nsw

VW Passat B6/3C

hallo
die nsw sind ein schlechter scherz von passat.
kann man stärkere lampen verbauen ohne das der reflektor beschädigt wird?
danke in vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von drosi1


hallo
die nsw sind ein schlechter scherz von passat.
kann man stärkere lampen verbauen ohne das der reflektor beschädigt wird?
danke in vorraus

Ich stimme dir zu..

und das Abblendlicht ist genauso ein Witz :-(!
Auch ich wäre über sinnvolle Antworten dankbar!

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NSW braucht kein Mensch - meine Meinung!
Besonders beim Vorhandensein von Xenon-SW "merkt" man nicht mal, ob die NSW eingeschaltet sind oder nicht. Es gibt anscheinend andere NSW mit Projektionslinsen - ob die mehr taugen, weiss ich nicht.
Meine NSW kann ich nur für eines gebrauchen: Um vor mir fahrenden anzuzeigen, dass sie ihre (fucking) Nebelschlussleuchte ausschalten sollen 🙄

In das vorhandene Gehäuse nun eine andere Birne einbauen? Mir kommen da spontan Gedanken wie "Überhitzung" und die rechtliche Komponente......

Gruss aus FFB

Zitat:

Original geschrieben von Bueromann36


Besonders beim Vorhandensein von Xenon-SW "merkt" man nicht mal, ob die NSW eingeschaltet sind oder nicht.
Xenon-sw-oben-ohne-nsw-unten-mit-nsw

Zitat:

Original geschrieben von drosi1


hallo
die nsw sind ein schlechter scherz von passat.
kann man stärkere lampen verbauen ohne das der reflektor beschädigt wird?
danke in vorraus

Ich stimme dir zu..

und das Abblendlicht ist genauso ein Witz :-(!
Auch ich wäre über sinnvolle Antworten dankbar!

Rechtliche Bedenken, das ist ein interessantes Thema.

NSW nach §52 StvZo:

Zitat:

Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Weißes oder Hellgelbes Licht, Xenon wird als Weiß gewertet, Xenonscheinwerfer mit dem entsprechenden Sockel gibts bei der Bucht. Diese Scheinwerfer selber sind irgendwie zugelassen, zumindest ist da ein E-Prüfzeichen drauf, wie es darauf gekommen ist, spielt derweil keine Rolle, sondern ich nehme es erstmal so als gegeben hin. Da damit geworben wird, das die Brenner so gebaut wurden, das der Brennpunkt von Xenon und Halogen identisch sein soll, müsste der Leuchtkegel identisch sein. Da aber die Lichtausbeute wesentlich höher ist, wird es wohl angebracht sein, die NSW herunterzudrehen, da ich davon ausgehe, das in 25m Entfernung mehr als 1lx erreicht wird. Aber im allgemeinen wird für die NSW kein Xenon erwähnt und auch keine Extraanforderungen dafür, ALWR,SRA gilt für Abblendlicht.

Ist zwar nur ein Gedankengang, aber so was direkt illegales kann ich daran nicht entdecken, auch wenns sicherlich grenzwertig ist.

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Der Punkt ist, dass man nur die Lampen (Xenon) benutzen darf, die bauartbedingt für die Leuchte (Nebelscheinwerfergehäuse) zugelassen sind. Daran wird es wohl scheitern.

Gruß DVE

Das meine ich ja. Die NSW sind für HB4 oder HB11 oder was das war zugelassen, die Brenner von der Bucht sind mit eben dieser Fassung - hm. Irgendwie ist da ja irgendein E-Zeichen drauf, das ich erstmal als gegeben hinnehme, und dessen Herkunfdt nicht hinterfragen will.

Projektor-Scheinwerfer (bis MJ06) -> Fassung H11
Reflektor-Scheinwerfer (ab MJ07) -> Fassung HB4 (9006)

Zumindest für obige gibt es Osram Night-Breaker, die ich mir ggf. mal reinmachen werde. In den HB4-Scheinwerfern hatte ich bläulichere "premium" Birnen von Narva drinnen. Viel gebracht haben die, ausser einer etwas weisseren Lichtfarbe nicht viel.

