Nur an Händler oder Export?
Hallo
Ich lese des öfteren bei Autoscout24, dass Autos nur an Händler oder für Export verkauft werden!
Was genau hat es damit aufsich?
Habe manchmal Interesse an solchen Fahrzeugen, melde mich aber aus diesem Grund nicht bei den Verkäufern!
Ist es auch möglich als Privatperson so ein Auto zu kaufen, und wenn warum schreiben die sowas?
Wegen Garantie oder Mängeln oder was?
MfG
Alex
26 Antworten
keine Garantie
Wenn ein Autoladen nur an Händler oder Export verkauft, drückt er sich damit um die Garantie/Gewährleistung: Kannst den evtl auch kaufen, aber nicht zu dem Preis. Wenn Du drauf zahlst bekommt man den Wagen evtl.
Re: Nur an Händler oder Export?
Zitat:
Original geschrieben von Thrill-Seeker85
...Wegen Garantie ...MfG
Alex
Genau, weil bei Kaufvertrag von Händler zu Händler, kann die Garantie komplett ausgeschlossen werden.
Da haben die Autos meist diverse Mängel und wenn er ins Ausland verkauft braucht er keien GArantie zu stellen.Also immer schön Fingerchen weg 😁
Wegen der Gewährlwistung. Der Händler muss Dir als Privatperson mindestens 12 Monate Gewährleistung einräumen, das ist Gesetz. Das kann er bei einigen Karren aber nicht, weil die kaum 12 Monate mängelfrei bleiben.
Für Händler oder Export muss er eben keine Gewährleistung geben. Einfach Risikominimierung vom Händler.
Edit: Is ja unglaublich wie viele in einer Minute Antworten ;-)
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Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Da haben die Autos meist diverse Mängel und wenn er ins Ausland verkauft braucht er keien GArantie zu stellen.Also immer schön Fingerchen weg 😁
würde sowieso erst mit dem wagen zu meinem privaten mechaniker der alles prüft
kann man im privaten kaufvertrag nicht auch einfach eine garantie ausschließen?
Was aber nur dann rechtens ist, wenn Du auch einen Gewerbeschein hast. Solltest Du trotzdem als Privatperson kaufen ist der Vertrag so nicht rechtens und der Händler muss trotzdem haften.
Vorsicht aber!!! Das ist kein Freibrief auch wenn der Händler Dir den verkauft. Um Dein Recht zu bekommen musst Du ihn ersteinmal rechtlich belangen. Dann wechels die Frimen meist schneller als Du schauen kannst!
Meist haben diese Angebote wenig Gutes. Also sei vorsichtig egal was Du machst.
Zitat:
Original geschrieben von humanerror
klar er verkauft ihn als bastelfahrzeug.
meinst wohl als Bastlerfahrzeug 😁
@ humanerror:
Auch das funktioniert nicht. Wenn am Zustand und Preis des Fahrzeuges offensichtlich ist, das diese Klausel nur dazu dient, die Gewährleistung auszuschließen, wird jedes Gericht diese Klausel für ungültig erklären.
Du kannst das Auto laut Kaufvertrag mit Motor und Getriebeschaden kaufen.Weil das sind ja so die teuersten und wichtigsten Teile in der Garantie bei einem Gebrauchtwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Nobel111
Du kannst das Auto laut Kaufvertrag mit Motor und Getriebeschaden kaufen.Weil das sind ja so die teuersten und wichtigsten Teile in der Garantie bei einem Gebrauchtwagen.
und nach 10000km istd ann wirklich die zkd hin😁
Hat man nicht auch 2 Jahre Sachmangelhaftung?? (Ist die gesetzliche Gewährleistung)
Garantie ist übrigens nicht das gleiche wie Sachmangelhaftung bzw. Gewährleistung!!
Unterschied: Garantie ist ein Bonus des Händlers bzw. Herstellers zur gesetzlichen Gewährleistung.
Nur mal so, weil viele Garantie dazu sagen 😁
MfG Freshmaker
Naja...meiner war auch nur für "Export"...den fahre ich jetzt mittlerweile seit 4 Jahren...
Lustig war, dass der Wagen lt. Kaufvertrag "unfallfrei" sein sollte, ich bei der Probefahrt im Handschuhfach aber eine Reparaturrechnung von ´94 über 8000DM fand...😁
Ich hätte also keine Probleme gehabt, ihm das Ding wieder vor die Tür zu stellen...
@freshmaker
ist so auch nicht ganz korrekt. der gesetzgeber schreibt in gewissen fällen auch eine GARANTIE vor (bei neuwaren z.b.), das ist also nicht immer ein freiwilliger bonus 😉
und: es gibt durchaus auch gebrauchtwagenhändler die eine garantie für ihre fzge abschliessen. dies geschieht dann meists über externe "versicherungen"
der tatsächliche unterschied zw gar und gew ist folgender: bei einer gar müsste im schadensfall der verkäufer nachweisen, dass der mangel von dir verursacht wurde und nicht schon beim kauf bestand. bei gewährleistung ist es umgekerht.
und - siehe marsu - solche autos müssen nicht zwangsläuzfig schrottreif sein. man sollte sich nur gut auskennen und sehr genau hinschauen wenn man sowas kauft.. aber das muss man ja mittlerweile immer beim gebrauchtwagenkauf :rollyes: