwas Ahnung von 😉

Noch mal ein allgemeiner Hinweiß!
Wer mal einen unverschuldeten Totalschaden hat, muß NICHT auf ein Angebot der gegnerischen Versicherung warten, was die immer behaupten und deswegen kürzen wollen, wenn man sein Totalschaden verkauft hat!
Man hat das Recht (BGH-Urteil) sein Auto gleich nach dem Gutachten an den zu verkaufen, den man will, da es sein Eigentum ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Jonnyrobert


schliesslich geht es hier nicht gerade um eine Radkappe und 50€
sondern um einge Tausend Euro.

So ist es , leider, und die gegnerische Versicherung wird alles daran setzten um sich zu "drücken" mit dem Bezahlen.

Habe ich schon alles durch, da ging es lediglich um 2200€, da habe ich erst mein Geld bekommen als der Anwalt mit einem Gerichtsverfahren gedroht hat.

Ganz ehrlich?
Ich würde gern die Version vom Unfallgegner hören.
Dann könnte die Sache schon ganz anders aussehen.
Spurwechsel oder schneiden?
Gebremst wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung, oder wollte man den Hintermann Maßregeln?

Ich wäre mir nicht so sicher, das die Sache für den TE sauber durchläuft.

So wild sehe ich den Schaden nicht. Ich würde den günstig machen, die Reparatur mit einer Bildzeitung nachweisen und die Höhe des Gutachtens kassieren. Danach schön verreisen und sich an dem Auto erfreuen.
Das mit dem Scheinwerfer und dem Spalt hast auch bei einem normalen Chrash recht schnell. Das ist kein Rahmenschaden in meinen Augen. Die Türen sitzen ja noch satt im Schloss, wenn ich das richtig sehe.
Anwalt würde ich auch hinzuziehen, den zahlt ja sowieso der Gegner und selbst wenn Du ihn hättest richtig ins Messer laufen lassen, muss man es Dir beweisen und nicht umgekehrt - ruhig Blut und ich meine die Versicherer regulieren das ratz fatz.
Kopf hoch!

Zitat:

Ich habe vorhin per Email einen Bericht vom Gutachter erhalten und kann endlich paar Bilder liefern, sind zwar nicht sehr scharf aber ich denke man kann das Elend erkennen.....

Noch eine Frage hätte ich.

Du hast doch bestimmt einen Unfallbericht bekommen. An welcher Stelle hast Du gestanden ??

Nochmalerweise steht der Verursacher lt. Polizei an der ersten Stelle, der Geschädigte an zweiter.

Wie war es bei Dir ??

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


was hat es mit dem * 1,3 auf sich ?

Vollkasko möchte ich eigentlich nicht in Anspruch nehmen da ich an meine Unschuld glaube. Als letzte Möglichkeit bleibt mir das aber offen und den Unfall habe ich am selben Tag meiner Versicherung gemeldet.

zum Unfallhergang hier mal meine schriftliche Zeugenaussage für die Polizei (ging heute per Post raus):

Nach einem Spurwechsel von mir fuhr der Beschuldigte sehr dicht hinter mir her. Als ich nach ca. 2km bei dem Gebotsschild 100 km/h bremste fuhr mir der Beschuldigte ins Fahrzeugheck und ich verlor die Kontrolle über den Wagen.

Ich habe den also durch meinen Spurwechsel verärgert da ich Ihm vor die Nase gefahren bin, das war zwar vielleicht nicht ganz ok aber das er mich 2 km weiter abschiesst weil ich die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten wollte musste ja wirklich nicht sein.

Ich habe vorhin per Email einen Bericht vom Gutachter erhalten und kann endlich paar Bilder liefern, sind zwar nicht sehr scharf aber ich denke man kann das Elend erkennen.....

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Zitat:

Original geschrieben von uncelsam



Hallo,

wieso heftig gebremst?

Er hat seinen Wagen auf 100km/h abgebremst wie es jeder Fahrzeuglenker der sich an die StVO hält auch gemacht hätte. Wenn das Zeichen Nr. 274 am Strassenrand steht.

Um wie viel km/h er seine Geschwindigkeit verringert hat steht nicht drin, steht in seine Aussage nicht drin.

So sehe ich das auch...

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


was hat es mit dem * 1,3 auf sich ?

Wenn Dir viel am Wagen liegt und der Wagen war vorher in gutem Zustand ( glaub ich) dann hast Du die Möglichkeit den reparieren zu lassen unter der Bedingung dass die Summe der Reparatur nicht höher ist als der Reswert + 30% ... denn dann ist es wirklich ein wirtschaftlichen Totalschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


Nach einem Spurwechsel von mir fuhr der Beschuldigte sehr dicht hinter mir her. Als ich nach ca. 2km bei dem Gebotsschild 100 km/h bremste fuhr mir der Beschuldigte ins Fahrzeugheck und ich verlor die Kontrolle über den Wagen.
Ich habe den also durch meinen Spurwechsel verärgert da ich Ihm vor die Nase gefahren bin, das war zwar vielleicht nicht ganz ok aber das er mich 2 km weiter abschiesst weil ich die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten wollte musste ja wirklich nicht sein.

Zum Unfallhergang... der hinter Dir muss ja Abstandhalten... damit er in solche Situationen Zeit hat zum reagieren.

BTW... kommt es nich na an der Nötigung? so nahe zu fahren dass dman im Kofferraum des Voranfahrende Fahrzeug parken könnte?

Wäre vielleicht interessant abzuklären ob da nicht noch ne zusätzlich Klage... Den Anwalt könnte man ja fragen... kostet ja nichts 🙄

Wie gesagt überleg es Dir gut ob Du den Wagen noch fahren möchtest..

Wo hat er Dich hinten getroffen? da sieht man kaum was 🙁

Fakt ist, dass wenn jemand ohne Grund bremst, dafür belangt werden kann und

ich hoffe, dass Atomickeins dadurch keine Probleme bekommt, denn er hat wohl

selbst zugegeben abgebremst zu haben, da 100 km/h Begrenzung. Ausrollen lassen

wäre wohl die richtige Wortweise.

Zitat:

Original geschrieben von audia6tdifahrer


Ganz ehrlich?
Ich würde gern die Version vom Unfallgegner hören.
Dann könnte die Sache schon ganz anders aussehen.
Spurwechsel oder schneiden?
Gebremst wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung, oder wollte man den Hintermann Maßregeln?

Ich wäre mir nicht so sicher, das die Sache für den TE sauber durchläuft.

Zitat:

Original geschrieben von audia6tdifahrer


Ganz ehrlich?
Ich würde gern die Version vom Unfallgegner hören.
Dann könnte die Sache schon ganz anders aussehen.
Spurwechsel oder schneiden?
Gebremst wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung, oder wollte man den Hintermann Maßregeln?

Ich wäre mir nicht so sicher, das die Sache für den TE sauber durchläuft.

Was spielt der Spurwechsel denn für eine Rolle, der interessiert doch niemand. Der Unfall geschah 2km später!

Den Bremszeitpunkt darf man als Fahrer zum Glück noch selbst bestimmen, es ist nur Fakt dass man am Schild nicht schneller wie 100 sein darf, ich kann mir nicht vorstellen dass irgendwo steht, das man nur mit XX m/s verzögern darf.

Grüße

Die eine Ecke ist schon recht beschädigt. Aber dass dies jetzt 2x TEURO bei Audi kostet, wundert mich nicht. So ad hoc glaube ich auch nicht daran, dass der Rahmen verzogen ist.

Nach deiner Schilderung (Atomickeins) wird sich die gegnerische Versicherung eher zurückhalten, wenn du nicht zu viel erzählst, sondern bei den Fakten bleibst. "Drauf gefahren - Plumps - Kontrolle verloren - Auto kaputt". Du hast da ein kleines Tor aufgemacht. Klappe halten, war in solchen Fällen, nie ein Fehler.

Viel Erfolg.

Wenn er weiß, dass jemand über eine Strecke von "2 km" Länge "sehr dicht" hinter ihm fährt und es dann durch Verzögerung des Fahrzeuges zu einem Unfall kommt, dann könnte ein Anwalt da sicher Vorsatz erkennen. Da wäre vermutlich mehrmals Zeit gewesen auf die rechte Spur zu wechseln und den Drängler seines Weges ziehen zu lassen. So hört es sich schnell nach bewusstem Ausbremsen/Trotzkopfblockieren der linken Spur, weil jemand dicht auffährt, an.

Sich dann auf ein Gebotsschild zu berufen wird denke ich nicht zu der Erkenntnis bei einem Richter führen, dass dies eine der Situation entsprechende und umsichtige Reaktion war.

So sieht das für mich nach wenigstens 40:60 oder sogar 50:50 Aufteilung aus. Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und bis dahin keine weitere Aussagen machen.

[

Zitat:

Original geschrieben von Thaindal



Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


Nach einem Spurwechsel von mir fuhr der Beschuldigte sehr dicht hinter mir her. Als ich nach ca. 2km bei dem Gebotsschild 100 km/h bremste fuhr mir der Beschuldigte ins Fahrzeugheck und ich verlor die Kontrolle über den Wagen.
Ich habe den also durch meinen Spurwechsel verärgert da ich Ihm vor die Nase gefahren bin, das war zwar vielleicht nicht ganz ok aber das er mich 2 km weiter abschiesst weil ich die Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten wollte musste ja wirklich nicht sein.
Na bloß dann ist doch die Schuldfrage geklärt, wenn er die hinten draufgefahren ist und Du nicht grundlos eine Gefahrenbremsung gemacht hast? Was aus Deiner Aussage ja nicht erkenbar ist!
Ich hoffe Du warst so clever und hast den Spurwechsel, 2Km vorher, nicht bei der Polizei erwähnt?!
Aber selbst wenn, hat der Spurwechsel mit dem Unfallgeschehen 2Km später ja nichts zu tun, weil dieser ja nicht die direkte Folge des Unfalls war!!
Und wenn er Dir dicht aufgefahren ist, war es zudem noch Nötigung und Verkehrsgefährdung, wie der Unfall ja beweist!

ist dass aber nicht so dass der andere so dicht aufgefahren ist dass er in diesem fall eine straftat der nötigung gemacht hat und deßwegen nochmal extra einen auf den deckel kriegen kann von der polizei?
ich denke atomickeins hat nichts zu befürchten

Zitat:

Original geschrieben von Lexon1404


ist dass aber nicht so dass der andere so dicht aufgefahren ist dass er in diesem fall eine straftat der nötigung gemacht hat und deßwegen nochmal extra einen auf den deckel kriegen kann von der polizei?
ich denke atomickeins hat nichts zu befürchten

Seh ich auch so, siehe mein Komm. über Deinem

Nichts für ungut, bleibt noch die Sache mit den 2Km , Rechtsfahrgebot!!!
Glaubt mir, wenn es drauf ankommt kann die sache wirklich ungemütlich werden.

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