Die NSW beim Passat dienen nur dazu bei Nebel nicht versehentlich gegen das Auto zu laufen 🙄 Andererseits hätt´ich´s echt gern mal probiert ob bei dem Extrem-nebel an Sylvester in Süddeutschland (Sichtweite <10m!) die Dinger statt Abblendlicht was gebracht hätten. Da lag ich aber "leider" gerade hier in Südamerika in der Sonne 😁

hallo
beim r36 hat man gleich auf die nsw verzichtet um bei der konkurenz nicht lächerlich da zu stehen. ;-))

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k


Rechtliche Bedenken, das ist ein interessantes Thema.
NSW nach §52 StvZo:

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k



Zitat:

Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Weißes oder Hellgelbes Licht, Xenon wird als Weiß gewertet, Xenonscheinwerfer mit dem entsprechenden Sockel gibts bei der Bucht. Diese Scheinwerfer selber sind irgendwie zugelassen, zumindest ist da ein E-Prüfzeichen drauf, wie es darauf gekommen ist, spielt derweil keine Rolle, sondern ich nehme es erstmal so als gegeben hin. Da damit geworben wird, das die Brenner so gebaut wurden, das der Brennpunkt von Xenon und Halogen identisch sein soll, müsste der Leuchtkegel identisch sein. Da aber die Lichtausbeute wesentlich höher ist, wird es wohl angebracht sein, die NSW herunterzudrehen, da ich davon ausgehe, das in 25m Entfernung mehr als 1lx erreicht wird. Aber im allgemeinen wird für die NSW kein Xenon erwähnt und auch keine Extraanforderungen dafür, ALWR,SRA gilt für Abblendlicht.

Ist zwar nur ein Gedankengang, aber so was direkt illegales kann ich daran nicht entdecken, auch wenns sicherlich grenzwertig ist.

Hallo,

das ist nicht nur grenzwertig, sondern das ist höchst illegal.

E-Zeichen, das ist das, womit diese Anbieter werben. Ein E-Zeichen sagt erst mal gar nix. Meist haben auch nur die Vorschaltgeräte ein E-Zeichen, die Leuchtmittel haben keines und werden auch nie eines bekommen, abgesehen von denen, wo ein Chinese das E-zeichen einfach aufdruckt.

Ein NSW ist für für ein bestimmtes Halogenleuchtmittel H1, H3, H7 oder ..... zugelassen und geprüft. Nur dieses Leuchtmittel darf verbaut werden. Sobald ein anderes Leuchtmittel, welches für diesen NSW nicht geprüft ist, eingebaut wird, dann erlischt die Zulassung des Scheinwerfers. Ein nicht zugelassener Scheinwerfer, der in einem Auto verbaut ist, lässt die Betriebszulassung des Autos erlöschen. Sobald Du in einen Unfall verwickelt wirst, der ursächlich mit Deinem Licht in Verbindung gebracht wird oder Du jemanden blendest, der dann verunfallt, dann bist Du dran.

Wenn der Anbieter auf seiner Homepage nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass diese Xenone-Teile nicht im Strassenverkehr genutzt werden dürfen, macht er sich ebenfalls mitschuldig.

Gruß Axel

Moin DVE (oder wie Du heisst),

Zitat:

Original geschrieben von DVE



Zitat:

Original geschrieben von Bueromann36


Besonders beim Vorhandensein von Xenon-SW "merkt" man nicht mal, ob die NSW eingeschaltet sind oder nicht.

ich weiß jetzt nicht, ob ich Dein Posting pos. oder neg. gemeint werten soll. Meine Meinung dazu:

Zum Einen kann man durchaus einen Unterschied im Nahbereich und bei der Seitenausleuchtung (und genau dafür sind Nebelscheinwerfer gemacht) sehen. Zum Anderen finde ich die Bilder wenig aussagekräftig, da sie ja nicht bei Nebel (dem Einsatzbereich der Nebelscheinwerfer) gemacht wurden. Der pos. Unterschied käme dann noch deutlich besser heraus.

