Notrad /Ersatzrad

VW Passat B6/3C

Hallo
ich fahre mit meinem Passi wieder in die Heimat .
Dank VW haben diese Fahrzeuge nur das Dicktungsmittel was ein Nachteil beim Reifenplatzer bedeutet.
Ich hatte vor 2 Jahren den Fall das an der Flanke ein Stück abgeplatzt war und das im Ausland.

Ich habe mich nach Notreifen umgesehen was mir aber zu teuer war mit über 100 Euro.(125/70 18)
Ich wollte mal fragen wie ihr es sieht das ich mir ein 205 /65 15 oder 195/65 15 hinten reinlege .
Habe 235/50 17 Felgen drauf .
Achte auch auf die Tragfähigkeit.

MFG

Beste Antwort im Thema

@Fritze53: Deine Quellenlage ist ... zumindest unterschiedlich von meiner. Stammtisch statt offiziell von VW?
Hier sind die für den Passat B6 von VW freigebenen Räder.
Darin gibts also kein Notrad 125/70 R18 und auch keinen 235/50 R17!
Außerdem würde mich die offizielle Quelle Deiner ach so gefährlichen Getriebetheorie und der +1/-4% Grenze interessieren.

Legal ab Werk sind also nur (Abrollumfang von hier)
205/55 R16 Abrollumfang 1930mm
215/55 R16 Abrollumfang 1955mm (+1,3%)
205/50 R17 (nur WR!) Abrollumfang 1945mm (+0,8%)
235/45 R17 Abrollumfang 1965mm (+1,8%)
235/40 R18 Abrollumfang 1965mm (+1,8%)

Und für die, die nicht rechnen können oder wollen: 7mm Profilunterschied macht 7mm*2*Pi=43,98mm weniger Umfang aus, also zum 205/55 R16 Neureifen mit 1930mm -2,3%, also mehr als jegliche Unterschiede zwischen neuen möglichen Werksbereifungen!

Und noch was:

Zitat:

@Fritze53 schrieb am 16. Juni 2015 um 10:39:03 Uhr:


Also, bei Reifenpanne vorne..........ein Rad von hinten nach vorne und hinten das " Not.- Ersatzrad" montieren.

Reifenwechsel auf dem Standstreifen ist schon gefährlich genug. Und dann noch unnötigerweise hinten nach vorn tauschen? Womöglich noch mit dem Originalwagenheber (sofern überhaupt mitgeliefert, ist ja später entfallen), bei dem man nur vorne ODER hinten anheben kann? Selten so einen schlechten Rat gelesen ...

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Hast du Winterreifen? Dann leg doch einfach einen davon in die Mulde. Fertig!

Aber !!!!!
Auf der Antriebsachse nie 2 verschiedene Größen fahren !!!!
Das macht das Getribe nicht lange mit.
Also, bei Reifenpanne vorne..........ein Rad von hinten nach vorne und hinten das " Not.- Ersatzrad" montieren.

Ich weis nicht wie es ist mit Winterreifen bei 40 Grad ist :-)

Fritze das ist ein guter Hinweis .Letztens war das Hinterrad betroffen .
Ich muss dann noch mein Wagenheber mitnehmen.

Naja, es ist ja eine Notlösung um von der Straße bis in eine Werkstatt zu kommen. Man sollte natürlich nicht mit einem Notrad oder einem Winterreifen welchen man dafür missbraucht seinen Urlaub o.ä. zu Ende fahren sondern nur zu nächsten Werkstatt für eine Reparatur oder Ersatz.
Wagenheber solltest du logischerweise schon mitführen dann, halte ich aber immer für sinnvoll. Pass ebenfalls auf, dass die Radschrauben zum Notrad passen, oder leg zusätzlich welche rein. Bringt alles nichts wenn die Schrauben der Sommerreifen zu lang sind und das Notrad dann doch nicht passt. (Und wenn man wirklich mal einen Reifen verliert, warum auch immer, sind die Schrauben meist nicht auffindbar :P)

Und beachte, wenn du ein Winterreifen reinlegst, hast du im Winter noch immer kein Notrad. Ein Sommerreifen als Notrad im Winter macht recht wenig Sinn 😉

Danke @ Fritze53 für den Tipp, davon hatte ich noch nie etwas gehört. Habe gedacht die Hinterachse wäre wichtiger im Pannenfall richtig zu bestücken um ein Ausbrechen aufjedenfall zu vermeiden.