Gruß, Thomas
--

@trikeflieger, daher die aussage, dass ich die herkunft des e mal nicht hinterfrage.
Aber ansonsten hast du recht.

Aber im arbeitsscheinwerfe bei landwirtschaftlichen maschinen machen sich die dinger echt gut.

Im übrigen muss der unfall nicht mal durch die scheinwerfer verschuldet sein, sondern unfall reicht. Automatisch immer am ar***.

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k


....
Im übrigen muss der unfall nicht mal durch die scheinwerfer verschuldet sein, sondern unfall reicht. Automatisch immer am ar***.

Mit der Aussage habe ich in letzter Zeit hier viel Gegenwehr erhalten, darum bin ich jetzt etwas zurückhaltender geworden. Ich bin aber auch Deiner Meinung.

Gruß Axel

Hi!

Möchte mich den Aussagen von elizabeth anschließen!

Versuche mal bei dichtem Nebel Fernlicht anzumachen. Da kannst Du auch noch soo gute Scheinwerfer haben, die Wirkung bleibt die gleiche: Du blendest dich selbst.

Die Nebelscheinwerfer sind hingegen deutlich tiefer angebracht (Licht wird wie bei Katzenaugen durch die Wassertropfen im Nebel zum Scheinwerfer zurückgeworfen und weniger in die Augen des Fahrers), die Intensität des Lichtes ist geringer bei gleicher Leistung - die Nebler strahlen breiter und haben oft andere Lichtwellenlängen (Brechungsverhalten in den Wassertropfen).

Man könnte meinen, einige wollen hier selbst bei Sicht unter 50 m mit 200 Sachen auf der Autobahn unterwegs sein...

Einen ähnlichen Effekt habe ich heute morgen mit dem Glatteis beobachten können. Ich konnte mich kaum auf den Beinen halten, aber die Autos sind an mir mit gefühlten 70 Sachen in einer 30er Zone vorbeigerast. Aber die Fahrer hatten bestimmt auch Winterreifen drauf, dann kann man sich ja bei jeder Witterung ein Sicherheitsgefühl einreden...

Die Regelung, dass bei einem Unfall, durch irgendwas verschuldet, was auch immer, NICHT das umstrittene Teil, davon abgesehen wird, dass dieses Teil verbaut wird, gilt soweit ich weiß, in der Schweiz und evtl. Österreich. In Deutschland gilt weiterhin, wenn die Betriebserlaubnis des Wagens durch zusatzeinbauten oder umbauten erloschen ist, gibt es keinen Versicherungsschutz. ES sei denn, es handelt sich um einen vom Prinzip her zulässigen Einbau (Fahrwerk, o.ä.), und man baut den Unfall auf der Fahrt zur Abnahme, dann hat man auch dabei Deckung.

Aber nochmal zu den Brennern:

Zitat:

Im Bereich der StVo nicht zugelassen:
Sofern Sie eine Scheinwerferreinigungsanlage (SWRA) sowie eine automatische Höhenweitenregulierung installieren, ist eine Eintragung möglich. Da allerdings diese Voraussetzungen von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen vorab Ihren Tüv-Gutachter zu kontaktieren.

so steht es bei einigen Angeboten, das jeweilige leuchtmittel muss für den SW-ugelassen sein, xenon ist ne andere Zulassung als HB4, aber die Brenner haben ne HB4 Fassung. Das eine Eintragung möglich ist ( über die Zulässigkeit dieser Eintragung bitte jetzt nicht diskutieren, sondern wenn dann über die allgemeine Zulässigkeit dieser Brenner)zeigen mir einige Golf 3 hier oben mit SRA und nachgerüsteter ALWR ( dieses hella Ultraschallding) Ick frach mal unseren TÜV Menschen... der sollt das ja wissen. Allerdings, dazu komme ich erst im Febr.

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