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Aus dem Grunde ist "Mischbereifung" (Sommer/Wintermix oder Normal/ Notradmix) eben auch nur eine Notlösung um bis zur nächsten Werkstatt zu kommen.
Über längere Strecken ist sowas eh nicht zu empfehlen und auch nicht zulässig.
Für Noträder gilt eh: Max 80 km/h Es gibt im übrigen überhaupt keinen pausiblem Grund seinen Wagenheber nicht im Auto zu haben !!
Ich möchte der Polizei nicht erklären müssen dass ich zwar Radwechseln "könnte" aber den Wagenheber zu Hause unter dem Bett aufbewahre damit dem vom vielen fahren nicht schwindlig wird.

Zitat:

@Fritze53 schrieb am 16. Juni 2015 um 10:39:03 Uhr:


Auf der Antriebsachse nie 2 verschiedene Größen fahren !!!!
Das macht das Getribe nicht lange mit.

Stimmt, aber nur wenn der Abrollumfang unterschiedlich ist. Reifenbreite ist dabei egal. Alle legalen Räder haben aber vergleichbaren Abrollumfang und können somit im Notfall ohne Gefahr technischer Folgeschäden auch gemischt montiert werden.

Allerdings ist das nur für die Fahrt zur nächsten Werkstatt legal und ratsam, da sich das Fahrverhalten dadurch ändert!

PS: die eingangs genannten 205 /65 15 oder 195/65 15 sind auf dem Passat KEINE legalen Räder, die 15" Felge kann sogar die Bremse beschädigen und mit 205 /65 hast Du einen zu hohen Abrollumfang mit der Gefahr der oben beschriebenen Folgeschäden (205/55 R16 ist die legale Größe auf dem Passat 3C)

Zitat:

@Fritze53 schrieb am 16. Juni 2015 um 10:39:03 Uhr:


Also, bei Reifenpanne vorne..........ein Rad von hinten nach vorne und hinten das " Not.- Ersatzrad" montieren.

Nein, hinten sollen immer die besseren Reifen sein zwecks Verhindern des Ausbrechens!

Diese Bemerkung ist absoluter Schwachsinn!!!

Zitat von oben: Alle legalen Räder haben aber vergleichbaren Abrollumfang und können somit im Notfall ohne Gefahr technischer Folgeschäden auch gemischt montiert werden.

Ich habe von VW ca. 25 Seiten mit Rad/Reifenkopmbinationen die "legal" sind und da will jemand sagen dass die alle den gleichen Abrollumfang haben??

Wenn das Getriebe im Arsch ist, dann hat niemand was davon !!

Leute bringt so ein dummes Zeug nicht in Umlauf.

Zitat:

@Fritze53 schrieb am 17. Juni 2015 um 17:43:17 Uhr:


Diese Bemerkung ist absoluter Schwachsinn!!!
..
Leute bringt so ein dummes Zeug nicht in Umlauf.

Bitte überdenke Deine Wortwahl und den Inhalt Deiner Aussagen!

Oder beweise mir, dass der Abrollumfang aller für den Passat ab Werk freigebenen Räder (ja das sind viele Seiten, durch Leistung aller Motoren und Modelle und Felgenbreiten, aber letztlich nur relativ wenige Reifengrößen) signifikant unterschiedlich (>5%) ist. Und vergleiche diese Unterscheide mit einer Kombination Neureifen (9mm Profil) mit legalem Reifen an der Verschleißgrenze (2mm Profil) auf einer Achse. Merkst Du was?

Fazit: mit verbotener Mischbereifung (2 unterschiedliche, für sich als 4er-Satz jeweils legale Räder) auf einer Achse darf man legal eh nur bis in die nächste Werkstatt fahren, aber dort kommt man auch sicher ohne Getriebeschaden an!

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 17. Juni 2015 um 09:29:41 Uhr:



Zitat:

@Fritze53 schrieb am 16. Juni 2015 um 10:39:03 Uhr:


Also, bei Reifenpanne vorne..........ein Rad von hinten nach vorne und hinten das " Not.- Ersatzrad" montieren.
Nein, hinten sollen immer die besseren Reifen sein zwecks Verhindern des Ausbrechens!

Es geht hier aber um eine Panne! Wer mit einem Notrad "ausbricht", der hat wohl andere Probleme, nämlich das er nicht begriffen hat, was Notrad überhaupt bedeutet. Einen Reifen, den man zu so einem Zweck um-montiert, montiert man logischerweise hinterher auch wieder zurück.

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 17. Juni 2015 um 18:12:03 Uhr:



Zitat:

@Fritze53 schrieb am 17. Juni 2015 um 17:43:17 Uhr:


Diese Bemerkung ist absoluter Schwachsinn!!!
..
Leute bringt so ein dummes Zeug nicht in Umlauf.
Bitte überdenke Deine Wortwahl und den Inhalt Deiner Aussagen!

Oder beweise mir, dass der Abrollumfang aller für den Passat ab Werk freigebenen Räder (ja das sind viele Seiten, durch Leistung aller Motoren und Modelle und Felgenbreiten, aber letztlich nur relativ wenige Reifengrößen) signifikant unterschiedlich (>5%) ist. Und vergleiche diese Unterscheide mit einer Kombination Neureifen (9mm Profil) mit legalem Reifen an der Verschleißgrenze (2mm Profil) auf einer Achse. Merkst Du was?

Fazit: mit verbotener Mischbereifung (2 unterschiedliche, für sich als 4er-Satz jeweils legale Räder) auf einer Achse darf man legal eh nur bis in die nächste Werkstatt fahren, aber dort kommt man auch sicher ohne Getriebeschaden an!

Der Abrollumfang zwischen den oben genannten Rädern: 235/50/17

und dem Notrad 125/70/18 beträgt -5,2 % und ist somit nicht zulässig!!!

Zulässig ist nur + 1 % bis - 4 % !!!!

Und obs dem Getriebe guttut...........der Hersteller sagt "Nein".

Besonders intelligente Passatfahrer sagen "ja".

Ja man kann mit unterschiedlichen Reifengrößen auf der Antriebsachse weiterfahren die Frage ist nur wie weit und im Ausland kanns unter Umständen weit gehen bis eine Werkstatt kommt die zufällig die passenden Reifen hat. (235/50/17)

Für mich wars das hier, denn ich finde es äusserst fragwürdig wenn man hier "Empfehlungen" weitergibt die mit dem Stand der Technik nicht zu vereinbaren sind.

Wir sollten sinnvolle Empfehlungen weitergeben und nicht zweifelhafte.!!

@Fritze53: Deine Quellenlage ist ... zumindest unterschiedlich von meiner. Stammtisch statt offiziell von VW?
Hier sind die für den Passat B6 von VW freigebenen Räder.
Darin gibts also kein Notrad 125/70 R18 und auch keinen 235/50 R17!
Außerdem würde mich die offizielle Quelle Deiner ach so gefährlichen Getriebetheorie und der +1/-4% Grenze interessieren.

Legal ab Werk sind also nur (Abrollumfang von hier)
205/55 R16 Abrollumfang 1930mm
215/55 R16 Abrollumfang 1955mm (+1,3%)
205/50 R17 (nur WR!) Abrollumfang 1945mm (+0,8%)
235/45 R17 Abrollumfang 1965mm (+1,8%)
235/40 R18 Abrollumfang 1965mm (+1,8%)

Und für die, die nicht rechnen können oder wollen: 7mm Profilunterschied macht 7mm*2*Pi=43,98mm weniger Umfang aus, also zum 205/55 R16 Neureifen mit 1930mm -2,3%, also mehr als jegliche Unterschiede zwischen neuen möglichen Werksbereifungen!

Und noch was:

Zitat:

@Fritze53 schrieb am 16. Juni 2015 um 10:39:03 Uhr:


Also, bei Reifenpanne vorne..........ein Rad von hinten nach vorne und hinten das " Not.- Ersatzrad" montieren.

Reifenwechsel auf dem Standstreifen ist schon gefährlich genug. Und dann noch unnötigerweise hinten nach vorn tauschen? Womöglich noch mit dem Originalwagenheber (sofern überhaupt mitgeliefert, ist ja später entfallen), bei dem man nur vorne ODER hinten anheben kann? Selten so einen schlechten Rat gelesen ...

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